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Unfall mit Radfahrer (Geisterfahrer) Schuldfrage...

Themenstarteram 1. Juni 2011 um 9:27

Wer hat Schuld?

Ich will von einem Parkplatz runterfahren um nach rechts auf die Straße abzubiegen, dabei überfahre ich den Fuß und Radweg. Ich halte an, um den von links kommenden Verkehr im Auge zu behalten. (Die Motorhaube steht also schon auf der Straße)

Plötzlich knallt mir ein Fahradfahrer von rechts in die Seite. (Zerstört mir die Windschutzscheibe und fällt vor das Auto)

Der Radfahrer hat nicht den Radweg befahren, sondern die Straße. Das auch noch auf der falschen Seite. Quasi Geisterfahrer...

 

Die polizei sagt wir hätten beide Schuld (Teilschuld) und mir droht eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Wie würdet Ihr die Schuldfrage beantworten?

Wie erwähnt, mein Auto stand, der Radfahrer war auf der Falschen Seite unterwegs und dazu noch auf der Straße obwohl ein Radweg vorhanden ist...

Meine Position ist ROT

Radweg ist GRÜN

Radfahrer ist GELB

Tuba2
Beste Antwort im Thema

Recht haben und Recht bekommen sind 2 paar Schuhe. Was die Polizei sieht, sieht die Versicherung anders, ebenso der Staatsanwalt, wobei hier wohl eine Klage wegen Körperverletzung eingestellt wird.

Also Anwalt holen und mit dem weitermachen und hier vom Ergebniss berichten, alles andere ist sinnlos...

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am 1. Juni 2011 um 14:07

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Teilschuld wird es in jedem Fall geben, jedenfalls Versicherungstechnisch. Bei der anderen Sache entscheidet der Richter - Ausgang: ungewiß.

Denn, wie der olle Römer schon mehrfach vergeblich schrieb: Haftung und Strafrecht sind zwei verschiedene Paar Schuhe.Allerdings kann der Staatsanwalt das Verfahren schon vorher einstellen. Hier würde ich auf jedenfall einen Anwalt nehmen.

Also selbst wenn der olle Römer da leider immer wieder Recht hat, sehe ich bei einem STEHENDEN Hindernis aber doch plausible Gründe, die Gefährdungshaftung infolge der erhöhten Betriebsgefahr auszuschließen. Sont könnte ich ja jedes parkende Auto mit meinem alten Klapprad demolieren und mir damit noch Schmerzensgeld von der Versicherung ergaunern, oder? Sollte ein findiger Anwalt da nicht ein paar Präzedenzfälle (Präsidentsfälle, wie die Konifere unter den Rechtsverdrehen so sagt :D harhar) zu finden können?

Ebend. Wichtig wäre ein Zeuge fürs Stehen. Wer steht, kann so gut wie nie Schuld haben.

Schon gar nicht gegenüber verkehrswidrig fahrenden Verkehrsteilnehmern.

Die Betriebsgefahr geht vom Betrieb aus. Stehen - kein Betrieb. Ich hab auch mal

Vollschuld bekommen, weil eine dösige Tussie ihre Fahrertür an der Tanke vor den Kotflügel meines Anhängers geöffnet hat und dann ganz erstaunt war, dass ich einen Augenblick später tatsächlich los fahre.

Da sie stand, hatte sie automatisch keine Mitschuld. Dafür wenigstens einen wirtschaftl. Totalschaden.

Auf dem Anhänger stand ein Minibagger. Selbst mit 2km/h reichte die Masse zum zerknicken der A-Säule mittels Tür-Hebel.

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973

 

sehe ich bei einem STEHENDEN Hindernis aber doch plausible Gründe, die Gefährdungshaftung infolge der erhöhten Betriebsgefahr auszuschließen.

Falsch. Das gilt auch für stehende Fahrzeuge, außerdem hat er verkehrsbedingt gestanden und nicht geparkt. Da wird man ihm, wenn er Pech hat, eine Teilschuld wegen mangelnder Aufmerksamkeit anflicken. Das hat zwar mit Logik und Rechtsempfinden nichts zu tun, aber da gibt es genug haarsträubende Urteile drüber. Sehr schlecht, daß kein Zeuge da ist.

eigentlich hättest du schon auf den Bürgersteig deiner Wartepflicht nachkommen können.

Wenn der Radfahrer nun behauptet, du bist auf seinen Radweg gekommen, er wollte ausweichen, und es kam zum Unfall auf der Straße???

Zeugen wären sehr von Vorteil. Wie lange gestanden, usw....

Zitat:

Original geschrieben von Counderman

...

glaub auch nicht das das bei raus kommt

...

Glauben ist was für die Kirche und wie die Schuldfrage aussieht, ist für uns hier nie und nimmer zu beurteilen und alles weitere hier ist bloß Bla Bla. Geh zum Anwalt. Was anderes kann man dir hier nicht raten und dreist jemand sagt dir hier, du hast keine Mitschuld - davon kannst du dir aber auch sowas von nichts kaufen...

am 1. Juni 2011 um 20:56

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973

Also selbst wenn der olle Römer da leider immer wieder Recht hat, sehe ich bei einem STEHENDEN Hindernis aber doch plausible Gründe, die Gefährdungshaftung infolge der erhöhten Betriebsgefahr auszuschließen.

Bevor man überhaupt einen Gedanken daran verschwenden kann, ob man angesichts des groben Verschuldens eines Unfallbeteiligten die (einfache) Betriebsgefahr des anderen gänzlich zurücktreten lassen kann, gilt es für den anderen, zunächst einmal zu beweisen, dass er (längere) Zeit gestanden hat. Einen Beitrag auf MT einzustellen und zu behaupten, gestanden zu haben, genügt als Nachweis allenfalls in Bananenrepubliken, denen R 129 Fan wohlgesonnen ist, in D jedoch nicht. :)

Zitat:

Original geschrieben von Lewellyn

Die Betriebsgefahr geht vom Betrieb aus. Stehen - kein Betrieb.

Das ist unzutreffend. Selbstverständlich zählt auch der verkehrsbedingte Halt zum Betrieb.

Im übrigen kann auch von stehenden Fahrzeugen eine erhebliche Gefahr ausgehen; man denke nur an einen Pkw, der quer auf einer vielbefahrenen Straße abgestellt und verlassen wird. Niemand käme auf die Idee, dass von diesem Fahrzeug keine Gefahr ausginge.

Zitat:

Original geschrieben von Lewellyn

Wer steht, kann so gut wie nie Schuld haben.

Schon gar nicht gegenüber verkehrswidrig fahrenden Verkehrsteilnehmern.

Auch das ist unzutreffend.

Stell dir vor, da würdest eine Vorfahrtsraße bei zulässigen 50 km/h mit 62 km/h befahren. Von rechts nähert sich ein Kraftfahrer, der deine Vorfahrt zu beachten hat, dies aber ohne Vorwarnung nicht tut, sondern mit 10 km/h plötzlich vor dir einbiegt. Du haust noch eine halbe Sekunde auf die Bremse. Er hat dich im letzten Moment auch noch gesehen und haut zur gleichen Zeit ebenfalls noch eine halbe Sekunde auf die Bremse. Daraufhin kommt er noch mitten in deiner Fahrspur zum Stehen, während du ihm mit 47 km/h in die Seite krachst. Ich glaube, du wärst "not amused", wenn man dir hiernach die Alleinschuld anlasten würde.

am 2. Juni 2011 um 8:06

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973

Also selbst wenn der olle Römer da leider immer wieder Recht hat, sehe ich bei einem STEHENDEN Hindernis aber doch plausible Gründe, die Gefährdungshaftung infolge der erhöhten Betriebsgefahr auszuschließen. Sont könnte ich ja jedes parkende Auto mit meinem alten Klapprad demolieren und mir damit noch Schmerzensgeld von der Versicherung ergaunern, oder? Sollte ein findiger Anwalt da nicht ein paar Präzedenzfälle (Präsidentsfälle, wie die Konifere unter den Rechtsverdrehen so sagt :D harhar) zu finden können?

Leicht daneben getippt (aus meiner Sicht!).

Hier ist das Auto nicht geparkt sondern wird benutzt = von einem in Benutzung befindlichen Kfz geht IMMER eine Betriebsgefahr aus!

Somit kann der Fahrradfahrer durchaus ein Anrecht auf Schadenersatz haben!

Und wir kennen hier nur die Aussage des TE (ich stand schon x Sekunden)! Wer sagt uns denn das diese Aussage stimmig ist?!

am 2. Juni 2011 um 8:29

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973

Also selbst wenn der olle Römer da leider immer wieder Recht hat, sehe ich bei einem STEHENDEN Hindernis aber doch plausible Gründe, die Gefährdungshaftung infolge der erhöhten Betriebsgefahr auszuschließen. Sont könnte ich ja jedes parkende Auto mit meinem alten Klapprad demolieren und mir damit noch Schmerzensgeld von der Versicherung ergaunern, oder? Sollte ein findiger Anwalt da nicht ein paar Präzedenzfälle (Präsidentsfälle, wie die Konifere unter den Rechtsverdrehen so sagt :D harhar) zu finden können?

Leicht daneben getippt (aus meiner Sicht!).

Hier ist das Auto nicht geparkt sondern wird benutzt = von einem in Benutzung befindlichen Kfz geht IMMER eine Betriebsgefahr aus!

Somit kann der Fahrradfahrer durchaus ein Anrecht auf Schadenersatz haben!

Und wir kennen hier nur die Aussage des TE (ich stand schon x Sekunden)! Wer sagt uns denn das diese Aussage stimmig ist?!

Hey Jungs, ich bin nicht der Richter und bei MT wird nicht das Urteil für unseren TE demokratisch ermittelt ;)

Also interessiert mich der Fall natürlich nur in der dargestellten Form. Ob der uns hier das Blaue heruntererzählt, kann ja keiner wissen. Aber dann kann ja streng genommen auch die Richtung, aus der der Fahrradfahrer kam, gelogen sein und ebenso alles andere... ;)

Und ob er das stichhaltig BEWEISEN kann, ist noch eine andere Sache. Da wäre ggf. natürlich schon die Meinung der Polizei dahingehend interessant, dass die entsprechende Spuren sichert (geht sowas bei nem Fahrrad?) und natürlich, ob es Zeugen gab.

Aber nehmen wir einmal an, es wäre so, bin ich dann doch immer noch ein wenig (nicht mehr sehr, denn diese verquere Rechtslage bei der Haftung hatte ich im Groben und Ganzen ja schon auf dem Schirm ;) ) überrascht, dass ich mir mit gröbstem Unvermögen und ggf. sogar Vorsatz an einem stehenden! Auto eine Lebensrente einfahren kann ;)

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973

Also selbst wenn der olle Römer da leider immer wieder Recht hat, sehe ich bei einem STEHENDEN Hindernis aber doch plausible Gründe, die Gefährdungshaftung infolge der erhöhten Betriebsgefahr auszuschließen.

Bevor man überhaupt einen Gedanken daran verschwenden kann, ob man angesichts des groben Verschuldens eines Unfallbeteiligten die (einfache) Betriebsgefahr des anderen gänzlich zurücktreten lassen kann, gilt es für den anderen, zunächst einmal zu beweisen, dass er (längere) Zeit gestanden hat. Einen Beitrag auf MT einzustellen und zu behaupten, gestanden zu haben, genügt als Nachweis allenfalls in Bananenrepubliken, denen R 129 Fan wohlgesonnen ist, in D jedoch nicht. :)

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN

Zitat:

Original geschrieben von Lewellyn

Die Betriebsgefahr geht vom Betrieb aus. Stehen - kein Betrieb.

Das ist unzutreffend. Selbstverständlich zählt auch der verkehrsbedingte Halt zum Betrieb.

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN

Zitat:

Original geschrieben von Lewellyn

Wer steht, kann so gut wie nie Schuld haben.

Auch das ist unzutreffend.

Endlich erbarmt sich einer, der es weiß.

 

Was Elk_EN schreibt ist absolut richtig.

 

Danke!!

 

Hafi

 

am 2. Juni 2011 um 10:19

Deshalb fahre ich nur noch mit einer Videokamera an der Frontscheibe.

Mir hat eine "Dame" im Begegnungsverkehr den linken Rückspiegel abmontiert in der Nacht, weil sie zuweit auf meine Seite geraten ist.

Trotz Schnappschüssen und übereinanderkopierten Bildern(der vorherige ist vorbeigekommen) sagt die Arroganzversicherung: Ein Video ist kein Beweis. Die Hälfte selber Zahlen.

Also Anwalt und Richter.

( 6Monate vorher hat eine andere "Dame" mir auch den Rückspiegel samt Türe abmontiert :-)))))

am 2. Juni 2011 um 11:49

da gibs sogar Fahrtenschreiber/Unfalldatenspeicher

die logen G Kräfte mit und ist vorallem im Vergleich zu einer Kamera unsichtbar

das Teil wäre hier auch angebracht gewesen

Immer wieder schön, daß es einen Papagei gibt der immer das nachplappert was zwei schon geschrieben haben, Und nu bin ich raus hier :p

Themenstarteram 2. Juni 2011 um 22:56

ich werde bericht erstatten sobald ich selber weiteres erfahre. (dem radfahrer geht es gut)

Ich hatte vor vielen Jahren mal einen entfernt ähnlichen Fall, der

Richter musste den sehr cholerischen Radler mehrfach zur Ruhe

ermahnen.

Ich kann mich sehr gut an den betonten Satz des Richters erinnern:

"ein stehendes Fahrzeug kann niemals einen Unfall verursachen".

Ich rate Dir zu einem guten Anwalt für Verkehrsrecht.

am 3. Juni 2011 um 7:48

Zitat:

Original geschrieben von Questor

Ich hatte vor vielen Jahren mal einen entfernt ähnlichen Fall, der

Richter musste den sehr cholerischen Radler mehrfach zur Ruhe

ermahnen.

Ich kann mich sehr gut an den betonten Satz des Richters erinnern:

"ein stehendes Fahrzeug kann niemals einen Unfall verursachen".

Ich rate Dir zu einem guten Anwalt für Verkehrsrecht.

nice also wenn ich einen totalschaden haben will muss ich meine Wagen nur auf nen Bahnübergang stellen und hoffen ich komm an den Richter :D

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