Unfall und die folgen?

Mercedes E-Klasse C207

hallo,

mir ist letztens jemand hinten rein gefahren😠. Die Folgen leicht zerkratzte Stoßstange mit gerissener Halterung. Der Verursachter hat es verpasst rechtzeitig zu bremsen.

Kostenvoranschlag beim MB machen lassen ---> fast 2000€, Stoßstange wird komplett gewechselt.

Die Zusicherung von der gegnerischen Versicherung hab ich bereits.

Jetzt kommen die Frage: Kann ich eine Wertminderung fordern, da jetzt mein Auto ein "Unfallwagen" ist?

Reparatur Termin steht bereits bei MB. Die netter Herren wollten jedoch noch meine Versicherungssdaten(Vollkasko und Schadennummer), aber warum? Meine Versicherung hat doch damit eigentlich nichts zu tun oder irre ich mich???

Vielen Dank im voraus 🙂

Beste Antwort im Thema

nach meinem wissen, wenn orignalteile ausgetauscht werden , handelt es sich dann um einen Unfallwagen 😕

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Aus gegebenem Anlass hole ich dieses Thema noch einmal hervor....

Im November 2013 hatten wir mit unserem Cabrio einen unverschuldeten Unfall.
„Eine vor uns an der Ampel stehende M-Klasse setzte plötzlich rückwärts (um an einem liegengebliebenen Fahrzeug vorbei zu fahren) ...und es machte Ruuuums!

Der Schaden belief sich im wesentlichen auf den Austausch von „Schraubteilen“: Motorhaube, rechter Scheinwerfer komplett, Stoßstange/Schürze und Kühlergrill.
Der Schaden wurde durch die Versicherung mit 4.800 € an die Werkstatt bezahlt zzgl. Leihwagen usw....

Da mein Mercedeshändler zugleich Vertragspartner der Versicherung ist, bei der der Unfallgegner als auch ich versichert sind hat die Versicherung auf einen Gutachter verzichtet und den Schaden zu 100% nach Reparaturempfehlung/Kostenkalkulation meiner Werkstatt abgewickelt.
Wie oben berichtet wurden alle Teile die auch nur den Hauch einer Beschädigung hatten ausgetauscht.

Nun stellt sich für mich die Frage der Wertminderung. Das es ein Unfallwagen ist, keine Frage bei dieser Schadenhöhe, ist logisch.
In Gesprächen mit meinem Verkäufer und dem Serviceleiter zu denen ich ein gutes Vertrauenverhältnis, fast schon ein freundschaftliches Verhältnis pflege sagten beide unabhängig voneinander, dass ich möglicherweise gar keine Wertminderung erhalte da eben nur Schraubteile ausgetauscht worden sind. Dies sei auch bei einem späteren Verkauf über die mir vorliegende Rechnung nachweisbar und würde somit den Wert des Wagens nicht wirklich mindern.

Heute kam Post von der Versicherung, die endgültige Abrechnung des Schadens mit dem Hinweis: Wertminderung 300,- € und Kostenpauschale 25,- € wurden auf mein Konto angewiesen.

Hat jemand von euch da Erfahrungen gemacht mit der höhe der Wertminderung bei ausschließlichem Austausch von Schraubteilen...?

(Der Wagen ist zum Zeitpunkt der Reparatur 20 Monate alt gewesen, Km-Stand 31.000)

Vielen Dank schon einmal im Voraus!

Hab mal gehört fausrwgel ist: 20% der reparaturkosten bekommt als Wertminderung.

Ihr dürft es auch nicht so Kritisch nehmen. Mercedes tauscht bei einem kleinen Kratzer schon die Stoßstange, obwohl man es auch so reparieren kann 😉

Die Stoßstangen kaufen dann die Polen ( Container ) und verkaufen es an uns weiter und wir gehen zum Lackierer und lacken es, und schwupps ist der Kratzer weg, da wo Mercedes eine neue genommen hat ....

Es ist kein Unfallwagem wenn nichts an der Karosserie ist, stoßstange ist ein Anbauteil. Das ist genau so wenn du irgendwo hängen bleibst und eine neue Stoßstange bekommst, oder wenn du wegen Vandalismus etwas lackierst oder tauscht.

Denke auch dass kleinere Anbauteile und Nachlackierungen nicht in die Meldepflicht fallen.

Mercedes verhält sich da nicht anders. Bei Anschaffung eines JS ist dieser i.d.R. auch aufbereitet, die Front und Haube gewechselt/nachlackiert. Ich habe zumindest noch keinen JS mit Steinschlägen gesehen oder gekauft.

Sie haben es auch intern klar als Vorgabe ab welchem finanziellen Schaden ein Fahrzeug als Unfaller zu deklarieren ist:

https://...scheibe-auktion.daimler.com/?...

Im link das untere Kästchen:

Bitte beachten Sie, dass Unfallfahrzeuge mit einem Gutachten:

- Neufahrzeugpreis < 50.000 Euro brutto und Schadenshöhe < 3.000 Euro brutto
- Neufahrzeugpreis >= 50.000 Euro brutto und Schadenshöhe < 5.000 Euro brutto

weiterhin als A-Ware deklariert werden. Ein Verkauf an Wiederverkäufer ist nicht erlaubt.

Im Fall von Saunahaus verhält es sich lt. deren Vorgaben dann so dass Du ja ein Schadensgutachten <5k vorweisen kannst und der Neuwagenpreis >50k ist, keine tragenden oder sicherheitsrelevanten Chassisteile beschädigt waren und du somit keinen (lt. MB!) meldepflichtigen Unfall hast.
Wie es allerdings auf rein rechtlicher Grundlage aussieht kann ich nicht sagen, da wären eher die Juristen hier gefragt. Die Versicherung hat Dir ja auch eine Wertminderung bezahlt.

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Zitat:

Original geschrieben von mangafa2


Ihr dürft es auch nicht so Kritisch nehmen. Mercedes tauscht bei einem kleinen Kratzer schon die Stoßstange, obwohl man es auch so reparieren kann 😉

Die Stoßstangen kaufen dann die Polen ( Container ) und verkaufen es an uns weiter und wir gehen zum Lackierer und lacken es, und schwupps ist der Kratzer weg, da wo Mercedes eine neue genommen hat ....

Es ist kein Unfallwagem wenn nichts an der Karosserie ist, stoßstange ist ein Anbauteil. Das ist genau so wenn du irgendwo hängen bleibst und eine neue Stoßstange bekommst, oder wenn du wegen Vandalismus etwas lackierst oder tauscht.

Weiss nich ob man das so pauschal sagen kann. Mir hat vor jahren mal einer einen fussball aus vwrsehen in den hinteren kotflügel geschossen. Folge: beule. Zum glück hatte der sich gemeldet! War ein schaden von 9000 euro. Seitenteil getauscht und ganze seite beilackiert wegen farbuntwrschied. Das galt laut dekra damals aber nicht als unfallwagen weil keine tragenden Teile kaputt waren.

Vielen Dank erst einmal für eure Antworten.

Nach Recherchen im Internet und meinen Gesprächen mit dem Verkäufer und Serviceleiter habe ich auch schon einiges erfahren...
Dazu habe ich vor kurzem auch eine Fernsehsendung "Markt" gesehen.

@Eka956:
Jeder Schaden ab einer Schadenhöhe von 200 € beim Verkauf eines Fahrzeugs dem Käufer gegenüber anzeigepflichtig. Also auch sog. Bagatellschäden wie kleinere Parkplatzrempler und kleine nachlackierte Kratzer. Wenn ein Käufer das prüfen lässt und eine Nachlackierung festgestellt wird, die vom Verkäufer nicht angegeben worden ist, hat dieser dan die A.... - Karte.

@mangafa2:
Mercedes muss die Teile tauschen da der Kunde / Geschädigte rechtlich so zu stellen ist als wäre der Unfall nicht passiert.

Auch wenn von Autobild bringt dieser Artikel etwas Licht ins Dunkle bzgl. der Definition "Unfallwagen" bei Spachtelungen und Lackierungen...

http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-recht-912017.html

Zitat:

Original geschrieben von Saunahaus



Mercedes muss die Teile tauschen da der Kunde / Geschädigte rechtlich so zu stellen ist als wäre der Unfall nicht passiert.

Genau. Deswegen wird auch nicht repariert, sondern ausgetauscht. Selbst bei kleinschäden kommt ein neues teil.

Du hast insofern recht dass aus meinem Post nicht hervorgeht ob der Schaden meldepflichtig ist oder nicht.

Kann mir vorstellen dass deren angegebenen Schadenskosten bis zu 5k sicherlich zu melden sind.

Aber die von dir angegebene max. Höhe bis 200.- € kommt mir schon sehr niedrig vor.
Ob es dadurch gleich zum Zug der A...karte, sprich Rückabwicklung des Verkaufs, kommt?
In Punkt 4 Deines links steht ein gutes Bsp.:

[i4. Stoßstange eingedrückt – ist das nun ein Unfallwagen?
Kleiner Parkrempler mit großen Folgen: Die Stoßstange ist zerkratzt und hängt schief am Auto. Ist es nun ein Unfallwagen?
"Das hängt von der Intensität des Unfalls ab. Lässt sich die Stoßstange einfach richten und lackieren: kein Unfallauto. Ist eine neue Stoßstange erforderlich: Unfallwagen. Den Schaden auf jeden Fall beim Verkauf angeben."

So wie es in deinem 1. Post steht sind viele deiner Teile mit z.T. minimalstem Schaden pauschal ohne Reparaturversuch getauscht worden (sicher auch in deinem Interesse) - also Unfaller.
Wären diese jetzt weniger und reparabel gewesen, was dann? Und welche Höhe ist dann grenzwertig (in deinem Fall kostentechnisch natürlich überschritten)?

Nicht falsch zu verstehen, hier gehts um Annahme und nicht darum ob jemand was zu verschleiern hat.

Zitat:

Original geschrieben von Eka956


Du hast insofern recht dass aus meinem Post nicht hervorgeht ob der Schaden meldepflichtig ist oder nicht.

Kann mir vorstellen dass deren angegebenen Schadenskosten bis zu 5k sicherlich zu melden sind.

Aber die von dir angegebene max. Höhe bis 200.- € kommt mir schon sehr niedrig vor.
Ob es dadurch gleich zum Zug der A...karte, sprich Rückabwicklung des Verkaufs, kommt?
In Punkt 4 Deines links steht ein gutes Bsp.:

[i4. Stoßstange eingedrückt – ist das nun ein Unfallwagen?
Kleiner Parkrempler mit großen Folgen: Die Stoßstange ist zerkratzt und hängt schief am Auto. Ist es nun ein Unfallwagen?
"Das hängt von der Intensität des Unfalls ab. Lässt sich die Stoßstange einfach richten und lackieren: kein Unfallauto. Ist eine neue Stoßstange erforderlich: Unfallwagen. Den Schaden auf jeden Fall beim Verkauf angeben."

So wie es in deinem 1. Post steht sind viele deiner Teile mit z.T. minimalstem Schaden pauschal ohne Reparaturversuch getauscht worden (sicher auch in deinem Interesse) - also Unfaller.
Wären diese jetzt weniger und reparabel gewesen, was dann? Und welche Höhe ist dann grenzwertig (in deinem Fall kostentechnisch natürlich überschritten)?

Nicht falsch zu verstehen, hier gehts um Annahme und nicht darum ob jemand was zu verschleiern hat.

Nein, ich verstehe dich schon richtig. Für Mercedes ist der Austausch auch lukrativer. Mir hat man aber gesagt, dass auch ein Reparaturversuch nicht den Zustand herstellen kann wie vor dem Unfall, also ist der Austausch angesagt...

Das Problem für den Verkäufer ist immer wenn Dinge, sind sie auch noch so klein, wissentlich verschwiegen werden. Ich werde es auf jeden Fall angeben und würde es auch in wesentlich kleineren Fällen tun da ich alles durch Rechnungen (Sowie Zertifikat der Versicherung / 5 Jahre Garantie) belegen kann.

Zitat:

Original geschrieben von niggerson


Leute wenn es wirklich nur die Stossstange ist gibts da garkeine Wertminderung!
Wie gesagt der Wagen wird durch ein Original Ersatzteil auf Original Zustand wiederhergestellt!!!

hab von der versicherung 10% vom Schaden als Wertminderung bekommen.

mfg

Dann war es sicher mehr als nur die Stoßstange... also hinter der Stoßstange noch was abbekommen??

Update:
Nach Rücksprache mit einem Gutachter der DEKRA (Macht auch Fahrzeuggutachten für meinen MB-Dealer) meinte dieser nach Einsichtnahme der Reparaturrechnungskopie, dass 300 € Wertminderung zu wenig seien, 500 € sollten es schon sein.
Mein gestriger Anruf bei der regulierenden Versicherung (HUK) ergab, dass man mir nach einem kurzen, freundlichen Gespräch mit dem Sachbearbeiter sofort eine Erhöhung der Wertminderung auf 500 € einräumte.

Das Geld ist heute auf meinem Konto eingegangen. 🙂

Ein Schelm, wer böses denkt 🙄

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