unfall ohne berührung - ich soll zahlen

hallo,

mir ist am Sonntag morgen folgendes passiert und ich verstehe die Welt nicht mehr.

ich befuhr eine Nebenstrasse in Richtung des Hauptteils der selbigen Straße um anschließend nach rechts abzubiegen.
Ich ließ ein von rechts kommendes Fahrzeug die Einmündung passieren und wollte dann abbiegen.
Ich bemerkte dass das Fahrzeug kurz danach angehalten hat und der Fahrer ausgestiegen war und mir zuwinkte.
Als ich nachfragte stellte sich heraus dass der Fahrer gegen den Bordstein gefahren war und nun von mir den Schaden bezahlt haben möchte.
Ich war mir keiner Schuld bewusst und sagte dass ich nichts dafür kann wenn er gegen den Bordstein fährt.
Weil wir uns nicht einigen konnten rief ich die Polizei.

Die Polizei sagte mir es ist ein Schaden entstanden also handelt es sich um einen Unfall und da an der Unfallstelle rechts vor links gilt bin ich Schuld daran.

Er sagt aus, sich erschreckt zu haben weil ich seiner Meinung nach plötzlich angeschossen kam.
Aus seiner Fahrtrichtung ist die Nebenstraße fast nicht als solche zu erkennen, da
eine hohe Hecke die Sicht versperrt und zusätzlich eine Fahrbahnverengung unmittelbar davor existiert.

Sicher kann er sich erschreckt haben wenn ich auf einmal da stehe und er hat mich aus oben genannten Gründen nicht heran kommen gesehen.
Das alles habe ich auch der Polizei gesagt aber es bleibt dabei.
Es wurden mir dann zwei Möglichkeiten aufgezählt.
Entweder bin ich mit einer Verwarnung von 35 Euro einverstanden oder es wird eine Anzeige geschrieben. die erheblich teurer wird und zusätzlich mit3 Punkten geahndet wird.
Ich entschied mich dann für die 35 Euro obwohl ich nach wie vor davon überzeugt war, keine Schuld zu haben.
Schließlich kann man doch nicht jedes Mal rein prophylaktisch gegen den Bordstein fahren sobald man auf andere Verkehrsteilnehmer trifft und sich erschreckt.

Der Mann fuhr einen recht neuen Mercedes C klasse mit teuren Alufelgen.
Mit Reifen und Spurvermessung wird das bestimmt 500 Euro kosten.

Wie soll ich mich nun verhalten.

Es kam nicht zu einer Berührung sonder er ist einfach nur gegen den Bordstein gefahren und ich bin der Meinung mich trifft keine Schuld.

gruss
Frank

Beste Antwort im Thema

Wenn man die Beiträge hier liest ... frage ich mich allen Ernstes, ob ihr alle schon mal ein Auto gesteuert habt.
Beim ersten Beitrag habe ich bereits die Situation begriffen. Wer hat e snoch NIE erlebt, dass er an einer Einmündung vorbei fährt und von RECHTS kommt jemand auf die Straße zugeschoßen? Auch wenn ich schon lange Auto fahre, habe ich immer ein mulmiges Gefühl und frage mich: Bremst er/sie noch? Bei dem Tempo wo er/sie da anrollt? Und automatisch fährt man ein Ausweichmanöver!

So, nun zu der Situation des TE. Der alte Herr (ICH BIN AUCH SCHON 63!) kommt von rechts ... merkt im letzten Moment, dass sich von LINKS ein Fahrzeug nähert, erschreckt sich (möglicherweise ob seines Alters und weil seine Reaktionfähigkeit langsamer als die einer Weinbergschnecke ist) und verreisst das Steuer. Er schafft es dann noch nach wenigen Metern anzuhalten, den Sicherheitsgurt zu lösen und sich "behende" (!!!) aus dem Fahrzeug zu liften um dem vermeintlichen(!) Unfallgegner zuzuwinken.
Alleine diese Szene muß man sich mal vorstellen ... für MICH schon mal UNMÖGLICH! Es sei denn, das der TE in einer Art Schockstarre Sekundenlang an der Abbiegung gestanden hat und NICHT zügig weiter gefahren ist. 1. Fehler!
2. Fehler war, die Polizei zu rufen! ALLERDINGS und das gebe ich zu beachten, wäre es möglicherweise zu einer Anzeige wegen Unfallflucht gekommen, weil der alte Herr ja der Meinung war, dass der TE den (angeblichen) Unfall verursacht hätte! Wobei es in meinen Augen lediglich ein Fahrfehler (!!!!) des alten Herrn war und er sich überlegen sollte, ob er zum führen eines Kraftfahrzeuges überhaupt noch in der Lage wäre, wenn er sich wegen jedem abbiegenden Fahrzeug so erschreckt, dass er das Steuer verreisst!
3. Fehler war: das Ordnungsgeld zu zahlen! WICHTIG! Bei unklaren Situationen IMMER auf eine Anzeige bestehen! Dann hat man Zeit die Situation von einem Anwalt klären zu lassen! Die Polizei ist KEIN Gericht und urteilt nur aus der geschilderten bzw. aufgefunden Situation. Eine Schuldzuweisung von Seiten der Polizei ist Pillepalle und Null- und Nichtig!
Diese POLIZEIGLÄUBIGKEIT ist soweit verbreitet und viel glauben immer noch, dass die Polizei letztendlich Richter wären. NEIN! Sind sie nicht! Sie dürfen lediglich den (vermeintlichen) "Unfall" aufnehmen. Was die dann von sich geben ... ist uninteressant! Und ... MERKE ... als Beschuldigter ist man lediglich verpflichtet seine Daten preis zu geben. SONST NIX!
Die Klärung der Schuldfrage ist Sache von Anwälten, Sachverständigen und letztlich eines Gerichtes und NICHT die der Polizei!
Bei BAGATELLSCHÄDEN - und HIER geht es um eine solchen! - Muss man keineswegs die Polizei rufen! Im Gegenteil!
Ruft man dagegen die Polizei und es IST ein Bagatellschaden, gibt es erst mal ein Ordnungsgeld! U.U. für BEIDE, weil es sich eben um einen Bagatellschaden handelte. Und wenn man nach einem solchen Unfall nicht UNVERZÜGLICH die Fahrbahn frei macht ... Aber das war nicht Thema.

So, der alte Herr hat schon VOR dem aussteigen gewusst(!) das seine Felge beschädigt ist! Klingelt da nicht eine ganze Armada von Glocken???

Folgendermassen hätte das ganze ablaufen MÜSSEN! ICH als Rechtsabbieger bemerke beim abbiegen, dass mich ein andere Autofahrer auf etwas aufmerksam machen will.
Das kann ich ignorieren und weiterfahren, da ich ja nichts gemacht habe ausser fahren! Nun bin ich aber ebenso höflich wie neugierig, halte an und höre mir an, was der alte Herr (in DEM Fall) zu sagen hat. Mich interessiert nun, wie er von seinem Fahrplatz aus ERKENNEN konnte, das die Felge beschädigt ist? Er besteht nun seinerseits darauf, dass ICH Schuld sein müsste (an seiner ebensolchen Dusseligkeit wie Unfähigkeit ein Fahrzeug zu führen!). Bevor das ganze eskaliert (ein Ausstausch der Daten hätte in dem Falle vollkommen ausgereicht!) rufe ich als UNABHÄNGIGE Zeugen nach der Polizei die nun von Amts wegen auftreteten und nach kurzer Beratung erst mal ein Bussgeld gegen MICH erheben wollen. Das lehne ich freundlich wie entschieden ab, da ich ja KEINEN Unfall verursacht haben kann, weil der alte Herr eben und blablabla.
Was ich NICHT mache ist, mit den Polizeibeamten diskutieren! Das könnte dann ganz schnell die Lieben gegen mich aufbringen!
Der nächste Schritt wäre, Versicherung informieren das möglicherweis eine Schadensersatzforderung auf sie zukommt. Zweiter Schritt wäre zum Anwalt!
Wenn man nun aber einen Versicherungsvertreter hat, der meint HINTER meinem Rücken den Schaden regulieren zu müssen ... (ist MIR passiert!) brennt die Hütte!

Zusammenfassend: ANWALT aufsuchen, Vorfall schildern, Einspruch GEGEN das Bussgeld einlegen, eventuell den alten Herrn wegen Versicherungsbetrug anzeigen! Denn, bewiesen ist doch rein gar nichts! Und MICH als Unfallverursacher zu beschuldigen, nur weil man altersbedingte Ausfälle beim führen eines Kfz hat, ist zumindest eine Frechheit wenn nicht sogar üble Nachrede, oder wie das heißt!
ENDE DER DURCHSAGE!

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Hmmm Frank,

ich würde dann jetzt mal die versprochenen unterlagen abwarten.
Dann, so meine einschätzung, bei einem RA vorsprechen
Ich glaube aus der nummer solltest du nachträglich doch noch
herauskommen.
So wie ich das sehe, gehts dir ums prinzip, weniger um die 35 €.
aber das du neue felge zahlen sollst, stinkt dir ungemein..
ich bin ja kein freund von RA-lauferei, aber solltest du im rechtschutz sein,
könnte man so ein ding dann doch mal durchziehen.
hast du den vorfall deiner versicherung gemeldet? Mache dort gleich
einen entsprechenden hinweis, dass du 1. zu den 35 € genötigt wurdest,
denn die versicheung fragt nach, ob du verwarnt wurdest und 2. das du anzweifelst,
dass der schaden am anderen auto, durch den vorfall verursacht wurde.
kann durchaus sein, dass die versicherung dann auch aktiv wird.

gruss
willi

Ich finde das echt super.
Vorher dachte ich ja er kam von links und unser TE ragte ein bisschen zu weit in die Fahrbahn raus.

Dem war aber nicht so.

Nein unser TE hat angehalten und der andere der von rechts kam war so erschrocken das er gleich am Bordstein anfuhr.
So und dann wird da gleich eine Vorfahrtsverletzung mit Behinderung ja sogar Gefährdung gebastelt.
Entschuldigung nur weil der alte Zausel nicht fahren kann?

Zitat:

Original geschrieben von krebsandi


Ich finde das echt super.
Vorher dachte ich ja er kam von links und unser TE ragte ein bisschen zu weit in die Fahrbahn raus.

Dem ist aber nicht so.

Nein unser TE hat angehalten und der andere der von rechts kam war so erschrocken das er gleich am Bordstein anfuhr.
So und dann wird da gleich eine Vorfahrtverletzung mit Behinderung ja sogar Gefährdung gebastelt.
Entschuldigung nur weil der alte Zausel nicht fahren kann?

grinsel andi,

so kann man es auch auf eine ganz einfache
formel bringen, aber wo du recht hast, ,,,,,, 🙂

willi

die schuld lag klar beim TE da der Mercedes eine eingebaute Vorfahrt hat!!! 😁

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Neue Felgen, ich komme!

Nein ernsthaft, auf was für Ideen manche kommen. Ich als normal denkender Mensch würde den Kläger fragen, warum er sich erschrocken hat. Eventuell weil er abgelenkt war? Handy am Ohr? Nein? Dann ist der Kläger von Natur aus schreckhaft, womit man seine Tauglichkeit hinterfragen und prüfen lassen müsste.

Hoffen wir, dass der Verkehrsrichter ein normal denkender Mensch ist.

So meine Herren,

hier wurde ja nun wirklich jede Menge geschrieben. Jede Menge Unsinn, jede Menge dazugedichtete Sachen und nicht zuletzt jede Menge Beleidigungen.

Wir wissen nicht, wie schnell der TE sich tatsächlich dem Einmündungsbereich genähert hat.
Wir wissen nicht, ob er evtl. ein Stück weit in die Kreuzung reingefahren ist.
Wir wissen nicht, ob der Benzfahrer aus Schreck verrissen hat oder um wirklich einen Unfall zu verhindern.
Wir wissen nicht, ob er Stress mit "Mutti aufm Beifahrersitz" hatte.
Wir wissen so vieles nicht...

Daher ist es absolut unangebracht, hier haarsträubende Fälle zu konstruieren und wild mit Beleidigungen um sich zu werfen.

Der nächste, der sich hier nicht an einen einigermaßen niveauvollen Umgangston hält, bekommt von mir eine 36h-Sperre, ganz egal, wer anfängt.

Gruß MartinSHL
MT-Moderation

Da wir so vieles nicht wissen, was soll dabei rauskommen? Da kannst auch gleich dicht machen bevor du hier jemanden sperrst. 

Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Da wir so vieles nicht wissen, was soll dabei rauskommen? Da kannst auch gleich dicht machen bevor du hier jemanden sperrst. 

Könnte ich, aber ich hatte so einen klitzekleinen Funken Hoffnung auf Besserung. 😉

(wenngleich ich es eigentlich besser wissen müsste...)

Immerhin die Hoffnung stribt zuletzt. Bei dem V&S Forum aber ist Hopfen und Malz verloren.😁

Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Da wir so vieles nicht wissen, was soll dabei rauskommen? Da kannst auch gleich dicht machen bevor du hier jemanden sperrst. 

Ich kann dir gerne sagen, was dabei rauskommen

könnte

.

Der TE schildert ein Erlebnis und stellt diesbezüglich eine Frage.

Der MTler antwortet auf Basis dessen, dass der TE sich nicht selber belügt, sondern möglichst neutral die Sachlage schilldert, einfach mal mit Erfahrungswerten/Wissen/Meinungen, ohne dem TE Schilderung falscher Tatsachen zu unterstellen. Was der TE dann mit den Infos macht, bleibt ihm selbst überlassen. Wenn er die Situation/das Erlebnis falsch geschildert hat und danach auf den Rat der Mehrheit hört, z.B. etwas anzufechten, dann damit aber auf die Nase fällt, sollte das sein Problem sein. Deshalb ist auch sicherlich erwünscht, die Situation/das Erlebnis genau zu hinterfragen. Aber eine Schilderung verdrehen, Dinge unterstellen und die hier allseits bekannten Antworten "Selbst Schuld!", "Recht so!", "Steinigt Ihn!", etc. sind meiner Meinung nach völlig unangebracht und helfen keinem. Achja, ich vergaß, meine Meinung zählt hier ja nicht. 😁

Also könnte zusammengefasst eine meinungsbildende Grundlage für den TE dabei rauskommen.

Ich hoffe der TE gibt noch Auskunft über den Grund des Verwarngeldes und der Thread bleibt offen...

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Scoundrel


Ich hoffe der TE gibt noch Auskunft über den Grund des Verwarngeldes und der Thread bleibt offen...

Gruß

Abgebogen, ohne sich

ordnungsgemäß oder rechtzeitig eingeordnet   mit Sachbeschädigung   35 €

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von Scoundrel


Ich hoffe der TE gibt noch Auskunft über den Grund des Verwarngeldes und der Thread bleibt offen...

Gruß

Abgebogen, ohne sich
ordnungsgemäß oder rechtzeitig eingeordnet   mit Sachbeschädigung   35 €

ich hätte es auf ne anzeige ankommen lassen 😉

soweit kommts noch

Zitat:

Original geschrieben von maloeze


ich sehe das als einen typischen sonntag morgen feiertags ausflug von dem menschen an.
ich schätze ihn auf ca 70 jahre

ganz gefährliche gruppe von fahrzeugführern. haben immer recht, sind im verkehr aber extrem unsicher. und natürlich schreckhaft.

zu deinem ganzen sachverhalt würde ich, falls rechtschutz, in jedem fall einen rechtsanwalt bemühen. selbst der verwarnung würde ich dann widersprechen (begründet damit, dass du dich von den polizeibeamten überreden lassen hast).

Zitat:

Original geschrieben von Scoundrel



Zitat:

Original geschrieben von AS60


Das ist aber bei einer Vorfahrtverletzung nur im Zusammenhang mit einer Behinderung möglich. Sobald es zu einer Gefährdung bzw. einem Unfall kommt, ist dies nicht möglich.
Und im vorliegenden Fall kam es ja wohl zu einem Unfall. So hab ich´s zumindest verstanden.

Gruß Andreas

Bei mir kam es ja damals auch zu einem Unfall! Die Polizei hat ihr auch nur das Verwarngeld angeboten, hätte sie verweigert, wäre es nach Aussagen der Polizisten ebenfalls zu einer Anzeige gekommen. Aber die haben nicht mit Punkten etc. gedroht.

Verwarngeld für eine Vorfahrtverletzung mit Unfall - unmöglich.

Sieh im aktuellen Tatbestandskatalog nach. Dort wirst du derartiges nicht finden.

Vermutlich haben die Polizisten bei dir damals dem "Kind einen anderen Namen" gegeben. Unfall mit Vorfahrtverletzung heißt für die Polizisten nämlich Schreibarbeit.

Und das mit dem abgelehnten Verwarngeld habe ich schon erklärt. Es wird keiner dafür bestraft, wenn er von seinem Recht Gebrauch macht.

35 Euro angeboten und abgelehnt heißt Anzeige - Verwarngeld bleibt aber 35 Euro. Schreibgebühren dann obendrauf.

Alles andere hätte vorsichtig ausgedrückt schon im weitesten Sinne was mit Nötigung zu tun.

Gruß Andreas

Zitat:

Original geschrieben von AS60



Zitat:

Original geschrieben von Scoundrel


Bei mir kam es ja damals auch zu einem Unfall! Die Polizei hat ihr auch nur das Verwarngeld angeboten, hätte sie verweigert, wäre es nach Aussagen der Polizisten ebenfalls zu einer Anzeige gekommen. Aber die haben nicht mit Punkten etc. gedroht.

Verwarngeld für eine Vorfahrtverletzung mit Unfall - unmöglich.
Sieh im aktuellen Tatbestandskatalog nach. Dort wirst du derartiges nicht finden.
Vermutlich haben die Polizisten bei dir damals dem "Kind einen anderen Namen" gegeben. Unfall mit Vorfahrtverletzung heißt für die Polizisten nämlich Schreibarbeit.

War bei mir auch noch nicht der neu Bußgeldkatalog, hat sich da was geändert?

Ich finde:
Als Wartepflichtiger an eine bevorrechtigte Straße nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren = 10 €
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten wesentlich behindert = 25 €
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet = 100 € 3 Punkte

Vielleicht wollen sich die Polizisten auch nur die Schreibarbeit sparen, oder haben einen Fehler gemacht? Ich gebe ja nur wieder, was damals war.

Zitat:

Und das mit dem abgelehnten Verwarngeld habe ich schon erklärt. Es wird keiner dafür bestraft, wenn er von seinem Recht Gebrauch macht.
35 Euro angeboten und abgelehnt heißt Anzeige - Verwarngeld bleibt aber 35 Euro. Schreibgebühren dann obendrauf.
Alles andere hätte vorsichtig ausgedrückt schon im weitesten Sinne was mit Nötigung zu tun.

Gruß Andreas

Da hab ich nie wiedersprochen! Die Polizisten meinten nur damals, Verwarngeld annehmen, ansonsten gibt es eine Anzeige! Nicht mehr, nicht weniger...

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