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Unfall - trotz Hinderniss unschuldig

Themenstarteram 11. Dezember 2015 um 10:04

Heyho ihr Lieben,

brauch hier mal eure Erfahrungswerte - evtl ist jemand mal was ähnliches passiert.

Folgendes hat sich ereignet. Ich bin an einem parkenden Fahrzeug vorbeigefahren (in einer Kolonne), da ich kein entgegenkommendes Auto gesehen hab. Auf ca. halber Höhe des Hindernisses kam mir dann auf einmal ein Auto entgegen. Da die Straße breit genug ist, wenn beide PKW s aneinander vorbeifahren, habe ich noch versucht die Geschwindigkeit zu reduzieren (war vorher bei 30-40 km/h, bei Max 50 km/h). Der Unfallgegner ist dann aber von seiner Fahrspur abgekommen und in mich reingefahren (unabhängiger Unfallzeuge bestätigt dies). Somit gelte ich bei der Polizei als unschuldig. Nun ist es aber so, dass mir die gegnerische Versicherung eine Teilschuld anhängen will und der Unfallgegner bei meiner Versicherung ebenfalls seinen Schaden geltend macht.

Hatte jemand einen ähnlichen Fall und kann mir sagen, wie die Schuldfrage ausgegangen ist? Das ich mit einer Teilschuld rechnen muss denk ich mir, da das Hindernis ja auf meiner Seite war (auch wenn beim Zeitpunkt des Vorbeifahrens kein Gegenverkehr zu sehen war - also auch keine Scheinwerfer), jedoch ist er ja in mich rein gefahren!

Bin (Rechtschutzversicherung sei dank! ) natürlich zu einem Anwalt gegangen, jedoch bin ich auch auf eure Erfahrungsberichte gespannt.

Achja: Witterungsverhältnisse waren gut -> kein Regen, Nebel, Schnee o.ä.- nur dunkel war es schon und es gab keinerlei Fahrbahnmarkierungen!

Ich danke euch für eure Antworten

Beste Antwort im Thema

Die Schuldfrage klärt das Gericht.

Was mir an deiner Schilderung nicht gefällt ist, dass du schreibst, der Unfallgegner sei aus dem Nichts aufgetaucht.

IMO hast du entweder keinen ausreichenden Sicherheitsabstand eingehalten und das Fahrzeug daher zu spät gesehen, oder du hast dich darauf verlassen, dass der Unfallgegener schon Platz für euch macht.

Solche Situationen beobachte ich tagtäglich, man will an einem auf seiner Seite befindlichen Hindernis vorbei und hängt sich an den Vordermann in der Hoffnung, dass der Gegenverkehr schon abbremst oder ausweicht.

Sorry aber für mich bist du der Hauptschuldige.

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Die Polizei nimmt nur den Unfall auf.

Die klärt nicht die Schuldfrage.

Entscheidend ist, ob du beweisen kannst, dass er in dich rein gefahren ist.

Themenstarteram 11. Dezember 2015 um 10:18

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 11. Dezember 2015 um 11:14:07 Uhr:

Die Polizei nimmt nur den Unfall auf.

Die klärt nicht die Schuldfrage.

Entscheidend ist, ob du beweisen kannst, dass er in dich rein gefahren ist.

Laut Unfallzeuge ja! Weiß aber nicht, um wen es sich hierbei handelt, da die Polizei seine Aussage aufgenommen hat. Daher wurde ich weder verwarnt noch sonstiges, sondern gelte dort als Geschädigte.

Die Schuldfrage klärt das Gericht.

Was mir an deiner Schilderung nicht gefällt ist, dass du schreibst, der Unfallgegner sei aus dem Nichts aufgetaucht.

IMO hast du entweder keinen ausreichenden Sicherheitsabstand eingehalten und das Fahrzeug daher zu spät gesehen, oder du hast dich darauf verlassen, dass der Unfallgegener schon Platz für euch macht.

Solche Situationen beobachte ich tagtäglich, man will an einem auf seiner Seite befindlichen Hindernis vorbei und hängt sich an den Vordermann in der Hoffnung, dass der Gegenverkehr schon abbremst oder ausweicht.

Sorry aber für mich bist du der Hauptschuldige.

Themenstarteram 11. Dezember 2015 um 10:24

Zitat:

@Oetteken schrieb am 11. Dezember 2015 um 11:21:07 Uhr:

Die Schuldfrage klärt das Gericht.

Was mir an deiner Schilderung nicht gefällt ist, dass du schreibst, der Unfallgegner sei aus dem Nichts aufgetaucht.

IMO hast du entweder keinen ausreichenden Sicherheitsabstand eingehalten und das Fahrzeug daher zu spät gesehen, oder du hast dich darauf verlassen, dass der Unfallgegener schon Platz für euch macht.

Solche Situationen beobachte ich tagtäglich, man will an einem auf seiner Seite befindlichen Hindernis vorbei und hängt sich an den Vordermann in der Hoffnung, dass der Gegenverkehr schon abbremst oder ausweicht.

Sorry aber für mich bist du der Hauptschuldige.

Punkt 1: Er war definitiv nicht zu sehen! (Nich mal die Scheinwerfer von seinem Auto). Kam auch erst ca. 20 Meter hinter der Kollision zum stehen (für mich ein Zeichen, er war zu schnell, kann es aber nciht beweisen) Sicherheitsabstand war genug vorhanden.

Punkt 2: Die Straße war trotzdem breit genug für beide PKWs. Der Unfallzeuge hat ausgesagt, dass es gereicht hätte, wenn der Unfallgegner nicht zu mir rüber gezogen hätte.

1. Anwalt? Warum? Du hast eine Kraftfahrthaftpflichtversicherung und die ist nicht nur zum zahlen von Ansprüchen da sondern auch zur Abwehr von unbegründeten Ansprüchen.

Den Anwalt kannst Du nehmen um Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.

2. Das Hindernis war auf Deiner Seite, somit ist eine Teilschuld immer im Rahmen des möglichen.

3. Gefährdungshaftung, durch die Betriebsgefahr Deines Autos haftest Du. Auch hieraus ist eine Teilhaftung möglich.

4. Was die Polizei sagt ist unerheblich. Eine Polizei darf und kann über Schuld/Unschuld nicht entscheiden. Dies machen wenn Gerichte.

Wie ist die Straße aufgebaut? Mit oder ohne Mittelstrich. Du hast angegeben er ist von seiner Fahrspur abgekommen?! Also war seine Fahrbahn durch einen Mittelstrich begrenzt?

Er ist in Dich hineingefahren. Mit welchem Teil seines Fahrzeugs in welchen Teil von Deinem. Wird ja kein Frontalschaden gewesen sein?!

Bist Du Kasko-Versichert?

Deiner Versicherung den Schaden genau schildern und darum beten, dass keine Leistungen an den Unfallgegner geleistet werden. Sollte der Versicherer aber der Meinung sein, dass er was leisten muss, kann Dein Anwalt auch nichts dagegen machen.

Themenstarteram 11. Dezember 2015 um 10:39

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 11. Dezember 2015 um 11:28:57 Uhr:

1. Anwalt? Warum? Du hast eine Kraftfahrthaftpflichtversicherung und die ist nicht nur zum zahlen von Ansprüchen da sondern auch zur Abwehr von unbegründeten Ansprüchen.

Den Anwalt kannst Du nehmen um Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.

2. Das Hindernis war auf Deiner Seite, somit ist eine Teilschuld immer im Rahmen des möglichen.

3. Gefährdungshaftung, durch die Betriebsgefahr Deines Autos haftest Du. Auch hieraus ist eine Teilhaftung möglich.

4. Was die Polizei sagt ist unerheblich. Eine Polizei darf und kann über Schuld/Unschuld nicht entscheiden. Dies machen wenn Gerichte.

Wie ist die Straße aufgebaut? Mit oder ohne Mittelstrich. Du hast angegeben er ist von seiner Fahrspur abgekommen?! Also war seine Fahrbahn durch einen Mittelstrich begrenzt?

Er ist in Dich hineingefahren. Mit welchem Teil seines Fahrzeugs in welchen Teil von Deinem. Wird ja kein Frontalschaden gewesen sein?!

Bist Du Kasko-Versichert?

Deiner Versicherung den Schaden genau schildern und darum beten, dass keine Leistungen an den Unfallgegner geleistet werden. Sollte der Versicherer aber der Meinung sein, dass er was leisten muss, kann Dein Anwalt auch nichts dagegen machen.

Zu 1.) Ich bin zum anwalt, da ich im Bekanntenkreis einen Versicherungsfachmann habe, der mir dies Empfohlen hat, da Versicherungen einem gerne das Wort im Mund herum drehen und um eben meine Ansprüche geltend zu machen.

Zu 2. und 3.) Dessen bin ich mir bewusst, daher hoffe ich auf Erfahrungswerte, in wieweit diese beziffert werden könnte.

4.) Zivilrechtlich nicht, das weiß ich auch, allerdings hat sie auch strafrechtlich (StVO) nicht gegen mich ermittelt, trotz des Hindernisses. Hat das gar keine Aussagekraft?

Die Straße ist gerade aufgebaut ohne einen Mittelstrich. Ich habe einen Schaden vorne links und hinten rechts (durch das eindrücken in das Hindernis)

Ich bin nur Teilkasko versichert - Auto ist auch wirtschaftlicher Totalschaden!

Es gibt nun einmal das Rechtsfahrgebot. Das Problem wird möglicherweise sein, den Nachweis zu führen, dass der Unfallgegner dagegen verstoßen hat. Der Zeuge ist natürlich hilfreich, wobei man nie weiß, was bei einer gerichtlichen Klärung von seiner Aussage übrig bleibt.

Die gegnerische Versicherung orientiert sich naturgemäß erst einmal an der Aussage ihres Versicherungsnehmers in der Schadenanzeige "Ich bin rechts gefahren und der andere zu weit links".

Gerade bei einer Teilschuldzuweisung kommt es häufig zum Rechtsstreit. Und dort muss die Aussage des Unfallgegners erst einmal widerlegt werden.

Strafrechtlich wird bei einem solchen Schaden sowieso nicht gegen Dich ermittelt. Die Frage ist: Wurde der Unfallgegner verwarnt?

Themenstarteram 11. Dezember 2015 um 10:49

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 11. Dezember 2015 um 11:45:53 Uhr:

Es gibt nun einmal das Rechtsfahrgebot. Das Problem wird möglicherweise sein, den Nachweis zu führen, dass der Unfallgegner dagegen verstoßen hat. Der Zeuge ist natürlich hilfreich, wobei man nie weiß, was bei einer gerichtlichen Klärung von seiner Aussage übrig bleibt.

Die gegnerische Versicherung orientiert sich naturgemäß erst einmal an der Aussage ihres Versicherungsnehmers in der Schadenanzeige "Ich bin rechts gefahren und der andere zu weit links".

Gerade bei einer Teilschuldzuweisung kommt es häufig zum Rechtsstreit. Und dort muss die Aussage des Unfallgegners erst einmal widerlegt werden.

Dafür hätte ich ja ggf. einen unabhängigen Unfallzeugen? Mir gehts auch nicht um eine 100% schuld. Nur würde ich 50:50 halt auch nicht ganz einsehen... Deswegen hoffe ich hier auf Erfahrungswerte. Hab online leider nur einen Ähnlichen Fall gefunden wo ein Gericht 1:3 zu 2:3 ausgesprochen hat... Sprich 1/3 der Schuld war beim Vorbeifahrer des Hindernisses...

Themenstarteram 11. Dezember 2015 um 10:51

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 11. Dezember 2015 um 11:45:53 Uhr:

 

Strafrechtlich wird bei einem solchen Schaden sowieso nicht gegen Dich ermittelt. Die Frage ist: Wurde der Unfallgegner verwarnt?

Laut Unfallkarte wurde Anzeige erstattet...

Zitat:

@gast4321 schrieb am 11. Dezember 2015 um 11:51:32 Uhr:

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 11. Dezember 2015 um 11:45:53 Uhr:

 

Strafrechtlich wird bei einem solchen Schaden sowieso nicht gegen Dich ermittelt. Die Frage ist: Wurde der Unfallgegner verwarnt?

Laut Unfallkarte wurde Anzeige erstattet...

Das würde auf jeden Fall helfen. Dann wird das für den anderen wohl nichts mit 50/50. Da geht das eher in Deinen Vorstellungsbereich oder darüber hinaus.

Themenstarteram 11. Dezember 2015 um 11:38

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 11. Dezember 2015 um 12:34:39 Uhr:

Zitat:

@gast4321 schrieb am 11. Dezember 2015 um 11:51:32 Uhr:

 

Laut Unfallkarte wurde Anzeige erstattet...

Das würde auf jeden Fall helfen. Dann wird das für den anderen wohl nichts mit 50/50. Da geht das eher in Deinen Vorstellungsbereich oder darüber hinaus.

Was meinst du mit meinen Vorstellungsbereich? Also, dass er die Hauptschuld trägt? (Egal ob jetzt 60, 70 oder 80%) und ich eben nur ne "Teilschuld" hätte, aber eben weder Hauptschuld noch zur Hälfte?

Wie hat sich der Unfallgegner zum Hergang geäußert?

Zitat:

@gast4321 schrieb am 11. Dezember 2015 um 12:38:27 Uhr:

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 11. Dezember 2015 um 12:34:39 Uhr:

 

Das würde auf jeden Fall helfen. Dann wird das für den anderen wohl nichts mit 50/50. Da geht das eher in Deinen Vorstellungsbereich oder darüber hinaus.

Was meinst du mit meinen Vorstellungsbereich? Also, dass er die Hauptschuld trägt? (Egal ob jetzt 60, 70 oder 80%) und ich eben nur ne "Teilschuld" hätte, aber eben weder Hauptschuld noch zur Hälfte?

Eigentlich gibt es den Begriff Hauptschuld nicht. Den kannst Du Dir daraus aber basteln, wenn es bei Dir weniger als 50% sind. Ihr habt dann rechtlich eben beide eine Teilschuld.

Du kannst Dich ja einmal hiermit beschäftigen. Schon etwas komplizierter - die Abwicklung.

Themenstarteram 11. Dezember 2015 um 11:54

Zitat:

@Oetteken schrieb am 11. Dezember 2015 um 12:46:40 Uhr:

Wie hat sich der Unfallgegner zum Hergang geäußert?

Bei der Polizei hat er die Aussage verweigert - mehr weiß ich nicht!

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