Unfall Parkplatz, Haftungsquote 50% ?
Hallo,
meine Tochter (1) ist letztens zur Arbeit auf dem Parkplatz gefahren. Von rechts hat sich eine Frau (2) durch die Parklücken durch geschlängelt. Sie hielt dann kurz an, schaute nach rechts, fuhr aber dann wieder an und stieß mit dem Auto meiner Tochter zusammen, die von links kam. Gilt da die 50 / 50 Regel?
43 Antworten
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 17. März 2025 um 11:36:28 Uhr:
Warum habt ihr denn den Gutachter von der wgv an wieder Auto gelassen ? Vk? Wenn nur HP hättest du ein eigenen Gutachter aussuchen müssen
Der Gutachter hatt sich Qasie selbst Eingeladen. Er hatte bei meiner Tochter angerufen und sich das Auto (bei Ihr nach der Arbeit) auf dem Parkplatz angeschaut.
"Auf Nachfrage bei der Versicherung bekammen wir heute die Antwort das Sie jetzt einen Verrechnungsscheck in Höhe von 979 € zusenden!"
Wenn der Verrechnungsscheck der HGV-Versicherung per Post kommt, sollten wir den annehmen ?
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Zitat:
@germania47 schrieb am 18. März 2025 um 11:59:25 Uhr:
Du kannst den Scheck annehmen.
Die Annahme ist in keinem Falle eine Anerkenntnis.
Sehe ich anders. Vielleicht annehmen ja, aber keinesfalls einlösen.
Es ging doch oben darum, ob ein Anwalt eingeschaltet wird. Und dessen Honorar bemißt sich am Streitwert, dem gesamten Unfallschaden und seinen Nebenkosten.
Nimmt man aber die erste Zahlung an und beauftragt dann erst den Anwalt, so ist der Streitwert nur noch die ausstehende Summe, die gekürzt wurde.
Du darfst dreimal raten, in welchem Fall sich der Anwalt mehr reinkniet bzw. ob er den zweitgenannten Auftrag überhaupt annimmt.
Die Skizze passt so nicht zum Schaden,wenn die Tür rechts lackiert werden muss
Die Tochter muss da ja schon weiter vorne gestanden/gefahren sein
Rechts vor links würde ich in diesem Fall nicht sehen. Für mich wäre es ein ausparkendes Fahrzeug welches in den fließenden Verkehr einer Fahrgasse fährt.
Wenn es keine VK gibt muss das erstellte Gutachten selber gezahlt werden. Bei mir waren es 525.- bei einem Schaden von 3100.-
Gibt es denn eine VK ? Das ist schon wichtig...
Dann könnte man über Quotenvorrecht abrechen und einiges mehr bezahlt bekommen.
Die Quote würde dann natürlich auch eine Rolle spielen,und wäre nicht egal.
Wie wir mittlerweile wissen, lässt der TE @seemann1968 uns zum Thema VK ja/nein ja immernoch im trüben fischen. Sicher braucht er keine weiteren Tipps mehr.
Zitat:
@Tappi 64 schrieb am 23. März 2025 um 17:40:03 Uhr:
Die Skizze passt so nicht zum Schaden,wenn die Tür rechts lackiert werden muss
Die Tochter muss da ja schon weiter vorne gestanden/gefahren seinRechts vor links würde ich in diesem Fall nicht sehen. Für mich wäre es ein ausparkendes Fahrzeug welches in den fließenden Verkehr einer Fahrgasse fährt.
Wenn es keine VK gibt muss das erstellte Gutachten selber gezahlt werden. Bei mir waren es 525.- bei einem Schaden von 3100.-
Gibt es denn eine VK ? Das ist schon wichtig...
Dann könnte man über Quotenvorrecht abrechen und einiges mehr bezahlt bekommen.
Die Quote würde dann natürlich auch eine Rolle spielen,und wäre nicht egal.
Die Tür wurde durch den Kotflügel beshädigt, weil es diesen beim Aufprall nach hinten gedrückt hatt.
VK mit 300€ SB.
Hast du dich denn nach den ganzen Hinweisen hier schonmal mit dem Thema Quote und Quotenvorrecht befasst und entsprechend gehandelt?