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Unfall nach PKW-Verkauf

Themenstarteram 5. September 2011 um 7:14

Hallo kann mir jemand sagen, wie der genaue Ablauf ist.

Habe meinen PKW verkauft, mit Kennzeichen und der Käufer hat auf dem Heimweg einen Unfall verschuldet.

Muss das meine Versicherung ausgleichen und was passiert mit meiner Schadensfreiheitsklasse.

Uhrzeit der Übergabe wurde genau dokumentiert.

Danke für Beiträge

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27 Antworten

Deine Versicherung begleicht das, und dein SF bleibt erhalten. Da die Versicherung zum Verkauf (Uhrzeit) auf den Käufer übergegangen ist.

Hast also nix weiter damit zu tun.

mfg

Themenstarteram 5. September 2011 um 8:37

Danke für die Antwort.

Ist das sicher, dass meine SF bleibt?

Meine Versicherung wird sich ja freuen?!

es ist ja eigentlich nicht mehr deine versicherung ;)

Themenstarteram 5. September 2011 um 9:15

Gibt es dazu irgendeinen Paragraphen oder Urteile oder sowas?

Meine Versicherung meinte nämlich eine Höherstufung könnte sein und würde wenn nur aus Kulanz nicht vorgenommen werden.

hast du den verkauf denn auch zeitnah der VS angezeigt?

schau mal in deine versicherungsunterlagen, ob sich da nicht auch etwas wie:

Zitat:

G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?

Übergang der Versicherung auf den Erwerber

G.7.1 Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs

die Versicherung auf den Erwerber über. Dies gilt nicht für die Kfz-Unfallversicherung.

...

G.7.4 Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung des Fahrzeugs

unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, droht unter den

Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz der Verlust des

Versicherungsschutzes.

befindet.

Themenstarteram 5. September 2011 um 9:28

Muss ich mal in den Vertrag schauen.

Wagen gestern verkauft und abends per Fax der Versicherung mitgeteilt und Kaufvetrag mitgeschickt.

Mondeo hat es genau beschrieben und so ist. (ich denke wir reden von Haftpflichtschaden nicht TK oder VK)

Die Versicherung leistet und versucht eventuell Regress bei der Versicherung des Käufers zu holen, wird aber nur funktionieren wenn der schon eine EVB hatte, oder am gleichen Tag das Fahrzeug auf sich umgemeldet hat.

Oder die Versicherung versucht die Versicherungsprämie für diesen Tag zu bekommen.

Keine SF Höherstufung dabei für den Verkäufer.

 

Um ganz sicher zu gehen, wenn man ein Fahrzeug so abgibt (Also angemeldet), sollte der Käufer am besten eine EVB vorzeigen und diese im Kaufvertrag notieren.

Wenn er keine hat, über die Versicherungshotline von ihm eine ausstellen lassen.

Der Käufer hat somit auch im Normalfall bei der Heimfahrt TK und VK Schutz über seine Versicherung was auch nicht ohne sein kann.

Zitat:

Original geschrieben von Atze40

Mondeo hat es genau beschrieben und so ist. (ich denke wir reden von Haftpflichtschaden nicht TK oder VK)

Die Versicherung leistet und versucht eventuell Regress bei der Versicherung des Käufers zu holen, wird aber nur funktionieren wenn der schon eine EVB hatte, oder am gleichen Tag das Fahrzeug auf sich umgemeldet hat.

Oder die Versicherung versucht die Versicherungsprämie für diesen Tag zu bekommen.

Keine SF Höherstufung dabei für den Verkäufer.

 

Um ganz sicher zu gehen, wenn man ein Fahrzeug so abgibt (Also angemeldet), sollte der Käufer am besten eine EVB vorzeigen und diese im Kaufvertrag notieren.

Wenn er keine hat, über die Versicherungshotline von ihm eine ausstellen lassen.

Der Käufer hat somit auch im Normalfall bei der Heimfahrt TK und VK Schutz über seine Versicherung was auch nicht ohne sein kann.

Das dürfte er im NORMALFALL nicht haben, nur im AUSNAHMEFALL. Üblich ist erstmal nur Haftpflicht ...

Sorry, dass ich hier so rumbrülle ;), wollte es aber kenntlich machen.

Zitat:

Der Käufer hat somit auch im Normalfall bei der Heimfahrt TK und VK Schutz über seine Versicherung was auch nicht ohne sein kann.

Das dürfte er im NORMALFALL nicht haben, nur im AUSNAHMEFALL. Üblich ist erstmal nur Haftpflicht ...

Sorry, dass ich hier so rumbrülle , wollte es aber kenntlich machen.

Es gibt Urteile das bei der Vorläufigen Deckung auch inzwischen die TK und VK dabei ist.

es stimmt du hast zwar nur Haft, aber beim rechtstreit bekommt man meistens recht.

Deswegen stand ja auch im Normalfall.

Bei Aushändigen an einer EVB laß ich mir immer die Deckungszusage auch für TK und VK geben.

 

Wo es problematisch ist, ist bei Kurzzeitkennzeichen, hier hat man nur Haft, ausser man läßt sich auch hier die schriftlich die TK und VK Bestätigen.

Da denke viele nicht dran, wenn Sie Ihr neues Auto abholen.

Themenstarteram 5. September 2011 um 12:04

Also mir wurde von einem Bekannten gesagt, er hatte so einen Fall mal und es wurde so geregelt:

Käufer musste sich eine Versicherung suchen, die gleich den Schaden übernimmt und der Verkäufer und dessen Versicherung war komplett aussen vor.

Das wäre mir das liebste.

Das Problem wird sein, das der Käufer sich auch etwas Querstellt, da er ja nicht gerne hochgestuft werden will.

Betrifft es eigentlich nur die Haftpflicht?

 

Themenstarteram 5. September 2011 um 12:15

Ja aber Moment der Käufer hat doch den Unfall verschuldet und vorallem den Wagen schon gehabt.

Warum soll er sich querstellen und was sein. Gerecht ist doch nur, wenn seine SF hochgestuft wird und nicht meine.

Ich hatte eine Vollkasko-Versicherung.

Du bist auch aussen vor im Normalfall mit der Rückstufung.

Handelt es sich als um einen VK Schaden?

Oder VK und Haftschaden?

Themenstarteram 5. September 2011 um 12:37

was heisst das genau VK-Schaden oder..?

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