Unfall nicht Verschuldet, Frage zum Gutachten
Hallo, vielleicht kennt sich ja hier jemand besser aus.
Es geht um einen Unfall der beim Zurücksetzen des Vordermanns geschehen ist. Er traf mich in höhe des 2. PDC von Rechts.
Durch den Aufprall hat sich die Stoßstange seitlich gelöst, den Halter ausgebrochen sowie einen Riss im Kotflügel in der Kante also den nicht sichtbaren bereich verursacht. Der Teil wo am Halter aufliegt.
Nun habe ich ins Gutachten geschaut und der Kotflügel wurde nicht aufgeführt, lediglich der Halter.
Wie ist hier zu Verfahren? Sollte der Kotflügel aufgeführt werden? Wenn ja wie? Ausbauen und zurückbiegen und Stelle lackieren? Oder nur zurückbiegen? Oder gänzlich ersetzen?
Beste Antwort im Thema
Besprich das mit dem GA. Der sollte wissen, wie die fachgerechte Reparatur zu erfolgen hat
19 Antworten
Zitat:
@Moers75 schrieb am 15. Dezember 2017 um 09:51:11 Uhr:
Zitat:
@CensoredXIII schrieb am 15. Dezember 2017 um 00:23:19 Uhr:
Ich werde da persönlich vorbeifahren und das klarstellen. Die Versicherung die GEGNERISCHE!!! Hatte mir am Telefon anhand der Bilder sogar Zustimmung gegeben!!!.Sorry, aber was soll bitte so ein Unsinn? Du beauftragst Gutachter und Anwalt und sprichst hinter deren Rücken telefonsich Dinge mit der Versicherung ab? Als Anwalt würde ich da überlegen mein Mandat abzugeben.
Zum Gutachten: Guck mal nach draußen, dann könntest du darauf kommen warum aktuell viel zu tun ist. Wenn der sich so nach 2 Tagen nicht meldet nochmal freundlich aber bestimmt darauf hinweisen. Der Gutachter trägt letztlich auch die Verantwortung für sein Gutachten, wenn darin was fehlt muss er nachbessern oder am Ende selber Regress leisten wenn dem Geschädigten aufgrund seines Fehlers etwas nicht bezahlt wird. Zunächst steht aber - wenn notwendig - ein Gutachtennachtrag an. Soll auch passieren dass er das schlicht vergessen hat. Wie gesagt, dann hat er halt nachzubessern.
So ist das..🙂
Zitat:
@Moers75 schrieb am 15. Dezember 2017 um 09:51:11 Uhr:
Zitat:
@CensoredXIII schrieb am 15. Dezember 2017 um 00:23:19 Uhr:
Ich werde da persönlich vorbeifahren und das klarstellen. Die Versicherung die GEGNERISCHE!!! Hatte mir am Telefon anhand der Bilder sogar Zustimmung gegeben!!!.Sorry, aber was soll bitte so ein Unsinn? Du beauftragst Gutachter und Anwalt und sprichst hinter deren Rücken telefonsich Dinge mit der Versicherung ab? Als Anwalt würde ich da überlegen mein Mandat abzugeben.
Zum Gutachten: Guck mal nach draußen, dann könntest du darauf kommen warum aktuell viel zu tun ist. Wenn der sich so nach 2 Tagen nicht meldet nochmal freundlich aber bestimmt darauf hinweisen. Der Gutachter trägt letztlich auch die Verantwortung für sein Gutachten, wenn darin was fehlt muss er nachbessern oder am Ende selber Regress leisten wenn dem Geschädigten aufgrund seines Fehlers etwas nicht bezahlt wird. Zunächst steht aber - wenn notwendig - ein Gutachtennachtrag an. Soll auch passieren dass er das schlicht vergessen hat. Wie gesagt, dann hat er halt nachzubessern.
Der letzte Teil ist gut der erste Teil etwas daneben. Ich habe die Versicherung darüber in Kenntnis gesetzt das, dass Gutachten fehlerhaft ist. Was hast du für ein Problem?
Zum Glück bist du kein Anwalt. Die wollen nämlich Kohle machen und machen wegen so peanuts nicht rum.
Du bist bestimmt einer der die immer schreien bitte ohne Anwalt klären. Beschissene Doppelmoral sag ich nur.
Zitat:
@CensoredXIII schrieb am 15. Dezember 2017 um 12:16:04 Uhr:
Du bist bestimmt einer der die immer schreien bitte ohne Anwalt klären. Beschissene Doppelmoral sag ich nur.
Ganz im Gegenteil. Aber wenn ein Anwalt vernünftig arbeiten soll hat jede Information über den zu gehen und nicht hinter seinem Rücken. So Kunden liebe ich ... 🙁
Es ist nicht hinter dem Rücken meines Anwaltes. Er weiß natürlich darüber auch bescheid aber wieso soll er sich unnötige Arbeit machen? Ich breche mir doch keinen ab wenn ich auch ein wenig Eigeninitiative zeige. Es war nur eine Mitteilung sonst nichts. Muss nicht immer alles nach Norm gehen.
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Gern gesehen ist sowas in der Tat nicht. Für die Höhe der gesetzlichen Vergütung spielt das i.Ü. keine Rolle.