Unfall Totalschaden - Was tun bei keinem Restwert.

Hallo Zusammen!

Nach einem Unfall gibt es ja immer einige Dinge zu regeln und jetzt weiß ich langsam nicht mehr weiter. Jeder erzählt mir was anderes. Habe auch hier schon gesucht und ähnliche Fälle gefunden aber nie genau meine Fragen. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.

Ich hatte einen Unfall. Schuld war der Unfallgegner. Er hat mir die Vorfahrt genommen. Heute habe ich das Gutachten bekommen und will jetzt auch das Auto vom Abschleppdienst abholen. Hier ein paar Fakten.

Audi A3 Baujahr 1998
Reperaturkosten: 9.520 €
Wiederbeschaffungswert: 2.200 €
Restwert: nicht mehr erzielbar.

Das Auto war ziemlich lädiert und der Motorraum ziemlich durcheinandergewirbelt. Es wurde im regionalen Markt der Restwert ermittelt. Leider ohne Erfolg 🙂

Auf jeden Fall habe ich meinen Anwalt gesagt, dass ich es jetzt beim Abschleppdienst abholen wollte. Er fand die Idee gar nicht gut. Er sagte, dass mir das könnte mir als Beweisbeseitigung ausgelegt werden - Falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Aber wenn ich es weiter stehen lasse entstehen mir Kosten, da die gegnerische Versicherung bestimmt nicht eine Ewigkeit an Standkosten akzeptiert.

Meine Frage kann ich das Ding einfach abholen und bei mir hinstellen?
Könnte ich das Ding nicht auch einfach verschrotten lassen?
Könnte ich das Auto vielleicht sogar noch verkaufen? Wenn ja muss ich dann der gegnerischen Versicherung einen Kaufvertrag vorlegen - da diese ja nur Wiederbeschaffungswert - Restwert bezahlt?

Vielleicht kann mir ja jm. Auskunft geben.

Danke und viele Grüße

Ralf

Beste Antwort im Thema

Hallo,

warum besprichst Du die Fragen nicht mit Deinem Anwalt, dazu hast Du den doch.
Wenn der Dir zu etwas rät, dann solltest Du das auch befolgen.
Alles andere bringt Dich nur in Schwierigkeiten.
Wenn Du Angst vor Standkosten hast, dann soll sich der Anwalt darum kümmern und mit der Versicherung in Kontakt treten.

Liebe Grüße
Herbert

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Wenn das Gutachten von einem Restwert 0 ausgeht - so ist das so und gilt zunächst als Beweis und die gegnerische Versicherung müsste das erst mal wiederlegen.
Dazu müsste diese evtl. ein Gegengutachten erstellen (lassen)und das subito weil Dir ja Standkosten entstehen die diese m.e. auch zu erstatten hätten.
Wenn Dir der Restwert als Zahlung genügt, schlage das der gegnerischen Versicherung vor und rechne Abschlepp- und Stand- und Verschrottungskosten noch mit drauf.
Wenn die Versicherung damit einverstanden ist kannst das Fahrzeug abholen lassen.
Wenn nicht sollte das dann Dein Anwalt regeln.

Hallo,

warum besprichst Du die Fragen nicht mit Deinem Anwalt, dazu hast Du den doch.
Wenn der Dir zu etwas rät, dann solltest Du das auch befolgen.
Alles andere bringt Dich nur in Schwierigkeiten.
Wenn Du Angst vor Standkosten hast, dann soll sich der Anwalt darum kümmern und mit der Versicherung in Kontakt treten.

Liebe Grüße
Herbert

Moin,

ich bin mir nicht sicher, aber vermutlich hat der GA das Wrack in die spezielle Plattform (Unfallfahrzeuge) gestellt und keinen Käufer gefunden.
Aus diesem Grund hat er kein Restwert im Gutachten genannt.
Also muß die Gegnervers. wohl den WBW 2200,- zahlen (mit / ohne MWST).
Warum bist Du denn beim Anwalt ? Gab es Probleme ?

Schon mal danke für die Antworten...

Klar ist mein Anwalt dafür da. Jedoch ist dieser grade mal in den Urlaub und da habe ich es mit seinem Kollegen zu tun. In einem Erstgespräch wurde mir gesagt: Gutachten abwarten und dann abholen oder andere Dinge.

Dann wir mir jetzt gesagt, bleiben lassen. Außerdem habe ich das Gefühl, dass er nichts macht. Er hat nicht einmal bisher mit der gegnerischen Versicherung Kontakt aufgenommen. Klar, es waren viele Feiertage dazwischen. Aber seit 20.12 hat er den Auftrag von mir und nun ist er im Urlaub und ich habe es mit einem Kollegen zu tun. Dieser hatte mir vorgeschlagen er setzt ein Brief an die gegnerische Versicherung auf in dem er nachfragt ob es ok ist wenn wir das Auto zu mir nach Hause abschleppen.
Das verstehe ich nicht. Muss man das machen?

Beim Anwalt bin eigentlich weil ich das Ganze schnell und ohne viel Arbeit hinter mich bringen wollte.
Außerdem ist die nette Dame am Unfallort überall rumgelaufen und erzählt ich hätte geblinkt und wollte abbiegen. Ich habe aber nicht geblinkt und bin dann mit 70 hineingerauscht als sie dann plötzlich quer auf der Fahrbahn stand. Außerdem gibt es ein paar Dinge wegen Verdienstausfall zu klären, da ich selbstständig bin und bis Montag noch krankgeschrieben bin.

Grüße

Ralf

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Zitat:

Ich hatte einen Unfall. Schuld war der Unfallgegner. Er hat mir die Vorfahrt genommen.

Irgendwie scheint die Schuldfrage nicht so eindeutig zu beantworten zu sein - zumindst scheint die Unfallgegnerin was anderes zu behaupten.

Was sagt(e) denn die Rennleitung dazu ?

Gab's Zeugen ?

Die Schuldfrage ist eigentlich klar. Sie hat mir die Vorfahrt genommen. Polizei hat das auch festgestellt. Zeugen sagen, sie hat mir die Vorfahrt genommen. Ob ich geblinkt hätte konnten sie nicht sehen.
Naja ist ja auch egal ich habe ja nicht geblinkt. Das ist eine reine Schutzbehauptung der Dame - So denke ich.

Beim Unfall war es nämlich noch so, das sie aus ihrem Auto ausgestiegen war später wieder zurück ist und länger telefoniert hat. Danach kam dann die Geschichte mit ich hätte geblinkt.

Zitat:

Naja ist ja auch egal ich habe ja nicht geblinkt. Das ist eine reine Schutzbehauptung der Dame - So denke ich.

So egal ist des garnicht.

Bei meine Arbeits kolege ist die vorfahrt genohmen (mit zeugen)

Auch vom gegner zu der Polizei so zugegeben.

Nachinein (3 wochen später) hat der anwalt vom gegner schriftlich schaden angemeldet und behauptet das er vom unfall benohmen war und meine kolege viel zu schnell unterwegs war.

Die schuld frage hat 8 monate gedauert bis der statsanwalt meine freund recht zugesprochen hat und bis heute (11 monate) hat die versicherung nicht der gesamte betrag überwiesen.(trotz anwalt)

Da für die versicheung nicht 100% klar ist wenn es doch nicht schnell war (trotz eindeutige klärung der schuld frage durch der Statsanwaltschaft) .

Jetzt verklagt die Versicheung wegen verschlepung.

Klar ist wenn ALLES bezahlt ist.

Hallo,

mit Gerichten und Anwälten muß man Geduld haben.
Mach nichts, ohne anwaltliches Einverständnis.
"In der Ruhe liegt die Kraft"

Liebe Grüße
Herbert

Vor allem aber, wenn Du ein RAW eingeschaltet hast, bekommst Du keine Info von der Versicherung mehr, da für die nur der RAW der Ansprechpartner ist.

Ja vielleicht sollte ich auch ein wenig ruhiger werden. Aber ich habe halt nur keine Lust am Ende auf Kosten sitzen zu bleiben, die hätten vermieden werden können. Bsp. gegnerische Versicherung zahlt nur 14 Tage Standkosten obwohl das Auto vielleicht 4 Wochen dort stand.

Vielleicht hat mich auch der Abschleppunternehmer nur verunsichert. Denn der hat mich heute angerufen und gefragt was jetzt mit dem Auto ist. Denn ich müsste dann ja viel selbst zahlen wenn es weiter bei ihm steht. das übernimmt keine Versicherung...

Ach um dann mir noch mit auf den Weg zu geben. "Hätte sie es gleich alles über uns geregelt und unseren Gutachter genommen. Dann wäre es alles schon erledigt...."

Naja egal... Ich denke es gibt 2 Möglichkeiten.

Ich lasse das Auto dort stehen und der Anwalt soll sich bitte mal schnellsten drum kümmern.

Oder ich lass das Auto zu mir nach Hause bringen und lass es unangetastet bis alles geklärt ist.

Das werde ich dem Anwalt wohl noch einmal schicken und er soll mir mal was raten.

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