Unfall und Auszahlung Schaden
Hallo Zusammen,
da ich mich gerade nicht sicher fühle, auch nicht richtig vom Anwalt beraten, wollte ich mal nach eurer Meinung fragen.
Es geht um folgenden Punkt: Vorletzte Woche ist jemand beim ausparken auf das Auto meiner Frau gefahren. Das Auto hat einen größeren Schaden an der Beifahrertür (Tür geht von aussen auch nicht mehr auf). Die Dame, die auf das Auto von meiner Frau draufgefahren ist, hat 100% Schuld und dies auch schon zugegeben. Soweit alles in Ordnung.
Ich habe das Auto zum Gutachter gebracht und folgendes kam heraus:
Reparaturkosten netto 2924,52 Euro
Reparaturkosten brutto 3392,44 Euro
Wiederbeschaffungswert: 3450 Euro
Restwert: 1155 Euro
Der Gutachter sprach davon, dass es noch kein wirtschaftlicher Totalschaden wäre. Nach langen Gesprächen mit meiner Frau haben wir uns gedacht, dass wir die Reparaturkosten Netto auszahlen lassen und das Auto anderweitig reparieren lassen (Nur die Tür, damit die wieder aufgeht, da es sonst keine Straßenzulassung hat). Wir kennen unser eigenes Auto seit Jahren und wissen, dass es bisher ein sehr stabiles Auto war, ohne großartige Reparaturen. Klar will man aber das Geld mitnehmen, da das Auto nicht mehr viel Wert ist. Das Auto steht übrigens aktuell bei einem Autohaus, wo das Gutachten errichtet wurde.
Die gegnerische Versicherung hat unserem Anwalt aber nun folgendes mitgeteilt:
Es wurde ein Abkäufer gefunden, der 1450 Euro bietet. Da der Wiederbeschaffungswert sich auf 3450 Euro beziffert, zahlt die Versicherung direkt an uns "nur" 2000 Euro. Im Gegenzug möchte die Versicherung aber auch Fotos von der Reparatur des Fahrzeugs sehen und hat eine "Weiterbenutzungserklärung" rausgeschickt. Wenn wir das Auto innerhalb von 6 Monaten veräußern, kann die gegnerische Versicherung das Geld zurückverlangen.
Jetzt habe ich folgende Fragen:
- Ist es rechtens, dass von 2924 Euro Reparaturkosten (Gutachten), die Versicherung nur 2000 Euro auszahlt?
- Gibt es eventuell noch Punkte, die man der gegnerischen Versicherung anzählen kann?
- Warum muss ich eine Weiterbenutzungserklärung abgeben? Sowas habe ich noch nie gehört. Ich kann doch entscheiden, wann und wo ich das Auto verkaufe. Ich mein wir haben es sowieso nicht vor zu verkaufen, da das Auto bisher stabil ist, aber trotzdem möchte ich dahingehend nichts unterschreiben. Noch nie sowas gehört.
- Kann ich auf die gegnerische Versicherung zugehen und denen sagen, dass wir mehr verlangen oder wir sonst das Auto reparieren lassen (Was ca. 1500 Euro Mehrkosten für die Versicherung bedeutet).
Überlegung unsererseits:
- Geld auszahlen lassen und die Tür beim bekannten KFZler um die Ecke für ca. 300-400 Euro reparieren lassen. Klar wird es nicht so aussehen, wie es mal vorher war, aber das Auto soll von A nach B fahren.
Übrigens handelt es sich bei der gegnerischen Versicherung um meine eigene Versicherung, wo ich mein Erstfahrzeug Vollkasko versichert habe (Tiguan).
Grüße
Neuling
19 Antworten
Zitat:
@Vectrabo schrieb am 24. Juli 2020 um 15:37:18 Uhr:
ein Forum ist nicht dafür da Leute Platt zu machen sondern Erfahrungen auszutauschen.
100% Zustimmung!
Allerdings nicht auf den Druiden bezogen.
Ich hatte letztes Jahr einen ähnlichen Sachverhalt und dort ist alles so abgelaufen, wie es bei dir auch war. Die Reparaturkosten bekommst du nur, wenn du auch reparierst. Da übernimmt die Versicherung dann die Rechnung. Ich habe nicht reparieren lassen und habe dann die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert ausgeszahlt bekommen. Die gegnerische Versicherung versucht durch höhe Kaufangebote den Restwert zu steigern und somit die auszuzahlende Summe zu drücken. Da ich von Anfang an klargestellt hatte, dass ich nicht verkaufen werde, hat der Anwalt das Kaufangebot der gegnerischen Versicherung zurückgewiesen und ich bekam die Summe, die der Sachverständige ermittelt hat.
Bezüglich eines Leihwagens habe ich allerdings keine Erfahrungen gemacht, da das Auto weiterhin fahrtüchtig war.
Man kann aber auch gegen die Versicherung arbeiten. Sagen wir mal, auto hat nen wiederbeschaffungswert von 20000€. Restwert 200€ . Dann würde ich den Wagen direkt für 200€ an meine Freundin etc... hauptsache anderen hausnamen verkaufen. Und den kaufvertrag direkt an die Versicherung weiterleiten und die 19.800 kriege ich ohne wenn und aber überwiesen! Letztes jahr erfolgreich durchgesetzt! Gutachter sei dank
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Zitat:
@Pokerfan_02 schrieb am 23. Juli 2020 um 16:28:29 Uhr:
Leider ist mein Anwalt nicht der beste, glaube ich.
Entziehe ihm den Fall und suche dir einen besseren. Falls du DAS (Ergo) versichert bist, dann frage bei denen NICHT nach einer Empfehlung, denn die ist/war in unserem Fall nicht der Hit.
Zitat:
Ich werde auch nie wieder einen Anwalt nehmen, den mir mein Autohaus empfohlen hat, . . .
In dem Moment in dem man sich mit dem AH nicht ganz einig ist, hat man mit einem RA der mit dem AH zusammenarbeitet, ein Problem.
Früher !!! konnte man relativ einfach die Netto Reparatursumme kassieren, aber da das den Versicherern aus verschiedenen Gründen ein Dorn im Auge war, versuchen sie alles um das zu verhindern.
Unseren letzten wirtschaftlichen Totalschaden konnten wir vor ca 4 Jahren mit kleineren Wiederständen noch so abwickeln und das Fahrzeug trotz eines doofen Gebotes privat verkaufen.
Der Leihwagen wurde dabei für einige Tage übernommen.
Was geht es die Versicherung an, ob du dein Fahrzeug benötigst, oder deiner Frau für die Reparaturdauer überlassen kannst? Ob du Homeoffice machst, oder nicht ist Privatsache und geht die einen feuchten Kehrricht an.
Zitat:
@masterfgee schrieb am 27. Juli 2020 um 09:34:53 Uhr:
Die gegnerische Versicherung versucht durch höhe Kaufangebote den Restwert zu steigern und somit die auszuzahlende Summe zu drücken.
Diese Restwertgebote sind für den Bieter absolut bindend, nicht durch die Versicherer manipuliert und werden vom Erstattungsbetrag abgezogen.
Wenn man für weniger verkauft, ist man schön blöd und wenn man für mehr verkauft, ist man blöd wenn man das der Versicherung so mitteilt.
Auch Schrott ist und bleibt mein Eigentum, mit dem ich machen kann was ich möchte.