unfall ohne berührung - ich soll zahlen

hallo,

mir ist am Sonntag morgen folgendes passiert und ich verstehe die Welt nicht mehr.

ich befuhr eine Nebenstrasse in Richtung des Hauptteils der selbigen Straße um anschließend nach rechts abzubiegen.
Ich ließ ein von rechts kommendes Fahrzeug die Einmündung passieren und wollte dann abbiegen.
Ich bemerkte dass das Fahrzeug kurz danach angehalten hat und der Fahrer ausgestiegen war und mir zuwinkte.
Als ich nachfragte stellte sich heraus dass der Fahrer gegen den Bordstein gefahren war und nun von mir den Schaden bezahlt haben möchte.
Ich war mir keiner Schuld bewusst und sagte dass ich nichts dafür kann wenn er gegen den Bordstein fährt.
Weil wir uns nicht einigen konnten rief ich die Polizei.

Die Polizei sagte mir es ist ein Schaden entstanden also handelt es sich um einen Unfall und da an der Unfallstelle rechts vor links gilt bin ich Schuld daran.

Er sagt aus, sich erschreckt zu haben weil ich seiner Meinung nach plötzlich angeschossen kam.
Aus seiner Fahrtrichtung ist die Nebenstraße fast nicht als solche zu erkennen, da
eine hohe Hecke die Sicht versperrt und zusätzlich eine Fahrbahnverengung unmittelbar davor existiert.

Sicher kann er sich erschreckt haben wenn ich auf einmal da stehe und er hat mich aus oben genannten Gründen nicht heran kommen gesehen.
Das alles habe ich auch der Polizei gesagt aber es bleibt dabei.
Es wurden mir dann zwei Möglichkeiten aufgezählt.
Entweder bin ich mit einer Verwarnung von 35 Euro einverstanden oder es wird eine Anzeige geschrieben. die erheblich teurer wird und zusätzlich mit3 Punkten geahndet wird.
Ich entschied mich dann für die 35 Euro obwohl ich nach wie vor davon überzeugt war, keine Schuld zu haben.
Schließlich kann man doch nicht jedes Mal rein prophylaktisch gegen den Bordstein fahren sobald man auf andere Verkehrsteilnehmer trifft und sich erschreckt.

Der Mann fuhr einen recht neuen Mercedes C klasse mit teuren Alufelgen.
Mit Reifen und Spurvermessung wird das bestimmt 500 Euro kosten.

Wie soll ich mich nun verhalten.

Es kam nicht zu einer Berührung sonder er ist einfach nur gegen den Bordstein gefahren und ich bin der Meinung mich trifft keine Schuld.

gruss
Frank

Beste Antwort im Thema

Wenn man die Beiträge hier liest ... frage ich mich allen Ernstes, ob ihr alle schon mal ein Auto gesteuert habt.
Beim ersten Beitrag habe ich bereits die Situation begriffen. Wer hat e snoch NIE erlebt, dass er an einer Einmündung vorbei fährt und von RECHTS kommt jemand auf die Straße zugeschoßen? Auch wenn ich schon lange Auto fahre, habe ich immer ein mulmiges Gefühl und frage mich: Bremst er/sie noch? Bei dem Tempo wo er/sie da anrollt? Und automatisch fährt man ein Ausweichmanöver!

So, nun zu der Situation des TE. Der alte Herr (ICH BIN AUCH SCHON 63!) kommt von rechts ... merkt im letzten Moment, dass sich von LINKS ein Fahrzeug nähert, erschreckt sich (möglicherweise ob seines Alters und weil seine Reaktionfähigkeit langsamer als die einer Weinbergschnecke ist) und verreisst das Steuer. Er schafft es dann noch nach wenigen Metern anzuhalten, den Sicherheitsgurt zu lösen und sich "behende" (!!!) aus dem Fahrzeug zu liften um dem vermeintlichen(!) Unfallgegner zuzuwinken.
Alleine diese Szene muß man sich mal vorstellen ... für MICH schon mal UNMÖGLICH! Es sei denn, das der TE in einer Art Schockstarre Sekundenlang an der Abbiegung gestanden hat und NICHT zügig weiter gefahren ist. 1. Fehler!
2. Fehler war, die Polizei zu rufen! ALLERDINGS und das gebe ich zu beachten, wäre es möglicherweise zu einer Anzeige wegen Unfallflucht gekommen, weil der alte Herr ja der Meinung war, dass der TE den (angeblichen) Unfall verursacht hätte! Wobei es in meinen Augen lediglich ein Fahrfehler (!!!!) des alten Herrn war und er sich überlegen sollte, ob er zum führen eines Kraftfahrzeuges überhaupt noch in der Lage wäre, wenn er sich wegen jedem abbiegenden Fahrzeug so erschreckt, dass er das Steuer verreisst!
3. Fehler war: das Ordnungsgeld zu zahlen! WICHTIG! Bei unklaren Situationen IMMER auf eine Anzeige bestehen! Dann hat man Zeit die Situation von einem Anwalt klären zu lassen! Die Polizei ist KEIN Gericht und urteilt nur aus der geschilderten bzw. aufgefunden Situation. Eine Schuldzuweisung von Seiten der Polizei ist Pillepalle und Null- und Nichtig!
Diese POLIZEIGLÄUBIGKEIT ist soweit verbreitet und viel glauben immer noch, dass die Polizei letztendlich Richter wären. NEIN! Sind sie nicht! Sie dürfen lediglich den (vermeintlichen) "Unfall" aufnehmen. Was die dann von sich geben ... ist uninteressant! Und ... MERKE ... als Beschuldigter ist man lediglich verpflichtet seine Daten preis zu geben. SONST NIX!
Die Klärung der Schuldfrage ist Sache von Anwälten, Sachverständigen und letztlich eines Gerichtes und NICHT die der Polizei!
Bei BAGATELLSCHÄDEN - und HIER geht es um eine solchen! - Muss man keineswegs die Polizei rufen! Im Gegenteil!
Ruft man dagegen die Polizei und es IST ein Bagatellschaden, gibt es erst mal ein Ordnungsgeld! U.U. für BEIDE, weil es sich eben um einen Bagatellschaden handelte. Und wenn man nach einem solchen Unfall nicht UNVERZÜGLICH die Fahrbahn frei macht ... Aber das war nicht Thema.

So, der alte Herr hat schon VOR dem aussteigen gewusst(!) das seine Felge beschädigt ist! Klingelt da nicht eine ganze Armada von Glocken???

Folgendermassen hätte das ganze ablaufen MÜSSEN! ICH als Rechtsabbieger bemerke beim abbiegen, dass mich ein andere Autofahrer auf etwas aufmerksam machen will.
Das kann ich ignorieren und weiterfahren, da ich ja nichts gemacht habe ausser fahren! Nun bin ich aber ebenso höflich wie neugierig, halte an und höre mir an, was der alte Herr (in DEM Fall) zu sagen hat. Mich interessiert nun, wie er von seinem Fahrplatz aus ERKENNEN konnte, das die Felge beschädigt ist? Er besteht nun seinerseits darauf, dass ICH Schuld sein müsste (an seiner ebensolchen Dusseligkeit wie Unfähigkeit ein Fahrzeug zu führen!). Bevor das ganze eskaliert (ein Ausstausch der Daten hätte in dem Falle vollkommen ausgereicht!) rufe ich als UNABHÄNGIGE Zeugen nach der Polizei die nun von Amts wegen auftreteten und nach kurzer Beratung erst mal ein Bussgeld gegen MICH erheben wollen. Das lehne ich freundlich wie entschieden ab, da ich ja KEINEN Unfall verursacht haben kann, weil der alte Herr eben und blablabla.
Was ich NICHT mache ist, mit den Polizeibeamten diskutieren! Das könnte dann ganz schnell die Lieben gegen mich aufbringen!
Der nächste Schritt wäre, Versicherung informieren das möglicherweis eine Schadensersatzforderung auf sie zukommt. Zweiter Schritt wäre zum Anwalt!
Wenn man nun aber einen Versicherungsvertreter hat, der meint HINTER meinem Rücken den Schaden regulieren zu müssen ... (ist MIR passiert!) brennt die Hütte!

Zusammenfassend: ANWALT aufsuchen, Vorfall schildern, Einspruch GEGEN das Bussgeld einlegen, eventuell den alten Herrn wegen Versicherungsbetrug anzeigen! Denn, bewiesen ist doch rein gar nichts! Und MICH als Unfallverursacher zu beschuldigen, nur weil man altersbedingte Ausfälle beim führen eines Kfz hat, ist zumindest eine Frechheit wenn nicht sogar üble Nachrede, oder wie das heißt!
ENDE DER DURCHSAGE!

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Hab so was mal im Fernsehen gesehen. Da traf ein Fahrradfahrer auf ein Auto.
Die kamen sich auf einer Strasse entgegen und die Fahrradfahrerin stürzte vor Schreck, weil ihr ein Auto entgegenkam. Eine berührung fand nicht statt. Das ging vor Gericht und der Autofahrer musste zahlen.
Die kamen dem mit der Betriebsgefahr. Ist echt lächerlich.
Würde zum Anwalt gehen. Wenn ich das zahlen müsste würde ich den mal besuchen gehen.

So eine Rechtsschutz wuerde ich sofort Kuendigen. Dazu gleich noch alle weitern Versicherung die ueber diesen Kasperverein laufen. 
wenn du wirklich normal an die Kreuzung gefahren bist und angehalten hast so wie es sich gehørt ohne das der andere ausweichen musste, dann kønnte der mich am wertem lecken. Melde das halt deiner Versicherung und schildere den hergang so wie du ihn hier schilderst. Sollen die sich kuemmern. Sollten sie den Schaden zahlen, so hast noch genug Zeit den bis Jahresende bei deiner Versicherung auszugleichen. Damit du nicht hochgestuft wirst.

gruss 

hallo,

ich möchte nochmal etwas richtig stellen.
die örtlichen gegebenheiten waren zwar ähnlich wie geschrieben aber doch etwas anders.
die hecke ist etwas weiter zurück und nicht wie vorher geschrieben direkt an der fahrbahn.

ich war soeben nochmal vor ort und habe fotos gemacht.
einmal aus der sicht des mb fahrers und ein mal mein an der einmündungs grenze abgestelltes auto.

des weiteren habe ich gesehen, da habe ich in der aufregung überhaupt nicht drauf geachtet, dass direkt gegenüber der strasse aus der ich kam eine einfahrt ist.
der fahrer hätte also einfach nur darauf fahren müssen.

es spricht aus meiner sicht jetzt einiges dafür dass er sich erschreckt hat als er mich schon zum größten teil passiert hat und da kann ich doch wirklich nichts dafür.

gruss
frank

hi,

bitte kommt mir nicht wieder mit unglaubwürdig...wer ist bei so einer sache nicht aufgeregt...

gruss
frank

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Hast du nach Spuren am Bordstein gesucht? Wenn er sich die Felgen geschrottet hatt, müsste man dies eigentlich sehen... Aus der Position der Spuren würde man erkennen, wann er ausgewichen ist!
Die Stelle ist auf jeden Fall sehr eng... standest du soweit vorne, wie auf dem Bild, als er an dir vorbei ist?

Super, die Bilder sind klasse und lassen vermuten, dass zumindest in der Tat die Möglichkeit sehr groß ist, dass der Benzfahrer sich erschreckt hat, weil duzwangsläufig zumindest ein Stück in die Straße reinmusst, um überhaupt auch nur irgendwas vom Verkehr sehen zu können. Ist verdammt unübersichtlich an der Stelle. Ob das Erschrecken nun gerechtfertig war oder nicht, werden wir hier jedoch nie feststellen können.

In engen Strassen muss man besonders aufpassen,und immer mit anderen VT rechnen.

Das ist ja eine ganz blöde Einmündung nicht nur das die Straße dort verengt ist sondern auch noch ein Baum die Sicht versperrt, um etwas sehen zu können muss man schon ziemlich weit in die Einmündung fahren, dann ist aber wiederum die Straße so eng das es kaum noch zum befahren reicht.

Ich denke mal der Benzfahrer wollte einen Unfall vermeiden und ist reflexartig ausgewichen um einen Unfall zu verhindern und ist dabei mit seinen Felgen an der Bordsteinkante hängen geblieben.

§ 8 Vorfahrt

(2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muß rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, daß er warten wird. Er darf nur weiterfahren, wenn er übersehen kann, daß er den, der die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert. Kann er das nicht übersehen, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf er sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineintasten, bis er die Übersicht hat. Auch wenn der, der die Vorfahrt hat, in die andere Straße abbiegt, darf ihn der Wartepflichtige nicht wesentlich behindern.
 

Und nun wird das deine Versicherung regeln und den Schaden ersetzen

Ich sehe bei den gezeigten Bildern gute Chancen, dass der TE da rauskommt aus der Nummer.
Denn es ist ja nicht nur für ihn eng, sondern auch für denjenigen mit der kaputten Felge.
Wenn ich an der Position des Beklagenden gewesen und die Straße befahren hätte, dann muss ich selbst bei Vorfahrt doch immer damit rechnen, dass dort jemand rauskommt und die Straße schlecht einsehen kann. Ich meine, der TE kann ja seine Motorhaube schlecht wegbeamen beim Einsehen der Kreuzung.
Und dann sollte man vielleicht ein wenig überrascht sein, dann hält man an und guckt, wie man sich hilft. Entweder ich setze als "Berechtigter" zurück oder er passt auf.
Aber erschrecken und wild alles herumreißen nicht. Oder wenn, dann ist der Benzfahrer doch zu schnell gewesen.
Wenn man Vorfahrt gewähren soll, dann sollte man auch die Möglichkeit haben.
Ist eine knifflige Ecke und gerade dann sollte man nicht auf Kindergarten beharren nach dem Motto "ich hab ja eingebaute Vorfahrt".

cheerio

hi,

dazu kommt noch dass der andere nur 200 meter weiter wohnt und als "einheimischer" diese gefährliche stelle doch schon seit zig jahren kennt.

gruss
frank

Zitat:

Original geschrieben von maloeze


hi,

dazu kommt noch dass der andere nur 200 meter weiter wohnt und als "einheimischer" diese gefährliche stelle doch schon seit zig jahren kennt.

gruss
frank

Das tut doch auch wieder nichts zur Sache es war rechts vor links du musst dich in die Einmündung hineintasten und der andere hatte Vorfahrt ob er da wohnt oder aus Timbuktu kommt. Mir scheint es langsam als das du Beratungsesestent bist oder einen Fehler nicht zugeben willst den du zu verschulden hast so leid es mir tut.

Sei doch froh das er ausgewichen ist und "nur die Felgen" beschädigt wurden, er hätte ja auch nur bremsen brauchen und wäre dir wohl in deine rechte seite gefahren. Dann hättest du noch den eigenen Sachschaden zu begleichen.

Ich wuerde wie von Scoundrel gefragt nach Spuren am Bordstein suchen.

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän


Ich sehe bei den gezeigten Bildern gute Chancen, dass der TE da rauskommt aus der Nummer.

Ich würde es genau andersrum sehen. Um überhaupt was sehen zu können muss der TE ja schon halb auf der Strasse stehen und somit das Vorfahrtsrecht des Anderen verletzen.

Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Zitat:

Original geschrieben von där kapitän


Ich sehe bei den gezeigten Bildern gute Chancen, dass der TE da rauskommt aus der Nummer.
Ich würde es genau andersrum sehen. Um überhaupt was sehen zu können muss der TE ja schon halb auf der Strasse stehen und somit das Vorfahrtsrecht des Anderen verletzen.

Hier muss der TE wirklich vorher anhalten, aussteigen, schauen ob kein Auto kommt einsteigen und langsam in die Einmündung eintasten, eine kurze Motorhaube ist sicherlich von Vorteil😁

...ich denke,der TE hat sich richtig verhalten.Er hat sich vorschriftsmäßig mit seinem FZ bis zur Straßeneinsicht vorgetastet.Um eine freie Sicht zu haben ist es unumgänglich das die Haube dann etwas zur Straße rausragt.Der MB Fahrer hatte hingegen freie Sicht auf die gesamte Straße.Da auch er verpflichtet ist vorrausschauend zu fahren,dazu mit in dieser Straße wohl angemessener Geschwindigkeit,hat er den TE eigentlich rechtzeitig bemerken müssen.Auch als Vorfahrtsberechtigter darf er sich eine solche nicht arglos erzwingen.Es lässt eher vermuten,leider nur Spekulation,das der MB Fahrer abgelenkt war.Ich würde dem TE raten,die Forderung nicht zu zahlen und es auf eine rechtliche Bewertung ankommen lassen.Immer vorrausgesetzt die Schilderung des TE ist korrekt.
Gruß

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