Unfall ohne Privathaftlichversicherung?

Hallo zusammen,

heute ist mein schwarzer Tag.
Meine Versicherung hat mir am 7.08.11 eine Mahnung geschickt und diese sollte ich innerhalb 2 Wochen bezahlen.
Leider war ich während dieser Zeit im Ausland und kam am 8.09 wieder zurück. Am 09.09 habe ich die Versicherung angerufen ( bis dahin war ruhe und kein Schreiben bzw. Kündigung mehr ) und drumm gebeten dass ich die Zahlung am 15.09 ausführen werde. Am 12.09 habe ich die Versicherung gezahlt ( doch früher als geplant ) und die Versicherung angerufen dass das Geld überwiesen wurde und diese soll noch keine Abmeldung an KFZ Zulassungsstelle schicken. Ich sollte am 12.09 einen Fax schicken, leider hatte ich keine Möglichkeit es zu tun und dann wurde gesagt dass man auf Geldeingang nun warten muss.
Sei so sein.
Am 13.09 hat die Versicherung die KFZ Zulassungstelle informiert dass keine Versicherung mehr besteht. heute am 14.09 habe ich einen Schreiben mit Anordnung von KFZ Zulassungsstelle bekommen. Sofort habe ich die KFZ Zulassungstelle informiert dass ich am 12.09 schon bezahlt habe.
Sofort habe ich die Versicherung angerufen und gefragt warum bis 15.09 nicht abgewartet haben... war einen automatischen Prozess und das könnte Versicherung nicht verhindern, wurde mir telefonisch gesagt.

Das war alles in der Früh... ich davon ausgegangen dass ich jetzt am 14.09 versichert bin weil ich die Versicherung am 12.09 bezahlt habe.

Um 15.00 Uhr passiert mir einen Unfall und zwar mit Totallschaden! Ich wäre schuld...

Frage: zahlt meine Versicherung?
Eine Kündigung habe ich noch nicht bekommen, jedoch steht in der Mahnung drin dass KFZ nicht mehr versichert ist ( 2 Wochen nach der Mahnung also 21.8.11 ).

Bitte um einen Rat. Das wäre jetzt sehr heftig für mich wenn die Versicherung nicht zahlen würde... Bin verzweifelt...

Danke euch!

38 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von germany78


...weil am 12.09 habe ich die Versicherung bezahlt.

Und damit volle 22 Tage später als in der Mahnung gefordert. Was du telefonisch für Wünsche äusserst, da kräht kein Hahn nach. Dein Stichtag für die Zahlung war der 21. August und nicht der 12. oder 15. September.

Ein Glück für den Unfallgegner, dass die Versicherung vermutlich doch zahlt. Schade für dich. Ich hätte dir gewünscht, dass du den vollen Schaden aus eigener Tasche zu zahlen hast. Manche lernen es eben nur über den Geldbeutel, dass es nicht nur Rechte sondern auch Pflichten im Leben gibt.

Mfg Zille

zille1976: was hast du mir über die Pflichten im Leben zu erzählen? Schade für dich dass du so einer bist und die Menschen ohne die zu kennen so beurteilst! Danke dir für deine Antwort!

Zitat:

Original geschrieben von germany78


zille1976: was hast du mir über die Pflichten im Leben zu erzählen? Schade für dich dass du so einer bist und die Menschen ohne die zu kennen so beurteilst! Danke dir für deine Antwort!

Ich finde es auch nicht okay wie du hier angeschissen wirst, aber ich hoffe du nimmst als Erkenntnis aus der Sache mit, dass es niemanden interessiert ob du im Ausland bist wenn eine Rechnung fällig wird. Dafür gibt es Daueraufträge, Einzugsermächtigungen und Online-Banking.

Und es ist auch keine schlechte Idee den Worst-Case für möglich zu halten und nicht nur "zu denken dass eine Sache erledigt ist" sondern sich zu vergewissern dass sie WIRKLICH erledigt ist, d.h. im vorliegenden Fall zu warten bis man die Bestätigung hat dass man wieder versichert ist.

Jeder der ein bisschen mit Gesetzen zu tun hat kann dir bestätigen dass das "fälschlicherweise irgendwas denken und dann Mist bauen" noch vor krimineller Absicht der Hauptgrund ist warum sich Leute um Kopf und Kragen bringen.

Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Ein Glück für den Unfallgegner, dass die Versicherung vermutlich doch zahlt. Schade für dich. Ich hätte dir gewünscht, dass du den vollen Schaden aus eigener Tasche zu zahlen hast. Manche lernen es eben nur über den Geldbeutel, dass es nicht nur Rechte sondern auch Pflichten im Leben gibt.

Mfg Zille

Ich bin der selben Meinung... Die Versicherung sollte den VN unbedingt in Regress nehmen, auch wenns für den hart ist.

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Mag sein, dass meine Aussage vorhin etwas hart war. Aber vom Grundsatz her bleibe ich dabei: Gerade eine Versicherungsrechnung kommt in der Regel nicht aus heiterem Himmel sondern recht vorhersehbar.

Um sowas kann man sich rechtzeitig kümmern.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Zitat:

Original geschrieben von germany78


am 12.09 um 16.30 habe ich bezahlt. Am 14.09 sollte eigentlich das Geld schon angekommen sein. Und um 15.00 Uhr passiert ein Unfall. Wenn Geldeingang schon vor dem Unfallzeit da ist dann sollte ja Versicherungsschutz bestehen?
Massgeblicher Zeitpunkt einer Zahlung ist nicht der Zahlungseingang beim Rechnungsersteller. Entscheidend ist, zu welchem Zeitpunkt der Rechnungsempfänger seine Zahlung vorgenommen hat.  (Ausnahme, wenn in Rechnung ein Datum für den Zahlungseingang genannt wurde).

O.

Das war früher mal so. Heute gilt: Es kommt auf den Geldeingang beim Empfänger an. Man sollte schon auf dem laufenden bleiben. (EuGH Rs. C-306/06 "Telecom"😉

Zitat:

Original geschrieben von Torian



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Massgeblicher Zeitpunkt einer Zahlung ist nicht der Zahlungseingang beim Rechnungsersteller. Entscheidend ist, zu welchem Zeitpunkt der Rechnungsempfänger seine Zahlung vorgenommen hat.  (Ausnahme, wenn in Rechnung ein Datum für den Zahlungseingang genannt wurde).

O.

Das war früher mal so. Heute gilt: Es kommt auf den Geldeingang beim Empfänger an. Man sollte schon auf dem laufenden bleiben. (EuGH Rs. C-306/06 "Telecom"😉

Bei Überfliegen der Quelle kann ich nicht erkennen, dass es im vorliegenden Fall auf den Geldeingang beim Empfänger ankommt.

Zitat daraus:
"Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist"

Leisten bedeutet für mich hier Zahlen/Überweisen. Oder?
Te wurde auch auf die Folgen einer Nichtzahlung hingewiesen.

O.

Ergänzung:
Der Anwendungsbereich der o.a. EU Richtlinie beschränkt sich auf Zahlungsverpflichtungen zwischen Unternehmen. Für Zahlungen von Verbrauchern gilt die bisherige Rechtsprechung des BGH weiter.

O.

Go-4-golf, die herrschende Meinung unter den Juristen sieht die Geldschuld nun dauerhaft als Bringschuld an, auch wenn das über den Anwendungsbereich der Richtlinie hinausgeht.
(Palandt, §270 Rn. 1)

"Leisten" heisst für den EuGH, dass das Geld ankommt, nach früherer deutscher Auffassung, das man das seinerseits erforderliche tut, um es loszuschicken. Aber der EuGH macht sich leider keine Mühe, "leisten" näher zu definieren.

Fazit: Vorauseilender Gehorsam+EU-RiLinie = Geld = Bringschuld, auch im Verhältnis Verbraucher-Unternehmer.

@Threadersteller: Was sagt denn eigentlich die Versicherung zum ganzen?

Hallo Torian,

noch nichts. Jetzt bleibt nur noch abwarten...

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