Unfall reparieren oder Geld nehmen?
Hey Leute
jetzt hats mich auch getroffen. Hatte gestern einen Unfall. Ein Opelfahrer hat mir an einer Kreuzung die Vorfahrt genommen und ist mir seitlich ins Auto gefaren. Glücklicherweise wurde niemand ernsthaft verletzt. Gutachten ist schon heut morgen gekommen. Wiederbeschaffung 4800€ und Reperatur 5500€.
Totalschaden ist es keiner. Jetzt ist die Frage was ich tun soll. Für gute Ratschläge wär ich dankbar.
Gruß
rAudi
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von rAudi93
Gutachten ist von der Werkstatt die mich abgeschleppt hat. Werd da aber nochmal vorbeifahren und den schaden bei Tag begutachten.
Wieso haben die denn ein Gutachten gemacht? Hast du das explizit beantragt? Arbeiten die evtl. mit der gegnerischen Versicherung zusammen? Sind im Gutachten auch Ausfallzeiten berücksichtigt worden?
Ich würde einen unabhängigen Gutachter, den du dir selbst ausgesucht hast, aufsuchen. Als Unfallgeschädigter hast du nämlich das Recht dazu und lass dir von der gegnerischen Versicherung nichts erzählen. Wenn es Probleme bei der Schadensabwicklung gibt, kannst du als Geschädigter auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Anwalt aufsuchen.
Hier nochmal ein paar nützliche Links:
http://www.auto-expert-jahre.de/.../...-bei-unverschuldetem-unfall.php
http://www.kfz-experte.de/unfallschaden
Gruß,
Danny
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
c) (mein Favorit): Den WBW auszahlen lassen und den Schaden in einer guten freien Werkstatt für max. 3500EUR reparieren lassen. Sollte gehen!
Würd ich auch so unterschreiben. Bleiben 1300 auf der hohen Kante.
Ich persönlich möchte allerdings kein Fahrzeug wo ein Seitenteil ganz oder im Teil ersetzt wurde (weiß auch nicht warum, bin halt so). Ich persönlich würde den WBW kassieren, den Karren so wie er ist verkaufen und schauen was man anderes fürs Geld bekommt.
Dann bleiben aber nicht 1300 übrig, sondern man gibt was dazu, da man dann ja immer gleich ein besseres Auto kauft, was man aber eigentlich nicht braucht (sonst hätte man ja schon vor dem Unfall darüber nachgedacht).
Zitat:
Original geschrieben von rAudi93
Wie gesagt der Schaden zum Reparieren liegt bei 5500€ (bereits 130% ). Warksatt hat einen eigenen Karossieriebauer der u.a auf BMW- Niveau arbeitet/ Servicepartner ist. Leihwagen ect. bekomm ich alles. Das Autohaus würde den gesamten Ablauf regeln mit Gutachten,Anwalt , Reperatur usw.
Hallo,
so nett das von der Werkstatt auch gemeint sein mag, würde ich an deiner Stelle dennoch aufpassen. Wenn die Werkstatt für dich alles machen soll, dann musst du i.d.R. eine Abtretungserklärung / Abtrittserklärung unterschreiben, damit verschenkst du u. U. bares Geld (z.B. den Betrag für die Wertminderung), da du deine Forderungen damit an Dritte abgibst. Du persönlich siehst also keinen Cent von der gegnerischen Versicherung. Weiterhin gibt es noch andere Beträge, die du von der gegnerischen Versicherung einfordern kannst (z.B. pauschal 25€ für Telefonate mit der Werkstatt, etc.)
Hier mal etwas Nützliches dazu:
http://www.blattus.de/.../...-Abtretungserklaerung-fuer-Werkstatt.html
Gruß,
Danny
Zitat:
Original geschrieben von Kartomatic
Ich persönlich würde den WBW kassieren, den Karren so wie er ist verkaufen und schauen was man anderes fürs Geld bekommt.
Darf man es überhaupt WBW kassieren UND den Wrack noch verkaufen? Ich dachte, man muss den Verkaufswert von dem WBW dann abziehen, sonst kriegt man das Geld quasi doppelt.
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Ne, darf man nicht. Min. 6 Monate muss das Auto dann noch gefahren werden.
Also folgendes. Ich lass den Audi reparieren. Brauch einfach das Auto jeden Tag und momentan hab ich auf den Gebrauchtwagenmarkt nichts gefunden, dass mir zusagt. Beim Audi weiss ich, dass ich ein zuverlässiges Auto hab.
Ein Anwalt regelt jetzt die ganze Sache für mich. Auto soll in 1-2 Wochen wieder Fit sein. Und solange fahr ich den Leihwagen (1er BMW)
Verzichtserklärung o.ä. musste/habe ich nicht unterschrieben, lediglich die Vollmacht für den Anwalt, dass der die Sache regelt. Oder meint ihr das mit der Verzichtserklärung ?(Noch nicht weggeschickt)
Nochmal vielen Dank für die Tips und Ratschläge
Schade um das Geld für dich. Glückwunsch an die Werkstatt, die sich dein Geld einsteckt.
Es ist nun mal so, dass man sich halt etwas kümmern muss, wenn man etwas haben möchte. Wer dazu zu bequem ist, unterschreibt halt ne Abtretung und fährt einen 1er. 😛
Dass das Auto nachher besser repariert wäre, als wenn du dich um eine günstigere Werkstatt gekümmert hättest, glaube ich nicht.
Aber - however - das ist ja jedermanns eigene Sache.
Wieso beim Anwalt? Der repariert das Auto doch nicht. Der soll dir die Kohle holen und damit musst DU dann dein Auto reparieren (lassen).
Man muss aber beachten, dass wenn man erst die Kohle holt, dann kriegt man nur den WBW, und den abzüglich Mehrwertsteuer. Das könnte sich mit dem Vorteil einer günstigeren Werkstatt ausgleichen, dann bliebe doch nicht mehr viel über.
Ne andere Frage,: wie ist es rechtlich geregelt, falls man nach der Reparatur feststellt, da der Rahmen doch verzogen oder Achse gebogen ist?
Hallo nochmal,
normalerweise wird schon im Zuge der Gutachtenerstellung vom Gutachter festgestellt und auch im Gutachten dokumentiert, ob es einen Rahmenschaden gibt und ob der Wagen auf die Richtbank muss (im Gutachten steht dann z.B. "muss unter der Zuhilfenahme der Richtbank repariert werden"). Allgemein muss das Gutachten so umfassend wie möglich gemacht werden (inkl. Wiederbeschaffungs- und Ausfallzeiten, Wertminderung, etc.). Wenn der Gutachter das "übersehen" hatte, dann muss i. d. R. ein weiteres Gutachten erstellt werden und bewiesen werden, dass der erste Gutachter sich geirrt hatte. Wird dann ein langwieriger und kostenintensiver Prozess, u. a. weil sich dann ggf. Nachforderungen ergeben. Wie es dann genau geregelt wird, wissen nur die darauf spezialisierten Anwälte.
Zum Thema Geld von der Versicherung: Man bekommt nie den ausgewiesenen Wiederbeschaffungswert. Vom Wiederbeschaffungswert gehen nämlich nochmal der Restwert (sollte im Gutachten aufgeführt werden) sowie die Mehrwertsteuer runter.
@TE: Ich hoffe, dass der Anwalt unabhägig ist und deine Interessen auch wirklich mit Nachdruck vertritt. Den Anwalt muss übrigens auch die gegnerische Versicherung bezahlen.
Gruß,
Danny
Zitat:
Original geschrieben von DannyN85
normalerweise wird schon im Zuge der Gutachtenerstellung vom Gutachter festgestellt und auch im Gutachten dokumentiert, ob es einen Rahmenschaden gibt und ob der Wagen auf die Richtbank muss
Ja, nur scheint in diesem Fall scheint der Gutachter nicht ganz unabhängig zu sein: so wie ich's verstanden habe, gehört er irgendwie zur Werkstatt, die den Reparaturauftrag ans Lang gewinnen möchte. Deswegen wäre es schon möglich, dass er "was übersieht". Sonst übersteigen nämlich die Reparaturkosten die besagten 130%, und die Werkstatt kriegt dann nichts mehr davon.
Zitat:
Zum Thema Geld von der Versicherung: Man bekommt nie den ausgewiesenen Wiederbeschaffungswert. Vom Wiederbeschaffungswert gehen nämlich nochmal der Restwert (sollte im Gutachten aufgeführt werden) sowie die Mehrwertsteuer runter.
Ganau das habe ich gemeint. Wenn die geschätzten Reparaturkosten <= 100% vom WBW liegen, dann lohnt es sich schon wohl das Geld zu nehmen und zu einer günstigeren Wekstatt zu gehen, falls die das ganze für weniger als 80% der geschätzten Reparaturkosten erledigt. Sind aber die geschätzten Reparaturkosten > 100% des WBW, ist der Gewinn nicht unbedingt gegeben.
In diesem konkreten Beispiel ziehe ich noch mal (einfach so) 5% vom WBW ab, als Entschädigung für den mit dem Verkauf vom Unfallwagen verbundenen Stress ab. Dann muss man so eine freie Werkstatt erstmal finden, die für weniger als 75% des WBWs einen Schaden behebt, der mit 130% des WBWs bewertet wurde, also quasi für den halben Preis.
Zitat:
Original geschrieben von DannyN85
Vom Wiederbeschaffungswert geht nämlich nochmal der Restwert (sollte im Gutachten aufgeführt werden) [...] runter.
Übrigens, wie ist es denn:
a) wird man normalerweise das Auto zum im Gutachten angegebenen Restwert schnell und unproblematisch los?
b) was passiert, wenn man das Auto billiger, als der Restwert verkauft? Kriegt man dann mehr Geld von der Versicherung, so dass man doch in der Summe auf den WBW kommt, oder hat man dann Pech und bleibt auf den Kosten sitzen?
Man kann sich ja theoretisch schon vorstellen, dass niemand so schnell den Restwert zahlen möchte, oder der Geschädigte keine Lust hat, sich langfristig und zeitintensiv damit zu beschäftigen.
Für die 130%-Regelung gilt folgendes: Wenn man das Geld für die Reparatur nimmt bzw. den Wagen reparieren lässt, muss man das reparierte Auto i. d. R. mindestens sechs Monate behalten:
http://www.iww.de/.../...ch-130-prozent-reparatur-weiternutzen-f19261.
@i.linch:
zu a) Das ist immer von der Marke, dem Modell, dem Alter sowie dem Schadensbild abhängig. Aber einen Audi wird man i. d. R. sehr schnell los (persönliche Erfahrung). Der vom Gutachter angegebene / ermittelte Restwert stellt so eine Art Prognose dar, daher gibt es auch immer Schwankungen und zwar sowohl nach unten wie auch nach oben. Nebenbei bemerkt gibt es auch so genannte Restwertbörsen, bei den das Auto an den Höchstbietenden verkauft wird.
zu b) Das ist eine sehr gute Frage, die wahrscheinlich nur von spezialisierten Anwälten beantwortet werden kann.
Hier noch ein paar interessante Links:
http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/253591/
http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/414889/
Gruß,
Danny
Zitat:
Original geschrieben von i.linch
... und den abzüglich Mehrwertsteuer.
Die MWST bekommst du aber von der Versicherung, wenn du nch erfolgter Reparatur in einer von dir bevorzugten Werkstatt die Rechnung enreichst. Dann bekommst die MWST auch raus.