Unfall mit Radfahrer (Geisterfahrer) Schuldfrage...
Wer hat Schuld?
Ich will von einem Parkplatz runterfahren um nach rechts auf die Straße abzubiegen, dabei überfahre ich den Fuß und Radweg. Ich halte an, um den von links kommenden Verkehr im Auge zu behalten. (Die Motorhaube steht also schon auf der Straße)
Plötzlich knallt mir ein Fahradfahrer von rechts in die Seite. (Zerstört mir die Windschutzscheibe und fällt vor das Auto)
Der Radfahrer hat nicht den Radweg befahren, sondern die Straße. Das auch noch auf der falschen Seite. Quasi Geisterfahrer...
Die polizei sagt wir hätten beide Schuld (Teilschuld) und mir droht eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Wie würdet Ihr die Schuldfrage beantworten?
Wie erwähnt, mein Auto stand, der Radfahrer war auf der Falschen Seite unterwegs und dazu noch auf der Straße obwohl ein Radweg vorhanden ist...
Meine Position ist ROT
Radweg ist GRÜN
Radfahrer ist GELB
Beste Antwort im Thema
Recht haben und Recht bekommen sind 2 paar Schuhe. Was die Polizei sieht, sieht die Versicherung anders, ebenso der Staatsanwalt, wobei hier wohl eine Klage wegen Körperverletzung eingestellt wird.
Also Anwalt holen und mit dem weitermachen und hier vom Ergebniss berichten, alles andere ist sinnlos...
78 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Counderman
Teilschuld wäre in diesem Fall mehr als lächerlichglaub auch nicht das das bei raus kommt
man kann nicht Verkehrtrum in eine Einbahnstrasse fahren dann gegen eine stehendes Fahrzeug obwohl auch noch ein Fahrradweg vorhanden ist
da wäre sowieso noch zu klären ob der unter Drogen stand ich mein hallo?
Der Fahrradfahrer fuhr auf der Hauptstrasse und hatte Vorfahrt er hat lediglich das Rechtsfahrgebot nicht beachtet. Ob du nun rechts links oder Quer über die Hauptstrasse fährst es bleibt die Vorfahrtberechtigte Strasse und der Autofahrer ist Wartepflichtig.
Der Polizist wird mit der Teilschuld nicht ganz unrecht haben, da dem Radfahrer das falsche fahren auf der Vorfahrtberechtigten Strasse zur Last gelegt wird.
Nichts desto Trotz ist der Unfallverursacher der PKW Fahrer gewesen.
Und wieseo soll der Fahrradfahrer unter Drogen gestanden haben?
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Das hierZitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Hallo,
also als erstes würde ich mir auch einen Anwalt mit ins Boot holen.
Zweitens, würde ich alle Hebel in Gang setzten, dass der Radfahrer die volle Schuld bekommt.Teilschuld und Anzeige wegen Körperverletzung ? Ich frage mich was Du falsch gemacht hast, in meinen Augen ist der einzige der sich hier strafbar macht der Radfahrer (zumindest hat "er" sich nicht ordnungsgemäss verhalten).
§ 10 StVO - Einfahren und Anfahren
Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.
naja das zählt hier aber nicht weil er ja nicht angefahren ist sondern stand
mich würde halt interressiern was der Fahrradfahrer gesagt hat
ist er gefahren stand er
keine ahnung
eigentlich ist es nur relevant was der Fahrradfahrer sagt
wenn er sagt das Fahrzeug is rausgefahren
ist es schlecht
da es der einzige sinnvolle und nachvollziehbare Grund ist das der Fahrradfahrer da überhaupt reinfährt (mal Drogen, halb nackte Frau am Straßenrand, Suizid und Alkohol ausgenommen)
Zitat:
Original geschrieben von Counderman
naja das zählt hier aber nicht weil er ja nicht angefahren ist sondern stand
mich würde halt interressiern was der Fahrradfahrer gesagt hat
ist er gefahren stand er
keine ahnung
eigentlich ist es nur relevant was der Fahrradfahrer sagt
wenn er sagt das Fahrzeug is rausgefahren ist es schlecht
da es der einzige sinnvolle und nachvollziehbare Grund ist das der Fahrradfahrer da überhaupt reinfährt (mal Drogen, Suizid und Alkohol ausgenommen)
Also du nimmst nun an das der Fahrradfahrer
bewusst und absichtlichin ein stehendes Auto welches noch auf dem Bürgersteig steht reingefahren ist?
Dann solltest du den ersten Satz des TE nochmals genau lesen und auch verstehen können.....
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Also du nimmst nun an das der Fahrradfahrer bewusst und absichtlich in ein stehendes Auto welches noch auf dem Bürgersteig steht reingefahren ist?Zitat:
Original geschrieben von Counderman
naja das zählt hier aber nicht weil er ja nicht angefahren ist sondern stand
mich würde halt interressiern was der Fahrradfahrer gesagt hat
ist er gefahren stand er
keine ahnung
eigentlich ist es nur relevant was der Fahrradfahrer sagt
wenn er sagt das Fahrzeug is rausgefahren ist es schlecht
da es der einzige sinnvolle und nachvollziehbare Grund ist das der Fahrradfahrer da überhaupt reinfährt (mal Drogen, Suizid und Alkohol ausgenommen)
ne das nicht
er stand ja in die Straße rein
aber er sagt er stand da schon ein paar Sekunden
also ist der Fahrradfahrer in ein stehendes Hindernis reingefahren
vielleicht waren auch einfach nur seine Bremsen kaputt
wurde das überprüft?
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Zitat:
Original geschrieben von Counderman
ne das nicht
er stand ja in die Straße rein
aber er sagt er stand da schon ein paar Sekunden
also ist der Fahrradfahrer in ein stehendes Hindernis reingefahren
vielleicht waren auch einfach nur seine Bremsen kaputt
wurde das überprüft?
Du begibst dich wieder in den spekulativen Bereich.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Du begibst dich wieder in den spekulativen Bereich.Zitat:
Original geschrieben von Counderman
ne das nicht
er stand ja in die Straße rein
aber er sagt er stand da schon ein paar Sekunden
also ist der Fahrradfahrer in ein stehendes Hindernis reingefahren
vielleicht waren auch einfach nur seine Bremsen kaputt
wurde das überprüft?
einen Grund ausser Blödheit muss es für sowas geben 😁
die kaputten Bremsen wären natürlich auch logisch
der letzte Tüv für das Fahrrad is möglicherweise schon ewig her
er konnte nicht auf die Fahrbahn ausweichen weil da ja der Verkehr kam und musste notgedrungen in das Auto reinrauschen
Zitat:
Original geschrieben von Counderman
einen Grund ausser Blödheit muss es für sowas geben 😁Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Du begibst dich wieder in den spekulativen Bereich.
die kaputten Bremsen wären natürlich auch logisch
der letzte Tüv für das Fahrrad is möglicherweise schon ewig herer konnte nicht auf die Fahrbahn ausweichen weil da ja der Verkehr kam und musste notgedrungen in das Auto reinrauschen
Vielleicht ist der einfache Grund, dass der PKW doch nicht so lange stand?
Hier geht es nur darum, wer welchen Unfallhergang beweisen kann und wenn der TE nicht beweisen kann, dass er bereits so lange und deutlich sichtbar gestanden hat, dann ist der ganze Vortrag für die Füße und er muss schlicht und ergreifend damit leben, dass er dem Radler die Vorfahrt genommen und für dessen Schäden einzustehen hat.
Unter Umständen wird dem Radler angelastet werden können, dass er den Unfall hätte vermeiden können, wenn er auf der richtigen Seite gefahren wäre.
Aber wir wissen ja nicht einmal, ob der Radweg nicht vielleicht doch für beide Richtungen freigegeben ist und der Radler vielleicht doch auf dem Radweg fuhr. Der TE hat den Radler ja vermutlich erst gesehen, als er in der Scheibe einschlug.
Lies doch in aller Ruhe den Beitrag von Elk_EN nochmal. Da ist es doch schon erklärt.
Irgendwelches "es hätte auch so sein können" ist doch völlig unnötig.
wenn es so wäre versteh ich nicht wieso er hier überhaupt was posten sollte
ich mein wir sind ja hier nicht in Amerika wo wir als mögliche Geschworene Einfluß nehmen könnten
Dreimal darfst Du raten, wie sich der Eingangsbeitrag lesen würde, wenn der Radler ihn geschrieben hätte.
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Vielleicht sollten du darüber am wenigsten lästern tun 😉Zitat:
Original geschrieben von quali
Vorteil bei der Benutzung derartiger Abkürzungen ist natürlich, daß man nicht erkennen kann, ob der Anwender der deutschen Grammatik mächtig ist.😉🙄
Siehe z.B. hier:
http://www.youtube.com/watch?v=nrRRGCeEh1U
🙂🙄😕
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Dreimal darfst Du raten, wie sich der Eingangsbeitrag lesen würde, wenn der Radler ihn geschrieben hätte.
wohl auch wahrheitsgemäß da er sonst total unnötig wäre
Zitat:
Original geschrieben von Counderman
wohl auch wahrheitsgemäß da er sonst total unnötig wäreZitat:
Original geschrieben von Hafi545
Dreimal darfst Du raten, wie sich der Eingangsbeitrag lesen würde, wenn der Radler ihn geschrieben hätte.
🙄 Ja, natürlich. Nur hat in dieser Situation eben seine Wahrnehmung. Und das Ende vom Lied ist die Abwägung zwischen den Wahrheiten.
Zitat:
Original geschrieben von zs77706
erstmal kein ende in sicht... man kann sich nicht einigen! fall geht vor gericht.
Wie hat der Radfahrer denn die Situation geschildert?
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Der Fahrradfahrer fuhr auf der Hauptstrasse und hatte Vorfahrt er hat lediglich das Rechtsfahrgebot nicht beachtet. Ob du nun rechts links oder Quer über die Hauptstrasse fährst es bleibt die Vorfahrtberechtigte Strasse und der Autofahrer ist Wartepflichtig.Der Polizist wird mit der Teilschuld nicht ganz unrecht haben, da dem Radfahrer das falsche fahren auf der Vorfahrtberechtigten Strasse zur Last gelegt wird.
Nichts desto Trotz ist der Unfallverursacher der PKW Fahrer gewesen.
Und wieseo soll der Fahrradfahrer unter Drogen gestanden haben?
Das was Du hier niederschreibst ist in meinen Augen Wunschdenken.
Seit wann hat ein Verkehrsteilnehmer, der auf der falschen Seite unterwegs ist und zudem noch gegen die Einbahnstrasse fährt, Vorfahrt.
Zudem darf ich auch noch evtl. an den §1 der STVO erinnern (was hier ja völlig ausser acht gelassen wurde)
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Dem zu entnehmen hat sich der Radfahrer nicht daran gehalten. Er ist auf ein stehendes Fahrzeug gefahren, was soviel heisst, dass er sein Gefährt (Fahrzeug) in keinster Weisse unter Kontrolle hatte und dieses nicht rechtzeitig stoppen konnte.
Zudem glaube ich, dass es noch immer Gültigkeit hat, dass der auffahrende Verkehrsteilnehmer Unfallverursacher ist. Sowieso wenn das Fahrzeug in das er reinfährt steht.