Unfall ohne Privathaftlichversicherung?
Hallo zusammen,
heute ist mein schwarzer Tag.
Meine Versicherung hat mir am 7.08.11 eine Mahnung geschickt und diese sollte ich innerhalb 2 Wochen bezahlen.
Leider war ich während dieser Zeit im Ausland und kam am 8.09 wieder zurück. Am 09.09 habe ich die Versicherung angerufen ( bis dahin war ruhe und kein Schreiben bzw. Kündigung mehr ) und drumm gebeten dass ich die Zahlung am 15.09 ausführen werde. Am 12.09 habe ich die Versicherung gezahlt ( doch früher als geplant ) und die Versicherung angerufen dass das Geld überwiesen wurde und diese soll noch keine Abmeldung an KFZ Zulassungsstelle schicken. Ich sollte am 12.09 einen Fax schicken, leider hatte ich keine Möglichkeit es zu tun und dann wurde gesagt dass man auf Geldeingang nun warten muss.
Sei so sein.
Am 13.09 hat die Versicherung die KFZ Zulassungstelle informiert dass keine Versicherung mehr besteht. heute am 14.09 habe ich einen Schreiben mit Anordnung von KFZ Zulassungsstelle bekommen. Sofort habe ich die KFZ Zulassungstelle informiert dass ich am 12.09 schon bezahlt habe.
Sofort habe ich die Versicherung angerufen und gefragt warum bis 15.09 nicht abgewartet haben... war einen automatischen Prozess und das könnte Versicherung nicht verhindern, wurde mir telefonisch gesagt.
Das war alles in der Früh... ich davon ausgegangen dass ich jetzt am 14.09 versichert bin weil ich die Versicherung am 12.09 bezahlt habe.
Um 15.00 Uhr passiert mir einen Unfall und zwar mit Totallschaden! Ich wäre schuld...
Frage: zahlt meine Versicherung?
Eine Kündigung habe ich noch nicht bekommen, jedoch steht in der Mahnung drin dass KFZ nicht mehr versichert ist ( 2 Wochen nach der Mahnung also 21.8.11 ).
Bitte um einen Rat. Das wäre jetzt sehr heftig für mich wenn die Versicherung nicht zahlen würde... Bin verzweifelt...
Danke euch!
38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von superlolle
Dürfte gerade das geringste Problem des TE sein ...🙄Zitat:
Original geschrieben von rebizzel
zu1) ja hat er
zu2) eher weniger, da die zulassungstelle schon informiert war und die deckung zurückgezogen wurde. dh. er ist gänzlich ohne deckung durch die gegend gefahren, kam wohl dem ordnungsamt mit dem abkratzen zuvor (mit dem fahren mein ich)
zu3) kfz-versicherungen sind gezwungen dich haftpflicht zu versicheren dies aber dann maximal zu den gesetzlichen mindestdeckungssummen.
Daher, auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: hier hilft nur ein Experte, ein Jurist, gemeinhin als Anwalt bekannt. Alle Mutmaßungen, Einschätzungen, Vermutungen etc. von engagierten Usern sind hier - meines erachtens - Fehl am Platze ...
mag sein, aber meine antwort auf auf deine grandiose falschaussage bezogen, dass der te keine versicherung mehr finden wird...
noch weitere Frage: wenn die Versicherung Geldeingang z.B heute am 14.09 hat. Zählt es als Versicherungsschutz dann gleich?
In der Mahnung steht auch drin... wenn ich innerhalb eines Monats den Beitrag bezahle dann wird die versicherung wieder in Kraft tretten.
Zitat:
Original geschrieben von rebizzel
mag sein, aber meine antwort auf auf deine grandiose falschaussage bezogen, dass der te keine versicherung mehr finden wird...Zitat:
Original geschrieben von superlolle
Dürfte gerade das geringste Problem des TE sein ...🙄
Daher, auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: hier hilft nur ein Experte, ein Jurist, gemeinhin als Anwalt bekannt. Alle Mutmaßungen, Einschätzungen, Vermutungen etc. von engagierten Usern sind hier - meines erachtens - Fehl am Platze ...
Häää? Wenn Du zitierst, dann bitte vollständig!! Ich habe in diesem Thread nur eines gemacht: zum Besuch eines Anwalts geraten! Wer auch immer die "grandiose Falschaussage" getätigt hat, ich war es nicht. Also: Obacht und gaaaaaanz vorsichtig sein, bevor die Enter-Taste, und somit sehr bedenkliche Anschuldigungen getätigt werden 🙁
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Zitat:
Original geschrieben von germany78
In der Mahnung steht auch drin... wenn ich innerhalb eines Monats den Beitrag bezahle dann wird die versicherung wieder in Kraft tretten.
Zwischen 07.08. und 12.09. liegt aber deutlich mehr als ein Monat… innerhalb dieses Monats wärst Du auch durch die vorgeschriebene Nachhaftung abgesichert gewesen.
Mir will nicht einleuchten, warum man
a) die offene Forderung nicht umgehend bedient und/oder
b) den Wagen solange stehen läßt, bis absolute Klarheit über den Versicherungsschutz herrscht
a) kann durch widrige Umstände vorkommen, aber dann sollte man doch b) beherzigen
Edit:
Kleiner Denkfehler meinerseits. Wenn die Kündigung des Versicherungsschutzes nach 14 Tagen erfolgt ist, wäre sie zum 21.08. in Kraft getreten. Demnach ist die Versicherung bis zum 20.09. zur Nachhaftung verpflichtet und würde somit die Regulierung übernehmen. Alles ohne Gewähr, da ich von der Materie keine Ahnung habe.
Zwischen 08.09. und 12.09. liegt aber deutlich mehr als ein Monat…
Das habe ich nicht wirklich verstanden.
Als die Mahnung kam war ich gar nicht in Deutschland und das Auto stand auch. Niemand ist damit gefahren!
Am 08.09 kam ich zurück und am 09.09 die Versicherung angerufen wegen Zahlungsmöglichkeit am 15.09. Bezahlt habe ich aber am 12.09. Es sind nur 4 tage nach dem ich wieder zurückgekommen bin.
Zitat:
Original geschrieben von germany78
Zwischen 08.09. und 12.09. liegt aber deutlich mehr als ein Monat…Das habe ich nicht wirklich verstanden.
Sorry, hatte mich vertippt, gemeint war natürlich 07.08., das Datum der Mahnung.
Habe gerade im anderen Forum das gefunden...
Nachhaftung des Versicherers einen Monat nach Eingang der §29 c Anzeige bei der Zulassungstelle (§ 3 Abs. 5 Pflichtversicherungsgesetz). http://dejure.org/gesetze/PflVG/3.html
Eingang bei der Zulassungstelle war am 13.09... also muss die Versicherung noch bezahlen?
In meinen Bedingungen steht zum Beispiel:
C.2.4 Sind Sie mit der Zahlung der geschuldeten Beträge nach Ablauf der zweiwöchigen
Zahlungsfrist noch in Verzug, können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung
kündigen. Unsere Kündigung wird unwirksam, wenn Sie den rückständigen Folgebeitrag
zuzüglich des Verzugsschadens innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung
zahlen. Haben wir die Kündigung zusammen mit der Mahnung ausgesprochen,
wird die Kündigung unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf
der in der Mahnung genannten Zahlungsfrist zahlen.
Für Schadenereignisse, die in der Zeit nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist
bis zu Ihrer Zahlung eintreten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Versicherungsschutz
besteht erst wieder für Schadenereignisse nach Ihrer Zahlung.
G.3.4 Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrags
Haben Sie einen ausstehenden Folgebeitrag zuzüglich Kosten und Zinsen trotz unserer
Zahlungsaufforderung nach C.2.2 nicht innerhalb der zweiwöchigen Frist gezahlt,
können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Unsere Kündigung wird
unwirksam, wenn Sie diese Beträge innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung
zahlen (siehe auch C.2.4).
am 12.09 um 16.30 habe ich bezahlt. Am 14.09 sollte eigentlich das Geld schon angekommen sein. Und um 15.00 Uhr passiert ein Unfall. Wenn Geldeingang schon vor dem Unfallzeit da ist dann sollte ja Versicherungsschutz bestehen?
Kann mal jemand den Titel ändern? Es geht nur wirklich nicht um die PHV.
Ob die Bezahlung etwas ausmacht (der Vertrag war ja schon gekündigt) sollte die Versicherung wissen. Laienhaft gesagt sollte die Nachhaftung in jedem Fall greifen. Was soll das Gestochere im Forum, wenn ein Telefongespräch mit denen reicht? Und wozu ein Anwalt?
Amen
Zitat:
Original geschrieben von germany78
am 12.09 um 16.30 habe ich bezahlt. Am 14.09 sollte eigentlich das Geld schon angekommen sein. Und um 15.00 Uhr passiert ein Unfall. Wenn Geldeingang schon vor dem Unfallzeit da ist dann sollte ja Versicherungsschutz bestehen?
Massgeblicher Zeitpunkt einer Zahlung ist nicht der Zahlungseingang beim Rechnungsersteller. Entscheidend ist, zu welchem Zeitpunkt der Rechnungsempfänger seine Zahlung vorgenommen hat. (Ausnahme, wenn in Rechnung ein Datum für den Zahlungseingang genannt wurde).
O.
Hallo go-4-golf,
danke für deine Antwort. Wenn das so wäre, weil am 12.09 habe ich die Versicherung bezahlt.