Unfall mit Unfallflucht! Was nun?

Mercedes C-Klasse W202

Dann will ich mal,.....

Heute, nach der Arbeit wurde ich von einem weissen Pritschewagen beinahe nach rechts in die Böschung gedrückt. Konnte noch rechtzeitig ne Vollbremsung machen. Danach ist dieser auf der rechten Seite weitergefahren und ich bin auf der linken Seite nach hinten versetzt weiter gefahren. Dann kam eine Rechtskurve und er touchirte mich in der Kurve wieder beinahe, so das ich stark abrbremsen musste und wieder Angst bekamt, auf die linke Seite in die Planke gedrückt zu werden. Nach der Kurve hat er mich dann doch erwischt. War innerstädtisch und normale Geschwindigkeit 45-50 km/h. Sein Wagen hinten kinks gegen meine rechte vordere Stoßstange und den Kotflügel mit seinem Aufbau eingedrückt. Habe wild gehupt und er fuhr einfach weiter, wie im Film. Dachte er fährt an die nächste Tankstelle (da dies eine komplizierte und schlechte Stelle zum Anhalten war) aber er fuhr weiter. Habe mir dann das Kennzeichen notiert und auch das von meinem Hintermann. Bin ihm dann noch einige KM hinterhergefahren und er blinkte wild und bekam das Autofahren nicht auf die Reihe. War ein Ortskundiges Kennzeichen. Habe dann angehalten und der Schaden war größer wie zuerst vermutet. Dachte nur die Stoßstange hats erwischt. DAnn voller Zorn überlegt, wo ist die nächste Polizeidienststelle. Gleich hingefahren nur die hatten keine Sprechzeiten mehr. Dann auf zur Nächsten und Anzeige erstattet. Der Beamte war sehr freundlich und voll imSTress, da auf der Wache die Hölle los war und er alleine war. Nach einer Stunde hat alles geklappt und nuzn frage ich mich Wie Wo Was? Der Beamte teilte mir mit, das dies an die Staatsanwaltschaft gehe und heute noch Ermittlungsbeamte beim Unfallflüchtigen vorbeifahren, wegen evtl. Schäden an seinem KFZ.

Was soll ich jetzt machen bzw. wie geht es weiter? Soll ich mich an einen Anwalt wenden oder was? Habe leider in Unfällen keine Erfahrung. Man konnte mir nicht sagen, wann ich eine Antwort erhalten werde.

Nun, was könnt ihr mir für Ratschläge und Hilfen geben?

gruss
.derAutofahrer

38 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von .derAutofahrer


Letzendlich muss ja der Unfallflüchtige bezahlen. Dachte auch schon, wenn er sagt, ich wäre davon gefahren, nur war er vor mir und ich habe ja Anzeige erstattet,
das heißt nix!
sei auf alles gefasst! auch das die geschichte rumgedreht wird...... 😁

Ich hatte mal einen solchen Fall erlebt insofern, daß ich allein war und mein Kontrahent zu dritt. Der ist wie ein Henker auf der engen Straße um die Ecke gestochen - naja, und da fuhr ich schön langsam in Gegenrichtung. Weil sein Auto nicht vorbeipaßte, hat er bei meinem damalingen W124 das eine Sakko-Brett leicht touchiert und auf der anderen Seite die Mauer. Mit Polizei wäre das Ganze vermutlich anders ausgegangen, weil die dann gemerkt hätten, daß er sich das Auto kurz vorher kaputt gemacht hat: Eine neue Beule war am Kotflügel so hoch, daß das nicht von meinem Wagen gewesen sein konnte.

Er wollte keine Polizei - und wußte wohl, warum. Seit dieser Geschichte rufe ich immer die Polizei.

Ja das ist immer so eine Sache, wenn man nicht die Polizei ruft, und auch bei noch so kleinen Schäden. In der Firma sind wir angewiesen, immer die Polizei zu rufen, auch wenn kein Schaden von außen erkennbar ist.

Nur für was sollte ich die Polizei rufen, wenn der andere gemütlich weitergefahren ist. Aber nachdem was man hier in dem anderen Thread lesen tut, werde ich auf jeden Fall immer die Polizei rufen, außer jetzt in dem Fall (Kotflügel zu nd Stoßstange beschädigt mit Fahrerflucht)

gruss
.derAutofahrer

Zitat:

Nur für was sollte ich die Polizei rufen, wenn der andere gemütlich weitergefahren ist.

Um irgendetwas in der Hand zu haben?

Vielleicht hätte die Polizei den Wagen abgefangen?

Zitat:

Original geschrieben von Benz-Fan



Zitat:

Nur für was sollte ich die Polizei rufen, wenn der andere gemütlich weitergefahren ist.

Um irgendetwas in der Hand zu haben?
Vielleicht hätte die Polizei den Wagen abgefangen?

Bis die am Geschehen eingetroffen wären, hätte niemand gewusst, wo die hin gefahren wären. Davon abgesehen, hat die Polizei bei Anzeigenaufnahme mir mitgeteilt, das jemand bei dem am selbigen Tag (war ja schon Abends)vorbei fährt (vermutl. Firmenwagen), zwecks Spurensicherung. Telefonisch war der nicht zu erreichen.

Was geschehen ist ist geschehen, aber vieleicht hätte ich ja anrufen können. Warte jetzt einfach ab, was mir der Anwalt mitteilt bzw. was die Staatsanwaltschaft oder woie auch immer. MAche mich deswegen jetzt nicht verrückt, auch wenn es ärgerlich ist.

Hoffe auf ein Gerechtes Urteil.

gruss
.derAutofahrer

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Es gibt ein paar Neuigkeiten (mehr und weniger).

Naja muste heute nocheinmal zum Polizeihauptmeister, der die Akte auf den Schreibtisch gelegt bekam. Er hatte sich die Unfallstelle angeschaut und fotographiert. Habe ihm dann auf den Bildern das ganze Geschehen erleutertt. Jetzt gibt er die Akte an den Staatsanwalt weiter.

Ich bakam auch einige Informationen zu dem Unfallflüchtigen und zu der Zeugin.
Die Zeugin kann sich an den Unfall nicht mehr erinnern! (So hat man es mir gesagt. Er hat indirekt ausgedrückt, das sie sich da raushalten möchte. Hoffe nur, das sie nicht mal in eine Situation hinein kommt, wo andere wegschauen!!!!

Desweiteren wurden am anderen Fahrzeugen mein halbes Fahrzeug gefunden *ggggg*. Die Spuren wurden sichergestellt. Der Unfallflüchtige weis aber von einem Unfall nichts. Genauso wenig sein Beifahrer (ist Logisch). Der Halter des Wagens sagt weder Ja noch Nein. Mehr kann er auch nichts sagen, da er nicht gefahren ist bzw. dabei war.

Von der Gennerischen Versicherung gibt es auch noch keine Antwort.

So hoffe nun, das der RA das richten wird.

gruss
.derAutofahrer

Zitat:

Original geschrieben von .derAutofahrer


So hoffe nun, das der RA das richten wird.

ohje....

der nächsten schriftverkehr wirst du wohl in 2-3monaten bekommen.....wenn die sache erst jetzt bei den staatsanwalt geht, wird das dauern.....

Sodele,

wollte mich mal wieder melden. War einige Zeit im Ausland und hatte Bereitschaft in meiner Firma, daher hatte die gegnerische Versicherung etwas länger Zeit bekommen, um Stellung zu nehmen. Die Versicherung vom Unfallflüchtigen hatte die Polizeiakte angefordert, um ihre Zahlungspflicht zu prüfen. Unfallflucht wird zum jetzigen Zeitpunkt immer noch vom Fahrer abgestritten. Jetzt hat die Versicherung von dem anderen einen Sachverständigen beauftragt, den Schaden zu begutachten und zu bewerten. Da müssen dann beide Fahrzeuge anwesend sein. Bekam diese Woche auch einen Anruf, nur teilte mir der Sachverständige mit, das die Sache an einen Sachvesrtändigen weitergeleitet wird, der in MA ansässig ist, da dort der Unfall passierte. Bin da mal gespannt, was daraus wird.

gruss
.derAutofahrer

Hallo,

heute kam es endlich zu dem Gutachtertermin. Der Unfallfahrer wurde von dem Bauunternehmen bereits entlassen. Waren wohl mehrere Gründe.

Naja es wurden beide Fahrzeuge in Crashsituation gebracht und alles passte. Es waren sogar noch eindeutig Lackspuren an dem Pritschgewagen zu sehen (wurden ja von der Polizei am Unfalltag ja noch sichergestellt und liegen in der Akte).

Laut Gutachter gibt es da keine Zweifel an dem Unfall. Jetzt muss ich auf Antwort von der Gegnerischen Versicherung warten. Der Gutachter hat sämtliche Ausstattungsdetails aufgeschrieben und meinte, da haben Sie aber viel investiert. Handelt sich um eine Normale C Klasse in Espritausführung mit Automatik, Klima und Sitzheizung.

Denke mal, das ich in etwa 2 bis 3 Wochen Antwort bekomme bzw. mein Anwalt.

gruss
.derAutofahrer

Nachtrag

Von seitens der Staatsanwaltschaft habe ich noch nichts gehört. Weis nicht, ob die Unfallflucht zugegeben wurde. Hoffe nur, das ich da deswegen nicht nochmal "Eingeladen" werde.

Mich würde noch folgendes interessieren. Das Bauunternehmen ist ja der Halter des Wagens, aber der Chef dem das Unternehmen gehört, hat den Unfall ja nicht begangen. Aufkommen muss ja deren Haftpflichtversicherung. Wird da der Halter hochgestuft? bzw. gehe ich davon aus, das das Geld vom Unfallfahrer (wegen Fahjrerflucht) zurückgeholt wird bzw. zumindest eingeklagt wird?

gruss
.derAutofahrer

Der Versicherungsnehmer wird hochgestuft, Halter und Versicherungsnehmer können 2 unterschiedliche Personen sein.

Ob nun die Summe der erhöhten Versicherungsprämie eingeklagt wird oder nicht, entscheidet allein der Versicherungsnehmer, denn der zahlt es schließlich.

Zitat:

Original geschrieben von .derAutofahrer


Wird da der Halter hochgestuft? bzw. gehe ich davon aus, das das Geld vom Unfallfahrer (wegen Fahrerflucht) zurückgeholt wird bzw. zumindest eingeklagt wird?

1) Ja, er wird hochgestuft.

2) Das kommt darauf an: Wenn der Nachweis der groben Fahrlässigkeit erbracht werden kann, kann das Geld vom Unfallfahrer eingeklagt werden - übrigens je nach Gegebenheit sogar die gesamte Schadenssumme! (so bei Alk am Steuer)

Zitat:

Original geschrieben von Owlmirror


1) Ja, er wird hochgestuft.

nicht unbedingt!

wenn er nen flottentarif hat, bei dem es auf den einen unfall mehr oder weniger nicht drauf ankommt, kann es durchaus sein, das er weiterhin seinen bisherigen beitrag zahlt!

Danke für die Antworten. Da es sich um ein kleinen Betrieb handelt, denke ich nicht an einen Flottentarif.

gruss
.derAutofahrer

Flottentarife gibt es schon ab 2 Betriebs-Fahrzeugen. Jede Versicherung entscheidet da individuell.

Vielleicht ist das hier ganz hilfreich:

Zitat:
„Verursacht ein Mitarbeiter einen Unfall, muss zunächst zwischen Eigenschäden und Fremdschäden unterschieden werden. Personen- oder Sachschaden des Unfallopfers zahlt in jedem Fall die Kfz-Haftpflichtversicherung“, sagt Klaus Heiermann, Rechtsexperte der ARAG Allgemeine Rechtschutz-Versicherungs-AG. Jedes Unternehmen sei gesetzlich verpflichtet, eine solche Versicherung für alle Dienstwagen abzuschließen. Die zugehörigen Fahrer sind dabei immer mitversichert. Für Schäden gelten dann dieselben Bestimmungen wie im privaten Leben: Wer zahlt, hängt vom Grad der Fahrlässigkeit des Unfallverursachers ab.

Für Dienstfahrten gelten allerdings drei Grade von Fahrlässigkeit. Wird dem Fahrer nur leichte Fahrlässigkeit vorgeworfen, haftet der Arbeitgeber voll. Bei mittlerer Fahrlässigkeit teilen Firma und Fahrer den Schaden. Da Dienstwagen üblicherweise vollkaskoversichert sind, muss der Angestellte dann die Selbstbeteiligung bezahlen. Arbeitsgerichte haben zudem entschieden, dass der Betrag ein halbes Monatsgehalt nicht überschreiten darf.

Teuer wird es bei grober Fahrlässigkeit. Alkohol- und Drogenkonsum, Überfahren roter Ampeln, Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung oder das Studieren von Akten während der Fahrt zählen zu grob fahrlässigem Verhalten. Passiert dadurch ein Unfall, haftet der Fahrer allein für den Schaden – allerdings auch hier nur bis zur Höhe von maximal drei Monatsgehältern. Vorsicht ist geboten bei privaten Fahrten: „Bei dienstlichen Reisen genießt der Arbeitnehmer das Haftungsprivileg. Bei Privatfahrten kann ihm der Arbeitgeber dagegen die volle Haftung auferlegen“, erklärt Klaus Jonas, Justiziar der Kfz-Sparten der Ergo Versicherungsgruppe."
Quelle: www.handelsblatt.com

Hallo,

Heute kurzer Schock, aber mir war sofort klar, was in dem Schreiben steht. Habe vom Amtsgericht eine Einladung als Zeuge erhalten. Es steht geschrieben

"Ladung zur Vernehmung als Zeugin / Zeugen am ...... zur Hauptversammlung im Strafverfahren gegen ..... wegen Verdacht des unerlaubten Entfernen vom Unfallort".

Habe bisher gehofft, das ich nicht vorgeladen werde. Aber was soll man machen. Ob die Straftat zugegeben wurde weis ich nicht, denke aber die wird weiterhin bestritten. Denke da wird die Fahrerin hinter mir auch vorgeladen werden. Hatte diese ja als Zeugin angegeben, aber diese kann sich einen Tag später leider an nichts mehr erinnern. Sonst wäre sicherlich alles schon geklärt.

Wird meine erste Anwesendheit in einem Gerichtssaal sein.

gruss
.derAutofahrer

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