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UNFALL MIT TRAKTOR

Themenstarteram 15. Juli 2010 um 11:51

Hallo erstmal,

meine Frage ich hatte einen Unfall mit einem Traktor, der links in den Feldweg einbiegen wollte, angeblich geblinkt hat, aber laut Gutachten der Versicherung und Polizei keinen Schulterblick ,denn dann hätte ermich gesehen, jetzt will seine Versicherung den Anteil auf 50:50 abrechnen, da ich aber von der Polizei weiss bei solchen Fällen mit Traktorfahrer 2/3 der Traktorfahrer 1/3 der PKW Fahrer,ist das richtig, und was kann ich alles bei dem Unfallverurscher geltend machen,

Danke schon jetzt für eine Antwort.

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8 Antworten
am 15. Juli 2010 um 13:06

Hallo Juanita12,

ich kenne Deinen Fall natürlich nicht und das nachfolgende bezieht sich daher NICHT auf Deinen Fall.

Faktisch achte ich peinlich genau auf funktionierende Blinker und trotzdem werde ich regelmässig fast von Autos abgeschossen.

Blinker werden missachtet oder es wird mit mehr als 100 überholt und dann kann das Auto nicht meht auf meinen Blinker reagieren.

Schulterblick ist nett aber dann sehe ich einen Kipperaufbau - also wenn dann Spiegelblick und auch hier kann ein Auto locker hinter dem Anhänger "unsichtbar" her fahren.

Also praktisch und das ist nur meine Meinung wird hier eine 50/50 Lösung angestrebt weil keiner beurteilen kann wer Schuld hat. Das könnte zu 100% der nicht blinkende Traktor sein oder zu 100% Du weil Du zu schnell im Vergleich zum Traktor warst oder den Blinker übersehen hast.

Ich denke also wir sperchen über eine Einigung der Versicherungen und nicht über eine Schuldfrage.

Grüssle Micha

am 15. Juli 2010 um 21:02

Weshalb im Straßenverkehr der Traktorfahrer bei ungeklärter Schuldfrage den größeren Anteil der Schuld haben sollte, ist juristisch nicht nachvollziehbar.

Im Rahmen der Gefährdungshaftung geht "alleine von der Inbetriebnahme eines zulassungspflichtigen Fahrzeuges eine Gefahr aus". Das Überholen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr, ist eine verzichtbare Handlung, welche ein erhöhtes Risiko bedingt und besondere Sorgfaltspflicht gleichermaßen voraus setzt.

Wenn ein Richter, einen Verhandlungsfall voraus gesetzt, den Löwenanteil der Schuld beim Abbieger, nicht beim Überholer sieht, dann hast Du richtig Schwein gehabt. Sollte es so weit kommen, sei so nett und teile uns dies mit. Dies wäre schlicht ein seltener Fall.

Beste Grüße

lt.commander

am 15. Juli 2010 um 22:01

in meiner nachbarschaft ist es so passiert das die schuld dem abbieger zugesprochen wurde und der überholer recht bekam weil der abbieger nicht geblinkt hat.

Themenstarteram 16. Juli 2010 um 5:41

Zitat:

Original geschrieben von lt.commander

Weshalb im Straßenverkehr der Traktorfahrer bei ungeklärter Schuldfrage den größeren Anteil der Schuld haben sollte, ist juristisch nicht nachvollziehbar.

Im Rahmen der Gefährdungshaftung geht "alleine von der Inbetriebnahme eines zulassungspflichtigen Fahrzeuges eine Gefahr aus". Das Überholen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr, ist eine verzichtbare Handlung, welche ein erhöhtes Risiko bedingt und besondere Sorgfaltspflicht gleichermaßen voraus setzt.

Wenn ein Richter, einen Verhandlungsfall voraus gesetzt, den Löwenanteil der Schuld beim Abbieger, nicht beim Überholer sieht, dann hast Du richtig Schwein gehabt. Sollte es so weit kommen, sei so nett und teile uns dies mit. Dies wäre schlicht ein seltener Fall.

Beste Grüße

lt.commander

Themenstarteram 16. Juli 2010 um 5:49

Hallo,

und danke für deine Antwort, das Verfahren gegen mich wurde laut Staatsanwalt eingestellt.

Der Traktorfahrer hat eine Rückschaupflicht und da 2 mal, dieses hat er laut Polizei nicht gemacht und daher bekommt er, bedingt durch das Fahren mit einem grösseren Fahrzeug.

Normalerweise ist die Schuld dann 2/3 Traktorfahrer und 1/3 ich, kennt jemand Gesetzestexte hierzu, denn behaupten kann ich viel er hatte keinen Blinker gesetzt und sich auch nicht links eingeordnet oder die Fahrt verlangsamt.

Zitat:

Original geschrieben von juanita12

 

Normalerweise ist die Schuld dann 2/3 Traktorfahrer und 1/3 ich, kennt jemand Gesetzestexte hierzu, denn behaupten kann ich viel er hatte keinen Blinker gesetzt und sich auch nicht links eingeordnet oder die Fahrt verlangsamt.

Ein Traktor mit Anhänger wird sich in der Regel nie weit links einordnen wenn er links abbiegen muss sondern nach rechts ausholen müssen, ich kann garnicht mehr zählen wie viele Vollidioten ich im PKW dieses Jahr wieder beinahe abgeschossen habe weil diese glaubten links an mir vorbeiziehen zu müssen! Noch besser sind die Helden die meinen nen Feldwirtschaftsweg nutzen zu müssen und dann noch von der Hauptstraße mit Schwung auf diesen einbiegen, wegen so einem musste ich dieses Jahr schon einen Kipper in den Graben werfen beim Ausweichen weil ich ihm sonst den Kopf mim Frontlader abgerissen hätte (Frontlader gehört normal angeboben bei Straßenfahrt,ging an dieser Stelle nicht ganz hoch wegen Bäume)

Zitat:

Normalerweise ist die Schuld dann 2/3 Traktorfahrer und 1/3 ich, kennt jemand Gesetzestexte hierzu, denn behaupten kann ich viel er hatte keinen Blinker gesetzt und sich auch nicht links eingeordnet oder die Fahrt verlangsamt.

Da geht aus keinem Gesetz heraus vor, das entwickelt sich aus der Rechtsprechung. Wenn Du eine andere Meinung wie die Versicherung hast nimm Dir einen Anwalt.

Sehr geehrter Herr Autofahrer,

was hast du in der Fahrschule gelernt?

§1 der Stvo: So fahren das man keinen gefährdet.

Wie will man sich auf ner Landstraße Links einordnen wenn das Fahrzeug so breit ist wie der Fahrstreifen?

Wie will er Schulterblick machen wenn er nach hinten eh nix sieht sondern nur durch den spiegel?

Warum sollte er fahrt großartig verlangsamen wenn er eh nur 25 bis 35 KMH gefahren ist?

Sobald er den Blinker gesetzt hat ist er ausm schneider.

Du als Überholender musst der Gefahr bewusst sein, wenn du ein Längeres Fahrzeug überholst.

Ich fahre regelmäßig nen John Deere 6820 oft Maschinen dran mit 3 Metern breite, durch die bodenwellen hat man aufzupassen man durch das Schaukeln den Karre überhaupt noch auf der Straße halten kann und dann überholen solche bekloppte Autofahren noch dabei obwohl mein Fahrzeug sowieso schon über den mittelstreifen hinaus breit ist.

dann haben mich schon Autos überholt da war ich mit 2 18 Tonnern Kipper unterwegs voll mit Mais und die überholen und schätzen die Länges des Zuges falsch ein. Sie sind dann am hinteren anhänger dann vorbei und merken ups es kommt doch da vorne gegenverkehr und stehen noch neben nem 18 Tonner.

Ganz ehrlich mich wundert es das trotz der gefahr sooooo wenig passiert.

nen Kumpel fuhr mit nem Mädrescher mal genau so rechts in nen Feldweg rein er hatte geblinkt.

ein golf2 kahm angeheizt und meinte ihn überholen zu müssen.

danach hatter ein ein Cabrio mit unfallschaden.

Das Dach vom Auto hing am Häcksler und die Motorhaube klemmte unter der Hinterachse des Mädreschers.

zum Glück hat der fahrer sein Kopf eingezogen! er kahm mit leichten prellungen davon.

Seine versicherung musste 100% Aufkommen für den Schaden am Mähdrescher. nen neuen Häcksler und ne Spurstange und die Zylinder von nem Claas Lexion 480 waren nicht gerade Günstig.

 

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