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Unfall nach 5 Monaten, Wertminderung?

Themenstarteram 2. Mai 2010 um 6:21

Hallo,

Gestern ist es leider passiert: ein Junger Mann rauscht an der roten Ampel hinten in unseren Logan MPV rein.

Beide Hecktüren, Stoßstange demoliert und der hintere Querrahmen gequescht.

Außerdem leuchtet jetzt die (Fahrer-)Airbagkontrolllampe immer auf.

Am Montag geht's in die Werkstatt.

Der Wagen ist erst 5 Monate alt und hat erst 2900 KM auf der Uhr!

Wird mir die gegnerische Versicherung eine Wertminderung erstatten?

Wie hoch kann die ausfallen?

Der Wagen gilt ja nicht mehr als Unfallfrei.

Gruß

Holzer

Beste Antwort im Thema
am 2. Mai 2010 um 15:38

Ganz ehrlich:

ich würde mit dem Händler reden, wieviel ich für einen neuen draufzahlen muß!

Wenn es weniger wie 500 Euro sind würde ich nen Neuen nehmen....

Dein Schätzchen daß du dir teuer gekauft hast, ist nicht mehr das selbe wie vor dem Unfall!

Zumindest du wirst in Zukunft mit anderen Augen sehen!

Wenn du ihn länger fahren willst und in 10 jahren fängt er dort zu rosten an weinst du bittere Tränen,

und frägst Dich habe ich damals alles richtig gemacht!

mit freundlichen Gruß

Alex

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-----------

Zitat:

Original geschrieben von holzer1967

Gekostet hat unser Dacia vor 10.000,- abzüglich Abrwackprämie.

Ich würde es in diesem Falle (für mich) auf andere Weise versuchen:

Das Fahrzeug so wie es ist verkaufen und die 8'000 Euro (abzüglich MWST) plus 1'600 Euro Werminderung von der Versicherung einkassieren.

2'000 Euro sollten für das Fahrzeug doch mindestens zu kriegen sein. Allein der Motor ist ja mehr wert.

Nacher hast du wieder einen neuen Dacia ohne Zusatzkosten. Mit etwas Glück liegt sogar eine kleine Entschädigung für den ganzen Aufwand drin.

PS. Ich habe einen identischen Schadenam Heck (aber noch etwas schlimmer) mit einem anderen Fahrzeug bereits auf diese Weise abgewickelt. Das Fahrzeug ging in den Libanon, wo es preisgünstig instandgestellt und verkauft wurde.

Mit reparierten Fahrzeugen hat man nachträglich meistens nur Aerger.

Ich musste deswegen früher mal eine repariertes Fahrzeug nachträglich mit vile Verlust verkaufen, weil es mir nach einem reparierten Frontschaden immer auf die Knie geregnet hatte (die Reparatur kostete 95% des Neupreises).

Seiher habe ich nie mehr einen Fahrzeug mit einer grösseren Reparatur akzeptiert.

am 8. Mai 2010 um 10:10

Zitat:

Original geschrieben von sportivo

Würde ich auch so machen. 1.600,- EUR sind nicht wenig Geld, Tausch der Heckschürze ist keine tragische Sache (die restlichen Teile - Hecktür, usw - sind ja verschraubt, werden also eh einfach getauscht).

Wegen einer getauschten Heckschürze würde ich mir nicht unbedingt Gedanken machen. Verschraubte Teile zählen eh nicht...

Ichj weiß zwar nicht ob du das gelesen hast was TE schrieb aber ich wiederhole es gerne für dich:

Teile der Kofferraumwanne müssen entfernt werden, Hintere Kotflügel raus!!!

Da bleibt kein Stein auf dem Anderen!

Was Dem TE der Händler verspricht ist ja wohl

öaosufdghknjköö ztawr => leider wurde dieser Text ZENSIERT

Machen wie mein Vorredner geschriebn hat!

Auto verkaufen!

Neues Auto nehmen!!!

Das ist doch der schlechteste Witz den ich gehört hab!!!

Wenn ich nicht an das gute im Menschen glauben würde (zumindest ab und zu) würde ich sagen

sportivo ist dein Händler!!

Jetzt noch mal nachdenken: Auto Kaputt 8.000 Euro Schaden, 1.600 Wertminderung, + Gebrauchtfahrzeug!

Neupreis 10.000 Euro

Ergebnis Fahrzeug 500 Euro am Totalschaden vorbei geschrammt!

Also egal was aber mit einem Aufgemotzten Schrottauto würde ich keinen Meter mehr fahren!

Alternativvorschlag von mir: Schaden + Entschädigung - MwSt nehmen +

Restfahrzeug in Ebay

Halbjahreswagen kaufen = Bleibt sogar noch Kohle übrig!!!

Gruß Alex

am 10. Mai 2010 um 5:10

Lieber TE

vielleicht meldest du Dich ja und sagst uns wie das ganz ausgegangen ist!

Ein tipp habe ich noch: geh mal zu einem anderen Dacia Händler

Ganke Alex

am 10. Mai 2010 um 13:52

Wenn Ihr für den MCV eine Vollkaskoversicherung haben solltet, könntest Du dort mal nachfragen, ob in diesem Fall über die Vollkasko eine Abrechnung auf Neuwertbasis möglich ist. Vollkaskoversicherungen sehen dies bei sehr jungen Fahrzeugen oftmals vor.

In dem Fall würde Dir die eigene Vollkasko einnen neuen Wagen gleicher Ausstattung bezahlen, wohingegen die Gegenseite nur den Zeitwert des Fahrzeugs bzw. die Reparaturkosten ersetzen muss. Selbst bei einer Höherstufung in der Vollkasko kann sich das lohnen. Den Höherstufungsschaden bekommst Du auch von deiner Vollkasko berechnet.

Bei der gegnerischen Versicherung kannst Du dann immer noch alle Schäden aus dem Quotenvorrecht (z.B. Nutzungsausfall oder Mietwagen, Selbstbeteiligung Vollkasko etc.) geltend machen.

Dass der Unfallgegener an dem Unfall schuld ist, ändert nichts an der Tatsache, dass Du über die eigene Vollkasko abrechnen kannst.

am 10. Mai 2010 um 18:04

@Barista "Dass der Unfallgegener an dem Unfall schuld ist, ändert nichts an der Tatsache, dass Du über die eigene Vollkasko abrechnen kannst"

In diesem Punkt dürftest Du dich im Irrtum befinden. Wenn ein Unfallgegner bekannt ist, wird die eigene Vollkaskoversicherung nicht in Vorleistung treten, um dann beim Unfallverursacher Regreß zu nehmen. Dies wird von den Versicherern mit der Begründung abgelehnt, daß ein "Vorstrecken" des Schadensbetrages ein bankenähnliches Geschäft darstellen würde, daß in dieser Weise der Assekuranz nicht gestattet ist. (Zumindest war dies bis vor einiger Zeit Stand der Dinge.)

Themenstarteram 10. Mai 2010 um 18:29

Ich hab' mir heute das Auto beim Lackierer angesehen.

Die hintere Kofferraumwanne ist neu eingescheißt, und zwar bis zum 2.ten hinteren Querrahmen,

Sieht alles soweit gut aus, ist ordentlich versiegelt und grundiert. Der Tank ist auch ausgebaut, sodass

man von unten auch alles einsehen kann.

Ich bin der Meinung, entgegen manch anderer Meinung, mit der Reparatur die richtige Entscheidung getroffen

zu haben.

Bei einem Auto für 30.000 € oder mehr, hätte ich bestimmt anders entschieden. Es ist so wie es ist.

Gruß

Holzer

am 11. Mai 2010 um 4:30

Zitat:

Original geschrieben von holzer1967

Ich hab' mir heute das Auto beim Lackierer angesehen.

Die hintere Kofferraumwanne ist neu eingescheißt

, und zwar bis zum 2.ten hinteren Querrahmen,

Sieht alles soweit gut aus, ist ordentlich versiegelt und grundiert. Der Tank ist auch ausgebaut, sodass

man von unten auch alles einsehen kann.

Ich bin der Meinung, entgegen manch anderer Meinung, mit der Reparatur die richtige Entscheidung getroffen

zu haben.

Also dann viel Glück mit Deinem Fasttotalschaden!!!

Vielleicht machst du ja oin Sieben Jahren nochmal nen neuen Thread auf!!!

und dann erklärst du uns wie das ganze ausgegangen ist!

Aber in deinem Fall ist es mehr als klar! (dass du meiner Meinung nach einen Fehler begangenhast)

Zum Thema Vollkasko: was soll die zahlendie Rechnung wurde doch von mir schon oben aufgemacht!

500 Euro Max. wenn da jetzt noch die Selbstbeteiligung (ohne fährt ja fast keiner)!

Dann weiß ich nicht...

BTT du hast uns gefragt du hast antworten bekommen!

Du hast es gemacht wie du wolltest!

Wenn so weit ist, heul bitte nicht!

mit freundlichen Gruß

Alex

am 11. Mai 2010 um 6:08

Zitat:

Original geschrieben von sandero_hk

@Barista "Dass der Unfallgegener an dem Unfall schuld ist, ändert nichts an der Tatsache, dass Du über die eigene Vollkasko abrechnen kannst"

In diesem Punkt dürftest Du dich im Irrtum befinden. Wenn ein Unfallgegner bekannt ist, wird die eigene Vollkaskoversicherung nicht in Vorleistung treten, um dann beim Unfallverursacher Regreß zu nehmen. Dies wird von den Versicherern mit der Begründung abgelehnt, daß ein "Vorstrecken" des Schadensbetrages ein bankenähnliches Geschäft darstellen würde, daß in dieser Weise der Assekuranz nicht gestattet ist. (Zumindest war dies bis vor einiger Zeit Stand der Dinge.)

Die Abrechnung über die eigene Vollkasko ist immer möglich, auch wenn der Gegner eindeutig zu 100% schuld ist. Teilweise wird das alleine aus Zeitgründen gemacht. Manche Versicherer versuchen vielleicht, das ein wenig abzubiegen, rechtlich möglich ist das auf jeden Fall und wird auch ständig praktiziert. Da der Threadersteller jedoch bereits mit der Reparatur begonnen hat, stellt sich diese Frage eh nicht mehr.

Zitat:

Original geschrieben von holzer1967

Ich hab' mir heute das Auto beim Lackierer angesehen...

Das war die richtige Entscheidung., lass dich nicht verrückt machen;)

Rein technisch gesehen ist das keine besonders aufwendige Karosseriereparatur, das Auto wird genau so sein, wie vorher (dafür hast du 16% des Kaufpreises zurückbekommen):D

Auch ich hätte dieses Auto niemals reparieren lassen, weil ich Angst davor hätte, dass es in einigen Jahren massiv am Rosten ist.

Aber das muss halt jeder für sich selber entscheiden.

Naja, das Auto ist ja nicht teuer gewesen, weswegen sich der Verlust natürlich in Grenzen halten würde, das ist wahr......

Zitat:

Original geschrieben von sportivo

... das Auto wird genau so sein, wie vorher (dafür hast du 16% des Kaufpreises zurückbekommen):D

Die 16% werden bezahlt, weil dem mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht so ist. Deshalb hat das Fahrzeug ja auch einen Minderwert.

Bisher war noch jedes meiner stärker reparierten Autos nach 4 Jahren ein Rosthaufen. Ursache ist immer eine mindestens teilweise unsachgemässe Reparatur oder mangelhafter Korrosionsschutz.

Mit einer der seltenen guten Werkstättenn hält sich das Risko aber in Grenzen.

Da die absoluten Gebrauchtwagenpreise der Dacias sowieso tief liegen, sollten die 16% Entschädigung ausreichen, um das Fahrzeug im Notfall mit geringen zusätzlichen jährlichen Durschnittskosten vorzeitig verkaufen zu können.

 

Wir hatten schon mehrere mehrmals reparierte Fahrzeuge (mein Vater ist leider etwas unachtsam). Die wurden immer ordentlich repariert. Ich glaube was davon zu verstehen, und habe an diesen Fahrzeugen auch nach Jahren nie Rost oder was auch immer entdecken können.

Der jetztige Octavia von ihm schrammte im Winter knapp am wirtschaftl. Totalschaden vorbei. Wurde (wieder einmal) repariert, und ist wie neu.

Ich möchte echt (nicht) wissen, wo ihr eure Fahrzeuge reparieren lässt...

am 12. Mai 2010 um 22:09

5 Monate alt, 2.900km auf dem Tacho ist leider ein bisschen über Ersatz durch Neuwagen für das typischerweise eine Grenze von 1.000km von den Gerichten anerkannt wird. Danach rechnet man mit 0,5% pro 1.000km, in Deinem Fall also 1% - knapp 100 Euro Wertverlust. War die gegnerische Versicherung vielleicht eine aus München mit einem blauen Buchstaben? Wenn es die waren, dann gute Nacht, bei fast allen anderen kann man in so einem Fall auf Neuwagenersatz mit geringem Aufgeld verhandeln.

am 13. Mai 2010 um 5:18

Zitat:

Original geschrieben von pellegoran

5 Monate alt, 2.900km auf dem Tacho ist leider ein bisschen über Ersatz durch Neuwagen für das typischerweise eine Grenze von 1.000km von den Gerichten anerkannt wird. Danach rechnet man mit 0,5% pro 1.000km, in Deinem Fall also 1% - knapp 100 Euro Wertverlust. War die gegnerische Versicherung vielleicht eine aus München mit einem blauen Buchstaben? Wenn es die waren, dann gute Nacht, bei fast allen anderen kann man in so einem Fall auf Neuwagenersatz mit geringem Aufgeld verhandeln.

Die 0,5 % Wertverlust kommen aus den Nutzungsabzügen bei Vertragsrücktritten (wobei da 0,5% auch nicht festgeschrieben sind). Im Haftpflichtverhältnis (wie hier) muss der Gegner den wirtschaftlichen Schaden ersetzen. Der Wiederbeschaffungswert wird daher anhand des Marktpreises kalkuliert und nicht durch Abzug von Nutzungen vom Neupreis.

Für den Neuwagenerstaz gibt es daher die Vollkasko (jee nachdem wie man da abgesichert ist).

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