Unfall und kein Zeuge.

Hallo,
Ich habe ein problem, meite Mutter ist mit meinem Auto zur jährlichen Klassenfahrt gefahren auf einer 2 Sprurrige Straße, sie ist ganz rechts gefahren und ein andere Auto(Unfallverursacher) wollte hinten von links nach rechts einordnen oder rüberfahren ich weiß nicht was er wollte oder viellelicht war er nur abgelenkt, dabei hat er mein Auto angekratzt (siehe Foto) hinten links. Meine Mutter hat Foto gemacht und seine Daten aufgenommen leider hat sie keine Polizeit gerufen und hat keine Zeugen wie die Frauen halt so sind, jetzt sagt er aus meine Mutter hätte ihn durchlassen müssen ob woll er hinten war, meine frage ist kann einGuttachten klären wer schuld ist was meint ihr und hat jemand einer erfahrung mit Gutachten? Bild1 ist Unfallverursacher und die anderen 2 Fotos unten sind von meinem Auto. (habe nun korregiert, beim durchlesen habe selbst nichts verstanden)

Beste Antwort im Thema

@biberstern

Abstrus ist noch geschmeichelt!

Schüttel bitte mal etwas Rechtschreibung und Zeichensetzung in den Text. Mehr Sinn wäre auch nett. Sonst kann das hier nur durcheinander gehen. 😉

Mit 300,- € könnte der Lackierer klarkommen. Aber melde den Schaden doch erstmal bei der gegnerischen Versicherung. Die schicken voraussichtlich einen Gutachter. Auch nicht jeder Unfallverursacher ist ein Lügner. Ein guter Teil bleibt bei der Wahrheit. Und deine Mutter - auch wenn sie vermutlich Lehrerin ist - wird Dir doch wohl sagen können, wie das nach ihrer Erinnerung passiert ist. 🙄

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Ähm, wenn ich mir das alles durchlese, so ist die Mutter die Geschädigte. Sie fuhr rechts auf einer mehrspurigen Straße, und der Gegner war links hinter ihr, wechselte auf die rechte Spur und touchierte dabei mit seinem rechten Vorderwagen den linken Hinterwagen der Mutter.

Solange die Mutter nicht während des Spurwechsels des Gegners voll gebremst hat, sehe ich die Schuld beim Gegner - letztendlich ist er einfach auf das Auto der Mutter draufgefahren.

Ich bin zwar kein Gutachter, aber aufgrund des Schadensbildes gleube ich, erkennen zu können, dass während des Vorgangs keiner der Beteiligten nennenswert gebremst hat (gerade Kratzer, kein Ein- oder Ausfedern) und dass der Unfallgegner von hinten nach vorne angeschoben hat (Zunahme Lackabtrag nach hinten beim Gegner, Zunahme Lackabtrag nach vorne bei der Geschädigten).

ich würde das durchaus mal einem Anwalt zeigen.

Zitat:

@pgs-hd schrieb am 19. September 2016 um 16:09:39 Uhr:


Ähm, wenn ich mir das alles durchlese, so ist die Mutter die Geschädigte. Sie fuhr rechts auf einer mehrspurigen Straße, und der Gegner war links hinter ihr, wechselte auf die rechte Spur und touchierte dabei mit seinem rechten Vorderwagen den linken Hinterwagen der Mutter.

Solange die Mutter nicht während des Spurwechsels des Gegners voll gebremst hat, sehe ich die Schuld beim Gegner - letztendlich ist er einfach auf das Auto der Mutter draufgefahren.

"Verschulden" im Sinne eines vorwerfbaren, die Haftungsverteilung beeinflussenden Fehlverhaltens musst du nachweisen. Der TE schrieb, es gibt keine Zeugen.

(Beide unfallbeteiligten Fahrzeuge haben eine Betriebsgefahr. Damit der eine zu 100% haftet (also "alles zahlt"😉, muss die Betriebsgefahr des anderen geschädigten KFZ vollständig zurücktreten. Das ist dann der Fall, wenn dem Schädiger ein gravierendes Verschulden (Vorsatz und Fahrlässigkeit) nachgewiesen werden kann.)

Zitat:

@pgs-hd schrieb am 19. September 2016 um 16:09:39 Uhr:


(...)
ich würde das durchaus mal einem Anwalt zeigen.

Das ist in der Tat eine gute Idee. 😎

Schaden der gegn. Versicherung melden.
Kurze Skizze und Beschreibung:
Fuhr ich auf Strasse xy auf der rechten Spur,
als ich aufeinmal eine Stoß wahrnahm, ein Fahrzeug links hinter mir sah und anhielt.
Der Unfallgegner wollte wohl die Spur wechseln.
Einen Kostenvoranschlag der Stammwerkstatt dranheften.

Wenn die Versicherung ein Gutachten wünscht,
sich einen Gutachter suchen, eins erstellen lassen.

Lehrerin auf dem Weg zur Klassenfahrt!?
Könnte ein Dienstunfall sein,
was im Falle einer Teilschuld den Dienstherren in die Pflicht bringen könnte.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 20. September 2016 um 13:20:56 Uhr:


Lehrerin auf dem Weg zur Klassenfahrt!?
Könnte ein Dienstunfall sein,
was im Falle einer Teilschuld den Dienstherren in die Pflicht bringen könnte.

Woran willst du erkannt haben, dass die Mutter Lehrerin ist ? An der Formulierung ...auf dem Weg zur Klassenfahrt... ?

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War nur ein Verdacht, weil
"...auf dem Weg zur jährlichen Klassenfahrt..."

Gibt nicht viele, die 1x im Jahr auf Klassenfahrt sind.

Wollte damit nur erwähnen, das es ein Arbeitsunfall sein könnte
und damit im Falle einer Teilschuld der Arbeitgeber evtl. auch "im Boot" sitzt.
(Viel Spaß mit der jeweiligen Landesschulbehörde)

Würde natürlich interessanter werden wenn...

"...doch nicht meine Mutter mit meinem Wagen...
sondern ich mit Muttis Wagen...bin aber erst 11Jahre....
...habe den Bus verpasst...wollte aber zur Klassenfahrt...
...fahre aber schon 2 Jahre heimlich...nie was passiert..."

Ich verstehe die Aufregung nicht. Muttis Auto - welches hinten schon Winterreifen hat - ist doch noch fahrbereit. Mehr muss ein Alltagsauto nicht können.

Auto gehört dem Sohn = TE. Ob die Mama nun Lehrerin ist oder auch nicht, ist egal. Auch wenn die Schriftsprache des Sohnes ein paar Wünsche offen lässt, ist die Mama eine ZEUGIN. Und sie wird doch sicherlich sagen können, woran sie sich erinnert. Sollte die Mama Schülerin auf Klassenfahrt sein, wäre der TE tendenziell Lenker eines Bobbycar. Aber diese absurden Überlegungen führen bestimmt nicht weiter.

😁 😁 😁 😁

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. September 2016 um 14:33:24 Uhr:


Sollte die Mama Schülerin auf Klassenfahrt sein, wäre der TE tendenziell Lenker eines Bobbycar. Aber diese absurden Überlegungen führen bestimmt nicht weiter.

Nichts als Schülerin.

Die Mutter kann ebenso jemanden zur Klassenfahrt hingefahren haben. Oder sie fährt als ,,Anstands-Wau-Wau,, mit. Und deshalb ist der Anstoss mit dem ,,Arbeitsunfall,, gar nicht so verkehrt.

Ich habe nichts Gegenteiliges geschrieben.

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