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Unfall mit geliehenem Auto

Themenstarteram 22. Februar 2020 um 23:21

Hi, ich bin beim googeln auf euer Forum gestoßen. Ihr habt vor kurzem ein Thread gehabt, in dem es um einen Auffahrunfall ging.

Mir ist dasselbe Missgeschick passiert. Ich bin mit einem geliehenen Auto jemand hinten drauf gefahren. Also die Schuld liegt klar bei mir.

Ich hatte anfangs einen schmerzenden Nacken. Aber es ist keinem was passiert. Das ist schon mal das wichtigste.

Aber ich mache mir ernsthaft Sorgen, dass mich die Sache in den finanziellen Ruin treibt. Zum einen geht es um den Schaden am geliehenen Wagen. Es handelt sich um einen BMW 120i von 2010.

Obwohl der Aufprall nicht so stark war, hat es die Nase etwas platt gedrückt. Ich konnte direkt nach dem Unfall das Auto noch bewegen und ihn hinter den Schlepper fahren. Aber er musste dann letztendlich abgeschleppt werden, da er nicht mehr verkehrssicher ist.

Ein Gutachter hat nun eine wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt. Und den Wert des BMW auf 9800 Euro bewertet.

Die Besitzerin ist eine gute Freundin. Sie will das Geld nun erstattet. Wenn ich aber bei mobile.de nach vergleichbaren Modellen suche, dann bekomme ich bereits seriöse Angebote ab 6000 Euro.

Ich weiß nun nicht so recht, wie ich reagieren soll.

Das andere Problem ist, dass der BMW nur für Personen aus dem selben Haushalt versichert war. D. h. eigentlich hätte ich gar nicht fahren dürfen. Und das hätte ich auch nicht gemacht, wenn ich das gewusst hätte.

Die Versicherung fordert nun den Differenzbetrag zu einem teureren Tarif, der Fremde Fahrer mit einschließt + eine Strafe. Das ganze kommt auf 4500 Euro.

Der Passat, dem ich aufgefahren bin, hat auch einen recht hohen Schaden abbekommen. Daher macht es keinen Sinn, diesen Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen.

Und zuletzt kommt eben der Verlust der Schadensklasse. So dass ich in Summe knapp 17000 Euro berappen muss.

Ich habe nicht annähernd so viel Geld. Ich bin Studentin.

Die Werkstatt, bei der der BMW abgestellt wurde, hat mir direkt noch ein mündliches Angebot gemacht. Sie würden 900 Euro für den geben. Wenn ich ihn aber stehen lasse, dann fallen Gebühren an.

Der Eigentümerin ist es egal was mit dem Auto passiert, sie will einfach den Schaden bezahlt bekommen.

Und das alles, weil ich noch über eine Ampel rüber wollte und mein Vordermann eben nicht…

Ich bin total fertig und kann nicht mehr schlafen.

Ich weiß auch garnicht so richtig, was ich eigentlich fragen will. Ich bin einfach total überfordert.

Hat jemand einen guten Rat?

Was denkt ihr zu dem Schaden? Ich habe leider vor Ort kein Bild gemacht. Aber der zumindest den BMW habe ich noch fotografiert, bei der Werkstatt, wo er jetzt steht. Meint ihr ich sollte das Angebot annehmen?

hier die Fotos:

https://de.share-your-photo.com/img/c4e76064b4.jpg

***Link entfernt, MT-Moderation***

LG Marlen

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@zille1976 schrieb am 24. Februar 2020 um 16:48:48 Uhr:

Wenn die Mutter der Freundin da zu viel Stress macht würd ich Privatinsolvenz anmelden und dann kann die Olle sehn wo sie bleibt

Alter, was schreibst du hier für einen Bullshit.

Das hätt ich -ausgerechnet von dir- nie gedacht..........:eek:

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Zitat:

@Apolo2019 schrieb am 23. Februar 2020 um 16:05:12 Uhr:

Für das Strafmaß wird es aber einen Unterschied machen ob 0,32 oder 0,68.

Da bin ich bei dir

Und diese merkwürdig hohe Forderung der Versicherung - kann das nicht auch am Alkohol liegen?

Zitat:

@Gudolf schrieb am 23. Februar 2020 um 16:58:05 Uhr:

Und diese merkwürdig hohe Forderung der Versicherung - kann das nicht auch am Alkohol liegen?

Diese Frage wurde ja von der TE noch nicht beantwortet. Ist halt das übliche Verhalten, Fakten via Salamitaktik zu servieren :(

am 23. Februar 2020 um 16:03

Zitat:

@Gudolf schrieb am 23. Februar 2020 um 16:58:05 Uhr:

Und diese merkwürdig hohe Forderung der Versicherung - kann das nicht auch am Alkohol liegen?

Ich denke nicht, denn das ist nur eine Vertragsstrafe. Dazu kommt sicher noch ein Regressanspruch von maximal 5000 Euro aus dem Haftplichtschaden am anderen Auto und das wegen der Alkoholfahrt.

Ist doch nicht unser Problem, wie schnell, wie viel und was man antwortet

 

Ich an ihrer Stelle würde ich den ganzen Tag bei MT sein, um schnell hilfreiche Tipps zu erhalten, die TE hat Besseres zu tun.

Ihr Problem

 

Die Höhe der Forderung der Versicherung wäre mir erstmal egal, bei den Problemen, die sie hat

Da gilt es, das Ganze zu betrachten und hier wäre ein Anwalt in vielen Belangen hilfreich.

Wenn ich Fragen in einem Forum stelle, deren Beantwortung mir wichtig sind, dann würde ich mich im eigenen Interesse bzgl. einer raschen Klärung bemühen wichtige Zwischenfragen zeitnah zu beantworten. Aber jeder wie er mag.

Die Antworten wären in diesem Fall qualitativ besser gewesen, wenn die Fakten wie so "Kleinigkeiten" einer Alkoholfahrt direkt auf den Tisch gekommen wären.

am 23. Februar 2020 um 16:10

@NDLimit Salami, gibt es was zu Essen? Wuff ;)

Moin,

 

bitte nicht vergessen dass wir hier im Versicherungsforum sind. Von daher sollten wir nicht zu weit vom Thema des Forums abweichen

 

 

Grüße

Steini

Dann mal zurück zum Thema:

Zitat:

@hydrou schrieb am 23. Februar 2020 um 12:36:40 Uhr:

Ich vermute mal, die TE durfte den Wagen fahren, wenn die Freundin mit gebrochenem Bein mit drin sass. Das wäre auch über die Versicherung abgedeckt gewesen. Hier liegt aber eine unberechtigte Nutzung aus Sicht der Versicherung vor, weil die berechtigte Nutzerin nicht mit an Bord war oder zumindest die Fahrt veranlasst hatte.

Bist du dir da sicher? Wenn die TE der Versicherung nicht als Fahrerin gemeldet ist dann ist das doch ein Verstoß gegen die Versicherungsbedingungen unabhängig davon ob die Freundin dabei ist oder nicht.

Meiner Meinung nach sollte die Nachforderung der Versicherung auch nicht an die TE weitergegeben werden können. Diese Forderung richtet sich allein gegen die Versicherungsnehmerin die gegen die Versicherungsbedingungen verstoßen hat indem sie die TE hat Fahren lassen.

Die TE konnte ja gar nicht wissen dass sie eigentlich nicht mit dem Auto fahren darf.

Auch die Kosten durch verlorenen SF Rabatt muss die TE soweit ich weiß nicht übernehmen.

Ob man es der Freundschaft halber evtl. trotzdem macht ist natürlich eine andere Frage.

Unabhängig davon bleibt aber das Problem dass keine Vollkasko besteht und diese Kosten muss die TE übernehmen.

Die Annahme, dass das Auto zu alt für eine Vollkaskoversicherung ist, ist genau so falsch, wie die Annahme, das die TE das ohne Fachanwalt schaffen kann.

Sie wird das begreifen, wenn es deutlich eng wird.

Kann man in so einem Fall evtl. die persönliche Haftpflichtversicherung

in Anspruch nehmen, falls eine besteht?

Zitat:

@WQ33 schrieb am 24. Februar 2020 um 11:07:32 Uhr:

Kann man in so einem Fall evtl. die persönliche Haftpflichtversicherung

in Anspruch nehmen, falls eine besteht?

Nein

Nein, wohl eher nicht!

Zitat:

@WQ33 schrieb am 24. Februar 2020 um 11:07:32 Uhr:

Kann man in so einem Fall evtl. die persönliche Haftpflichtversicherung

in Anspruch nehmen, falls eine besteht?

Wenn du eine findest ohne "Benzinklausel" und "Ausschluss von geliehenen Sachen".

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