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Unfall mit Radfahrer (Geisterfahrer) Schuldfrage...

Themenstarteram 1. Juni 2011 um 9:27

Wer hat Schuld?

Ich will von einem Parkplatz runterfahren um nach rechts auf die Straße abzubiegen, dabei überfahre ich den Fuß und Radweg. Ich halte an, um den von links kommenden Verkehr im Auge zu behalten. (Die Motorhaube steht also schon auf der Straße)

Plötzlich knallt mir ein Fahradfahrer von rechts in die Seite. (Zerstört mir die Windschutzscheibe und fällt vor das Auto)

Der Radfahrer hat nicht den Radweg befahren, sondern die Straße. Das auch noch auf der falschen Seite. Quasi Geisterfahrer...

 

Die polizei sagt wir hätten beide Schuld (Teilschuld) und mir droht eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Wie würdet Ihr die Schuldfrage beantworten?

Wie erwähnt, mein Auto stand, der Radfahrer war auf der Falschen Seite unterwegs und dazu noch auf der Straße obwohl ein Radweg vorhanden ist...

Meine Position ist ROT

Radweg ist GRÜN

Radfahrer ist GELB

Tuba2
Beste Antwort im Thema

Recht haben und Recht bekommen sind 2 paar Schuhe. Was die Polizei sieht, sieht die Versicherung anders, ebenso der Staatsanwalt, wobei hier wohl eine Klage wegen Körperverletzung eingestellt wird.

Also Anwalt holen und mit dem weitermachen und hier vom Ergebniss berichten, alles andere ist sinnlos...

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Du bist halt vor Gericht der Willkür des Richters ausgeliefert. Einer entscheidet so, der andere wieder anders. Das ist für mich eben das Merkmal einen Bananenrepublik, auch wenn das einem speziellen hier nicht passt- was mir aber auch egal ist.

Ich denke hier ist noch zu beachten, dass der Radweg vielleicht in beide Richtungen freigegeben war? Dann wäre der Radfahrer, sofern er auf dem Radweg unterwegs war, nicht in die falsche Richtung gefahren und wird sich möglicherweise darauf berufen, dass er auf die Straße versucht hat auszuweichen.

Aber das ist jetzt reine Spekulation, da wir die örtlichen Gegebenheiten nicht weiter kennen undauch nicht wissen ob und was der Radfahrer dazu zu sagen hat.

Daher abwarten was vor Gericht gesagt und entschieden wird.

Wäre super, wenn uns der TE über den Ausgang auf dem laufenden halten würde.

Zitat:

Original geschrieben von Pirke

Ich denke hier ist noch zu beachten, dass der Radweg vielleicht in beide Richtungen freigegeben war?

Meinst du auch nur. Ich kenne ein Urteil ( leider kein Az. mehr bekannt,schon zu lange her ) bei dem wurde gesagt, daß man bei einem Radweg auch mit Radfahrern rechnen muß, die in falscher Richtung fahren. Deswegen würde mich der Ausgang der Sache auch interessieren.

am 3. Juni 2011 um 9:17

Zitat:

Original geschrieben von mooshuf

Wenn du zum Zeitpunkt des Aufpralls schon 3 bis 5 Sekunden gestanden bist, dann sehe ich auf deiner Seite keinerlei Grund, von einem Mitverursachen des VU auszugehen. Ich frage mich dann allerdings, was das für ein Radler ist, der sehenden Auges (bei 18 km/h lege ich 5m/sec. zurück) 15 bis 25 Meter reaktionslos auf dein Auto zufährt.

Wahrscheinlich fuhr er zunächst in falscher Richtung auf dem Geh-Radweg (ich gehe echt nicht davon aus, dass der von Anfang an auf der Fahrbahn fuhr, nicht an dieser Stelle) bemerkte dich dann zu spät und wollte auf die Fahrbahn ausweichen, aber da war der Weg schon verstellt. Es gibt ja genug von den coolen "da weich ich eben aus Typen, die sich beharrlich weigern für ein querendes Auto zu bremsen.

Als jemand, der im Sommer deutlich mehr Rad als Auto fährt, denke ich, dass etwas dran ist an deiner Darstellung.

Das Tempo wäre bei mir doppelt so hoch, aber auch mit 10 m/s hat man noch genug Zeit zu bremsen in so einem Fall (und als schneller Fahrer fährt man sowieso nicht auf der falschen Seite, diesen Geisterfahr-Mist machen nur Trödel-/Gelegenheitsradler).

Ein ganz eigenartiger Vorfall ist das, der muss mit relativ geringem Tempo ungebremst reingefahren sein.

am 3. Juni 2011 um 13:41

Bananenrepublik und Willkür...finde ich echt zu strong! :(

 

Jeder Fall ist ein Einzelfall und wird auch stets so betrachtet! Deswegen ja auch unterschiedliche Urteile! Da reichen Kleinigkeiten aus um einen ähnlichen Fall anders ausgehen zu lassen!

 

Deswegen ist es eben keine Willkür! Wäre auch schlimm, wenn nicht jeder Fall vor Gericht so behandelt werden würde, als wenn er noch nie geschehen/passiert wäre.....jeder Fall ist ein neuer Fall!

 

Selten sind die Fälle deckungsgleich....

 

Radfahrer die falsch auf Radwegen fahren sind Realität....und jeder normal durchschnittlich denkende muss damit rechnen.....Lebenserfahrung eben....die da unterstellt wird....! Nichts weltfremdes.....und der Radfahrer kommt ja auch nicht ungeschoren davon!

Am wichtigsten sind Zeugen des Unfalls. Evtl. nachträglich suchen. Vielleicht haben ja Geschäftsleute den Unfall beobachtet.

 

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Du bist halt vor Gericht der Willkür des Richters ausgeliefert. Einer entscheidet so, der andere wieder anders. Das ist für mich eben das Merkmal einen Bananenrepublik, auch wenn das einem speziellen hier nicht passt- was mir aber auch egal ist.

Zitat:

Du bist halt vor Gericht der Willkür des Richters ausgeliefert. Einer entscheidet so, der andere wieder anders.

Das ist richtig!

Aber viele meckern einerseits über eine Bananenrepublik und andererseits passt ihnen auch nicht, wenn alles geregelt wird.

Dann sprechen sie vom Beamtenstaat, der ihnen auch stinkt.

 

 

Genau das sind die aTL Freaks. Siehe woanders.

Zitat:

Original geschrieben von Counderman

nice also wenn ich einen totalschaden haben will muss ich meine Wagen nur auf nen Bahnübergang stellen und hoffen ich komm an den Richter

So eine saublöde Antwort hatte ich eingeplant.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Genau das sind die aTL Freaks. Siehe woanders.

Hallo R 129 Fan,

was sind aTL Freaks? Wo kann man die finden?

Kannst Du hier einen Link hineinstellen, der zu den aTL Freaks führt?

Viele Grüße

quali

aTL-Freaks sind eine Horde durchgeknallter Typen, deren haupsächliche Freizeitbeschäftigung darin besteht, sich verbal die Köppe über ein völlig unwichtiges Thema einzuschlagen: a llgemeines T empo L imit: ja oder nein.

 

Das ganze ist recht lustig, zieht sich über mehrere tausend Seiten im Sicherheitsforum und bringt menschliche Abgründe und Einfältigkeit ans Tageslicht, dass man sich manchmal gruselt und manchmal schüttelt vor Lachen (Aber manchmal auch über gute Argumente nachdenkt).

 

Ist ungefähr wie die der Bauchschuss mit austretenden Innereien im Horrorfilm: Man ekelt sich irgendwie davor, kann aber auch nicht weg schauen. Und am Ende ist es alles doch nur Fiktion...

 

:D

 

aTL

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

aTL-Freaks sind eine Horde durchgeknallter Typen, deren haupsächliche Freizeitbeschäftigung darin besteht, sich verbal die Köppe über ein völlig unwichtiges Thema einzuschlagen: a llgemeines T empo L imit: ja oder nein.

Das ganze ist recht lustig, zieht sich über mehrere tausend Seiten im Sicherheitsforum und bringt menschliche Abgründe und Einfältigkeit ans Tageslicht, dass man sich manchmal gruselt und manchmal schüttelt vor Lachen (Aber manchmal auch über gute Argumente nachdenkt).

Ist ungefähr wie die der Bauchschuss mit austretenden Innereien im Horrorfilm: Man ekelt sich irgendwie davor, kann aber auch nicht weg schauen. Und am Ende ist es alles doch nur Fiktion...

:D

aTL

Hallo Hafi545,

danke für Deine ausführliche Antwort. Ich glaube, daß ich allmählich mir ein Wörterbuch mit solchen Abkürzungen zusammenstellen.:):rolleyes:

Vorteil bei der Benutzung derartiger Abkürzungen ist natürlich, daß man nicht erkennen kann, ob der Anwender der deutschen Grammatik mächtig ist.;):rolleyes:

Viele Grüße

quali

 

Zitat:

Original geschrieben von quali

Vorteil bei der Benutzung derartiger Abkürzungen ist natürlich, daß man nicht erkennen kann, ob der Anwender der deutschen Grammatik mächtig ist.;):rolleyes:

Vielleicht sollten du darüber am wenigsten lästern tun ;)

am 4. Juni 2011 um 12:08

Zitat:

Original geschrieben von Questor

Zitat:

Original geschrieben von Counderman

nice also wenn ich einen totalschaden haben will muss ich meine Wagen nur auf nen Bahnübergang stellen und hoffen ich komm an den Richter

So eine saublöde Antwort hatte ich eingeplant.

logisch wenn man so einen Müll schreibt muss man damit rechnen :D

am 4. Juni 2011 um 12:14

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron

Hallo,

also als erstes würde ich mir auch einen Anwalt mit ins Boot holen.

Zweitens, würde ich alle Hebel in Gang setzten, dass der Radfahrer die volle Schuld bekommt.

 

Teilschuld und Anzeige wegen Körperverletzung ? Ich frage mich was Du falsch gemacht hast, in meinen Augen ist der einzige der sich hier strafbar macht der Radfahrer (zumindest hat "er" sich nicht ordnungsgemäss verhalten).

Das hier

 

 

§ 10 StVO - Einfahren und Anfahren

 

 

Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

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