unfall ohne berührung - ich soll zahlen
hallo,
mir ist am Sonntag morgen folgendes passiert und ich verstehe die Welt nicht mehr.
ich befuhr eine Nebenstrasse in Richtung des Hauptteils der selbigen Straße um anschließend nach rechts abzubiegen.
Ich ließ ein von rechts kommendes Fahrzeug die Einmündung passieren und wollte dann abbiegen.
Ich bemerkte dass das Fahrzeug kurz danach angehalten hat und der Fahrer ausgestiegen war und mir zuwinkte.
Als ich nachfragte stellte sich heraus dass der Fahrer gegen den Bordstein gefahren war und nun von mir den Schaden bezahlt haben möchte.
Ich war mir keiner Schuld bewusst und sagte dass ich nichts dafür kann wenn er gegen den Bordstein fährt.
Weil wir uns nicht einigen konnten rief ich die Polizei.
Die Polizei sagte mir es ist ein Schaden entstanden also handelt es sich um einen Unfall und da an der Unfallstelle rechts vor links gilt bin ich Schuld daran.
Er sagt aus, sich erschreckt zu haben weil ich seiner Meinung nach plötzlich angeschossen kam.
Aus seiner Fahrtrichtung ist die Nebenstraße fast nicht als solche zu erkennen, da
eine hohe Hecke die Sicht versperrt und zusätzlich eine Fahrbahnverengung unmittelbar davor existiert.
Sicher kann er sich erschreckt haben wenn ich auf einmal da stehe und er hat mich aus oben genannten Gründen nicht heran kommen gesehen.
Das alles habe ich auch der Polizei gesagt aber es bleibt dabei.
Es wurden mir dann zwei Möglichkeiten aufgezählt.
Entweder bin ich mit einer Verwarnung von 35 Euro einverstanden oder es wird eine Anzeige geschrieben. die erheblich teurer wird und zusätzlich mit3 Punkten geahndet wird.
Ich entschied mich dann für die 35 Euro obwohl ich nach wie vor davon überzeugt war, keine Schuld zu haben.
Schließlich kann man doch nicht jedes Mal rein prophylaktisch gegen den Bordstein fahren sobald man auf andere Verkehrsteilnehmer trifft und sich erschreckt.
Der Mann fuhr einen recht neuen Mercedes C klasse mit teuren Alufelgen.
Mit Reifen und Spurvermessung wird das bestimmt 500 Euro kosten.
Wie soll ich mich nun verhalten.
Es kam nicht zu einer Berührung sonder er ist einfach nur gegen den Bordstein gefahren und ich bin der Meinung mich trifft keine Schuld.
gruss
Frank
Beste Antwort im Thema
Wenn man die Beiträge hier liest ... frage ich mich allen Ernstes, ob ihr alle schon mal ein Auto gesteuert habt.
Beim ersten Beitrag habe ich bereits die Situation begriffen. Wer hat e snoch NIE erlebt, dass er an einer Einmündung vorbei fährt und von RECHTS kommt jemand auf die Straße zugeschoßen? Auch wenn ich schon lange Auto fahre, habe ich immer ein mulmiges Gefühl und frage mich: Bremst er/sie noch? Bei dem Tempo wo er/sie da anrollt? Und automatisch fährt man ein Ausweichmanöver!
So, nun zu der Situation des TE. Der alte Herr (ICH BIN AUCH SCHON 63!) kommt von rechts ... merkt im letzten Moment, dass sich von LINKS ein Fahrzeug nähert, erschreckt sich (möglicherweise ob seines Alters und weil seine Reaktionfähigkeit langsamer als die einer Weinbergschnecke ist) und verreisst das Steuer. Er schafft es dann noch nach wenigen Metern anzuhalten, den Sicherheitsgurt zu lösen und sich "behende" (!!!) aus dem Fahrzeug zu liften um dem vermeintlichen(!) Unfallgegner zuzuwinken.
Alleine diese Szene muß man sich mal vorstellen ... für MICH schon mal UNMÖGLICH! Es sei denn, das der TE in einer Art Schockstarre Sekundenlang an der Abbiegung gestanden hat und NICHT zügig weiter gefahren ist. 1. Fehler!
2. Fehler war, die Polizei zu rufen! ALLERDINGS und das gebe ich zu beachten, wäre es möglicherweise zu einer Anzeige wegen Unfallflucht gekommen, weil der alte Herr ja der Meinung war, dass der TE den (angeblichen) Unfall verursacht hätte! Wobei es in meinen Augen lediglich ein Fahrfehler (!!!!) des alten Herrn war und er sich überlegen sollte, ob er zum führen eines Kraftfahrzeuges überhaupt noch in der Lage wäre, wenn er sich wegen jedem abbiegenden Fahrzeug so erschreckt, dass er das Steuer verreisst!
3. Fehler war: das Ordnungsgeld zu zahlen! WICHTIG! Bei unklaren Situationen IMMER auf eine Anzeige bestehen! Dann hat man Zeit die Situation von einem Anwalt klären zu lassen! Die Polizei ist KEIN Gericht und urteilt nur aus der geschilderten bzw. aufgefunden Situation. Eine Schuldzuweisung von Seiten der Polizei ist Pillepalle und Null- und Nichtig!
Diese POLIZEIGLÄUBIGKEIT ist soweit verbreitet und viel glauben immer noch, dass die Polizei letztendlich Richter wären. NEIN! Sind sie nicht! Sie dürfen lediglich den (vermeintlichen) "Unfall" aufnehmen. Was die dann von sich geben ... ist uninteressant! Und ... MERKE ... als Beschuldigter ist man lediglich verpflichtet seine Daten preis zu geben. SONST NIX!
Die Klärung der Schuldfrage ist Sache von Anwälten, Sachverständigen und letztlich eines Gerichtes und NICHT die der Polizei!
Bei BAGATELLSCHÄDEN - und HIER geht es um eine solchen! - Muss man keineswegs die Polizei rufen! Im Gegenteil!
Ruft man dagegen die Polizei und es IST ein Bagatellschaden, gibt es erst mal ein Ordnungsgeld! U.U. für BEIDE, weil es sich eben um einen Bagatellschaden handelte. Und wenn man nach einem solchen Unfall nicht UNVERZÜGLICH die Fahrbahn frei macht ... Aber das war nicht Thema.
So, der alte Herr hat schon VOR dem aussteigen gewusst(!) das seine Felge beschädigt ist! Klingelt da nicht eine ganze Armada von Glocken???
Folgendermassen hätte das ganze ablaufen MÜSSEN! ICH als Rechtsabbieger bemerke beim abbiegen, dass mich ein andere Autofahrer auf etwas aufmerksam machen will.
Das kann ich ignorieren und weiterfahren, da ich ja nichts gemacht habe ausser fahren! Nun bin ich aber ebenso höflich wie neugierig, halte an und höre mir an, was der alte Herr (in DEM Fall) zu sagen hat. Mich interessiert nun, wie er von seinem Fahrplatz aus ERKENNEN konnte, das die Felge beschädigt ist? Er besteht nun seinerseits darauf, dass ICH Schuld sein müsste (an seiner ebensolchen Dusseligkeit wie Unfähigkeit ein Fahrzeug zu führen!). Bevor das ganze eskaliert (ein Ausstausch der Daten hätte in dem Falle vollkommen ausgereicht!) rufe ich als UNABHÄNGIGE Zeugen nach der Polizei die nun von Amts wegen auftreteten und nach kurzer Beratung erst mal ein Bussgeld gegen MICH erheben wollen. Das lehne ich freundlich wie entschieden ab, da ich ja KEINEN Unfall verursacht haben kann, weil der alte Herr eben und blablabla.
Was ich NICHT mache ist, mit den Polizeibeamten diskutieren! Das könnte dann ganz schnell die Lieben gegen mich aufbringen!
Der nächste Schritt wäre, Versicherung informieren das möglicherweis eine Schadensersatzforderung auf sie zukommt. Zweiter Schritt wäre zum Anwalt!
Wenn man nun aber einen Versicherungsvertreter hat, der meint HINTER meinem Rücken den Schaden regulieren zu müssen ... (ist MIR passiert!) brennt die Hütte!
Zusammenfassend: ANWALT aufsuchen, Vorfall schildern, Einspruch GEGEN das Bussgeld einlegen, eventuell den alten Herrn wegen Versicherungsbetrug anzeigen! Denn, bewiesen ist doch rein gar nichts! Und MICH als Unfallverursacher zu beschuldigen, nur weil man altersbedingte Ausfälle beim führen eines Kfz hat, ist zumindest eine Frechheit wenn nicht sogar üble Nachrede, oder wie das heißt!
ENDE DER DURCHSAGE!
183 Antworten
hi,
nochmal eine ganz dumme frage.
gesetzt den fall dass ich bezahle, wie auch immer, er bekommt eine neue felge, reifen und eine spurvermessung.
habe ich dann anspruch auf die alte felge?
habe ich doch bezahlt???
gruss
frank
Zitat:
Original geschrieben von maloeze
du verwechselst da was.Zitat:
Du hast einen Schaden von 750EUR erlitten,
der andere hat den schaden.
ich muss/soll dafür aufkommen...gruss
frank
Aber das ist ja DEIN Schaden, du sollst 750EUR Schadensersatz leisten.
Zitat:
Original geschrieben von maloeze
habe ich dann anspruch auf die alte felge?
habe ich doch bezahlt???
Nein, hast du nicht. Dein Unfallgegner ist noch nichtmal dazu verpflichtet überhaupt was reparieren zu lassen. Er kann die 750,- € (abzüglich MwSt) auch nehmen und in den Puff gehen.
Deswegen ist es immer besser das ganze über die Versicherung laufen zu lassen. Die wissen besser was deinem Unfallgegner zusteht und wo (gerechtfertigt) gekürzt werden kann. Den Schaden kannst du dann später zurückkaufen.
Wenn dir wirklich soviel daran liegt, dann lass dir ne Erstberatung beim Anwalt geben und der wird dir dann auch sagen, dass es sinnvoller ist zu zahlen statt ewig zu klagebn und darauf zu hoffen, dass der Richter gerade nen guten tag zu deinen Gunsten hat. Im Moment bist du der Dumme und das wird vermutlich auch so bleiben.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Aber das ist ja DEIN Schaden, du sollst 750EUR Schadensersatz leisten.
Ja genau. Und vermutlich kann der TE auch noch Schadensersatz vom Gegner fordern 🙄
Manche merken echt nicht mehr, was für einen Unfug sie hier schreiben.
Vorhin hattest du mal einen längeren recht vernünftigen Beitrag. Offensichtlich hast du gemerkt, dass du oft im falschen Ton falsche Sachen schreibst.
Jetzt ist das wieder der Fall.
Erläutere bitte mal, was du an meinem Beitrag als "Unfug" bezeichnen möchtest. Sei aber vorsichtig, ich lasse mir von DIR nicht ans Bein pinkeln!
Also ich würde das nicht einsehen, für das fahrerische Unvermögen anderer Menschen bezahlen zu sollen...
Das steht schon auf jeder zweiten Seite. Es geht aber nicht darum, was DU einsiehst, sondern wie die Rechtssprechung ist! Und die ist da wohl eher auf Seiten des Mercedesfahrers, sofern der TE nicht ganz ordnungsgemäß gestoppt hat.
Wenn sich jemand wegen meiner bloßen Anwesenheit erschreckt, dann ist das was anderes. Wenn ich aber selbst "unvorsichtig" bin, dann bin ich dran.
Anderes Beispiel: Bin mal einem hinten drauf, der wegen eines Kindes, das verkehrswidrig die Straße bei rot überquerte, ne Vollbremsung machte (recht weit weg vom Kind). Durch den Bums erschrak er und verwechselte Gas und Bremse und hat das Kind gepackt (dem ist Gott-sei-Dank nix passiert). Nun rate mal: Ich war nicht nur an seinem Heckschaden schuld, sondern an allem. Denn ohne mich hätte er sich nicht erschreckt.
Gut, ich bekam nicht einmal eine Geldbuße, da auch die Staatsanwaltschaft meinte, dass ich da ja nun auch nicht mit rechnen musste, aber Schuld lag dennoch bei mir. Einsehen wollte ich das auch nicht.
Noch ein Beispiel: Stelle ich meinen Anhänger ab und Kinder klettern darauf rum und verletzen sich, bin ich haftbar zu machen, da ich durch das bloße Zulassen und Abstellen des Hängers dieses Risiko eingehe. Gibt dafür einen Fachausdruck: Gefährdungshaftung.
Das ich für Schäden aufkomme, bei deren Entstehen ich möglicherweise nicht einmal in 1000km Umkreis war, mag ich auch nicht einsehen. Ist aber so.
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Erläutere bitte mal, was du an meinem Beitrag als "Unfug" bezeichnen möchtest.Sei aber vorsichtig, ich lasse mir von DIR nicht ans Bein pinkeln!
Ich lasse deine kindlichen Drohungen mal unbeachtet.
Wenn du den Unfug in deinem Beitrag nicht entdecken kannst, dann helfe ich dir gerne weiter:
TE schreibt:
Zitat:
die lehnen eine übernahme der kosten ab, da es sich um schadensabwehr handelt.
Also: Schadensabwehr zahlt nicht dir RS!
Jetzt dein Tipp:
Zitat:
Du hast einen Schaden von 750EUR erlitten, gegen den du dich wehren willst! Ich würde da noch einmal nachbohren.
Im weiteren dann:
Zitat:
Aber das ist ja DEIN Schaden, du sollst 750EUR Schadensersatz leisten.
Hier findet sich also nun Unsinn im doppelten Sinne:
1. Die RS sagt wir zahlen nicht für Schadensabwehr. Du sagst: Wieso? Ich hab doch nen Schaden der abgewehrt werden muss.
Na? Unfug entdeckt?
2. Das Wort Schadensersatz beinhaltet die Tatsache, dass der TE Ersatz für einen von ihm verursachten Schaden leistet. Du hast also Ersatz für Schaden und Schaden verwechselt. Zweiter Unsinn.
Wir du siehst, habe ich bereits rücksicht genommen, indem ich deinen ersten Unfuf unkommentiert lies. Beim zweiten Unfug war es aber an der Zeit dich auf deinen Verständnisfehler hinzuweisen.
Und jetzt kommst du wieder. Und nicht vergessen: Immer schön sachlich bleiben und Drohungen unterlassen 😉
Hi,
ich hab jetzt nicht alles durchgelesen. Aber verstehe ich das richtig: Der Unfallgegner fuhr (aus der Sicht des TEs) von rechts nach links und der TE ist rechts abgebogen?! Also wenn sich der Unfallgegner da erschreckt, weiß ich ja auch nicht. Merke: Er war auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite!
Trotzdem ist so eine Situation im nachhinein nicht zu klären. Schon gar nicht von uns.
Zur Polizei: Die kann dir sonstwas erzählen, das interessiert nicht. Wenn du das rechtlich geklärt haben willst, muss das vors Gericht. Da dürfen die Polizisten mal eine Zeugenaussage machen - mehr nicht! Allerdings ist das Geld schon gezahlt, ich fürchte damit hat sich das Thema sowieso erledigt.
Aber mal ganz ehrlich: Bei so einem Pippikram wäre ich auch den Weg des geringsten Widerstandes gegangen und hätte die Verwarnung bezahlt. Sich darüber aufzuregen verkürzt nur unsinnig die Restlebenszeit und die SFK geht auch wieder runter - wenn sie überhaupt angehoben wird 😉
Gruß
Daniel
@Zille1876:
Das ist Wortklauberei. Was ich sagte, hat mit Logik und nicht mit Versicherungsdeutsch zu tun. Der geschädigte Gegenstand (Auto) gehört ihm nicht. Wenn er aber nun diesen Schaden ersetzen soll, dann entsteht in seinem Portemonnaie eine Lücke, somit ein Schaden.
Dass das die Vers. kleinkarrierter sieht, ist klar. Dennoch erwarte ich von einer guten RV, dass sie mich unterstützt, wenn möglicherweise nicht gerechtfertigte Forderungen gegen mich erhoben werden, die dann eben zu einem finanziellen Nachteil, also "Schaden" (im Alltagsdeutsch) führen.
Abschließend: Kinder drohen nicht mit "ans Bein pinkeln". Das ist schließlich eine Metapher und die verwenden Kinder nicht. Die hauen sich direkt.
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Dennoch erwarte ich von einer guten RV, dass sie mich unterstützt, wenn möglicherweise nicht gerechtfertigte Forderungen gegen mich erhoben werden, die dann eben zu einem finanziellen Nachteil, also "Schaden" (im Alltagsdeutsch) führen.
Das ist aber doch Aufgabe deiner Kfz-Versicherung: Abwehr von unberechtigten Forderungen.
Daher mein Tipp, das Ganze über die Versicherung laufen zu lassen. Die haben täglich mit sowas zu tun und wissen ob es sich lohnt gegen die Forderungen vorzugehen.
In der Haftpflicht ist indirekt der Rechtsschutz gleich mit drin.
Das zweit mag evtl. Wortklauberei sein.
Das erste war aber trotzdem Unsinn. Ungefähr so als wenn du schwarz mit der Bahn fährst und dem Kontrolleur dann sagst "Wieso Strafe weil ich kein Ticket habe. Ich hab doch keins gekauft."
Die Haftpflicht wird aber kaum ein Interesse haben, so einen Bagatellschaden abzuwehren. Denen fehlt das persönliche Interesse, die persönliche Betroffenheit. Die werden nur aktiv, wenn DIE meinen, man sollte dagegen vorgehen, nicht, wenn der VN meint, hier geschehe Unrecht.
Das mit dem Schwarzfahren verstehe ich nicht, muss ich aber auch nicht.
Zitat:
Original geschrieben von maloeze
du verwechselst da was.Zitat:
Du hast einen Schaden von 750EUR erlitten,
der andere hat den schaden.
ich muss/soll dafür aufkommen...gruss
frank
Nein Deine Versicherung.
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Denen fehlt das persönliche Interesse, die persönliche Betroffenheit. Die werden nur aktiv, wenn DIE meinen, man sollte dagegen vorgehen, nicht, wenn der VN meint, hier geschehe Unrecht.
Dann muss der TE eben eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen und dann entscheiden.
Für die Zukunft sollte man sich dann eine RS suchen, die auch solche Sachen übernimmt.
Trotzdem bin ich noch der Meinung, dass wenn der TE die Sache so wie hier vorträgt und den Verdacht eines möglichen Versicherungsbetrugs äußert seine Haftpflicht die Erfolgsaussichten von ihrer Rechtsabteilung prüfen lässt. Vermutlich werden die dann sagen "Zahlen. Rest lohnt nicht."