Unfall mit Unfallflucht! Was nun?
Dann will ich mal,.....
Heute, nach der Arbeit wurde ich von einem weissen Pritschewagen beinahe nach rechts in die Böschung gedrückt. Konnte noch rechtzeitig ne Vollbremsung machen. Danach ist dieser auf der rechten Seite weitergefahren und ich bin auf der linken Seite nach hinten versetzt weiter gefahren. Dann kam eine Rechtskurve und er touchirte mich in der Kurve wieder beinahe, so das ich stark abrbremsen musste und wieder Angst bekamt, auf die linke Seite in die Planke gedrückt zu werden. Nach der Kurve hat er mich dann doch erwischt. War innerstädtisch und normale Geschwindigkeit 45-50 km/h. Sein Wagen hinten kinks gegen meine rechte vordere Stoßstange und den Kotflügel mit seinem Aufbau eingedrückt. Habe wild gehupt und er fuhr einfach weiter, wie im Film. Dachte er fährt an die nächste Tankstelle (da dies eine komplizierte und schlechte Stelle zum Anhalten war) aber er fuhr weiter. Habe mir dann das Kennzeichen notiert und auch das von meinem Hintermann. Bin ihm dann noch einige KM hinterhergefahren und er blinkte wild und bekam das Autofahren nicht auf die Reihe. War ein Ortskundiges Kennzeichen. Habe dann angehalten und der Schaden war größer wie zuerst vermutet. Dachte nur die Stoßstange hats erwischt. DAnn voller Zorn überlegt, wo ist die nächste Polizeidienststelle. Gleich hingefahren nur die hatten keine Sprechzeiten mehr. Dann auf zur Nächsten und Anzeige erstattet. Der Beamte war sehr freundlich und voll imSTress, da auf der Wache die Hölle los war und er alleine war. Nach einer Stunde hat alles geklappt und nuzn frage ich mich Wie Wo Was? Der Beamte teilte mir mit, das dies an die Staatsanwaltschaft gehe und heute noch Ermittlungsbeamte beim Unfallflüchtigen vorbeifahren, wegen evtl. Schäden an seinem KFZ.
Was soll ich jetzt machen bzw. wie geht es weiter? Soll ich mich an einen Anwalt wenden oder was? Habe leider in Unfällen keine Erfahrung. Man konnte mir nicht sagen, wann ich eine Antwort erhalten werde.
Nun, was könnt ihr mir für Ratschläge und Hilfen geben?
gruss
.derAutofahrer
38 Antworten
Hallo,
habe heute Post von meinem Anwalt erhalten. Das Gutachten besagt, das es eine Berührung von beiden Fahrzeugen gab, jedoch nicht, wer wem reingefahren ist. War ja auch klar, das der Gutachter das nicht wissen kann. Die Schadenshöhe wird auf etwa 1730 Euronen zzgl. MwSt. geschätzt. Dieser Betrag wird auch von der Gegnerischen Versicherung Unter Vorbehalt ausbezahlt.
Massgebend wird das Ergebnis der Hauptversammlung bzw. das Verfahren gegen den Unfallfahrer sein. Die Smart-Fahrerin hinter mir, die ja bis dato nicht ausgesagt hat, wird sicherlich auch eine Einladung erhalten, aber eine oder bzw. die Aussage wird sicherlich nicht Hilfreich sein, sonst hätte sie damal bei der Poizei sicherlich eine Aussage gemacht.
Naja morgen muss ich aussagen.... wird das erste Mal sein, das ich einen Gerichtssaal von innen sehe. Bin froh wenn das vorbei ist.
Deweiteren wurde der Wiederbeschaffungswert auf 5900 Euronen geschätzt. Allerdings steht in seinem Gutachten eine 4 Gang-Automatik drinne. Da ist wohl der 5te Gang verloren gegangen. Da muss ich ja mal glatt gucken gehen, ob der wirklich verloren gegangen ist *gg* Aber nichts desto trotz. Hört sich das in meinen Augen alles possitiv an.
Jetzt hoffe ich, das das Verfahren wegen Unfallflucht gerecht ausgeht
gruss
.derAutofahrer
Habe die Gerichtsverhandlung hinter mir. War am Anfang ziemlich nervös, das sich aber beim Beginn meiner Aussage gleich gelegt hatte. Es kamen eigentlich nur zwei Fragen auf. War es in der Strasse laut, also viel Verkehr, was nicht zutraf. Zweite Frage war, hat er in den Rückspiegel geschaut, nach dem es zum Zusammenstoss kam. Weis ich ja nicht ob er in den Rückspiegel geschaut hat oder nicht. Es hatte nur den Anschein, so wie ich es von hinten sehen konnte.
Es ging in meinen Augen nicht um die Unfallflucht, sondern eher darum, ob er es hätte bemerken müssen oder nicht. Eine Berührung beider Fahrzeuge ist ja auf Grund der Unfallspuren von der Polizei bestätigt, u. a. auch von meinem Gutachten, das aber keine Anwendung fand, da es nicht um meinen Schaden ging.
Zu einem Urteil kam es nicht. Das Verfahren wurde gegen eine Geldzahlung vorläufig einestellt!
Keine Ahnung wie das jetzt die Vericherung von dem Halter des Unfallwagens sieht. Diese bezahlt nur unter Vorbehalt, abhängig vom Urteil. Muss da nochmal nachfragen. Nicht das ich jetzt die Kohle bekomme un d nächste Woche wieder zurück überweisen muss.
Als Zeugen waren nur sein Beifahrer, ein Beamter der die Photos von der Unfallaufnahme hatte und meine Person. Nicht eingeladen war die Frau, die direkt hinter mir gefahren ist. Sie hatte ja bereits bei der Polizei die Aussage verweigert.
Mal sehen wie das weiter geht.
gruss
.derAutofahrer
Ist das ne verfahrene Kiste. Ich lese hierja schon seit Anfang mit, aber das nimmt ja immer kuriosere Züge an... ich möcht nicht mit dir tauschen wollen 🙁
Vor allem kann ich absolut nicht nachvollziehen dass die nette Dame hinter Dir strikt die Aussage verweigert. Sie könnte echt dienliche Hinweise in der Sache geben und würde sich in keiner Weise irgendwie in Gefahr begeben wenn sie aussagen würde!
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Ich frage mich die ganze Zeit, warum verweigert die Dame die Aussage! 😕
Zitat:
Original geschrieben von _RGTech
Ist das ne verfahrene Kiste. Ich lese hierja schon seit Anfang mit, aber das nimmt ja immer kuriosere Züge an... ich möcht nicht mit dir tauschen wollen 🙁
Nuja, bis jetzt habe ich das ganze relativ locker gesehen. Man darf aber nicht vergessen, wann der Unfall war. Nach immerhin mehr als 4 Monaten kommt es zu einer Hauptversammlung wegen Verdacht der Fahrerflucht. Der Richter hat mich gefragt, ob der Schaden bereits reguliert wäre, was ich aber verneinte, da ich noch keine Kohle erhalten habe. Der Gutachter meinte bei Begutachtung beider Fahrzeuge, ja und Sie fahren 4 Monate mit dem Schaden durch die Gegend?
Habe keinen Bock, das mein Anwalt nach Erhalt der Nettoschadenssumme es an mich weiterleitet und ich kann es dann wenige Tage oder Wochen später zurückbezahlen.
Es geht ja in der Verhandlung nicht um die Schuldrage, sondern um die Fahrerflucht.
Mal sehen wie es weiter geht.
gruss
.derAutofahrer
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Ich frage mich die ganze Zeit, warum verweigert die Dame die Aussage! 😕
Hatte ja damit gerechnet, das die Dame auch eine Einladung erhalten hat. Waren mit mir drei Zeugen gewesen. Sein Beifahrer, ein Polizeibeamter (der vermutlich das andere Fahrzeug am selbigen Tag begutachtet hat) und meine Wertigket. Haben in meiner Aussage bei Gericht auch erwähnt, das ich auch das Kennzeichen von der Fahrerin hinter mir aufgeschrieben habe. Da fragte man mich dann, habe Sie das auch bei der Polizei angegeben. Ja, das steht doch alles in meiner Aussage, die ich am Unfalltag bei der Polizei gemacht habe, ja sogar das Kennzeichen, und der Fahrzeugtyp einschl. der Fahrzeugfarbe.... *kopfschüttel* ... ja lesen die vor einer Hauptversammlung nichtmal die Akte durch?????
Ich wünsche nur der Samrtfahrerin nicht, das sie mal in eine Situation geratet, wo alle wegschauen und es nicht nur um Blechschaden geht. Das würde ich ihr am liebsten mündlich mitteilen, aber sie war ja nicht eingeladen!
gruss
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Ich frage mich die ganze Zeit, warum verweigert die Dame die Aussage! 😕
Na weil leider viele sich sagen, wieso, washab ich damit zutun? Hinterher hab ich noch was am Hals deshalb...
Habe den Nettobetrag erhalten. Somit scheint der Fall für mich erledigt zu sein. Muss aber nochmal beim RA nachfragen, da dieser Betrag ohne die Auslagenpauschale ist.
Laut dem Schreiben von der Gegnerischen Versicherung: ".... Wir weisen zunächst die Rep.-Kosten netto ... zuzüglich der Auslagenpauschale an....."
Aber eine Strafe hat der Unfallflüchtige eigentlich nicht wirklich erhalten. Gegen eine Geldzahlung wird das Verfahren vorläufig eingestellt. Führerschein ist er auch nicht los. Es ging ja in der Verhandlung eigentlich nur darum, ob er den Zusammenstoss hätte merken müssen. Laut meinem Anwalt wird die Akte geschlossen, wenn die Strafzahlung erfolgt ist. Abgesehen davon ist er auch seinen Arbeitsplatz los, da einiges bei seinem ehem. Arbeitgeber vorgefallen sein muss.
Werde nochmal Rücksprache mit meinem RA halten.
gruss
.derAutofahrer