Unfall Parkplatz, Haftungsquote 50% ?

Hallo,
meine Tochter (1) ist letztens zur Arbeit auf dem Parkplatz gefahren. Von rechts hat sich eine Frau (2) durch die Parklücken durch geschlängelt. Sie hielt dann kurz an, schaute nach rechts, fuhr aber dann wieder an und stieß mit dem Auto meiner Tochter zusammen, die von links kam. Gilt da die 50 / 50 Regel?

43 Antworten

Auf dem Gelände gilt die StVO, ein entsprechendes Schild ist aufgestellt.
Mit den 50 % müssen wir uns wohl abfinden. Das Schlimme an der ganzen Sache ist das der Gutachter der WGV den Schaden völlig unterbewertet.
Laut Gutachter der Versicherung wären es 2300 € Reparaturkosten.
Die Werkstatt machte ein Kostenvoranschlag von 4050 €
Laut Werkstatt, hat der Gutachter die Stundensätze deutlich reduziert und das Lackieren der Tür nicht aufgeführt!
Auf Nachfrage bei der Versicherung bekammen wir heute die Antwort das Sie jetzt einen Verrechnungsscheck in Höhe von 979 € zusenden!
Selbst wenn unsere Versicherung den gleichen Betrag nochmal zahlen würde, würde das nie für die Reparatur ausreichen.

Warum habt ihr denn den Gutachter von der wgv an wieder Auto gelassen ? Vk? Wenn nur HP hättest du ein eigenen Gutachter aussuchen müssen

Zitat:

@seemann1968 schrieb am 16. März 2025 um 19:08:45 Uhr:


Die Werkstatt hat uns empfohlen ...

Die Werkstatt hätte auf einen KV verzichten und euch zu einem unabhängigen Sachverständigen schicken sollen.

Die DEKRA ist da eher ungeeignet.

Auch wäre es richtig gewesen von Anfang an einen RA zu beauftragen, da man hier erwartbar dem Grunde und der Höhe nach mit der generischen Versicherung in Streit geraten würde, was ja nun auch eingetreten ist.

Inwieweit ein RA jetzt noch irgendetwas bewirken kann wird sich heraussstellen.

Keinesfalls die gekürzte Zahlung akzeptieren und erst dann der Anwalt einschalten!

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Das Quotenvorrecht führt nunmal dazu, dass die Leistung des Gegners zuerst auf die ungedeckten Kosten verrechnet wird und die VK durchaus bis zum vollen Sachschaden dran ist. Und das kostet nichts, weil die sowieso erfolgende Rückstufung davon nicht erhöht werden kann.

Abend,

sorry, ein paar Beiträge sind rausgenommen worden, da die Untoten im Forum wieder ihr Unwesen treiben.

Zimpalazumpala, MT-Moderator

Die Frage ist, ob der TE sich nach den vorherigen Hinweisen schon einmal mit dem Quotenvorrecht auseinandergesetzt hat. Ich gehe mal davon aus, dass das Fahrzeug VK versichert ist.
Evtl. ist es für die Möglichkeit dieses in Anspruch zu nehmen aber auch schon zu spät? Ich weiß nicht, wie lange die Fristen sind oder wie weit der Fortschritt der Schadenregulierung vorangeschritten sein darf.

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