Unfall ohne Beteiligung, aber einen Schaden

Hallo Ihr Lieben,

ich hatte am Mittwoch in Potsdam einen Unfall.
Unfallschilderung

Ich stand im Stau und hatte keine Schuld habe allerdings das Fahrrad abbekommen vom Unfall, ein Fahrrad Fahrer aus North Carolina fuhr über die Straße, durch den Stau konnte ein anderer Autofahrer der von vorne kam den Fahrradfahrer nicht rechtzeitig sehen und fuhr ihn mit ca 50 kmh an dabei flog der Fahrradfahrer gegen die Scheibe vom anderen Auto und das Fahrrad gegen mein Auto die komplette Front muss nun repariert werden.
Hauptschuld bekam vor Ort der Fahrradfahrer und ich als unbeteiligte Person habe einen Schaden am Auto. Was kann ich nun tun....?

Nun meine Frage wie bekomme ich das Geld für den Schaden und von wem bekomme ich es, da ich die Anschrift vom Ausländer als Hauptwohnsitz in Deutschland nicht habe er ist Austausch Student......

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Knergy schrieb am 1. Juni 2019 um 14:44:52 Uhr:


In dem Fall kann man erstmal nur vom Anwalt abraten, denn ist beim Radfahrer nichts zu holen, so wirst du den Anwalt schön selbst zahlen ...

Unbelastet von Sachkenntnis kann man solchen Unsinn zwar raushauen, sollte es aber besser lassen!

Da haftet neben dem Radler auch der andere Unfallbeteiligte nebst dessen HP-Versicherung als Gesamtschuldner. Da sollte man sich unbedingt fachkundigen Beistand nehmen. Das ist inhaltlich etwas kompliziert. Ein Risiko, auf den Kosten hängen zu bleiben, ist hier vernachlässigbar.

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Wer hat denn den Gutachter beauftragt und wer übernimmt die 14 Tage Leihwagen? Warum 14 Tage , so lange wird die Reparatur doch nicht dauern?

Ist das Fahrzeug verkehrssicher?

Ansonsten würde ich mich sehr zurückhalten damit, Kosten zu verursachen von denen man nicht weiß wer sie am Ende des Tages zu tragen hat.

Der Gang zum Rechtsanwalt kann sinnvoll sein, aber ich würde das Ergebnis des Gutachtens abwarten.

Lass das über die VK laufen, dann kümmert sich die VK auch ggf. um den Regress beim Verursacher. Und du hast kein Risiko, dass du auf den Reparaturkosten sitzen bleibst. Allerdings müsstest du dann über die VK den Gutachter beauftragen lassen. Denn selbst wenn die HP des anderen Autos mithaftet, dann keinesfalls zu 100%, so dass du den Rest beim Radfahrer einklagen musst.

Das ist einfach nur falsch, vgl. §§ 840 Abs.1, 421 BGB. Natürlich haftet die HP-Versicherung in Richtung TE voll.

Die richtigen Hinweise sind längst gegeben worden. Ab zum Anwalt und das Ganze professionell lösen lassen. Alles andere ist nicht nur Murks sondern einfach dumm.

Also den gutachter hat meine vk erstmal beauftragt, Leihwagen zahlt der schutzbrief vorerst aber natürlich will ich nicht gestuft werden und daher muss es geklärt werden und ja es dauert 14 Tage, da wir ja einen Feiertag hatten dann brückentag und dadurch sind schon 5 Tage weg da der Schaden am Mittwoch nachmittag war...

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Dann melde dich ggf. hier nochmal wenn das Gutachten vorliegt.

TEin, warst du beim RA? Was sagt er?

Wie wurde die Sache denn abschließend geregelt? 😕

Noch gar nicht,dafür wurde die TE jetzt geblitzt.

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