Unfall Totalschaden - Was tun bei keinem Restwert.
Hallo Zusammen!
Nach einem Unfall gibt es ja immer einige Dinge zu regeln und jetzt weiß ich langsam nicht mehr weiter. Jeder erzählt mir was anderes. Habe auch hier schon gesucht und ähnliche Fälle gefunden aber nie genau meine Fragen. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
Ich hatte einen Unfall. Schuld war der Unfallgegner. Er hat mir die Vorfahrt genommen. Heute habe ich das Gutachten bekommen und will jetzt auch das Auto vom Abschleppdienst abholen. Hier ein paar Fakten.
Audi A3 Baujahr 1998
Reperaturkosten: 9.520 €
Wiederbeschaffungswert: 2.200 €
Restwert: nicht mehr erzielbar.
Das Auto war ziemlich lädiert und der Motorraum ziemlich durcheinandergewirbelt. Es wurde im regionalen Markt der Restwert ermittelt. Leider ohne Erfolg 🙂
Auf jeden Fall habe ich meinen Anwalt gesagt, dass ich es jetzt beim Abschleppdienst abholen wollte. Er fand die Idee gar nicht gut. Er sagte, dass mir das könnte mir als Beweisbeseitigung ausgelegt werden - Falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Aber wenn ich es weiter stehen lasse entstehen mir Kosten, da die gegnerische Versicherung bestimmt nicht eine Ewigkeit an Standkosten akzeptiert.
Meine Frage kann ich das Ding einfach abholen und bei mir hinstellen?
Könnte ich das Ding nicht auch einfach verschrotten lassen?
Könnte ich das Auto vielleicht sogar noch verkaufen? Wenn ja muss ich dann der gegnerischen Versicherung einen Kaufvertrag vorlegen - da diese ja nur Wiederbeschaffungswert - Restwert bezahlt?
Vielleicht kann mir ja jm. Auskunft geben.
Danke und viele Grüße
Ralf
Beste Antwort im Thema
Hallo,
warum besprichst Du die Fragen nicht mit Deinem Anwalt, dazu hast Du den doch.
Wenn der Dir zu etwas rät, dann solltest Du das auch befolgen.
Alles andere bringt Dich nur in Schwierigkeiten.
Wenn Du Angst vor Standkosten hast, dann soll sich der Anwalt darum kümmern und mit der Versicherung in Kontakt treten.
Liebe Grüße
Herbert
24 Antworten
Du kannst rechtlich das auto NICHT abholen ,noch nicht mal das Radio oder was anderes entnehmen.
Das Auto gehört der versicherung bzw. steht dem zu verfügung ,du hast eine schaden gemeldet und bei regulierung kriegst du Geld .
Das auto ist eine beweisopjekt und du darfst nicht verändern ,nicht bewegen und auch nichts entfernen.
wenn du deine schadenanspruche zurucknimmst DANN kannst du mit der Auto was du wilst. Ausnahme wenn der versicheung genemigt (schriftlich)
Frag deine RAW , der wird dir das bestädigt.
Und er soll druck auf die versicheung (mit androhung vom standkosten)
der genehmigung das zu entfernen.
Und noch was ,auch wenn das Auto 0 wert hat nach der schadens regulierung gehört der versicherung und nicht dir .
Auschlachten , verkaufen usw. muss du die versicheung melden sonst machst du strafbar für versicherungs betrug bzw. unterschlagung.
AH Ja und die kosten für der Abschlepdienst wirds du erst sowieso selbst bezahlen da das ganze etwas dauern wird.
Quatsch..... durch einen Unfall geht kein Auto in das Eigentum einer Versicherung über.... wäre ja noch schöner wenn eine Versicherung plötzlich Enteignungen durchführen könnte.
Wenn du den Platz zuhause hast würde ich das Auto nach Hause holen und abwarten bis die Versicherung reguliert. Evtl kommt nämlich von der Versicherung noch ein Angebot von einem Restwertaufkäufer welches du dann annehmen kannst. Du könntest das Angebot aber auch ausschlagen und zb durch Einzelteilverkauf eine höhere Summe erzielen, allerdings wird dann die Versicherung ihren ermittelten Restwert von dem WbW abziehen. Du musst also gut überlegen was dir wie viel Arbeit wert ist.
Du kannst aber natürlich auch auf dein Gutachten pochen und wenn der Wagen verschrottet ist, ist er das und die Versicherung müsste eigentlich den vollen WBW erstatten. Manchmal sind aber Versicherungen mehr oder weniger bockig 😉
Ich würde mich, da ich den Platz, das Werkzeug und ein klein wenig Ahnung habe, für den Einzelteilverkauf entscheiden und dann eben evtl. noch mal Geld fürs Entsorgen einplanen (vorher Nachfragen was das kostet). Das ganze natürlich nur wenn es überhaupt etwas gibt was noch zu Verticken ist 😛
Grüße
Steini
Hallo Leute!
Danke für die vielen Antworten.
Ich habe mal eine Nacht darüber geschlafen. Ich will eigentlich nicht auf meinen Anwalt hören 🙂
Naja also ich frage mich ob er (es ist sein Anwaltskollege der mir das geraten hat - Mein Anwalt ist ja im Urlaub) überhaupt weiß wovon er redet.
Als ich ihm eine Mail schrieb, dass ich das #Auto anholen werde und ob ich ihm die StandkostenQuittung gleich vorbeibringen soll, sagte er mir. Ja bringen sie die einfach mit.
Um eine Stunde später im Telefongespräch zu sagen er würde das Auto lieber stehen lassen.... Da frage ich mich dann schon was das jetzt soll...
Auf die Frage ob er mir Garantieren kann, dass mir dadurch keine Kosten entstehen antwortete er natürlich mit nein, das könne er nicht.
Aber egal.... folgendes habe ich mir jetzt mal überlegt.
Da das Gutachten da ist, bin ich eigentlich an der Reihe um zu schauen wie es jetzt mit dem Auto weitergeht. Ich kann meiner Auffassung nicht einfach einen Totalschaden noch weiter auf dem Hof des Abschleppers stehen lassen. Ich würde meiner Schadensminderungspflicht nicht nachkommen und die gegnerische Versicherung würde nur anteilig die Standkosten übernehmen.
Daher würde ich wenn es irgend geht das Auto gerne abholen und bei mir unter stellen. Sobald der Schaden dann reguliert ist werde ich es irgendwie verwerten.
So das ist eigentlich mein Plan.
Trotzdem noch ne Frage...
Der Abschlepper hat mir jetzt gesagt er könnte das Ding jetzt auch verschrotten. Kann ich das denn so einfach machen? Oder muss ich die gegnerische Versicherung "fragen"
Wie ich erfahren habe, hat mein Anwalt das Gutachten noch nicht an die Versicherung weitergeleitet. Im Grunde weiß die Versicherung noch gar nichts von ihrem Glück.
Eigentlich wollte ich die Dinge dem Anwalt übergeben mit der Hoffnung auf eine stressfreie und schnelle Klärung. Langsam glaube ich aber ich muss mehr aufpassen das alles läuft als ohne ihn.... Ei Ei Ei...
Euch erstmal einen guten Start in den Tag.
Grüße
Ralf
Hallo Ralf,
wenn Du kein Vertrauen zu Deinem Anwalt hast oder dich nicht richtig vertreten fühlst, dann würde ich den Anwalt wechseln.
Der rechnet seine bisherigen Leistungen mit der Rechtsschutzversicherung ab und der nächste Anwalt sein folgenden Leistungen.
Du kannst ja vorher Kontakt mit Deiner Rechtsschutzversicherung aufnehmen und Dich von denen beraten lassen.
Von allen andern eigenmächtigen Schritten kann ich Dich nur warnen.
Liebe Grüße
Herbert
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Tja, leider kein Rechtschutz vorhanden. Wenn ich jetzt den Anwalt wechsel dann stellt er mir erst mal eine Rechnung. Ich fühle mich auch nicht schelcht aufgehoben. Zumindest bei meinem eigentlichen Anwalt. Aber seine Vertretung ist sehr seltsam und ich habe ein schlechtes Gefühl bei ihm.
Ich will eigentlich das Auto woanders hinstellen. Mehr will ich doch nicht. Alles andere nach der Regulierung. Ich finde ja sogar Gerichtsurteile die so etwas aussagen
Das AG Wiesbaden (Urteil vom 16.03.2010 - 91 C 4877/09)
Ein Anspruch auf Ersatz von Standkosten bzw. Unterstellungsgebühren ist zwar dem Grunde nach gegeben, allerdings ist gemäß § 249 Abs. 2 BGB nur der erforderliche Geldbetrag zu ersetzen, d.h. die Aufwendungen, die ein ständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten dürfte. Ein wirtschaftlich denkender Mensch verschrottet einen Pkw mit Totalschaden nicht erst nach 30 Tagen, sondern sofort.
Mitlerweile haben wir den 21ten Tag und wenn das so weiter geht habe wir 40-50 Tage vorüber.
Ich werde später noch einmal Kontakt mit dem Anwalt aufnehmen. Mal sehen...
Grüße
Ralf
Ich persönlich würde den Rest abholen und bei mir hinstellen.
Letztendlich ist es doch wurscht, wo der Wagen steht, solange ich nichts daran verändere.
Der Gutachter wird ja wohl auch Fotos gemacht haben, daran kann man ja immer sehen, wie das Auto aussah.
HIIIIILLLFFEEEEE 🙂 🙂
Soll ich jetzt weinen oder lachen.... EinAnruf brachte folgendes... Irgendwann platzte mir der Kragen und ich habe die den Aushilfsanwalt mal gefragt ob er überhaupt weiß, worum es geht und er ahnung von Verkehrsrecht hat. Die Anwort war " Bei allem Respekt aber das tut doch nichts zur Sache" ... Hmmm ja ne is klar... und dann kam raus... Das er Fachanwalt für Miet und Arbeitsrecht ist...
Ich komme mir gelinde gesagt ver**** vor... Naja also...
Folgende Ausgangssituation habe ich jetzt. Ein anruf beim Gutachter brachte folgendes. Er sagte mir ich kann machen was ich will. Ich kann das Auto verkaufen oder verschrotten oder oder... Ich habe Beweissicherung betrieben und alles dokumentieren lassen.
Anwalt gibt indirekt zu das er keine Ahnung hat. Aud Fragen wie ob er schon Kntakt mit der Versicherung aufgenommen aht kommen so Dinge wie ich muss in den Akten erst nachsehen wenn ich diese zur Wiedervorlage bekomme.....
Ich werde mir das Auto wohl schnappen und es mal ein paar Tage zwischenparken. Dann werde ich sehen wie ich es verwerten werde. Es ist für mich ja wohl nicht grade wirtschaftlich sinnvoll einen Totalschaden auf einem kostenpflichtigen Parkplatz stehen zu lassen.
Ich danke euch für eure Meinungen...
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von graid
Wie ich erfahren habe, hat mein Anwalt das Gutachten noch nicht an die Versicherung weitergeleitet. Im Grunde weiß die Versicherung noch gar nichts von ihrem Glück.
Muß er doch gar nicht.
Der Gutachter sendet auch eine Kopie an die Versicherung.
Auch wenn Du einen Anwalt hast, ich würde mal dort anrufen und nachfragen ob das Gutachten eingetroffen ist.
Vielleicht gibt Dir der Sachbearbeiter ja auch Auskunft, wie es weitergehen soll.
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Muß er doch gar nicht.
Der Gutachter sendet auch eine Kopie an die Versicherung....
Ich habe beim Gutachter angerufen. Die haben das Gutachten an mich und einmal an den Anwalt geschickt.
Die Versicherung will der Anwalt benachrichtigen. Also das Gutachten dann selbst weiterleiten.
Gutachter sagt mir, dass ich frei über das Auto verfügen kann. Mir ist nicht zuzumuten einen Totalschaden für weitere Kosten beim Abschleppet stehen zu lassen.
Grüße
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, frag am besten bei der gegnerischen Versicherung nach. Wenn du da das OK bekommst, bleiben doch keine Fragen mehr offen. Und wenn sie es ablehnen, dann fordere das schriftlich an, damit du was in der Hand hast. Wenn sie gerne die Standgebühren bezahlen wollen, sollen sie dir das doch bitte bestätigen. Denke aber nicht, dass sie da ein Veto einlegen, wenn du den Wagen wegbringen lassen willst.