unfall ohne berührung - ich soll zahlen

hallo,

mir ist am Sonntag morgen folgendes passiert und ich verstehe die Welt nicht mehr.

ich befuhr eine Nebenstrasse in Richtung des Hauptteils der selbigen Straße um anschließend nach rechts abzubiegen.
Ich ließ ein von rechts kommendes Fahrzeug die Einmündung passieren und wollte dann abbiegen.
Ich bemerkte dass das Fahrzeug kurz danach angehalten hat und der Fahrer ausgestiegen war und mir zuwinkte.
Als ich nachfragte stellte sich heraus dass der Fahrer gegen den Bordstein gefahren war und nun von mir den Schaden bezahlt haben möchte.
Ich war mir keiner Schuld bewusst und sagte dass ich nichts dafür kann wenn er gegen den Bordstein fährt.
Weil wir uns nicht einigen konnten rief ich die Polizei.

Die Polizei sagte mir es ist ein Schaden entstanden also handelt es sich um einen Unfall und da an der Unfallstelle rechts vor links gilt bin ich Schuld daran.

Er sagt aus, sich erschreckt zu haben weil ich seiner Meinung nach plötzlich angeschossen kam.
Aus seiner Fahrtrichtung ist die Nebenstraße fast nicht als solche zu erkennen, da
eine hohe Hecke die Sicht versperrt und zusätzlich eine Fahrbahnverengung unmittelbar davor existiert.

Sicher kann er sich erschreckt haben wenn ich auf einmal da stehe und er hat mich aus oben genannten Gründen nicht heran kommen gesehen.
Das alles habe ich auch der Polizei gesagt aber es bleibt dabei.
Es wurden mir dann zwei Möglichkeiten aufgezählt.
Entweder bin ich mit einer Verwarnung von 35 Euro einverstanden oder es wird eine Anzeige geschrieben. die erheblich teurer wird und zusätzlich mit3 Punkten geahndet wird.
Ich entschied mich dann für die 35 Euro obwohl ich nach wie vor davon überzeugt war, keine Schuld zu haben.
Schließlich kann man doch nicht jedes Mal rein prophylaktisch gegen den Bordstein fahren sobald man auf andere Verkehrsteilnehmer trifft und sich erschreckt.

Der Mann fuhr einen recht neuen Mercedes C klasse mit teuren Alufelgen.
Mit Reifen und Spurvermessung wird das bestimmt 500 Euro kosten.

Wie soll ich mich nun verhalten.

Es kam nicht zu einer Berührung sonder er ist einfach nur gegen den Bordstein gefahren und ich bin der Meinung mich trifft keine Schuld.

gruss
Frank

Beste Antwort im Thema

Wenn man die Beiträge hier liest ... frage ich mich allen Ernstes, ob ihr alle schon mal ein Auto gesteuert habt.
Beim ersten Beitrag habe ich bereits die Situation begriffen. Wer hat e snoch NIE erlebt, dass er an einer Einmündung vorbei fährt und von RECHTS kommt jemand auf die Straße zugeschoßen? Auch wenn ich schon lange Auto fahre, habe ich immer ein mulmiges Gefühl und frage mich: Bremst er/sie noch? Bei dem Tempo wo er/sie da anrollt? Und automatisch fährt man ein Ausweichmanöver!

So, nun zu der Situation des TE. Der alte Herr (ICH BIN AUCH SCHON 63!) kommt von rechts ... merkt im letzten Moment, dass sich von LINKS ein Fahrzeug nähert, erschreckt sich (möglicherweise ob seines Alters und weil seine Reaktionfähigkeit langsamer als die einer Weinbergschnecke ist) und verreisst das Steuer. Er schafft es dann noch nach wenigen Metern anzuhalten, den Sicherheitsgurt zu lösen und sich "behende" (!!!) aus dem Fahrzeug zu liften um dem vermeintlichen(!) Unfallgegner zuzuwinken.
Alleine diese Szene muß man sich mal vorstellen ... für MICH schon mal UNMÖGLICH! Es sei denn, das der TE in einer Art Schockstarre Sekundenlang an der Abbiegung gestanden hat und NICHT zügig weiter gefahren ist. 1. Fehler!
2. Fehler war, die Polizei zu rufen! ALLERDINGS und das gebe ich zu beachten, wäre es möglicherweise zu einer Anzeige wegen Unfallflucht gekommen, weil der alte Herr ja der Meinung war, dass der TE den (angeblichen) Unfall verursacht hätte! Wobei es in meinen Augen lediglich ein Fahrfehler (!!!!) des alten Herrn war und er sich überlegen sollte, ob er zum führen eines Kraftfahrzeuges überhaupt noch in der Lage wäre, wenn er sich wegen jedem abbiegenden Fahrzeug so erschreckt, dass er das Steuer verreisst!
3. Fehler war: das Ordnungsgeld zu zahlen! WICHTIG! Bei unklaren Situationen IMMER auf eine Anzeige bestehen! Dann hat man Zeit die Situation von einem Anwalt klären zu lassen! Die Polizei ist KEIN Gericht und urteilt nur aus der geschilderten bzw. aufgefunden Situation. Eine Schuldzuweisung von Seiten der Polizei ist Pillepalle und Null- und Nichtig!
Diese POLIZEIGLÄUBIGKEIT ist soweit verbreitet und viel glauben immer noch, dass die Polizei letztendlich Richter wären. NEIN! Sind sie nicht! Sie dürfen lediglich den (vermeintlichen) "Unfall" aufnehmen. Was die dann von sich geben ... ist uninteressant! Und ... MERKE ... als Beschuldigter ist man lediglich verpflichtet seine Daten preis zu geben. SONST NIX!
Die Klärung der Schuldfrage ist Sache von Anwälten, Sachverständigen und letztlich eines Gerichtes und NICHT die der Polizei!
Bei BAGATELLSCHÄDEN - und HIER geht es um eine solchen! - Muss man keineswegs die Polizei rufen! Im Gegenteil!
Ruft man dagegen die Polizei und es IST ein Bagatellschaden, gibt es erst mal ein Ordnungsgeld! U.U. für BEIDE, weil es sich eben um einen Bagatellschaden handelte. Und wenn man nach einem solchen Unfall nicht UNVERZÜGLICH die Fahrbahn frei macht ... Aber das war nicht Thema.

So, der alte Herr hat schon VOR dem aussteigen gewusst(!) das seine Felge beschädigt ist! Klingelt da nicht eine ganze Armada von Glocken???

Folgendermassen hätte das ganze ablaufen MÜSSEN! ICH als Rechtsabbieger bemerke beim abbiegen, dass mich ein andere Autofahrer auf etwas aufmerksam machen will.
Das kann ich ignorieren und weiterfahren, da ich ja nichts gemacht habe ausser fahren! Nun bin ich aber ebenso höflich wie neugierig, halte an und höre mir an, was der alte Herr (in DEM Fall) zu sagen hat. Mich interessiert nun, wie er von seinem Fahrplatz aus ERKENNEN konnte, das die Felge beschädigt ist? Er besteht nun seinerseits darauf, dass ICH Schuld sein müsste (an seiner ebensolchen Dusseligkeit wie Unfähigkeit ein Fahrzeug zu führen!). Bevor das ganze eskaliert (ein Ausstausch der Daten hätte in dem Falle vollkommen ausgereicht!) rufe ich als UNABHÄNGIGE Zeugen nach der Polizei die nun von Amts wegen auftreteten und nach kurzer Beratung erst mal ein Bussgeld gegen MICH erheben wollen. Das lehne ich freundlich wie entschieden ab, da ich ja KEINEN Unfall verursacht haben kann, weil der alte Herr eben und blablabla.
Was ich NICHT mache ist, mit den Polizeibeamten diskutieren! Das könnte dann ganz schnell die Lieben gegen mich aufbringen!
Der nächste Schritt wäre, Versicherung informieren das möglicherweis eine Schadensersatzforderung auf sie zukommt. Zweiter Schritt wäre zum Anwalt!
Wenn man nun aber einen Versicherungsvertreter hat, der meint HINTER meinem Rücken den Schaden regulieren zu müssen ... (ist MIR passiert!) brennt die Hütte!

Zusammenfassend: ANWALT aufsuchen, Vorfall schildern, Einspruch GEGEN das Bussgeld einlegen, eventuell den alten Herrn wegen Versicherungsbetrug anzeigen! Denn, bewiesen ist doch rein gar nichts! Und MICH als Unfallverursacher zu beschuldigen, nur weil man altersbedingte Ausfälle beim führen eines Kfz hat, ist zumindest eine Frechheit wenn nicht sogar üble Nachrede, oder wie das heißt!
ENDE DER DURCHSAGE!

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Zitat:

Original geschrieben von w.boos


Mache dort gleich einen entsprechenden hinweis, dass du 1. zu den 35 € genötigt wurdest.

Wenn so ein Unsinn verzapft wird, wie soll man denn da ruhig bleiben?

Wenn hier eine Nötigung vorliegt, dann höchstens eine Nötigung, andere User aufgrund ihrer wahnwitzigen Vermutungen zu beleidigen, weil man sonst hier wahnsinnig wird als Normaldenkender.

Aber ich probiers mal ohne:

"Lieber w.boss,

mit erstaunen lese ich deinen Post und sehe mich dazu gezwungen, dich auf deinen Fehler hinzuweisen. Eine Nötigung durch die Polizei lag in diesem Fall nicht vor. Ich hoffe mit meiner Weisheit deine Sicht auf die Dinge verbessern und deinen geistigen Horizont erweitern zu können.

Liebst Grüße zille1976"

Was ein Schmarrn - wenn einer Blödsinn schreibt, muss man ihm das auch schreiben dürfen, ohne gleich eine 36h - Bussgeld durch die Moderation erwarten zu müssen.

Nicht direkt zum Fall, aber zum Thema "Erschrocken - keine Berührung und der andere muß zahlen".

Einer Bekannten ist vor Jahren dieses passiert:

Sie hatte vor einer Ampel gehalten, auf der ein ca. 9 Jahre altes Mädchen mit ihrem Fahrrad über den Übergang schob. Am anderen Bürgersteig angekommen, stieg sie auf's Fahrrad und stürzte gleich heftig damit. Die Bekannte, selber Mutter, erkundigte sich sofort bei dem Mädchen, ob es alles ok sei. Dieses war ziemlich fertig und war am weinen, weil es sich schmutzig gemacht und die Kleidung sowie evtl. auch das Fahrrad beschädigt hatte. Es hatte offensichtlich Angst vor seinen Eltern.

Die Bekannte macht daraufhin den Fehler, dem Mädchen ihre Anschrift zu geben, damit sie ggf. schildern konnte, was vorgefallen war.

Anstelle eines Dankschreibens der Eltern kam ein Brief vom Anwalt; die Frau wäre so "scharf angefahren" (Ente mit 23 PS), daß das Mädchen sich erschrocken hätte und deshalb vom Rad gestürzt sei.

Gegenanwalt, Gerichtsverhandlung. Mit dem Ergebnis, daß die Versicherung der Bekannten zahlen musste. Ist schon über 30 Jahre her, aber immerhin.

naja es sind ja immer 2 seiten. wen man den vermackte felgen mensch fragt dann wird der uns eine andere geschichte erzählen.

fakt ist ein unfall muss nicht immer spuren am fahrzeug hinterlassen. wen ich jetzt mit 4 promille aus der kneipe wanke und eben einen ausfallschritt zuviel mache und in dem moment eben ein auto mir ausweicht und in die botanik donnert dann gabs auch keine berührung und der unfallschuldige is sonnenklar.

wie schon erwähnt ist das bezahlen bei der polizei immer ein fehler. den das KANN als schuldeingeständniss gewertet WERDEN.

die frage is eben ob sich ein rechtsstreit lohnt wegen einer vermackten atu felge. wo man einmal drüber poliert und gut.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


wen ich jetzt mit 4 promille aus der kneipe wanke und eben einen ausfallschritt zuviel mache und in dem moment eben ein auto mir ausweicht und in die botanik donnert dann gabs auch keine berührung und der unfallschuldige is sonnenklar.

Laut allgemeinem Konsens hier ist dann der ausweichende Fahrer schuld, da er nicht fähig ist ein Auto zu führen. Nur weil jemand auf die Strasse läuft, muss man doch nicht in den Graben fahren.

Typische MT-Theoretiker-Müll eben, von Leuten die bisher nur Bobbycar gefahren sind.

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Da muss man sich schon wundern, wie fern jeder Praxis hier die Lage gesehen wird. Es passiert ab und an, dass ich - auf der Haupt-, Landes- oder Bundesstraße fahrend - auf einer Nebenstraße Autos mit viel zu hoher Geschwindigkeit auf die Einmündung zuschießen und erst im letzten Augenblick abgebremst werden. Da schiesst es einem schon durch den Kopf: Hoffentlich bremst der noch!! Oder man sucht geistig schon einen Ausweg, einen möglichen Crash zu verhindern.
Also ich kann mir gut vorstellen, dass der TE mit etwas zu viel Schmackes auf die Einmündung zugefahren ist, was beim "Gegner" ein Panikreaktion hervorgerufen hat, um einem möglichen Crash zu verhindern.

Fast die gleiche Situation hatte ich auch.
In meinem Fall wäre ich sogar schuld dran gewesen, aber es gab auch keine Berührung und der Wagen musste etwas ausweichen und stieß auch etwas unsanft an die Bordsteinkante. Allerdings fuhren wir beide nicht schnell, so dass der Wagen nicht mit hoher Geschwindigkeit gegen den Bordstein stieß.

Es entstand kein Schaden und die Frau wollte meine Versicherung haben.
Diese hat sie natürlich nicht bekommen und da sie drauf bestand rief ich auch die Polizei.
Einfach weg fahren wäre falsch gewesen, denn Zeugen hatte sie und sie hätte den Wagen selbst noch nachträglich beschädigen können und mich wegen Fahrerflucht dran kriegen lassen.

Also Polizei kam und ich erzählte ihnen die ganze Situation und hier stellte die Polizei selber fest dass kein Schaden am Wagen und am Reifen vorhanden war. Die Frau meinte hier, sie wüste nicht ob ein Schaden vorhanden wäre, denn man nicht sehen kann. Die Polizei meinte hierzu, solch ein leichten Schlag, dass man auch mit dem befahren eines Bordsteins vergleichen kann muss ein Wagen auch aushalten, sonst würde es den Tüv zu unrecht bekommen. Und die Sache war erledigt, es gab hier auch keine Verwarnung und der gleichen.

In deinem Fall @TS hättest du nicht das Verwarngeld zahlen dürfen und hättest ein Anwalt eingeschaltet.

Gruß Gero

Zitat:

Original geschrieben von cpedv


Es entstand kein Schaden und die Frau wollte meine Versicherung haben.
Diese hat sie natürlich nicht bekommen und da sie drauf bestand rief ich auch die Polizei.

Wieso hat sie die natürlich nicht bekommen? Das Fragen war nur eine Höflichkeit ihrerseits. Deine Mithilfe ist dafür nichjt notwendig.

Ich möchte um Sachlichkeit bitten. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass nur "Bobbycarfahrer" ihren "Theoretiker-Müll" abliefern!

Deutlicher muss ich hoffentlich nicht werden

twindance/MT-Moderation

hi,

es gibt neuigkeiten.

habe zwar immer noch keine post erhalten aber einen anruf auf anrufbeantworter.
ich soll mich melden er hat einen kostenvoranschlag für 750 euro und will alles nächste woche erledigt haben.

gruss
frank

Um auch mal ein wenig was dazu zu sagen und den einen oder anderen Fehlgedanken zu korrigieren: bei 35€ Verwarngeld liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, welche bleibt derzeit offen, da der TE dazu nichts sagen kann. Bezahlt er, ist das Ordnungswidrigkeitenverfahren abgeschlossen und er kann dafür nicht mehr belangt werden. Das ist aber nur die eine Seite dieses "Unfalls". Hat er durch sein Verhalten einen Schaden verursacht, dann ist das die zivilrechtliche Seite und wird vom OWiverfahren NICHT berührt. Hat auch nix mit schuld oder nicht schuld zu tun und auch nichts mit Schuldeingeständnis...denn dazu müsste man den Vorwurf der OWi kennen.

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Also ich kann mir gut vorstellen, dass der TE mit etwas zu viel Schmackes auf die Einmündung zugefahren ist, was beim "Gegner" ein Panikreaktion hervorgerufen hat, um einem möglichen Crash zu verhindern.

Genau, weil der andere ja um die Ecke schauen kann 🙄 Die Bilder der örtlichen Situation hast du dir aber schon angesehen oder?

Zitat:

Original geschrieben von maloeze


habe zwar immer noch keine post erhalten aber einen anruf auf anrufbeantworter.
ich soll mich melden er hat einen kostenvoranschlag für 750 euro und will alles nächste woche erledigt haben.

Du sollst dich melden? Wofür? Wenn er wieder anruft, dann gibst du im die Nummer und Adresse deines Anwalts. Denn genau jetzt ist der Zeitpunkt für einen solchen gekommen. Such dir einen JETZT! 750€ für ne Macke? Ist nicht...egal wie.

Ich vermute, der will von dem TE anhand des KV 750EUR kassieren, repariert wird gar nix...

Daher würde ich auch zum Anwalt raten.

Andererseits: Man kann auch sagen, dass er entweder eine Rechnung über 750EUR vorlegen soll, die dann bezahlt wird oder er soll selbst zu einem Anwalt gehen. Vermutlich scheut er beides...

Die Diskussionskultur hier möchte ich aber auch kommentieren: Etliche wiederholen nur, was längst gesagt wurde und andere sind einfach nur peinlich. Unabhängig davon, wie die Wahrheit ist: Warum kann man nicht konkret dem TE helfen - ob der Fall nun so real ist oder eben geschönt, das spielt doch gar keine Rolle! Wenn der TE objektive Hilfe haben will, dann sollte er zwar die ganze Wahrheit schreiben, aber warum gleich unterstellen, er lüge? Es kann sich doch genau so zugetragen haben, wie er schreibt!

Grundsätzlich denke ich aber auch, dass der TE evtl. haftbar zu machen ist. Da muss ein Anwalt ran.

Zu den Versicherungen: Ist es nicht so, wenn sich beide den Schaden teilen, werden auch beide hochgestuft? Warum sollte dann die Vers. ein Interesse daran haben, den Schaden abzuwiegeln?!

Zitat:

Original geschrieben von 3dition


Die Diskussionskultur hier möchte ich aber auch kommentieren: Etliche wiederholen nur, was längst gesagt wurde und andere sind einfach nur peinlich. Unabhängig davon, wie die Wahrheit ist: Warum kann man nicht konkret dem TE helfen - ob der Fall nun so real ist oder eben geschönt, das spielt doch gar keine Rolle! Wenn der TE objektive Hilfe haben will, dann sollte er zwar die ganze Wahrheit schreiben, aber warum gleich unterstellen, er lüge? Es kann sich doch genau so zugetragen haben, wie er schreibt!

. Ausser der Schilderung des TE haben wir keine belastbaren Hinweise auf dem Hergang. So lange also niemand hier schreibt, der wirklich dabei war, sollte man die Erzählungen des TE erst mal als wahr annehmen und auf dieser Basis diskutieren. WENN es so war wie der TE schreibt, DANN hat er sich m.E. nichts vorzuwerfen. Sich hier aber einen völlig anderen Hergang aus den Fingern zu saugen, diese Spekulationen dann dem TE zu unterstellen und vorzuwerfen ist in der Tat unterste Schublade. Das machen aber einige der Betreffenden hier auch nicht zu ersten mal...

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971


Das machen aber einige der Betreffenden hier auch nicht zu ersten mal...

Deshalb halte ich mich bei Motor-talk aus diesem Forum auch meist raus. Das ist nicht das Niveau, was ich erwarte. Vielleicht müssten die Mods da mal überlegen, wo die Richtschnur hängen soll. Ich als User habe ja die Wahl, dem Forum fernzubleiben, daher fordere ich gar nix von den Mods. Ob es aber wünschenswerter ist, dass einige Honks hier dauernd Schwachsinn posten und dafür andere wegbleiben, müsste MT und die Mods mal grundsätzlich durchdenken.

Nun haben ja schon einige geschrieben das das Zahlen der 35€ ein Fehler war.

Hat denn der TO eine Chance, das Geld zurück zu bekommen? Oder muß er das als Lehrgeld abschreiben?

Zitat:

Original geschrieben von 3dition


Vielleicht müssten die Mods da mal überlegen, wo die Richtschnur hängen soll.

das wurde doch bereits zig-dutzend mal mehr oder weniger fruchtlos im "sagt's uns" durchgekaut...

...aber seitdem eine handvoll user seit ein paar wochen nichtmehr hier aktiv ist, hat sich das niveau ja etwas gebessert!

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