unfall ohne berührung - ich soll zahlen

hallo,

mir ist am Sonntag morgen folgendes passiert und ich verstehe die Welt nicht mehr.

ich befuhr eine Nebenstrasse in Richtung des Hauptteils der selbigen Straße um anschließend nach rechts abzubiegen.
Ich ließ ein von rechts kommendes Fahrzeug die Einmündung passieren und wollte dann abbiegen.
Ich bemerkte dass das Fahrzeug kurz danach angehalten hat und der Fahrer ausgestiegen war und mir zuwinkte.
Als ich nachfragte stellte sich heraus dass der Fahrer gegen den Bordstein gefahren war und nun von mir den Schaden bezahlt haben möchte.
Ich war mir keiner Schuld bewusst und sagte dass ich nichts dafür kann wenn er gegen den Bordstein fährt.
Weil wir uns nicht einigen konnten rief ich die Polizei.

Die Polizei sagte mir es ist ein Schaden entstanden also handelt es sich um einen Unfall und da an der Unfallstelle rechts vor links gilt bin ich Schuld daran.

Er sagt aus, sich erschreckt zu haben weil ich seiner Meinung nach plötzlich angeschossen kam.
Aus seiner Fahrtrichtung ist die Nebenstraße fast nicht als solche zu erkennen, da
eine hohe Hecke die Sicht versperrt und zusätzlich eine Fahrbahnverengung unmittelbar davor existiert.

Sicher kann er sich erschreckt haben wenn ich auf einmal da stehe und er hat mich aus oben genannten Gründen nicht heran kommen gesehen.
Das alles habe ich auch der Polizei gesagt aber es bleibt dabei.
Es wurden mir dann zwei Möglichkeiten aufgezählt.
Entweder bin ich mit einer Verwarnung von 35 Euro einverstanden oder es wird eine Anzeige geschrieben. die erheblich teurer wird und zusätzlich mit3 Punkten geahndet wird.
Ich entschied mich dann für die 35 Euro obwohl ich nach wie vor davon überzeugt war, keine Schuld zu haben.
Schließlich kann man doch nicht jedes Mal rein prophylaktisch gegen den Bordstein fahren sobald man auf andere Verkehrsteilnehmer trifft und sich erschreckt.

Der Mann fuhr einen recht neuen Mercedes C klasse mit teuren Alufelgen.
Mit Reifen und Spurvermessung wird das bestimmt 500 Euro kosten.

Wie soll ich mich nun verhalten.

Es kam nicht zu einer Berührung sonder er ist einfach nur gegen den Bordstein gefahren und ich bin der Meinung mich trifft keine Schuld.

gruss
Frank

Beste Antwort im Thema

Wenn man die Beiträge hier liest ... frage ich mich allen Ernstes, ob ihr alle schon mal ein Auto gesteuert habt.
Beim ersten Beitrag habe ich bereits die Situation begriffen. Wer hat e snoch NIE erlebt, dass er an einer Einmündung vorbei fährt und von RECHTS kommt jemand auf die Straße zugeschoßen? Auch wenn ich schon lange Auto fahre, habe ich immer ein mulmiges Gefühl und frage mich: Bremst er/sie noch? Bei dem Tempo wo er/sie da anrollt? Und automatisch fährt man ein Ausweichmanöver!

So, nun zu der Situation des TE. Der alte Herr (ICH BIN AUCH SCHON 63!) kommt von rechts ... merkt im letzten Moment, dass sich von LINKS ein Fahrzeug nähert, erschreckt sich (möglicherweise ob seines Alters und weil seine Reaktionfähigkeit langsamer als die einer Weinbergschnecke ist) und verreisst das Steuer. Er schafft es dann noch nach wenigen Metern anzuhalten, den Sicherheitsgurt zu lösen und sich "behende" (!!!) aus dem Fahrzeug zu liften um dem vermeintlichen(!) Unfallgegner zuzuwinken.
Alleine diese Szene muß man sich mal vorstellen ... für MICH schon mal UNMÖGLICH! Es sei denn, das der TE in einer Art Schockstarre Sekundenlang an der Abbiegung gestanden hat und NICHT zügig weiter gefahren ist. 1. Fehler!
2. Fehler war, die Polizei zu rufen! ALLERDINGS und das gebe ich zu beachten, wäre es möglicherweise zu einer Anzeige wegen Unfallflucht gekommen, weil der alte Herr ja der Meinung war, dass der TE den (angeblichen) Unfall verursacht hätte! Wobei es in meinen Augen lediglich ein Fahrfehler (!!!!) des alten Herrn war und er sich überlegen sollte, ob er zum führen eines Kraftfahrzeuges überhaupt noch in der Lage wäre, wenn er sich wegen jedem abbiegenden Fahrzeug so erschreckt, dass er das Steuer verreisst!
3. Fehler war: das Ordnungsgeld zu zahlen! WICHTIG! Bei unklaren Situationen IMMER auf eine Anzeige bestehen! Dann hat man Zeit die Situation von einem Anwalt klären zu lassen! Die Polizei ist KEIN Gericht und urteilt nur aus der geschilderten bzw. aufgefunden Situation. Eine Schuldzuweisung von Seiten der Polizei ist Pillepalle und Null- und Nichtig!
Diese POLIZEIGLÄUBIGKEIT ist soweit verbreitet und viel glauben immer noch, dass die Polizei letztendlich Richter wären. NEIN! Sind sie nicht! Sie dürfen lediglich den (vermeintlichen) "Unfall" aufnehmen. Was die dann von sich geben ... ist uninteressant! Und ... MERKE ... als Beschuldigter ist man lediglich verpflichtet seine Daten preis zu geben. SONST NIX!
Die Klärung der Schuldfrage ist Sache von Anwälten, Sachverständigen und letztlich eines Gerichtes und NICHT die der Polizei!
Bei BAGATELLSCHÄDEN - und HIER geht es um eine solchen! - Muss man keineswegs die Polizei rufen! Im Gegenteil!
Ruft man dagegen die Polizei und es IST ein Bagatellschaden, gibt es erst mal ein Ordnungsgeld! U.U. für BEIDE, weil es sich eben um einen Bagatellschaden handelte. Und wenn man nach einem solchen Unfall nicht UNVERZÜGLICH die Fahrbahn frei macht ... Aber das war nicht Thema.

So, der alte Herr hat schon VOR dem aussteigen gewusst(!) das seine Felge beschädigt ist! Klingelt da nicht eine ganze Armada von Glocken???

Folgendermassen hätte das ganze ablaufen MÜSSEN! ICH als Rechtsabbieger bemerke beim abbiegen, dass mich ein andere Autofahrer auf etwas aufmerksam machen will.
Das kann ich ignorieren und weiterfahren, da ich ja nichts gemacht habe ausser fahren! Nun bin ich aber ebenso höflich wie neugierig, halte an und höre mir an, was der alte Herr (in DEM Fall) zu sagen hat. Mich interessiert nun, wie er von seinem Fahrplatz aus ERKENNEN konnte, das die Felge beschädigt ist? Er besteht nun seinerseits darauf, dass ICH Schuld sein müsste (an seiner ebensolchen Dusseligkeit wie Unfähigkeit ein Fahrzeug zu führen!). Bevor das ganze eskaliert (ein Ausstausch der Daten hätte in dem Falle vollkommen ausgereicht!) rufe ich als UNABHÄNGIGE Zeugen nach der Polizei die nun von Amts wegen auftreteten und nach kurzer Beratung erst mal ein Bussgeld gegen MICH erheben wollen. Das lehne ich freundlich wie entschieden ab, da ich ja KEINEN Unfall verursacht haben kann, weil der alte Herr eben und blablabla.
Was ich NICHT mache ist, mit den Polizeibeamten diskutieren! Das könnte dann ganz schnell die Lieben gegen mich aufbringen!
Der nächste Schritt wäre, Versicherung informieren das möglicherweis eine Schadensersatzforderung auf sie zukommt. Zweiter Schritt wäre zum Anwalt!
Wenn man nun aber einen Versicherungsvertreter hat, der meint HINTER meinem Rücken den Schaden regulieren zu müssen ... (ist MIR passiert!) brennt die Hütte!

Zusammenfassend: ANWALT aufsuchen, Vorfall schildern, Einspruch GEGEN das Bussgeld einlegen, eventuell den alten Herrn wegen Versicherungsbetrug anzeigen! Denn, bewiesen ist doch rein gar nichts! Und MICH als Unfallverursacher zu beschuldigen, nur weil man altersbedingte Ausfälle beim führen eines Kfz hat, ist zumindest eine Frechheit wenn nicht sogar üble Nachrede, oder wie das heißt!
ENDE DER DURCHSAGE!

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Hallo,

auch wenn ich jetzt nicht direkt etwas zur Problemlösung beitragen kann, hätte ich eine Frage, die dieses Thema betrifft.

Es wurde hier im Thread immer wieder gesagt, dass der Geschädigte erschrocken ist und nun der Verursacher des Schreckens für den entstandenen Schaden haften soll. Aus welcher Sicht darf man dieses erschrecken rechtlich betrachten?

Ich fahre jetzt seit knapp 25 Jahren Auto und bin selbstverständlich schon in der ein oder anderen Situation gewesen, wo man sich richtig erschrocken. Meine beiden Wildunfällen dürften wohl als bestes Beispiel gelten. Aber, es ist mir noch nie passiert, dass ich in einer solchen Situation mein Lenkrad verrissen hätte.

Für mich stellt dies, genauso wie das verwechseln von Gas und Bremse einen groben Fehler dar, da man in diesem Moment die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert. Ich weiß, dass dieses Beispiel nervt, aber angenommen es hätten sich Passanten auf dem Gehweg befunden und der Renter reisst reflexartig das Lenkrad nach rechts und erwischt dort einen. Wer ist in diesem Falle der Dumme?

Ich persönlich halte es so, dass ich vorausschauend fahre und versuche Unfälle zu vermeiden, auch wenn ein Fehlverhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers vorliegt. Im Zweifelsfalle wie hier würde ich es aber definitiv krachen lassen, wenn ein abbremsen und gefahrloses Ausweichen nicht mehr möglich ist. Hätte der Benz-Fahrer gebremst und wäre geradeaus weitergefahren, würde die Frage der Schuld nicht hier im Forum stehen, wenn er den TE dennoch erwischt hätte.

Michael

Zitat:

Original geschrieben von DanVanDamn


Hallo,

auch wenn ich jetzt nicht direkt etwas zur Problemlösung beitragen kann, hätte ich eine Frage, die dieses Thema betrifft.

Es wurde hier im Thread immer wieder gesagt, dass der Geschädigte erschrocken ist und nun der Verursacher des Schreckens für den entstandenen Schaden haften soll. Aus welcher Sicht darf man dieses erschrecken rechtlich betrachten?

Ich fahre jetzt seit knapp 25 Jahren Auto und bin selbstverständlich schon in der ein oder anderen Situation gewesen, wo man sich richtig erschrocken. Meine beiden Wildunfällen dürften wohl als bestes Beispiel gelten. Aber, es ist mir noch nie passiert, dass ich in einer solchen Situation mein Lenkrad verrissen hätte.

Für mich stellt dies, genauso wie das verwechseln von Gas und Bremse einen groben Fehler dar, da man in diesem Moment die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert. Ich weiß, dass dieses Beispiel nervt, aber angenommen es hätten sich Passanten auf dem Gehweg befunden und der Renter reisst reflexartig das Lenkrad nach rechts und erwischt dort einen. Wer ist in diesem Falle der Dumme?

Ich persönlich halte es so, dass ich vorausschauend fahre und versuche Unfälle zu vermeiden, auch wenn ein Fehlverhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers vorliegt. Im Zweifelsfalle wie hier würde ich es aber definitiv krachen lassen, wenn ein abbremsen und gefahrloses Ausweichen nicht mehr möglich ist. Hätte der Benz-Fahrer gebremst und wäre geradeaus weitergefahren, würde die Frage der Schuld nicht hier im Forum stehen, wenn er den TE dennoch erwischt hätte.

Michael

Antworten und auch passende Urteile habe ich hier gefunden

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Ausweichen.php

Sehr schön geschrieben Günnimatz 🙂 Dem stimme ich so mehr als zu.

Zitat:

Original geschrieben von maloeze


hallo,

ich war soeben nochmal vor ort und habe fotos gemacht.
einmal aus der sicht des mb fahrers und ein mal mein an der einmündungs grenze abgestelltes auto.

gruss
frank

Super, hast dir echt Mühe gemacht. So ist es wirklich für jeden gut nachvollziehbar.

Umso weniger habe ich für die Beurteilung der Polizisten Verständnis.
Ein Bußgeld sollte der Mensch auf dem Bauamt bekommen, der diesen Baum dort hat anpflanzen lassen. Normalerweise ist an solchen Stellen ein absolutes Halteverbot und die bauen dort ein dauerhaftes Hindernis auf. 🙄

Okay, es ist ein reines Wohngebiet und vermutlich auch Tempo 30 (?) aber an eine solche Stelle gehört ein gut sichtbar angebrachter Verkehrsspiegel für den Abbieger. Ein geschickter Anwalt sollte das Bußgeld auf die Stadtverwaltung umlegen können, die für diese Einmündung verantwortlich ist.

Ich hätte mich an deiner Stelle ganz genau so verhalten. Allerdings hätte ich nicht erst angefangen, mit dem anderen lange herum zu diskutieren. Der hat einfach gemerkt, dass er dich mit seinem Getue einschüchtern konnte und hat das voll ausgenutzt.

Also - lange Rede, gar kein Sinn - ich würde weiterhin dringend raten, Widerspruch einzulegen und einen Anwalt einzuschalten.

Viel Glück!!

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Also wenn ich mir die Bilder so angucke kann ich nur mit dem Kopf schütteln.

1) Wenn die 1,15m gemessen haben, dann sollte deine Front doch nicht über die Verengung hinaus geragt haben. Also die komplette Fahrbahn noch frei.

2) Der Kantstein ist ziemlich niedrig, wie soll man da die Felge kaputt fahren? Ich park mit Alufelgen andauernd schmatzend in Parklücken mit Kantsteinen die teilweise doppelt so hoch sind und die haben trotz ständiger Berührung mit dem Reifen keinen Kratzer.

3) Genau an der Enge ist der Kantstein anbesenkt, wenn er sich also erschrocken hat dürfte er doch eigentlich den ziemlich breiten Gehweg hoch sein.

4) Wenn er vorher an den Kantstein geeiert ist frag ich mich wieso er nicht einfach bremst, wenn er jemanden aus der Seitenstraße "angeschossen" sehen kommt? Wenn ich mir die Straße so angucke, dann ist das ne 30er Zone, da dürfte man eigentlich locker zum stehen kommen. Wenn er natürlich erst auf Höhe der Einmündung aus Schreck verrissen hat, dann kann asuweichen aber nicht die Motivation gewesen sein, denn was bringt es bitte auf der Höhe das Lenkrad zu bewegen wo es schon geknallt hätte (wenn du wirklich die Vorfahrt missachtet hättest).

Fazit: Rentner der anscheind nicht mehr fahrtüchtig ist versucht seine eigenen Fehler anderen aufzubrummen...erfahrungsgemäß sind solche Leute leider ziemlich rechthaberisch und sturr, so daß er wohl auf seiner Version beharren wird.

PS: anders als macher hier finde ich nach betrachten der Fotos diese Stelle überhaupt nicht schlimm. Klar der Baum steht ungünstig, aber ansonsten, absolut verkehrberuhigt, keine parkenden Autos, nen breiter Gehweg, abgesenkte/niedrige Bordsteine, ne Lücke zwischen Baum und Zaun, .... nach den ersten Schilderungen hatte ich eher ne Häuserschlucht in der Großstadt vor Augen, wo überall parkende Autos stehen.

Die Bilder machen die Sache verständlich, ändern aber nix an der Rechtslage: Die Straße gehörte IN VOLLER BREITE dem Benzfahrer und ich fürchte, der darf sich dann auch erschrecken und verreißen (Gefährdungshaftung).

Das ist zwar ärgerlich, aber so ist - meine ich - die Rechtssprechung hier.

Zitat:

Original geschrieben von 3dition


Die Bilder machen die Sache verständlich, ändern aber nix an der Rechtslage: Die Straße gehörte IN VOLLER BREITE dem Benzfahrer und ich fürchte, der darf sich dann auch erschrecken und verreißen (Gefährdungshaftung).

Das ist zwar ärgerlich, aber so ist - meine ich - die Rechtssprechung hier.

...wo ist diese -Rechtslage-nachzulesen??

Keine Ahnung. Aber die Straße ist quasi "einspurig", daher darf der Benz die volle Breite für sich beanspruchen.

Mir ist mal jemand reingefahren (ich war in der Situation der Rentner-Benz gewesen). Die bestand dann auf Polizei, weil ich wegen parkender Autos quasi auf ihrer Spur war und sie meinte, sie hätte daher da rausziehen dürfen. Die Polizei hat ihr dann erklärt, dass - wer von rechts kommt - Vorfahrt hat, egal auf welcher Fahrbahnseite er sich befindet (sofern keine Mittellinie da ist). bzw. selbst dann: Wenn jemand einen anderen überholt und daher auf der Spur des Einbiegenden ist, dann darf der Fahrer (in diesem Fall der TE) auch nicht einfach rausziehen, denn es kommt einer von rechts.

Jepp, so ist es 3dition.

mMn wird die Versicherung des TE den Schaden so oder so 'hinter seinen Rücken' so abwickeln, daß der Benz seinen Schaden ersetzt bekommt und der TE hochgestuft wird.
Auch wenn ein Forenteilnehmer dann meint mit der Axt durch Niederlassung der Versicherung amok laufen zu müssen. Genau so wird das ablaufen.

Zitat:

Original geschrieben von Günnimatz



Zitat:

Original geschrieben von 3dition


Die Bilder machen die Sache verständlich, ändern aber nix an der Rechtslage: Die Straße gehörte IN VOLLER BREITE dem Benzfahrer und ich fürchte, der darf sich dann auch erschrecken und verreißen (Gefährdungshaftung).

Das ist zwar ärgerlich, aber so ist - meine ich - die Rechtssprechung hier.

...wo ist diese -Rechtslage-nachzulesen??

§ 8 StVO Vorfahrt

(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.

Das gilt nicht, wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist.

Ich weiß nicht, ob es schon eingestellt wurde, aber die StVO hält auch für diesen Fall eine Regelung vor, die weitgehend unbekannt zu sein scheint:

Zitat:

§ 8 Vorfahrt

(2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muß rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, daß er warten wird. Er darf nur weiterfahren, wenn er übersehen kann, daß er den, der die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert. Kann er das nicht übersehen, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf er sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineintasten, bis er die Übersicht hat. Auch wenn der, der die Vorfahrt hat, in die andere Straße abbiegt, darf ihn der Wartepflichtige nicht wesentlich behindern.

Die Sache mit dem Erschrecken ist in vielen Fällen auch schon in letzter Instanz geklärt: Man darf nichts tun, was andere erschreckt. Deswegen darf die Polizei z.B. nicht vom Mittelstreifen an Autobahnen blitzen. Weil es Fahrer, die mit hoher Geschwindigkeit fahren, erschrecken könnte. Absichtliches Erschrecken wurde auch schon mal als Körperverletzung gewertet, z.B. in einem Fall, in dem jemand auf einen Zebrastreifen hin erst noch beschleunigt und dann voll gebremst hat.

Zitat:

Deswegen darf die Polizei z.B. nicht vom Mittelstreifen an Autobahnen blitzen. Weil es Fahrer, die mit hoher Geschwindigkeit fahren, erschrecken könnte.

Auf der A7 HH<->H blitzen sie manchmal auf dem Mittelstreifen.

Zitat:

Original geschrieben von kleinermars



Zitat:

Die Sache mit dem Erschrecken ist in vielen Fällen auch schon in letzter Instanz geklärt: Man darf nichts tun, was andere erschreckt.

Ist jetzt Hupen auch verboten ?

Grundloses Hupen ist schon lange verboten. Und wenn sich davon einer erschreckt, haste bestimmt ein Problem.

Zitat:

Original geschrieben von 3dition


Grundloses Hupen ist schon lange verboten. Und wenn sich davon einer erschreckt, haste bestimmt ein Problem.

Die Frage lautete NICHT ist grundloses Hupen auch  verboten?

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