Unfall mit Neuwagen, Ansprüche?

Opel Vectra C

Hallo,
weiß vielleicht jemand wie die Schadensregulierung beim Neuwagen aussieht?
Durch einen nicht selbst verschuldeten Unfall, ist der drei Wochen alte A3 Sportback (ich hoffe ihr helft mir trozdem!😁)eines Familienmitgliedes zu Schaden gekommen. Schadenshöhe wird gerade per Gutachten ermittelt. Kein Totalschaden.
Jetzt meine Frage; Gibt es eine gewisse Schadenssumme (prozentual zum Fahrzeugpreis), ab der man das Anrecht auf einen Neuwagen hat? Oder gibt es nur bei einem wirtschaftlichen Totalschaden einen Neuwagen?
Bitte keine Mutmaßungen, ich brauche Fakten. Vielleicht hat jemand von euch ja schon mal (leider!) einen ähnlichen Fall gehabt?

PS: Verletzt wurde zum Glück niemand, alles „nur“ Blechschaden.

16 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von PD03


Wenn das Auto:
a) jünger als 2 Monate ist
und
b) weniger als 1000km hat

kannst du bei einer erheblichen Beschädigung (z.B. Schweißarbeiten) auf einen Neuwagen bestehen. Ohne Anwalt würde ich in so einem Fall aber auch nie wieder mit der Versicherung reden. 😉

Wenn du das Auto vor dem 1.1.2007 gelauft hast, unbedingt auf die +3% Steuer beim Wiederbeschaffungswert achten.😰

Danke, das wollte ich wissen!

Bist du sicher. Kennst du vielleicht ein GU auf das man verweisen kann?

Da kann ich dir leider kein konkretes nennen. Aber hier steht etwas ähnliches. Die gehen von 1 Monat Nutzungsdauer aus.

Deine Antwort
Ähnliche Themen