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UnFall.. schnelle hilfe bitte !

Hi

Ich bin am samstag mit mein vaters Auto gefahren und habe ein unfall verursacht. Bin jemanden hinten drauf gefahren.

Das auto is nur auf mein Vater angemeldet , ich stehe da nicht in der versicherrung mit drin.
So nun meine frage: Zahlt die versicherrung dann nicht ?

23 Antworten

Hallo,

melden und Schadenanzeige wahrheitsgemäß ausfüllen.
Die Sanktionen bei Vertragsverstößen findet ihr in Euren Versicherungsbedingungen.

Mögliche Folgen:
- Haftpflicht: Vertragsstrafe oder Regress
- Kasko: Vertragsstrafe und/oder Verweigerung

Grüße
Schreddi

Hallo

Also mein Vater hat teilkasko. Der schaden an mein Vater´s auto ist ersmal unwichtig. Wichtig is das die versicherrung nur vom anderen auto übernehmt.

Das wäre ja also nur hapftplicht oder ?

Hi,

exakt.

Grüße
Schreddi

Die Versicherung zahlt den Schaden auf jeden Fall. Allerdings kann eine Regreßforderung bis 5.000 Euro kommen. Es sei denn, du bist mit dem Auto gefahren, weil es deinem Vater ganz schlecht ging und er dringend Medizin aus der Apotheke brauchte oder weil ihr nach Hause musstet und er nicht mehr fahrbereit war etc.
Soll jetzt keine Anstiftung zum Versicherungsbetrug werden, sondern nur aufzeigen, dass man auch manchmal Fahrten rechtfertigen kann, die man mit einem Auto gemacht hat, bei dem man nicht als Fahrer eingetragen war.

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Was heißt du stehst da nicht mit drin? Also hat dein Vater angegeben, nur er alleine würde den Wagen fahren?

Die Versicherung wird zahlen, evtl. kommt eine Strafgebühr auf euch zu. Aber so ist das eben, wenn man ein paar Euro an der Versicherung sparen will und dann auf die Nase fällt. Nächstes Mal nicht die Versicherung bescheißen!

Zitat:

Original geschrieben von Battlemoench


Nächstes Mal nicht die Versicherung bescheißen!

soso,

interessant, wie schnell u. aus welchen Gründen man doch des Versicherungsbetruges bezichtigt wird.

so, jetzt erst mal ganz ruhig.

"Regress nehmen" weil der Fahrer nicht angegeben war...
"bis 5.000 euro.." das halte ich für ein Gerücht.

es kann folgendes passieren:

1. Gar nichts.

2. Die Pämie wird neu berechnet ab Schadenstag

3. Die Prämie wird neu berechnet, rückwirkend zum Beginn des Versicherungsjahres und ihr müsst die Differenz zahlen.

die 4. und recht abwegige Möglichkeit ist die, daß ihr dem Versicherer Anlass gebt zu glauben, daß vorsätzlich falsche Angaben gemacht wurden.Dann kommt die Vertragstrafe zum Tragen.In der Regel eine Jahresprämie bei 100%. Oder ein Fester Betrag, ein oder zweitausend euro.

Dies wäre aber nur der Fall, wenn Du dich outen würdest ausschließlich oder regelmäßig das Fahrzeug zu nutzen.
Du könntest ja im Schadensbericht schreiben : "wie jeden morgen fuhr ich mit Pappas Kiste zur Berufsschule...."
oder aber "ausnahmsweise musste ich das Fzg. meinem Sohn überlassen.." oder am besten erstmal gar nichts dazu.

Ich bezweifel wirklich , daß dies große Auswirkungen haben wird.
Im Zweifelsfall mal Antrag, Versicherungsschein und Bedingungen zur Hand nehmen und genau schauen , wie wurde nach dem fahrerkreis gefragt und was für Vertragsstrafen gäbe es.

Also nicht verunsichern lassen.

Der einzig gute Tip den ich hier bisher gehört habe ist der, beim Unfallbogen nicht die Unwahrheit sagen.
-Aber auch nicht zu viel erzählen..😉

Zitat:

Original geschrieben von Captain HUK


interessant, wie schnell u. aus welchen Gründen man doch des Versicherungsbetruges bezichtigt wird.

Tatsache ist: Das ist Versicherungsbetrug, denn die Versicherung versichert das Auto und berechnet die Prämie nach den offenbar falschen Angaben des VN. Die Folgen (Vertragsstrafe+Regressmöglichkeit in der Haftpflicht, Vertragsstrafe+Leistungsfreiheit in der Kasko) sind soweit beschrieben. Wie auch schon beschrieben, wird es sicherlich nicht in jedem Fall so streng gehandhabt.

Oder wie würdest du das sehen, wenn jemand von dir z.B. ein Vollgutachten erwirbt und nur ein Kurzgutachten bezahlt? Kein Betrug?

MfG, HeRo

Zitat:

Original geschrieben von HeRo11k3


Tatsache ist: Das ist Versicherungsbetrug, denn die Versicherung versichert das Auto und berechnet die Prämie nach den offenbar falschen Angaben des VN. Die Folgen (Vertragsstrafe+Regressmöglichkeit in der Haftpflicht, Vertragsstrafe+Leistungsfreiheit in der Kasko) sind soweit beschrieben. Wie auch schon beschrieben, wird es sicherlich nicht in jedem Fall so streng gehandhabt.

Oder wie würdest du das sehen, wenn jemand von dir z.B. ein Vollgutachten erwirbt und nur ein Kurzgutachten bezahlt? Kein Betrug?

MfG, HeRo

Hi,

ich würde mich ärgern über den Vertragsbruch und zivilrechtlich vorgehen,weil ich einen Vorsatz nicht nachweisen kann! Wäre das nicht so gäbe es sehr viel mehr Straftäter in Deutschland.

MfG

Bei Vertragsabschluß macht der Versicherungsnehmer (hier der Vater) bestimmte Angaben.

Ändert sich das Risiko (hier z.B. der Fahrerkreis) so trifft den Versicherten die Pflicht dies der Versicherung anzuzeigen.
Bei einer Erweiterung des Fahrerkreises hat dies vorab zu erfolgen, da das Verleihen des Kfz ja eine willentliche Angelegenheit ist.

Folge einer Obliegenheitsverletzung ist die Nachzahlung der Prämie sowie eine Vertragsstrafe.
Die Regelungen sind denen dem Versicherungsvertrag zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen zu entnehmen.
Folge:
Meist Nachtzahlung der Prämie entsprechend der korrekten Einstufung für das laufende Kalenderjahr sowie 1/2 bis 1 ganzes Jahr als Vertragsstrafe.

Der Schaden muss von der Versicherung bezahlt werden, jedenfalls soweit dem kein anderer Rechtsgrund entgegensteht.

Betrug liegt nur dann vor, wenn eine Betrugsabsicht nachgewiesen werden kann.
Das gelingt meist nicht.

Re: UnFall.. schnelle hilfe bitte !

Ich habe übrigens nichts davon gelesen, das bei Ben-1984´s Vater´s Vertrag irgendwelche Alleinfahrertarife abgeschlossen wurden.
In der Regel hat man doch einen Tarif, der ohne Fahrerausschlüsse ist (Besonders als Vater).
Also Ben-1984: Hat dein Vater sich als Alleinfahrer angegeben?
Es läuft nämlich sorum: Wenn nichts da steht, darf Prinzipiell jeder fahren, Risikien müssen ausgeschlossen werden, nicht dazugeschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von BEN-1984


Das auto is nur auf mein Vater angemeldet , ich stehe da nicht in der versicherrung mit drin.....

Heißt für mich keine Ausschlüsse.

Zahn

p.s. Regress waren mal 5000DM wurde zu 2500€.

Soweit ich das weiss, steht da drin das nur der VN fahren darf !

Re: Re: UnFall.. schnelle hilfe bitte !

Zitat:

Original geschrieben von Zahn


In der Regel hat man doch einen Tarif, der ohne Fahrerausschlüsse ist (Besonders als Vater).

Solche Tarife sind Heute die absolute Ausnahme.

Daneben hat Ben den Fakt Alleinfahrer in seinem Eingangsposting klargestellt.

das heisst jetzt ? das ich ohne versicherrung gefahren bin ? und das die versicherrung nicht zahlt ?

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