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Unfall mit gekauftem Auto aber noch versichert auf Vorgänger

Themenstarteram 9. Juni 2015 um 15:29

Hallo,

ich habe ein Auto gebraucht von privat gekauft. Bin damit nach Hause gefahren. Zugelassen noch auf den Vorbesitzer. Am nächsten Tag zur Zulassungsstelle mit eVb-Nummer meiner neuen Versicherung. Die Zulassungsstelle hat keinen Termin frei, erst in vier Wochen. Ich fahre zurück. Am nächsten Tag drehe ich mit dem Auto eine kleine Runde und verursache einen Unfall: Spinne am Fenster und bei dem Versuch sie rauszupusten, zu weit nach rechts und in einen alten, parkenden Mercedes gefahren. Jetzt meine Frage: Wer kommt für den Schaden auf? Die Versicherung des Vorbesitzers? Meine neue Versicherung? Ich alleine :)

Vielen Dank im Voraus,

opriema

PS: Meine Versicherung meint, weiß es nicht genau, die Vorbesitzerversicherung ist verpflichtet, dem Vorbesitzer passiert aber nichts, er wird nicht hochgestuft, denn ich bin laut Kaufvertrag der neue Besitzer.

Die Vorgängerversicherung sagt, ja, wir nehmen den Schadensfall auf, aber so, als wäre es der des Vorbesitzers, also mit Hochstufung. Zusätzlich fragen sie, wer das Auto gefahren ist, denn ich stehe ja nicht als Versicherungsnehmer in den Papieren.

Sehr verwirrend. Was kann ich dafür (oder der Vorbesitzer) dass die Zulassungsstelle keine Termine frei hat?

Beste Antwort im Thema
am 9. Juni 2015 um 16:00

Zitat:

@GTITyp schrieb am 9. Juni 2015 um 17:53:14 Uhr:

Und sorry so einen Schwachsinn, man könne ein Fahrzeug erst in 4 Wochen zulassen, hab ich ja noch nie gehört. Kenne es nur so, man fährt zur Zulassungsstelle, zieht eine laufende Nummer und diese wird irgendwann auf gerufen und man kommt dran, von Termin da ja noch nie was gehört egal wo ich bisher zugelassen habe. Teils machen das ja sogar die Stadtverwaltungen und nicht nur die Zulassungsstelle aber am gleichen Tag und ohne Termin.

Vielleicht informierst Du Dich mal, bevor Du ausfallend wirst, Du... Vollhorst! Was DU kennst, spielt nämlich keine Rolle. Was IST, ist interessant.

Situation Berlin: Aktuell (Stand heute 17:58 Uhr) kann man nicht mal einen Termin zum Umschreiben / Zulassen BUCHEN, weil die Termine ab 10. Juli (!!! Das ist übrigens in ÜBER vier Wochen!) noch nicht zum Buchen freigegeben sind und bis dahin alles ausgebucht ist. Zulassen ist ohne Termin seit über zwei Jahren NICHT mehr möglich, lediglich Außerbetriebsetzung und gelbe / rote Kennzeichen.

Ich schätze, das wird in anderen deutschen Großstädten u. U. ähnlich sein.

ERST Hirn einschalten, DANN schreiben.

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Themenstarteram 9. Juni 2015 um 19:15

Vielen Dank für die Antworten! Ich muss noch weiter fragen :)

"Du hast nun [...] die Wahl den Vertrag aufrecht zu erhalten oder zu kündigen.

In Anbetracht des Schadens würde ich diesen kündigen."

Also wenn ich den Vertrag jetzt automatisch übernommen habe, weil der Vorbesitzer meine Daten seiner Versicherung übermittelt hat und ich ihn kündigen darf, dann müsste meine neue Versicherung also den Schaden begleichen, richtig? Nimmt die mich dann überhaupt auf? Ziemlich schlechter Start ...

Bei Vertragsabschluss hat der Vorbesitzer übrigens den Verkauf der Versicherung nicht mitgeteilt, erst nach meinem Unfall. Und die fragen jetzt folgendes: "Durch den gemeldeten Schaden haben wir erfahren, dass weitere Fahrer Ihr Fahrzeug führen, die nicht im Versicherungsschein eingetragen sind."

Was hat das denn nun wieder für Konsequenzen?

Vielen Dank schon mal!

am 9. Juni 2015 um 19:46

Eine (Erwerber-) Kündigung kann man nicht rückwirkend aussprechen.

Der Versicherer

  • berechnet die Prämie und
  • leistet Versicherungsschutz

für den Zeitraum vom Eigentumsübergang bis zum Kündigungsdatum, das Du angibst.

"Nimmt die mich dann überhaupt auf?"

Die Frage verstehe ich ehrlich gesagt nicht ganz. Entweder kündigst Du den auf Dich übergegangenen Vertrag oder lässt ihn laufen. Ein möglicher neu gewählter Versicherer hat damit nichts tun.

Die Versicherung wird nicht verkauft. Du bist Rechtsnachfolger. Der Verkäufer hat mit der ganze Sache nichts tun. Er ist nicht mehr Beteiligter am Vertrag! Was der Versicherer dem Verkäufer schreibt, muss Dich nicht interessieren. Du bekommst deswegen auch eine neue (kurzfristige) Police für den oben beannten Zeitraum. Ruf mal den Versicherer an, die sollten eigentlich auch wissen, was Sache ist.

gruß

Themenstarteram 9. Juni 2015 um 19:52

Ok, ich rufe da morgen mal an.

Mit "ob die mich aufnehmen" meinte ich die neue Versicherung. Wenn die mit dem Unfall nichts zu tun haben, bin ich mal gespannt, was ich an Prämie zahlen muss, bei der alten Versicherung.

am 9. Juni 2015 um 20:35

deswegen sagte ich das mit den Tarifmerkmalen.

Die werden anteilig für den Zeitraum SF 0 oder SF 1/2 zu grunde legen.

Je nach dem was Du für den Tarifmerkmale (Fahreralter, Nutzerkreis, usw.) für den kurzfrisitigen Vertrag angibst, fällt der Beitrag mehr oder minder hoch aus.

Natürlich kannst Du auch Dein Schadenfreiheitsrabatt angeben; dann wird es günstiger. Aber der SFR wird dann eben auch belastet und daher ist diese Variante aus meiner Sicht auf lange Sicht betrachtet unvorteilhaft gegenüber eben der Alternative kein SFR anzugeben.

gruß und gute n8

Super, dass es in dem Forum noch Experten gibt, auf deren Antworten man sich verlassen kann.

Richtig, auf Phaeti ist Verlass. Falls der TE bereits einen Versicherungsvertrag mit SFR vom bisherigen Fahrzeug hat, kann er den mit dem neuen Fahrzeug einfach fortführen und übernimmt den bisherigen SFR.

Wir hatten mal den Spaß, dass das neue Fahrzeug Freitags zugelassen wurde, mit Übernahme des Vertrages des bisherigen Fahrzeuges. Das wurde aber erst am Montag abgemeldet. Dummerweise hat meine Holde dann noch am Samstag mit dem alten Fahrzeug einen Miniunfall beim Anparken verursacht. Die Versicherung hat den reguliert und wollte unseren SFR (vom neuen Fahrzeug) kürzen. Klappte aber nicht, weil der einen Tag vor dem Unfall auf das neue Fahrzeug übertragen wurde.

Hier stand Mist

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