Unfall/reparatur Frage

VW T7 Multivan

Wir hatten leider einen Unfall. Fahrzeug erst ein halbes Jahr alt.
Jetzt haben wir 2 verschiedene Meinungen gehört.

kaputt ist unter anderem das Blech über dem Hinterrad.
Lt. Unserer Werkstatt A MUSS das Teil getauscht werden, da etwas verklebt ist.

lt. Werkstatt B kann es auch nur ausgebeult werden.

Werkstatt A sagt ausbeulen wäre kritisch wegen der verklebung darunter. Es könnte dann eventuell Feuchtigkeit ansammeln und irgendwann gammeln/rosten.

lt. Werkstatt B sei das nicht so und kein Problem

hst wer Erfahrungen? Selbst vielleicht an der Stelle mal etwas reparieren lassen?

12 Antworten

Was sagt ein Gutachter und die Versicherung?

Gibt es Bilder vom Schaden?

Der Wagen ist erst ein halbes Jahr alt! Sind die Werkstätten Vertragswerkstätten oder freie?

Zitat:
@AudiJunge schrieb am 6. August 2025 um 19:28:31 Uhr:
Was sagt ein Gutachter und die Versicherung?
Gibt es Bilder vom Schaden?

Gutachter war bei einer der Werkstätten. Gutachten wurde natürlich gemacht und Versicherung informiert. Es geht mir aber ja darum ob wer Erfahrung mit dieser Stelle am Fahrzeug hat?

Zitat:
@ManuelKR schrieb am 6. August 2025 um 19:52:39 Uhr:
Der Wagen ist erst ein halbes Jahr alt! Sind die Werkstätten Vertragswerkstätten oder freie?

Ja echt traurig.

das eine ist ein Vw Händler. Unser ,,Service Partner“.

das andere ein Spezialist bei unfallreparatur.

hast du Erfahrung mit fieser Stelle am Fahrzeug?

Ich würde bei Versicherungsfall immer so neu wie möglich reparieren lassen.

Ich würde es bei dem Alter so reparieren lassen, wie der Hersteller es vorschreibt!

Die VW Werkstatt muß es nach Vorgabe reparieren und dann hast du auch kein Ärger mit der Neuwagengarantie! Das gilt es ebenfalls zu beachten!

Zitat:
@ManuelKR schrieb am 7. August 2025 um 08:09:47 Uhr:
Ich würde es bei dem Alter so reparieren lassen, wie der Hersteller es vorschreibt!
Die VW Werkstatt muß es nach Vorgabe reparieren und dann hast du auch kein Ärger mit der Neuwagengarantie! Das gilt es ebenfalls zu beachten!

Stimmt. Daran habe ich garnicht gedacht. Vielen Dank. Da hast du recht.

Ohne Bilder kann man leider nicht sagen, ob ausbeulen oder austauschen besser für das Fahrzeug und dessen Werterhalt ist.

Und eine weitere Frage: wem gehört der Wagen? Ist es Leasing, dann hat man da eh wenig zu bestimmen.

Zitat:@Jacksn schrieb am 7. August 2025 um 06:54:00 Uhr:
Ja echt traurig. das eine ist ein Vw Händler. Unser ,,Service Partner“.das andere ein Spezialist bei unfallreparatur.hast du Erfahrung mit fieser Stelle am Fahrzeug?

„Traurig“ sind ganz andere Dinge als ein kleiner Blechschaden an einem Kübel wo sowieso Vollkasko besteht.

Hatte mein Vater vor Jahren mal mit seinem A6 Avant. LKW im Reissverschlussverfahren etwas gepennt und schon war die Seitenwand hinten eingedrückt. Audi hätte das Teil rausgeschnitten und ein neues reingesetzt. Kosten 12k. Eine Karosseriewerkstatt hat es für 4K behoben. Bei der Inzahlungnahme des Autos bei einem Audi Händler (6 Jahre alt und 170k gelaufen), hat das überhaupt keine Rolle gespielt, wie der Schaden behoben wurde. Und ob das rausschneiden und einschweißen von neuen Blechen jetzt weniger anfällig für Rost ist, sei mal dahingestellt.

Ich würde in Deinem Fall einfach mal einen Gutachter fragen/befragen. Ich glaube, dass in Vertragswerkstätten bei Unfällen sehr viel Geld verdient wird. Ob man das unterstützen will, muss auch jeder selbst entscheiden.

Für einen kleinen Rempler an meinem ersten T7 (war teilfoliert) wollte der VW Händler partout Kotflügel und Stoßstange erneuern. Mein Lackierer in der Nachbarschaft (Fachbetrieb) hat für 600 Euro den Kotflügel gerichtet und gut war es. Die Stoßstange war nach Entfernung der Folie völlig unbeschädigt.

Bis jetzt hat noch niemand die Problematik einer fachgerechten Unfallreparatur aus Sicht der Versicherungswirtschaft angesprochen. Da gibt es die HiS-Datenbank. Wenn man nicht fachgerecht repariert, riskiert man einen Eintrag in dieser Datenbank. Und das kann in der Zukunft böse Folgen haben, z.B. daß sich im Falle eines künftigen Unfall die Versicherung weigert, zu zahlen.

Fachgerecht heißt, daß man den vom Gutachter vorgegebenen Reparaturweg einschlägt. Das ist durch Rechnungen bzw. Bestätigung des Gutachters nachzuweisen.

Wenn man einen bestimmten Reparaturweg haben möchte, muß man das vorher(!) mit dem Gutachter absprechen. Der hat da einen gewissen Spielraum, ob austauschen oder ausbeulen. Ist das Gutachten erst mal erstellt, hat man keinen Spielraum mehr.

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