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unfall motorrad

Honda Motorrad

hab mir vor knapp 2 wochen ein motorrad von privat gekauft!
hat paar kratzer am kupplungsdeckel gehabt.
heute stell ich festdas der rahmen auch was abbegkommen hab.
im kaufvertrag steht nichts davon drinne verkäufer hat auch keine angaben gemacht das der rahmen verzogen ist oder sonstiges, im vertrag steht nur kratzer an kupplungsdeckel.
muss er das motorrad zurücknehmen oder könnt ich erstma ein gutachten machen lassen das der verkäufer dann bezahlen muss?
wie geh ich am besten vor?
danke Sebastian

29 Antworten

ja aber der ist bestimmt nich so voll der laie, er fährt seit 8 jahren, ist öfters auf rennstrecken unterwegs und hat noch 5 andere da stehn, da kann der mir nich erzählen das er das nich wusste!

habs mir aucvh selber verbockt stimmt schon, aber trotzdem is sowas doch hammer assozial, kann doch nich sein das man sich so einfach abzocken lassen kann... bei dem unfall ist bestimmt wesentlich mehr passiert als nur ein leichter rutscher auf rechter seite!die gabel muss neu sein die wär bestimmt nich gerade geblieben bei dem rahmen.

Ja natürlich ist das ne Sauerei aber wie gesagt, bei Privatkäufen muss man da eben aufpassen. Da ist nichts mit Ganantie und Gewährleistung! Die Fahrzeuge sind meist günstiger als vom Händler, aber dafür muss man sich die Fahrzeuge und genau so die Vorbesitzer eben genauer anschauen! Du bist da leider eiskalt abgezockt worden!
That's live!

Hallo white tea,
von der Rechtslage gesehen, hat der Verkäufer sich m.E. strafbar gemacht!
Er hat ein verkehrsuntüchtiges Fahrzeug mit sichtbaren Rahmenschäden verkauft,
mit dem Hinweis auf einen leichten Schaden am Kupplungsdeckel.
Nicht nur, daß der Wert deutlich von einem verkehrssichern Fahrzeug abweicht, sondern
auch noch eine Gefährdung beim Fahren besteht!
Wenn das keine Fakten für Geld zurück sind, wenn nicht noch mehr,
Gruß reglermax.

danke für die hilfe hab mit dem verkäufer schon zum 3 mal telefoniert...
er will das bike nicht zurück nehmen hab ihm nun ein ultimatum gesetz wenn er es bis morgen halb 12 nich abgeholt hat, werd ich zu meinem anwalt gehn, termin hab ich um 12 uhr.

danke für eure antworten

Mfg Sebastian

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Na dann. Bin mal gespannt ob was erreichst. Viel Glück!

Es gibt zudem noch den Tatbestand der "arglistigen Täuschung" so wie das aussieht! Eine Möglichkeit wäre noch , aber das geht wahrscheinlich nur über den Rechtsanwalt, nachzuforschen ob der Vorbesitzer einen Schaden seiner Versicherung gemeldet hat und dementsprechend abkassiert wurde.........

Die Gewährleistung für Sachmängelhaftung beträgt sogar zwei Jahre, kann aber vom Verkäufer auf ein Jahr begrenzt werden, wenn es der Käufer unterschreibt. Der Haken dabei ist aber, daß dies nur für gewerbliche Verkäufer gilt. Bei privaten Verkäufen greift diese Regelung nicht.

Ich sehe drei kleine Möglichkeiten für Dich:

Wenn Du nachweisen kannst, daß der Rahmenschaden aus demselben Unfall resultiert, wie die im Kaufvertrag angegebenen Unfallschäden (arglistige Täuschung) oder
wenn Du nachweisen kannst, daß der Rahmenschaden in der Zeit entstanden ist, in der der Verkäufer das Motorrad besaß (arglistige Täuschung)oder
wenn Du Dir sicher bist, daß der Verkäufer gewerblich Motorräder verkauft und "vergessen" hat, ein Gewerbe anzumelden, kannst Du ihm mit einem Hinweis an das Finanzamt drohen.

Gruß
UGLY

Zitat:

Original geschrieben von Ugly


Die Gewährleistung für Sachmängelhaftung beträgt sogar zwei Jahre, kann aber vom Verkäufer auf ein Jahr begrenzt werden, wenn es der Käufer unterschreibt. Der Haken dabei ist aber, daß dies nur für gewerbliche Verkäufer gilt. Bei privaten Verkäufen greift diese Regelung nicht.Gruß UGLY

Das stimmt so nicht! Wenn nichts Gegenteiliges vereinbart ist haftet seit einigen Jahren auch der private Verkäufer für Sachmängel. Das ist ja gerade das Neue an dem EU-Haftungsrecht, das zu den ganzen Ausschlussversuchen z.B. im eBay führt. Selbst die sind nicht immer wirksam.

Hallo Georg,

glaube mir, das stimmt so. In den Ausschlußklauseln bei ebay steht drin, daß ein privater Verkauf vorliegt und daher keine Gewährleistung bei Sachmängeln geltend gemacht werden kann. Da dieser Ausschluß nur bei Privatverkäufen möglich ist, reicht diese Klausel. Es sei denn, Du kannst dem Verkäufer nachweisen, daß er kein privater Verkäufer, sondern ein Händler ist. Daher auch mein Tip mit dem Finanzamt:

Wenn er Händler ist, wird er lieber den Kauf rückabwickeln und die entstandenen Kosten übernehmen, als sich Ärger mit dem Finanzamt (Steuerhinterziehung) bzw. Gewerbeaufsichstamt einzuhandeln.

Die einzige Situation, in der ein Privatverkäufer für Sachmängel haftet, besteht dann, wenn er den Mangel wissentlich verschwiegen hat, das ist dann arglistige Täuschung bzw. sogar Betrug und damit strafrechtlich relevant (Sachmängelhaftung ist nicht im Bereich des Strafrechts sondern im Bereich des Privatrechts). Diese Tatbestände müssen dem Verkäufer aber erst nachgewiesen werden. Im Falle der Sachmängelhaftung bei gewerblichen Verkäufern muß dem Verkäufer kein Wissen des Mangels nachgewiesen werden, es reicht, wenn der Mangel vorhanden ist.

Gruß
UGLY

Zitat:

bei Privatkäufen muss man da eben aufpassen

Und da hatte er 5 weitere Maschinen....

Das sieht m.E. nicht nach Privatverkauf aus, sondern nach gewerblichem Handel!

Aber alles spekulieren nützt nichts. Wende dich an -sofern vorhanden - erst an deine Rechtsschutzversicherung und dann an einen Anwalt. Lasse dir einen Anwalt empfehlen - das muss keiner sein, der mit dem ADAC zusammenarbeitet oder vom ADAC empfohlen wird. Habe da auch schon unbefriedigende Erfahrungen machen müssen. Das nur für den Fall, dass du beim ADAC rechtsschutzversichert bist.

Und eine Bitte: Berichte, wie die Sache ausgegangen ist!!!!!!

Hatte selber schon mal einen Unfaller eingekauft. Beim Händler in Neuss!!!! Hatte sogar vorher den Vorbesitzer angerufen. aber dieser hat erst nach dem 2ten Anruf, als der Vertrag unterzeichnet war und ich nur aufgrund eines "Bauchgefühls" noch mal anrief, mit der Sprache rausgerückt.
Allerdings hatte mir der Händler Unfallfreiheit schriftlich im Vertrag zugesichert. Darauf hatte ich bestanden vor Vertragsabschluß.

Kenne selber Privatleute die 10 Möps daheim rumstehen haben - jedem sein Hobby.
Kann man nicht pauschal auf gewerblich schliessen.
Schützt den Verkäufer aber auch nicht, wenn er den Mangel wissentlich verschwiegen hat - was aber zu beweisen wäre.

Zitat:

Original geschrieben von Ugly


Hallo Georg,
glaube mir, das stimmt so....

... wenn überhaupt dann nur wenn Haftungsausschluss für Sachmängel vereinbart ist. Davon hat aber der Käufer nichts geschrieben.

also hab mich schonma bisschen rumgehört sachen ist noch am laufen anwalt ist eingeschaltet!

Seit juni oder juli 2008 hat man auch bei privatkäufen 2 wochen rückgaberecht! nach 11 tagen viels mir auf mit dem rahmen und hatte ihn sofort angerufen also wenn das stimmt dürfte ich kein problem haben mein geld wiederzubekommen und sogar noch etwas mehr!

werd sagen wie es ausgegeangen ist wenns so weit ist 😉

Hallo erst mal. Also ich würde die raten dich beim Anwalt zu informieren.Weil das ist ein schweres Thema.Wenn du jetzt ein gutachten machen lässt, kann es sein das Du auf den Kosten sitzen bleibst

Wie ist die Sache aus gegangen? Ich hoffe doch für dich zum guten??!??

Gruß Patrick

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