Unfall mit Oldtimer in den Niederlanden
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15 Antworten
Hallo zusammen, ich habe ein Problem:
Kürzlich befuhr ich mit meinem Heinkel-Gespann (BJ. 1961) eine niederländische Autobahn, bei einbrechender Dunkelheit und leichtem Regen.
Eine Auto fuhr auf und ich wurde auf die Fahrbahn geschleudert.
Das Gespann fuhr ohne mich weiter und zerschellte an der Leitplanke.
Ich habe noch Glück gehabt: Prellungen, Daumen gestaucht und verdreht usw.,aber nichts gebrochen.
Die Unfallverursacherin sagt, sie hat mich "nicht gesehen".
Vielleicht hat sie auch gerade "gesimst", dann ist es schon möglich, dass man die Fahrbahn vor sich aus den Augen verliert...
Die nachfolgende Behandlung im Krhs war sehr gut, das muss ich betonen. Meine Abholung konnte ich tel. organisieren.
Jetzt stellen sich mir viele Fragen:
Das Fahrzeug muss wieder aufgebaut werden. Das kann am besten ich selbst, da ich es seit 1977 fast ohne Unterbrechung fahre, repariere und warte. Es ist oft im Einsatz, weil ein Heinkel bekanntermaßen ein völlig alltagstauglicher Oldtimer ist.
Einen Anwalt habe ich bereits. Wie sieht es nach niederländischem Recht mit Schmerzensgeld aus?
Ich muss hier einen Gutachter für den Wert im Urzustand und für den Sachschaden beauftragen.
Was ist mit zerrissener Kleidung und defektem Helm? Erstattung auf Einzelnachweis oder pauschal?
Rückreise nach Deutschland - ich habe mich abholen lassen, weil ich auch jede Menge Gepäck mitgeführt hatte - die sollte erstattet werden.
Wir haben das Gespann inzwischen aus den NL abgeholt. Wird das evtl. pauschal abgerechnet?
Ich fange jetzt an, die Kostenaufstellung für den Gutachter zu machen, der mit bekannten Ersatzteil-Beschaffungskosten der defekten Teile, ohne Arbeitslohn.
Da dieses Gespann ein Zweitfahrzeug für den Winter ist und auch lackmäßig in die "Jahre" gekommen ist, habe ich kein Wertgutachten. Das wollte ich erst im nächsten Jahr machen lassen, weil es dann aufgearbeitet und lackiert werden sollte. Das Seitenwagenboot ist übrigens ein Eigenbau aus Kunststoff, es gibt vergleichbare Boote im Handel.
Wäre nett, wenn jemand Tipps hätte, der das Recht kennt oder selbst eine ähnliche Situation bewältigen musste...
Dann wollen wir mal froh sein, daß Du nicht ernsthafter verletzt worden bist.
Die versicherungsrechtlichen Fragen würde ich an Deiner Stelle im Versicherungsforum stellen.
Dort werden vermutlich in wesentlich kürzerer Zeit kompetente Antworten kommen.
Viel Erfolg, das Gespann muß wieder auf die Straße.
Gruß
konsulistic
Aus anderem Thread überführt.
Geh auf jeden Fall zum Anwalt. Ich denke, daß das ganze dank EU-Recht so ablaufen dürfte wie in good old Germany auch.
Aus anderem Thread überführt.
Keine Ahnung, wie das in den NL en Detail gehandhabt wird. Ohne Anwalt geht es sicher nicht, vor allem kann es für einen Oldtimer schwieriger sein, siehe unten.
Einem Merkblatt des ADAC entnehme ich: Schadensabwicklung über einen Regulierungsbeauftragten der niederländischen Haftpflichtversicherung in Deutschland, dessen Anschrift über die Auskunftsstelle beim „Zentralruf der Autoversicherer“/GDV, Glockengiesserwall 1, 20095 Hamburg unter 040-300330300 abgefragt werden kann.
Hier gibt es die Infos: www.adac.de/.../
Erst mal muss aber die Schuldfrage durch die Polizei eindeutig geklärt und amtlich bestätigt sein. Vorher kannst Du eh nix machen.
Danach muss man sehen, wie die Versicherungsbedingungen bez. des Oldtimers in den NL sind, die können ja ganz anders sein. Bei uns gilt nach BGB das Restitutions-Prinzip, Dir steht also ein Ersatz zu, der dem Zustand vor dem Ereignis entspricht. Die Obergrenze des Ersatzes richtet sich nach dem Marktwert laut Gutachten. Da kann es sein, dass dieser niedriger ist, als die Summe des Aufwandes für Teile und Arbeitsstunden (ja, die eigenen kann man berechnen) und man so nicht an den tatasächlichen Wiederbeschaffungs-Preis herankommt. Zudem hat der BGH geurteilt, dass Oldtimer nicht 1:1 wie Neufahrzeuge behandelt werden, da die Wiederbeschaffung eines Unikats unrealistisch sei. Das ist ein potenzielles Schlupfloch für eine Versicherung, deshalb ist es sinnvoll, als Oldtimer-Besitzer eine Vollkaskoversicherung mit "Neuwert-Beschaffung" abzuschließen, ggfls. regelt die dann den Wertausgleich bei der Wiederbeschaffung. Außerdem ist man dann den ggfls. abweichenden Versicherungsbedingungen in einem anderen Land nicht ausgeliefert.
Das wären hierzulande die wichtigsten Probleme, die man mal mit den NL vergleichen müsste. Auch die Frage nach dem Gutachter und Scherzensgeld, der/das Dir hier zustehen würde. Ach ja, die Kosten für Transporte etc. stünden Dir hier zu, entweder als Ersatz für Tickets oder so oder als km-Pauschale. Anders wäre es mit den Kosten für Kleidung und Helm: Wiederbeschaffung heisst nicht Neu-Anschaffung, sondern für den "Zustand vor Eintritt des Ereignisses". Ist ja klar, Du hast die Teile ja benutzt, dieser Wert wird abgezogen.
Viel Glück!
Aus anderem Thread überführt.
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Zitat:
Original geschrieben von franky_ob
Wäre nett, wenn jemand Tipps hätte, der das Recht kennt oder selbst eine ähnliche Situation bewältigen musste...
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Zitat:
Original geschrieben von franky_ob
Einen Anwalt habe ich bereits.
Hat denn dein Anwalt keine Tipps für dich oder kennt er das Recht nicht?
www.adac.de/.../...%BCr%20Auslandsunf%C3%A4lle%20Niederlande_37961.pdfZitat:
Original geschrieben von franky_ob
Wäre nett, wenn jemand Tipps hätte, der das Recht kennt oder selbst eine ähnliche Situation bewältigen musste...
O.