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Unfall mit zerkratzem Auto, Gegner möchte alles (auch Altschäden) reparieren lassen!

Themenstarteram 14. November 2015 um 15:51

Hallo,

leider konnte ich durch die Suchfunktion kein ähnliches Thema finden.

Am 29.10.2015 bin ich auf einem Parkplatz gegen ein anderes Auto gefahren (eher gerollt). Es war ein alter Mercedes mit sehr vielen Rostschäden und Kratzspuren, vor allem an der hinteren Stoßstange. Ehrlich wie ich bin, habe ich gewartet, bis der Fahrzeughalter kommt und habe Ihnen meine Telefonnummer gegeben. Die Frau war sehr nett und meinte, dass sie das wahrscheinlich auf sich beruhen lassen, da das Auto sehr verkratzt, die Schäden alt seien und an meinem Auto auch nichts zu sehen ist.

Dann habe ich 1,5 Wochen nichts gehört und plötzlich ruft der Besitzer (Anwalt) bei mir an. Er würde das Auto eh in die Inspektion bringen und prüfen lassen, ob größere Schäden entstanden sind. Daraufhin habe ich meine Versicherung angerufen, die mir sagte ich solle mich auf nichts einlassen und ihm die Schadensnummer durchgeben.

So, heute ruft er wieder an und sagt die ganze Stoßstange müsste ausgetauscht werden, würde 750€ kosten und hat versucht mich zu überreden es ohne die Versicherung laufen zu lassen. Insgesamt kommt mir der Typ sehr komisch vor, er gibt mir weder Adresse, noch seine Nummer etc.. Er meldet sich immer nur in großen Abständen...

Jetzt ist meine Frage: wie geht es weiter?

Er hat ja Anspruch auf einen eigenen Gutachter. Wie kann denn überprüft werden, ob der Schaden von mir ist? Und wer zahlt eine Prüfung?

Leider bin ich auch absolut blauäugig an den Fall gegangen (erstes Auto, noch nie einen Unfall gehabt) und habe weder Fotos vom Unfallort oder dem Auto.

Ich bin mir eben auch bewusst, dass wenn ich die Versicherung zahlen lasse, dass ich von 47% auf 70% hochgestuft werden würde, was sich natürlich absolut nicht rechnet.

Dennoch kommen mir 750€ sehr viel vor, für höchstens einen kleinen Kratzer, den ich verursacht haben könnte.

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen!

Beste Antwort im Thema

Ob jetzt Fotos noch was bringen, wird im Rechtsstreit ein Gericht entscheiden. Ich würde also lieber welche machen, die dann keine Verwendung finden, als keine zu machen und hätte dann welche gebrauht. Und dann nicht nur die Stoßstange hinten, sondern das ganze Auto fotografieren. So dass Stoßstange und Rest auch zusammenpassen.

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Zitat:

@Minithebeast schrieb am 14. November 2015 um 18:11:04 Uhr:

Ich sehe das Auto allerdings immer. Bringt das was noch eins zu machen?

nö :-), die Schäden, die jetzt da sind, können ja überall herkommen.

Themenstarteram 14. November 2015 um 17:19

Naja, für meine Dummheit muss ich dann eben bezahlen :/

Aber generell kann man ja feststellen, ob die Schäden alt sind und wenn an meinem Auto kein Schaden ist kann man das doch hoffentlich beweisen, oder? :(

Frage mich wie das geht, weil er ja Anspruch auf seinen eigenen Gutachter hat, der bestimmt in seinem Interesse arbeitet...

Guten Abend,

eine Haftpflichtversicherung ist auch dazu da, um unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Bei der Meldung des Schadens sollte also unbedingt angegeben werden, dass am Fahrzeug des Geschädigten Alt-/Vorschäden vorhaden sind. Die Versicherung wird dann alles Weitere in die Wege leiten und ggf. einen Sachverständigen mit der Besichtigung beauftragen. Dieser kann den Schaden bewerten und wird aufgrund von Altschäden im Schadenbereich ggf. Abzüge für Wertverbesserung vornehmen. Unter Umständen ist am Fahrzeug gar keine wirtschaftlich messbare Schadenerweiterung eingetreten, da der Stoßfänger vielleicht schon aufgrund der Altschäden erneuerungswürdig war.

Themenstarteram 14. November 2015 um 17:46

Danke für die vielen und schnellen Antworten :)

Dann heißt es jetzt wohl abwarten!

Ob jetzt Fotos noch was bringen, wird im Rechtsstreit ein Gericht entscheiden. Ich würde also lieber welche machen, die dann keine Verwendung finden, als keine zu machen und hätte dann welche gebrauht. Und dann nicht nur die Stoßstange hinten, sondern das ganze Auto fotografieren. So dass Stoßstange und Rest auch zusammenpassen.

Themenstarteram 14. November 2015 um 19:52

Okay! Und sollte es zu einem Streit vor Gericht kommen, muss ich die Kosten tragen?

Vermutlich wird es nicht zu einem Prozess kommen, und wenn doch dann wird es der Unfallgegner gegen deine Versicherung sein, das einzige was passieren kann ist die Hochstufung bzw dass es sich nicht lohnt den Schaden zurück zu kaufen. Der Schaden wird durch deine Versicherung geprüft und von ihr bezahlt. Du solltest nur mitteilen das es Vorschäden gibt.

Durch Anwalt, Gutachter und evtl Gericht wird die reine Schadensumme nicht erhöht. Kostet dich also nichts zusätzlich.

Das einzige Risiko wäre dann nur noch dass du gegen deine eigene Versicherung klagst weil du mit der Höhe des geleisteten Schadenersatz nicht einverstanden bist. ;)

Zitat:

@Minithebeast schrieb am 14. November 2015 um 20:52:19 Uhr:

Okay! Und sollte es zu einem Streit vor Gericht kommen, muss ich die Kosten tragen?

Naja, die Forderungen gehen ja erste einmal an die Versicherung. Die streitet sich dann mit dem Forderungssteller.

Jedoch kann man ja seine Versicherung anrufen und ich sage es mal etwas übertrieben, einen versuchten Versicherungsbetrug vorab anzeigen. Dass sie bei der Regulierung nicht nur zwei mal, sogar drei mal hin gucken mögen und nicht vorab regulieren, weil Du hier die Dinge etwas überbeansprucht siehst. Das ist Dein Recht. Das Recht des Unfallgegners einmal ausgeblendet. Tatsächlich stehen ihm eine Regulierung zu, so, wie die Sache vorher da war. Und wenn die Kiste zerbeult und zerkratzt ist, sind diese Vorschäden entsprechend zu würdigen und nicht auf Deine Kosten hin das Auto neu aufbauen zu lassen...

Themenstarteram 18. November 2015 um 19:42

Ein kurzes Update:

Der Unfallgegner hat den Kostenvoranschlag immer noch nicht eingereicht.

 

Ich habe mit meiner Versicherung gesprochen und die meinte, dass ich die 750€ zahlen muss, wenn er den Gutachter meiner Versicherung nicht akzeptiert :(

 

Weiß jemand, ob das möglich ist den Fall bei der Versicherung in Raten abzukaufen?

 

...Naja, immerhin habe ich jetzt noch ein wenig Zeit zu sparen :/

Hallo,

realistisch gesehen, hast Du leider kaum eine andere Wahl. als Dich mit dem Geschädigten auf 750 € zu einigen, da dein Rabattverlust wahrscheinlich höher ist.

Nach meiner Erfahrung, wird die Versicherung keine Anstrengung unternehmen, den Schadenersatz des Gegners unter 750 € zu drücken, da Du den Schaden ohnehin bezahlen wirst, entweder durch Rückkauf oder durch die Hochstufungen.

Deine Versicherung wird sich nicht auf einen Rechtsstreit einlassen, um zu versuchen, die Kosten für dich zu drücken.

Gruß Rainer

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