Unfall nach 5 Monaten, Wertminderung?

Dacia

Hallo,
Gestern ist es leider passiert: ein Junger Mann rauscht an der roten Ampel hinten in unseren Logan MPV rein.
Beide Hecktüren, Stoßstange demoliert und der hintere Querrahmen gequescht.
Außerdem leuchtet jetzt die (Fahrer-)Airbagkontrolllampe immer auf.
Am Montag geht's in die Werkstatt.

Der Wagen ist erst 5 Monate alt und hat erst 2900 KM auf der Uhr!

Wird mir die gegnerische Versicherung eine Wertminderung erstatten?
Wie hoch kann die ausfallen?

Der Wagen gilt ja nicht mehr als Unfallfrei.

Gruß
Holzer

Beste Antwort im Thema

Ganz ehrlich:
ich würde mit dem Händler reden, wieviel ich für einen neuen draufzahlen muß!
Wenn es weniger wie 500 Euro sind würde ich nen Neuen nehmen....
Dein Schätzchen daß du dir teuer gekauft hast, ist nicht mehr das selbe wie vor dem Unfall!
Zumindest du wirst in Zukunft mit anderen Augen sehen!
Wenn du ihn länger fahren willst und in 10 jahren fängt er dort zu rosten an weinst du bittere Tränen,
und frägst Dich habe ich damals alles richtig gemacht!

mit freundlichen Gruß
Alex

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Vor unserem Dacia hatte ich als Zweitwagen einen Mercedes W124 Bj. 87.
Den haben wir 1997 (also mit 10 Jahren) gekauft, hatte einen Superzustand (200.000 KM).
Später bemerkte ich, dass der Wagen einen Front-Unfallschaden hatte:
Im Fz-Brief war vermerkt: Fahrgestell-Nr. neu eingeschlagen. Die Reparatur war aber perfekt gemacht.
Und so habe ich den Wagen noch weitere 12 Jahre gefahren und 2009 mit 22 Jahren
und 330 TKM abwracken lassen.
Will damit sagen, es kommt auf die Qualität der Reparatur an.
Natürlich gehe ich nicht davan aus den DACIA ebenso lange zu fahren :-)

Zitat:

Original geschrieben von Barista


Der Wiederbeschaffungswert wird daher anhand des Marktpreises kalkuliert und nicht durch Abzug von Nutzungen vom Neupreis.
Für den Neuwagenerstaz gibt es daher die Vollkasko (jee nachdem wie man da abgesichert ist).

Wenn jemand anderes den Unfall verursacht und das Auto schon 5 Monate auf dem Buckel hat, ist dann die eigene Vollkaskoversicherung dafür zuständig, dass man den Neuwagenpreis erstattet bekommt?

Bei der HUK-Coburg gibt's nämlich 18 Monate Neuwertentschädigung in der Vollkaskoversicherung, und ich habe mich schonmal gefragt, wie es aussieht, wenn nicht ich selber, sondern jemand anderes den Unfall verursacht hat....

Zitat:

Original geschrieben von Roland745



Zitat:

Original geschrieben von Barista


Wenn jemand anderes den Unfall verursacht und das Auto schon 5 Monate auf dem Buckel hat, ist dann die eigene Vollkaskoversicherung dafür zuständig, dass man den Neuwagenpreis erstattet bekommt?
Wenn die eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen wird, verringert sich dann nicht in den Folgejahren der Schadensfreiheitsrabatt?

Zitat:

Original geschrieben von Roland745



Zitat:

Original geschrieben von Barista


Der Wiederbeschaffungswert wird daher anhand des Marktpreises kalkuliert und nicht durch Abzug von Nutzungen vom Neupreis.
Für den Neuwagenerstaz gibt es daher die Vollkasko (jee nachdem wie man da abgesichert ist).
Wenn jemand anderes den Unfall verursacht und das Auto schon 5 Monate auf dem Buckel hat, ist dann die eigene Vollkaskoversicherung dafür zuständig, dass man den Neuwagenpreis erstattet bekommt?

Bei der HUK-Coburg gibt's nämlich 18 Monate Neuwertentschädigung in der Vollkaskoversicherung, und ich habe mich schonmal gefragt, wie es aussieht, wenn nicht ich selber, sondern jemand anderes den Unfall verursacht hat....

Es gibt in der Vollkasko diverse Angebote der Neuwertentschädigung, manche gehen nur 6 Monate, die Luxusvarianten vielleicht 18 oder 24 Monate. Hängt halt von der jeweiligen Versicherung ab.

Die Vollkasko kann man für die Regulierung immer einschalten, egal ob man selbst oder der Gegner schuld ist. Die Höherstufung wird halt nur rückgängig gemacht, wenn die Vollkasko vollständig beim Unfallgegner in Regress gehen kannm, das wird bei der Neuwertentschädigung normalerweise nicht der Fall sein.

Diese Neuwertklausel ist einfach eine Zusatzversicherung, die man sich gönnt oder nicht. Ähnlich ist es mit den GAP-Versicherungen, die Haftungslücken bei finanzierten Fahrzeugen abdecken.

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