Unfall und Geldbetrag der Versicherung

Hi!

Hatte Vollkasko und Totalschaden!
Jez hat mir die Versicherung folgendes zukommen gelassen:

Wiederbeschaffungswert: ca 10000Euro.
Restwert: ca 3000 Euro.

Beides jeweils ohne MwSt!

Nun meine Frage an euch:

Was bekomme ich denn jetzt von der versicherung??? Die 10000 Euro, oder?

mfg!

17 Antworten

also ich glaube wenn du das auto selber behalten willst bekommst du "wiederbeschaffungswert - restwert" also 7000 € . wenn du das auto nicht haben willst bekommst du die 10 000 € .

so müsste es doch stimmen oder ?

gruß Morphe

Nein, du bekommst den Widereschffungswert abzüglich des Restwertes....

Also 7.000.- €

Oder was meinen die Spezis?

Gruss,

Mfg MICHA

7.000 abzgl. Selbstbeteiligung.

--> die 3.000 werden dir ja von einem evtl. Aufkäufer des Schrottwagens gezahlt - also kommste insgesamt auf die 10.000 (abzgl. SB)

Grüße
Schreddi

Wenn ich nur noch 7000 bekommen würde, das wär ja eine frechheit!
Hab das auto vor 6 wochen gakauft für 11.500 und zwar neu. Und dann nen wertverlust von 4.500 Euro in 6 wochen, kann doch wohl nicht sein! Bitte hilft mir!Denn die Versicherung hat noch mittagspause und ich erreiche niemanden! :-(

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Hi,

schau in deine Police - unter Umständen hast du bis zu 6 Monate nach Kauf Anspruch auf Neuwertentschädigung.

Aber wir haben ja hier auch keinen wirtschaftlichen Tozalschaden vorliegen, das lässt die Sache wieder anders aussehen...

Warum lässt du das Auto net einfach reparieren?

Grüße
Schreddi

ganz einfach, der wiederbeschaffungswert liegt bei circa 10000 Euro (laut Versicherung).
Aber die Reparaturkosten liegen bei 12000 Euro!

So habe grad telefoniert mit der Versicherung und habe einen Termin für Morgen Mittag!

Hi,

Na du bist gut: "ganz einfach"...

Wenn du net sagst, dass die REp.-kosten drüber liegen, können wir es nicht wissen.

In dem Fall wie gesagt - schau in deiner Police nach.

Grüße - dass zumindest dir offensichtlich nix passiert ist, ist ja schonmal ganz gut
Schreddi

PS: @Ripper - und für dich mal wieder:
Daaaaas hier ist ein Vollkasko-Schaden - klingt komisch, is aber so.... 😉

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi


dass zumindest dir offensichtlich nix passiert ist, ist ja schonmal ganz gut

Ganz gut 😁 ? Das ist Supergut !

Toi.Toi,Toi , dass bei dir die Neuwertentschädigung noch gilt.
Kann schon verstehen , dass Du bei einem 6 Wochen jungen Auto , welches einen Schaden von 12.000€ hat , keinen großen Bock auf Reparatur hast.Da ist die Neuwagenfreude doch gleich im A.....!
Naja , erst mal schauen was die VS sagt.

Ripper "Shut up" 😛

Gruß
capri

Wenn auf dem Gutachten wirtschaftlicher oder technischer Totalschaden steht, so hast Du bei (fast)allen Versicherngen binnen der ersten 6 Monate Anspruch auf einen Neuwagen.
MwSt soweit anfallend, d.h. erst nach Neukauf.

Liegt kein solcher Schaden vor,
dann Nettowiederbeschaffungswert
abzgl. Bruttorestwert
abzgl. SB.
=Versicherungsleistung

Bruttorestwert wird ja garantiert und kommt vom bennanten Aufkäufer,

Die Mwst. bekommst Du bei einer Ersatzanschaffung gegen Nachweis der angefallenen MwSt von der Versicherung erstattet.
Obergrenze ist die auf den Nettowiederbeschaffungswert anfallende USt (hier 1.600 EUR).

Damit hast Du Anspruch auf eine Nettoneuwertentschädigung und bei Ersatzanschaffung bekommst Du die USt ebenfalls erstattet.

Lies Deine Bedingungen nach.
Es würde mich sehr wundern, wenn es anders wäre.

Glück gehabt.

Ich wundere mich gerade bissl, dass die Versicherung dir den Schaden nur netto erstatten möchte. Ist bei einem Totalschaden in der Kasko eigentlich nicht richtig, es sei denn, du bist vorsteuerabzugsberechtigt. Bei Kasko gilt ja nicht das geänderte Schadenersatzrecht sondern die versicherten Leistungen des Vertrages. Bei fiktiv abgerechneter Reparatur steht in den AKB´s ja explizit drin, dass nur netto gezahlt wird.

???

Hier liegt keine Reparatur vor,
sondern eine fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis.

Da der Wagen kein halbes Jahr alt war können auch keine alten AKBs mehr vorliegen.

in praktisch allen verischerungsbedingungen ist mittlerweile vereinbart, dass es die steuer nur noch gibt, wenn sie auch tatsächlich durch reparatur/neukauf angefallen ist...

[im haftpflichtbereich ist das durch den BGB §249 geregelt)

im übrigen: die versicherung zieht den restwert ab, den man beim verkauf des unfallwagens erziehlen kann (also kein "verlust von 4500 €)". nun kann man sich das so abrechnen lassen, und schauen, ob man nicht nen käufer findet, der sogar noch mehr dafür bezahlt. das ist nicht mal so selten, da der gutachter i.d.r. ja auch nicht den kompletten deutschen markt abgrast, sondern die ersten zwei oder drei angebote nimmt....
findet man niemanden sollte man sich von der versicherung/dem gutachter den namen und tel.nr des aufkäufers nennen lassen (wenn nicht soweiso schon im gutachten enthalten), damit man es an diesen verscherbeln kann...

Komme grad von der Versicherung. Und zwar in der Police steht, dass mit neuwagen, wenn das auto nicht älter als 6 monate ist, und weniger als 10000km hat (es hat ja nur 2400km)!
Also müsste das schonmal klar gehen.
Jedoch, ist dies hier nur eine Zweigstelle und im hauptbüro, war keiner, der diese Fälle bearbeitet da. :-/

Also heißts bis am Monatg warten!

Nun noch eine Frage: Die 3.400 Euro, die als restwert angegeben sind, die bekomme ich also vom Händler, der angegeben ist auf jeden Fall! Und deshalb bekomme ich auch nur Wierderbeschaffungswert abzüglich restwert! Und das kaputte auto kann ich also wenn ich keinen finde der mehr bietet, auf jeden Fall an diesen Händler verkaufen und das Geld ist dannmir?

Danke schonmal für alle antworten!

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