Unfall mit RettungsTransportWagen im Einsatz inkl. Notarzt an Board

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Mercedes

Falls es euch interessiert, wie es aussieht, wenn ein RTW mit Blaulicht in das Heck eines W212 rauscht, dann seht her!

Leider ist der Notarzt im RTW verrletzt worden.Sein Einsatzwagen folgte ihm ebenfalls mit Sonderrechten. Was mit dem Patienten ist und wie es dem Notarzt geht, weiß ich leider nicht, da die Sanis mich direkt weggeschickt haben.

Sowohl der Fahrer des Notarztwagens als auch die Polizei bestätigte mir, dass ich ganz richtig gehandelt habe.

Ich fuhr in einer einspurigen Baustelle, dabei näherte sich von hinten der RTW mit Sonderrechten und dahinter das NEF, ebenfalls mit Sonderrechten. Ich wollte beide sofort durchlassen und fuhr am Ende der Baustelle unter Betätigung des rechten Blinkers nach rechts an den Straßenrand und hielt direkt
hinter der Baustellen an, damit das die Beiden zwischen
dem an der Ampel wartenden Gegenverkehr und mir hätte durchfahren können. Doch die junge Fahrerin hat die Situation wohl falsch eingeschätzt und ist mir hinten volle Kanne reingekachelt.

Leider hat die Fahrerin des RTW jetzt ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterschreitung des Sicherheitabstands mit Unfallfoge am Hals. 😠

Hier das Gutachten mit Bildern.

Wirtschaftlicher Totalschaden. 15500€ Sachschaden, Wiederbeschaffungswert 13500, Restwert 4500€.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Tataa schrieb am 20. April 2020 um 20:02:07 Uhr:


Vielleicht sollte man aber mal darüber nachdenken.

D.h.: Ich bin jung und unerfahren und mache am Besten noch mit 17 den Führerschein B. Dann überkommt mich die Samariterphase und ich werde Sanitäter. Dann darf ich einfach so 3,5t mit 160PS oder mehr und mit 4 oder 5 Personen, teilweise nicht angeschnallt oder liegend an Board mit Sonderrechten fahren?

Gut, dann will ich auch mal. Es liegt zwar schon eine Weile zurück, aber diesen Job habe ich auch mal gemacht, in Voll- und in Teilzeit, insgesamt gute 10 Jahre. Wir mussten zu Beginn ein Fahrsicherheitstraining absolvieren. Klar, mit Anfang 20 waren wir nun auch nicht gerade die Veteranen unter den Fahrern.

Ich kann nicht für alle Hilfsorganisationen (DRK / ASB / JUH / MHD etc.) in ganz Deutschland sprechen, aber mit 17 kommt garantiert niemand ans Steuer. Und einfach so darf man so ein Fahrzeug auch nicht führen. Bei uns gab es Belehrungen, dann durften wir irgendwann die Leerfahrten machen und bevor wir die erste Schicht komplett selber fahren durften hat sich der Fahrdienstleiter davon überzeugt, dass wir mit den Fahrzeugen umgehen können.

Und Fahrten mit Patient unter Sondersignal wurden besonders vorsichtig durchgeführt: lange vor dem Kreuzungs- oder Einmündungsbereich die Trompete an und während der Rotphase erst abwarten, bis der Verkehr vollständig steht.

Klar, Vollkoffer gibt es überall. Aber das ist nicht die Regel.

MfG
Philipp

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Genau, erst mal fahren lernen und sich die Hörner abstoßen. Aber leider ist es so, dass auch im Rettungsdienst Personalmangel besteht und da wird genommen, was kommt.

Wie schon richtig erkannt wurde, ist der Beifahrer der höher qualifizierte. Daher ist es unmöglich, den Sani auf den rechten Sitz zu verdonnern. Besser wäre es, wenn man sagt, frühestens mit 3 bis 5 Jahren Fahrerfahrung sollte man am Steuer eines solchen Fahrzeuges Platz nehmen. Das lässt sich aber schlecht umsetzen. Wer soll das überwachen oder kontrollieren? Die Dauer des Besitzes der Fahrerlaubnis sagt nichts über die Fahrpraxis aus.

Aber vielleicht über die Reife des Fahrzeugführers. Warum darf man einen LKW-FS nicht mit 17 oder 18 machen?

Als ich mit 21 bei der BW auch zum Kraftfahrer ausgebildet wurde (BF), musste man vorher schon einen zivilen FS haben. Da es bei der BW auch Fahrzeuge mit Sonderrechten gibt, war das Bestandteil der Ausbildung. Das war allerdings ein Witz. Man hat nur eingetrichtert bekommen: "Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ ausgeübt werden!" Das wars!
😉

Ja, das stimmt. In der Ausbildung kommt die Schulung über Sonder- und Wegerechte viel zu kurz.

Die gegnerische VS hat nun ein Veto zum Restwert eingelegt. Es gibt wohl ein Angebot von 4733€! (Im Gutachten standen 4700€). Was für ein Witz! Da ich reparieren lasse, ist das sowieso obsolet! 😉

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Bei uns in der Feuerwehr gibt es Fahrzeuge die erst ab 21 Jahren bewegt werden dürfen. Darunter zählt auch der Mannschaftstransportwagen, ein VW T5. Funktioniert gut, daran halten sich alle.

Ist auch nur logisch, die Fahrzeuge sind immer voll besetzt und der Großteil ist auch nicht angeschnallt. Wenn wir wegen einer Brandmeldeanlage ausrücken, rüsten sich 2 Mann mit Atemschutz während der Fahrt aus. Da ist ein Sicherheitsgurt für 4 Mann im Fahrgastraum nur hinderlich.
Da will man selber auch nicht von nem Fahranfänger chauffiert werden der nur gelegentlich mal große LKWs fährt.

Aber der Personalmangel im Rettungsdienst tut wohl sein übriges. Wird sich wohl nicht mehr ändern

Noch eine Frage an die Experten: Braucht man zum gewerblichen Transport von Personen nicht einen P-Schein?

Zitat:

@Tataa schrieb am 20. April 2020 um 19:23:30 Uhr:


Noch eine Frage an die Experten: Braucht man zum gewerblichen Transport von Personen nicht einen P-Schein?

Nicht für den Rettungsdienst.

Gruss
Jürgen

Vielleicht sollte man aber mal darüber nachdenken.

D.h.: Ich bin jung und unerfahren und mache am Besten noch mit 17 den Führerschein B. Dann überkommt mich die Samariterphase und ich werde Sanitäter. Dann darf ich einfach so 3,5t mit 160PS oder mehr und mit 4 oder 5 Personen, teilweise nicht angeschnallt oder liegend an Board mit Sonderrechten fahren?

Es kommt noch besser, du darfst Theoretisch bis 7,5 Tonnen fahren mit dem B Führerschein.

Möglich macht das der “Feuerwehrführerschein“ paar Fahrstunden und ne kleine Prüfung und zack darf man 7,5 Tonnen fahren ohne jegliche Vorkenntnis von LKWs und nur mit Klasse B! Gilt jedoch nur für Feuerwehrfahrzeuge, THW oder Rettungsdienste.

Kommt zustande weil die Komunen keine Kohle haben den Ehrenamtlichen einen gescheiten C oder CE Führerschein zu bezahlen. Da macht man dann lieber sowas.
Bei der Bundeswehr haben viele den C Führerschein hinther geschmissen bekommen obwohl viele den Lappen garnicht gebraucht haben.

Irgendwann kommt der Tag wo bei der Feuerwehr keiner mehr fahren darf. Die wenigsten haben den C und immer weniger werden die 7,5t Fahrzeuge weil die immer chronisch überladen sind und eigentlich garnicht bewegt werden dürfen.

Zitat:

@Tataa schrieb am 20. April 2020 um 20:02:07 Uhr:


Vielleicht sollte man aber mal darüber nachdenken.

D.h.: Ich bin jung und unerfahren und mache am Besten noch mit 17 den Führerschein B. Dann überkommt mich die Samariterphase und ich werde Sanitäter. Dann darf ich einfach so 3,5t mit 160PS oder mehr und mit 4 oder 5 Personen, teilweise nicht angeschnallt oder liegend an Board mit Sonderrechten fahren?

Gut, dann will ich auch mal. Es liegt zwar schon eine Weile zurück, aber diesen Job habe ich auch mal gemacht, in Voll- und in Teilzeit, insgesamt gute 10 Jahre. Wir mussten zu Beginn ein Fahrsicherheitstraining absolvieren. Klar, mit Anfang 20 waren wir nun auch nicht gerade die Veteranen unter den Fahrern.

Ich kann nicht für alle Hilfsorganisationen (DRK / ASB / JUH / MHD etc.) in ganz Deutschland sprechen, aber mit 17 kommt garantiert niemand ans Steuer. Und einfach so darf man so ein Fahrzeug auch nicht führen. Bei uns gab es Belehrungen, dann durften wir irgendwann die Leerfahrten machen und bevor wir die erste Schicht komplett selber fahren durften hat sich der Fahrdienstleiter davon überzeugt, dass wir mit den Fahrzeugen umgehen können.

Und Fahrten mit Patient unter Sondersignal wurden besonders vorsichtig durchgeführt: lange vor dem Kreuzungs- oder Einmündungsbereich die Trompete an und während der Rotphase erst abwarten, bis der Verkehr vollständig steht.

Klar, Vollkoffer gibt es überall. Aber das ist nicht die Regel.

MfG
Philipp

Zitat:

@Nicsen1711 schrieb am 20. April 2020 um 20:13:51 Uhr:


Möglich macht das der “Feuerwehrführerschein“ paar Fahrstunden und ne kleine Prüfung und zack darf man 7,5 Tonnen fahren ohne jegliche Vorkenntnis von LKWs und nur mit Klasse B! Gilt jedoch nur für Feuerwehrfahrzeuge, THW oder Rettungsdienste.

Gilt nicht für Rettungsdienste sondern nur für den Katastrophenschutz/Bevölkerungsschutz. Der Regelrettungsdienst ist davon ausgenommen. Zumindest hat man mir das so gesagt als ich den "Lehrerschein" für unsere Organisation gemacht habe damit ich die Jungs und Mädels ausbilden darf.

Gruss
Jürgen

Ich hatte meinen ersten selbstverschuldeten Unfall mit 30, also nach 12 Jahren Fahrerlaubnis. Wollt Ihr die Anfänger lieber am Patienten als am Steuer? Nichts für Ungut, aber ist doch lobenswert, dass es noch junge Interessenten an Berufen gibt, die der Allgemeinheit dienen und nicht auf sozialen Medien basieren. Unfälle passieren leider. Der Fahrer wird sicher daraus lernen.

Nächste Woche geht es in Rund drei! Klage am Landgericht gegen Halter, Fahrer und Versicherung. Da ich nicht der Halter des Dicken bin, werde ich als Zeuge geführt.

Mitlerweile sind alleine über 4000€ Nutzungsausfall aufgelaufen! 😰

Was ist denn bei dem Fall streitig? Schuldfrage oder Höhe des Schadens?

Gruß
Hagelschaden

Das ging aber fix mit Termin am LG! Viel Erfolg! Vor Gericht und auf hoher See ist man ja bekanntlich in Gottes Hand!

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