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Unfall mit Neuwagen, Ansprüche?

Themenstarteram 12. Januar 2007 um 18:47

Hallo,

weiß vielleicht jemand wie die Schadensregulierung beim Neuwagen aussieht?

Durch einen nicht selbst verschuldeten Unfall, ist der drei Wochen alte A3 Sportback (ich hoffe ihr helft mir trozdem!:D)eines Familienmitgliedes zu Schaden gekommen. Schadenshöhe wird gerade per Gutachten ermittelt. Kein Totalschaden.

Jetzt meine Frage; Gibt es eine gewisse Schadenssumme (prozentual zum Fahrzeugpreis), ab der man das Anrecht auf einen Neuwagen hat? Oder gibt es nur bei einem wirtschaftlichen Totalschaden einen Neuwagen?

Bitte keine Mutmaßungen, ich brauche Fakten. Vielleicht hat jemand von euch ja schon mal (leider!) einen ähnlichen Fall gehabt?

PS: Verletzt wurde zum Glück niemand, alles „nur“ Blechschaden.

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16 Antworten

Du bekommst die Reparaturkosten lt. Gutachten, Wertminderung, Nutzungsausfall und eine kleine Pauschale für Auslagen (i.d.R. 25 Euro). Nicht mehr ! Ist bei einem neuen Auto natürlich extrem ärgerlich, aber so ist die Rechtslage.

Die Wertminderung sollte jedoch ziemlich hoch ausfallen, da müsste nen Unterschied zwischen verunfalltem Neuwagen und Gebrauchtwagen bestehen..

am 13. Januar 2007 um 9:26

Du solltest aber aufpassen, dass Dir für die vom Gutachter festgestellten Reparaturkosten eine Audi Fachwerkstatt den Wagen auch repariert (BGH-Porscheurteil). Die gegnerische Kfz-Versicherung wird mit Sicherheit versuchen, nur die Kosten für eine günstigere Werksatt zu übernehmen.

Zitat:

Original geschrieben von josiph

Du solltest aber aufpassen, dass Dir für die vom Gutachter festgestellten Reparaturkosten eine Audi Fachwerkstatt den Wagen auch repariert (BGH-Porscheurteil). Die gegnerische Kfz-Versicherung wird mit Sicherheit versuchen, nur die Kosten für eine günstigere Werksatt zu übernehmen.

*zustimmt* und lass dich auf nichts ein, ab zum Anwalt damit, ich befinde mich grad im Rechtsstreit wegen genau dieser Sache...

sollte jedoch bei ner Reparatur nicht das Problem sein, da die Werkstatt direkt mit der Vers. abrechnet, wenn du jedoch nur ne Teilreparatur machen willst und den Rest fiktiv abrechnen, dann behalt das Porsche-Urteil im Hinterkopf...

Aus meiner Erfahrung kann ich dir auch nur den Rat geben: Alles von einem Rechtsanwalt erledigen lassen. Den Schaden würde ich übigens immer fiktiv abrechnen lassen. Details dazu sagt dir dein Anwalt. Lass dir vom ADAC einen Spezialisten für Verkehrsrecht in deiner Stadt empfehlen.

am 13. Januar 2007 um 18:22

Auf dieser Weise wird derzeit in Deutschland ein Kfz-Unfallopfer durch die Kfz-Versicherung des Unfallsverursachers geprellt:

http://www.daserste.de/.../beitrag_dyn~uid,du2vqbccq8vyeysb~cm.asp

Alles klar?

den Link kannte ich noch nicht, aber dann bin ich ja echt mal gespannt, ob die DA-Direkt auf meine Klage eingeht oder auf einmal den Schwanz einzieht...geht bei mir ebenso ums Porsche-Urteil und damit verbundene 400€ - Klage wurde eingereicht, Reaktion der Versicherung die kommende Woche erwartet...

@Ersteller: lass dich ja nicht verarschen, ab zum Anwalt und gut ist

Themenstarteram 13. Januar 2007 um 19:26

Erst mal danke an alle!

Aber beruhigt euch, Mädels!

Über einen Anwalt läuft die Sache sowieso.

Ich wollte nur vorab wissen ob die Chance besteht einen neuen Neuwagen zu bekommen da der Wagen ja noch keine 500km runter hat!

Dies schein ja leider nicht der Fall zu sein. Dann fährt man ja jetzt ab Anfang an einen Unfallwagen, tolle Wurst!

Ich werde berichten wie es weiter geht.

Schönes WE!

Zitat:

Original geschrieben von Robinsohn

Aber beruhigt euch, Mädels!

Wer regt sich hier auf ? Wenn schon so einen dämlichen Spruch, dann setz wenigstens einen Smiley dahinter. Wir sind ja hier nicht bei der Bundeswehrgrundausbildung...

Ui, Ui, was ist denn mit dir los?

Zitat:

Original geschrieben von Robinsohn

Erst mal danke an alle!

Aber beruhigt euch, Mädels!

Über einen Anwalt läuft die Sache sowieso.

Ich wollte nur vorab wissen ob die Chance besteht einen neuen Neuwagen zu bekommen da der Wagen ja noch keine 500km runter hat!

Dies schein ja leider nicht der Fall zu sein. Dann fährt man ja jetzt ab Anfang an einen Unfallwagen, tolle Wurst!

Ich werde berichten wie es weiter geht.

Schönes WE!

Es kommt halt auf die Höhe der Reparatur an. Mein Bruder hat bei einen Vollkaskoschaden (70% vom Zeitwert) mit der Versicherung geregelt, dass das kaputte Fhzg. verkauft wurde und er sich einen ähnlichen holte. Fazit: bessere Ausstattung und sogar Eigenbeteiligung (durch gutes Angebot) gespart.

Themenstarteram 14. Januar 2007 um 9:26

...hier noch der vergessene Smily

:D

für alle die, die sich beleidigt fühlen!

Ich wollte wirklich niemandem zu nahe treten!

Bitte seht es mir nach!

 

@es.ef

Ich glaube diese Vorgehensweise geht nur bei einem Vollkaskoschaden. In unserem Falle muss ja die gegnerische Versicherung den Schaden komplett übernehmen.

Das hat nichts mit der Verischerungsart zu tun, ist halt immer ein Rechenbeispiel.

Neuwagen 20000 Euro, Unfall: 10000 Euro (plus evtl. noch Mietwagen, Wertminderung...), Angebot eines Aufkäufers für den Unfallwagen 12000 Euro. Schon wäre die Versicherung mit der Reparatur teurer dran. Also, mit der Versicherung reden hilft.

am 14. Januar 2007 um 10:42

Wenn das Auto:

a) jünger als 2 Monate ist

und

b) weniger als 1000km hat

kannst du bei einer erheblichen Beschädigung (z.B. Schweißarbeiten) auf einen Neuwagen bestehen. Ohne Anwalt würde ich in so einem Fall aber auch nie wieder mit der Versicherung reden. ;)

Wenn du das Auto vor dem 1.1.2007 gelauft hast, unbedingt auf die +3% Steuer beim Wiederbeschaffungswert achten.:eek:

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