ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall - trotz Hinderniss unschuldig

Unfall - trotz Hinderniss unschuldig

Themenstarteram 11. Dezember 2015 um 10:04

Heyho ihr Lieben,

brauch hier mal eure Erfahrungswerte - evtl ist jemand mal was ähnliches passiert.

Folgendes hat sich ereignet. Ich bin an einem parkenden Fahrzeug vorbeigefahren (in einer Kolonne), da ich kein entgegenkommendes Auto gesehen hab. Auf ca. halber Höhe des Hindernisses kam mir dann auf einmal ein Auto entgegen. Da die Straße breit genug ist, wenn beide PKW s aneinander vorbeifahren, habe ich noch versucht die Geschwindigkeit zu reduzieren (war vorher bei 30-40 km/h, bei Max 50 km/h). Der Unfallgegner ist dann aber von seiner Fahrspur abgekommen und in mich reingefahren (unabhängiger Unfallzeuge bestätigt dies). Somit gelte ich bei der Polizei als unschuldig. Nun ist es aber so, dass mir die gegnerische Versicherung eine Teilschuld anhängen will und der Unfallgegner bei meiner Versicherung ebenfalls seinen Schaden geltend macht.

Hatte jemand einen ähnlichen Fall und kann mir sagen, wie die Schuldfrage ausgegangen ist? Das ich mit einer Teilschuld rechnen muss denk ich mir, da das Hindernis ja auf meiner Seite war (auch wenn beim Zeitpunkt des Vorbeifahrens kein Gegenverkehr zu sehen war - also auch keine Scheinwerfer), jedoch ist er ja in mich rein gefahren!

Bin (Rechtschutzversicherung sei dank! ) natürlich zu einem Anwalt gegangen, jedoch bin ich auch auf eure Erfahrungsberichte gespannt.

Achja: Witterungsverhältnisse waren gut -> kein Regen, Nebel, Schnee o.ä.- nur dunkel war es schon und es gab keinerlei Fahrbahnmarkierungen!

Ich danke euch für eure Antworten

Beste Antwort im Thema

Die Schuldfrage klärt das Gericht.

Was mir an deiner Schilderung nicht gefällt ist, dass du schreibst, der Unfallgegner sei aus dem Nichts aufgetaucht.

IMO hast du entweder keinen ausreichenden Sicherheitsabstand eingehalten und das Fahrzeug daher zu spät gesehen, oder du hast dich darauf verlassen, dass der Unfallgegener schon Platz für euch macht.

Solche Situationen beobachte ich tagtäglich, man will an einem auf seiner Seite befindlichen Hindernis vorbei und hängt sich an den Vordermann in der Hoffnung, dass der Gegenverkehr schon abbremst oder ausweicht.

Sorry aber für mich bist du der Hauptschuldige.

29 weitere Antworten
Ähnliche Themen
29 Antworten
Themenstarteram 11. Dezember 2015 um 11:57

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 11. Dezember 2015 um 12:49:01 Uhr:

Zitat:

@gast4321 schrieb am 11. Dezember 2015 um 12:38:27 Uhr:

 

Was meinst du mit meinen Vorstellungsbereich? Also, dass er die Hauptschuld trägt? (Egal ob jetzt 60, 70 oder 80%) und ich eben nur ne "Teilschuld" hätte, aber eben weder Hauptschuld noch zur Hälfte?

Eigentlich gibt es den Begriff Hauptschuld nicht. Den kannst Du Dir daraus aber basteln, wenn es bei Dir weniger als 50% sind. Ihr habt dann rechtlich eben beide eine Teilschuld.

Du kannst Dich ja einmal hiermit beschäftigen. Schon etwas komplizierter - die Abwicklung.

Okay, soweit hab ich es schon verstanden... Danke dir für den Links, aber aufgrunddessen, dass ich keine Vollkasko hab ist die Rechnung leider hinfällig...

Mir gehts eben um Erfahrungen bei der Schadensquote

Zitat:

@gast4321 schrieb am 11. Dezember 2015 um 12:57:35 Uhr:

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 11. Dezember 2015 um 12:49:01 Uhr:

 

Eigentlich gibt es den Begriff Hauptschuld nicht. Den kannst Du Dir daraus aber basteln, wenn es bei Dir weniger als 50% sind. Ihr habt dann rechtlich eben beide eine Teilschuld.

Du kannst Dich ja einmal hiermit beschäftigen. Schon etwas komplizierter - die Abwicklung.

Okay, soweit hab ich es schon verstanden... Danke dir für den Links, aber aufgrunddessen, dass ich keine Vollkasko hab ist die Rechnung leider hinfällig...

Mir gehts eben um Erfahrungen bei der Schadensquote

Schon klar. Aber das ist für jeden, außer dem letzlich beurteilenden Richter, reines Kaffeesatzlesen. Man kann nach Deiner Schilderung nicht mehr als vermuten, dass es bei Dir weniger als 50% sind.

Themenstarteram 11. Dezember 2015 um 12:07

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 11. Dezember 2015 um 13:05:28 Uhr:

Zitat:

@gast4321 schrieb am 11. Dezember 2015 um 12:57:35 Uhr:

 

Okay, soweit hab ich es schon verstanden... Danke dir für den Links, aber aufgrunddessen, dass ich keine Vollkasko hab ist die Rechnung leider hinfällig...

Mir gehts eben um Erfahrungen bei der Schadensquote

Schon klar. Aber das ist für jeden, außer dem letzlich beurteilenden Richter, reines Kaffeesatzlesen. Man kann nach Deiner Schilderung nicht mehr als vermuten, dass es bei Dir weniger als 50% sind.

Okay, danke!

für mich gibt es hier zu viele noch offene punkte um mir ein urteil bilden zu können sehe aber eher die schuld beim te.

er schreibt das er auch rechts hinten einen schaden hat vom hinterniss das heißt das der entgegenkommende nicht erst auf halber höhe kam sondern ihr euch schon fast auf halber höhe getroffen habt.

für mich hat der te einfach den entgegenkommenden nicht gesehen und ist blind der kollone hinter gefahren

Themenstarteram 11. Dezember 2015 um 13:38

Zitat:

@Abbuze2000 schrieb am 11. Dezember 2015 um 14:09:39 Uhr:

für mich gibt es hier zu viele noch offene punkte um mir ein urteil bilden zu können sehe aber eher die schuld beim te.

er schreibt das er auch rechts hinten einen schaden hat vom hinterniss das heißt das der entgegenkommende nicht erst auf halber höhe kam sondern ihr euch schon fast auf halber höhe getroffen habt.

für mich hat der te einfach den entgegenkommenden nicht gesehen und ist blind der kollone hinter gefahren

Bin aber nicht blind hinter der Kolonne hergefahren. Hab zum Zeitpunkt des Ansetzen ja nicht einmal entgegenkommende Licht gesehen, geschweige denn ein Auto. Als ich ihn dann gesehen habe, hab ich natürliCh noch gebremst um gefahrlos aneinander vorbeifahren zu können-der Gegner aber wohl nicht, sonst wäre er nicht mehr so weit gekommen... deswegen hätte er ja aufgrund der Kolonne schon langsamer einfahren können bzw mit Vorsicht fahren können. Wie gesagt, unfallzeuge bestätigt ja, dass er in mich reingefallen ist und ich schon fast am hindernis vorbei War. ..

Vermutet wird, dass der unfall Gegner aufgrund seines Alters die Situation einfach nicht richtig einschätzen konnte oder sogar zu schnell War. ..War ja in letzter zeit auch nicht sein erster unfall...

Er muss auch keine Aussage machen. Sollte auch niemand. Man muss nur seine Personalien angeben.

Denke mal es kommt zu einer 1:3 für Dich und 2:3 für den Unfallgegner. (Sorry, habe gerade Deinen letzten Post gelesen. Vielleicht hast Du auch Glück und er bekommt 100% Schuld, dann wäre Dein Schaden komplett bezahlt. Hat Dien Gegner eine Vollkasko? ;) )

Es sind ja 3 Fahrzeuge am Unfall beteiligt. Das entgegenkommende, das die "Hauptschuld" trägt. Dein Fahrzeug das eine "Teilschuld" trägt und das Parkende Auto, dass wahrscheinlich Verkehrsgerecht geparkt war.

Der vorherige Artikel über die Quotelung ist zwar super (Danke), hilft Dir aber wenig, da Du nur eine Teilkasko-Versicherung hast. Über die Teilkasko könntest Du gerade mal alle Glasschäden abzüglich SB abrechnen! ;)

Lass Deine Versicherung das ganze machen. Die sollen die Ansprüche abwehren. Was das geparkte Auto angeht, so wird Deine Versicherung erst mal zahlen müssen und evt. bei der gegnerischen Versicherung alles oder einen Teil zurück holen.

Kommt jetzt drauf an, wie sich die beiden Versicherungen einigen. Und die Schadensachbearbeiter das anhand der Unfallberichte und Zeugenaussage bewerten.

Bist Du mit der Einigung nicht einverstanden, kannst Du die Differenz zivilrechtlich geltend machen und klagen. Ob es was bringt, kann Dir vielleicht der Anwalt sagen.

Themenstarteram 11. Dezember 2015 um 13:45

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 11. Dezember 2015 um 14:39:36 Uhr:

Er muss auch keine Aussage machen. Sollte auch niemand. Man muss nur seine Personalien angeben.

Denke mal es kommt zu einer 1:3 für Dich und 2:3 für den Unfallgegner. (Sorry, habe gerade Deinen letzten Post gelesen. Vielleicht hast Du auch Glück und er bekommt 100% Schuld, dann wäre Dein Schaden komplett bezahlt. Hat Dien Gegner eine Vollkasko? ;) )

Es sind ja 3 Fahrzeuge am Unfall beteiligt. Das entgegenkommende, das die "Hauptschuld" trägt. Dein Fahrzeug das eine "Teilschuld" trägt und das Parkende Auto, dass wahrscheinlich Verkehrsgerecht geparkt war.

Der vorherige Artikel über die Quotelung ist zwar super (Danke), hilft Dir aber wenig, da Du nur eine Teilkasko-Versicherung hast. Über die Teilkasko könntest Du gerade mal alle Glasschäden abzüglich SB abrechnen! ;)

Lass Deine Versicherung das ganze machen. Die sollen die Ansprüche abwehren. Was das geparkte Auto angeht, so wird Deine Versicherung erst mal zahlen müssen und evt. bei der gegnerischen Versicherung alles oder einen Teil zurück holen.

Kommt jetzt drauf an, wie sich die beiden Versicherungen einigen. Und die Schadensachbearbeiter das anhand der Unfallberichte und Zeugenaussage bewerten.

Bist Du mit der Einigung nicht einverstanden, kannst Du die Differenz zivilrechtlich geltend machen und klagen. Ob es was bringt, kann Dir vielleicht der Anwalt sagen.

Wenn es so ausgehen würde, wäre ich ja voll zufrieden... hab nur Muffe, dass ich 50% oder mehr bekomme... das ich nicht als unschuldig raus komme war mir leider auch klar, aufgrund der Betriebsgefahr und dem Hindernis (also der eigentlichen wartepflicht)...

Aus welcher Anzahl an Fahrzeugen bestand denn das Hindernis, aus einem oder aus mehreren, ggf. wie vielen?

Themenstarteram 11. Dezember 2015 um 15:03

Zitat:

@Oetteken schrieb am 11. Dezember 2015 um 15:59:30 Uhr:

Aus welcher Anzahl an Fahrzeugen bestand denn das Hindernis, aus einem oder aus mehreren, ggf. wie vielen?

Aus einem!

Eine Kolonne besteht aus einzelnen Fahrzeugen, und jeder einzelne Fahrer muß für sich selbst entscheiden,

ob er dem Herdentrieb folgt, oder seine eigene Entscheidung trifft, und im Zweifel in einer unklaren Verkehrsituation lieber mal anhält und wartet, bis er sich einen Überblick verschafft hat. Ich persönlich tendiere meistens für die letzere Variante, die einem eine Menge Ärger und Zeit ersparen kann. Erfahrung nennt man das.

Hilft Dir zwar momentan nicht weiter, aber ich würde auch mal überlegen, ob ich das nächste Mal etwas besser machen könnte, egal wie das Ganze letzendlich entschieden wird.

Viel Glück Jürgen

Zitat:

@gast4321 schrieb am 11. Dezember 2015 um 16:03:16 Uhr:

...

Aus einem!

Wie breit war denn die restliche Fahrbahn neben dem Hindernis, die dir und dem Gegenverkehr im Begegnungsverkehr zur Verfügung stand?

Themenstarteram 11. Dezember 2015 um 21:15

Zitat:

@Oetteken schrieb am 11. Dezember 2015 um 22:13:00 Uhr:

Zitat:

@gast4321 schrieb am 11. Dezember 2015 um 16:03:16 Uhr:

...

Aus einem!

Wie breit war denn die restliche Fahrbahn neben dem Hindernis, die dir und dem Gegenverkehr im Begegnungsverkehr zur Verfügung stand?

Hab es nicht ausgemessen^^ aber breit genug, mein auto ist ja nach der kollision dort stehen geblieben und es passte ohne Probleme ein weiter vorbei.

Solche Details werden für die Schulfrage entscheidend sein.

Wenn das weniger als fünf Meter waren, dann sehe ich schwarz für dich.

Zum Thema Details:

Auf welcher Höhe zum geparkten Fahrzeug ist der Unfall passiert?

Solltest Du fast vorbei gefahren sein, könnte man auch "erzwungene Vorfahrt" ins Spiel bringen.

@ TE.

Du glaubst doch nicht wirklich, dass hier jemand die Erfahrung hat, dass er ein Fahrzeug überholen wollte und dass dann ein anders Fahrzeug plötzlich aus dem Nichts auftaucht und dann auch noch bewusst in ihm reinsteuert?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall - trotz Hinderniss unschuldig