Unfall nach PKW-Verkauf
Hallo kann mir jemand sagen, wie der genaue Ablauf ist.
Habe meinen PKW verkauft, mit Kennzeichen und der Käufer hat auf dem Heimweg einen Unfall verschuldet.
Muss das meine Versicherung ausgleichen und was passiert mit meiner Schadensfreiheitsklasse.
Uhrzeit der Übergabe wurde genau dokumentiert.
Danke für Beiträge
27 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von esprit2011
was heisst das genau VK-Schaden oder..?
Hat er mit dem Auto einen Fremdschaden verursacht
Hat er einen Fremd und schaden am Auto verursacht
oder nur einen Schaden am Auto?
Er hat einen Schaden an einem anderen Fahrzeug verursacht und einen Schaden an seinem bzw. meinem alten PKW.
Dann geh am besten zu deinem Versicherungsvertreter mit dem Kaufvertrag.
Melde den Schaden, und das es auch verkauft wurde. Er kann dann direkt nachhacken ob überhaupt der Schaden an deinem EX PKW geregelt wird.
ADAC - Infos zu diesem Thema:
3. Unfall nach Übergabe
Verursacht der Erwerber nach Übergabe von Schlüsseln, Papieren und Kennzeichen, also vor Ummeldung des Fahrzeugs, einen Verkehrsunfall mit Drittschaden, muss die Versicherung des
Verkäufers für den Drittschaden voll aufkommen. Dabei wird jedoch ein beim Veräußerer vorhandener Schadenfreiheitsrabatt nicht berührt. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass
Datum und Uhrzeit der Übergabe des Fahrzeugs, der Schlüssel, der Papiere und der Kennzeichen dem Versicherer mitgeteilt werden und der Erwerber diese Angaben mit unterschrieben hat. Unterbleibt diese Mitteilung, kann der Versicherer im Kaskoschadensfall leistungsfrei werden.
Der Unfallschaden wirkt sich auf den Versicherungsvertrag des Erwerbers aus. ADAC-Mitglieder können entsprechende Kaufverträge mit den Mitteilungen an die Kfz-Versicherung und die Kfz-Zulassungsstelle entweder bei den ADAC-Geschäftsstellen erhalten oder aber unter www.adac.de(Recht&Rat) von der Homepage des ADAC herunterladen.
Hat der Erwerber bereits die Versicherungsbestätigungskarte der neuen Versicherung oder die Versicherungsbestätigungsnummer bei elektronischen Zulassungsverfahren, ist diese Versicherung für die Regulierung des Unfallschadens zuständig.
Hatte der Verkäufer eine Kaskoversicherung abgeschlossen, so geht diese ebenfalls auf den Käufer über mit der Übergabe des Fahrzeugs, der Schlüssel, der Papiere und der Kennzeichen. Kommt es zu einem Unfall, kann der Erwerber die bestehende – noch nicht gekündigte – Kaskoversicherung in Anspruch nehmen. Der Schaden darf jedoch nicht beim Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers berücksichtigt werden. Schließt der Käufer eine Kaskoversicherung ab, wirkt sich der Schaden dort aus.
O.
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Also in dem Versicherungsvertrag heisst es:
"Geben sie uns die Veräusserung Ihres Fahrzeugs unverzüglich mit Angabe des Erwerbes bekannt, und übergeben Sie ihm den Versicherungsschein und die Antragsdurchschrift, denn nach den gesetzlichen Bestimmungen gehen die an das Fahrzeug gebundenen Versicherungen - nicht die Kraftfahrt-Unfallversicherung und die Schutzbrief-versicherung - auf den Erwerber über.
Also unverzüglich habe ich die Veräusserung bekannt gegeben.
und was heisst der Rest genau? Erwerber übernimmt die Versicherung automatisch?
"nicht die Kraftfahrt-Unfallversicherung und die Schutzbrief-versicherung " was heisst das genau?
Zitat:
Original geschrieben von esprit2011
Also in dem Versicherungsvertrag heisst es:"Geben sie uns die Veräusserung Ihres Fahrzeugs unverzüglich mit Angabe des Erwerbes bekannt, und übergeben Sie ihm den Versicherungsschein und die Antragsdurchschrift, denn nach den gesetzlichen Bestimmungen gehen die an das Fahrzeug gebundenen Versicherungen - nicht die Kraftfahrt-Unfallversicherung und die Schutzbrief-versicherung - auf den Erwerber über.
Also unverzüglich habe ich die Veräusserung bekannt gegeben.
und was heisst der Rest genau? Erwerber übernimmt die Versicherung automatisch?
"nicht die Kraftfahrt-Unfallversicherung und die Schutzbrief-versicherung " was heisst das genau?
.....das heisst das, was im ersten Post bereits geschrieben wurde: mach Dir keinen Kopf, wenn Datum und Zeitpunkt des Verkaufs bzw. der Fahrzeugübergabe dokumentiert sind, ist der Versicherungsvertrag auf den Erwerber übergegangen und somit muss zwar Dein (ehemaliger) Versicherer bezahlen, Dein Schadenfreiheitsrabatt wird aber nicht belastet!
Die Kraftfahrtunfall- und schutzbriefversicherung hat nichts mit der Kraftfahrthaftpflicht- und/oder kaskoversicherung zu tun, um die es hier geht!
Ok.
An alle tausend Dank für die netten und hilfreichen Beiträge.
Wie sieht es denn mit der selbstbeteiligung von 300 euro bei VK und 150 bei TK aus?
Zitat:
Original geschrieben von esprit2011
Ok.An alle tausend Dank für die netten und hilfreichen Beiträge.
Wie sieht es denn mit der selbstbeteiligung von 300 euro bei VK und 150 bei TK aus?
Warum machst Du dir darüber nen Kopf?
Um es kurz zu sagen: Der Käufer muss deine Versicherungsdaten haben, der Rest geht dich einfach nichts mehr an. Ob er nen Kaskoschaden überhaupt meldet, kann dir doch herzlich egal sein.
Aber um deine Frage zu beantworten:
Der Vertrag geht vorläufig auf den Erwerber über, komplett zu den Konditionen, die Du hattest. Er kann sich halt beim Ummelden, einen neuen Versicherer suchen.
Noch eine blöde Frage:
Der Erwerber möchte von mir die Versicherungsdaten, um den Schaden meiner Versicherung zu melden.
Würdet Ihr die raus geben oder doch besser selber machen, d.h. die Versicherung selbst anschreiben?
Zitat:
Original geschrieben von esprit2011
Würdet Ihr die raus geben oder doch besser selber machen, d.h. die Versicherung selbst anschreiben?
.....warum sollst Du Dir die Arbeit machen?
Aber nochmal, Du hast mit dem Versicherungsvertrag nichts mehr zu tun, d.h. der Versicherer wird den Erwerber ohnehin anschreiben, auch wenn Du vorab einen Schaden meldest!
Gib dem Käufer die Daten und halt Dich raus.....
Wenn Du Dich partout um die Abwicklung kümmern möchtest, behalt die Daten für Dich und wickle alles für den Käufer ab…
Ok, ich dachte nur, weil ich ja einen neuen Wagen kaufen möchte und die Versicherung übernehmen will.
Nicht, dass mein alter Versicherungsvertrag quasi blockiert ist.