Unfall mit Fußgänger
Hallo zusammen. Ich hatte vor kurzem einen jungen mit geringer Geschwindigkeit angefahren. Es ist ihm zum Glück nicht viel passiert, woruber ich schonmal sehr froh bin. Nun ist es so, dass der junge(ca. 11 jahre) auch nach Aussage des Polizisten der Verursacher war, da er aus dem nichts über die Straße rannte und mir nichts vorzuwerfen gäbe. Natürlich hat man immer eine gewisse Mitschuld und man hätte immer noch langsamer fahren können aber ich denke und hoffe, dass ich aus dem Fall heil aus der Nummer raus komme. Nun ist aber auch ein kleiner Schaden an meinem Auto entstanden. Scheint nichts Schlimmes zu sein. Es sind lediglich ein paar feine Risse im Lack der Stoßstange erkennbar. Ich weiß nun nicht was ich machen soll zwecks des Schadens. Hätte ich Anspruch auf eine Kostenübernahme der Eltern des jungens oder müsste ich evtl. erst abwarten bis ich Post von der Polizei bekomme. Und was ist wenn die Eltern einfach nö sagen. Der Beamte meinte ich kann das über meine vollkasko machen aber das würde sich wohl nicht lohnen.
Versteht mich nicht falsch, das wohl des Kindes steht hier natürlich bin Vordergrund.
Hat jemand vielleicht einen guten Rat?
Habe mir den Schaden gerade nochmal angeschaut. Es scheint doch was größeres zu sein . Viele Risse im Lack über die Stoßstange verteilt und verzogen ist sie auch etwas.
Ergänzung
Die Eltern haben keine Privat Haftpflicht.
63 Antworten
Zitat:
@situ schrieb am 10. Januar 2022 um 22:19:50 Uhr:
Zahlt er mir wirklich das aus, was er bei Regress eintreiben konnte. Wirklich? Oder habe ich sonst irgendwas davon?Sonst kann es mir ja egal sein.
Es kann dir egal sein.
Zitat:
@germania47 schrieb am 10. Januar 2022 um 22:22:56 Uhr:
Zitat:
@situ schrieb am 10. Januar 2022 um 22:19:50 Uhr:
Zahlt er mir wirklich das aus, was er bei Regress eintreiben konnte. Wirklich? Oder habe ich sonst irgendwas davon?Sonst kann es mir ja egal sein.
Es kann dir egal sein.
Verstehe ich das jetzt richtig... Die Versicherung könnte theoretisch das Geld dann von der Familie holen und ich hätte dann aber nichts davon?
Zitat:
@Mucci schrieb am 10. Januar 2022 um 22:28:01 Uhr:
Zitat:
@germania47 schrieb am 10. Januar 2022 um 22:22:56 Uhr:
Es kann dir egal sein.
Verstehe ich das jetzt richtig... Die Versicherung könnte theoretisch das Geld dann von der Familie holen und ich hätte dann aber nichts davon?
Ja, die Versicherung prüft, ob sie regressiert oder sich einen Titel holt, der erst in 30 Jahren verjährt.
Evtl. verkauft sie auch den Titel.
Das wird bei geringeren Schäden aus wirtschaftlichen Gründen nicht angewendet.
Zitat:
@GerhHue schrieb am 10. Januar 2022 um 19:33:49 Uhr:
[/quoteWas ist wenn die Familie aber einfach nein sagt oder keine ph hat? Habe leider keine Rechtsschutzversicherung.
[/quoteDu schreibst, dass Du froh bist, dass dem Kind ansonsten nichts passiert ist.
Dann verhalte dich in dem Fall auch so.
Wenn die Eltern nicht wollen, dann schreib die Geschichte einfach ab.
Es gibt wirklich schlimmeres!!!
Dann zahl Du doch wenn es nicht so schlimm ist..
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Ich würde erst mal abwarten was in dem Fall noch so kommt, bevor ich mit Schadensersatz an die Familie heran trete. Das würde ich erst wirklich tun, wenn das Verfahren eingestellt worden ist.
Wenn die gleichen Fristen gelten wie beim normalen PKW Unfalls, hast du bis Ende 2026 Zeit den Schadenersatz zu fordern. Was Sinn machen kann, ist deine Vollkasko lediglich zu informieren. Das kann allerdings dann schon zum Vormerken der Hochstufung für das nächste Versicherungsjahr bedeuten.
Grüße
Steini
Zitat:
@steini111 schrieb am 11. Januar 2022 um 01:00:18 Uhr:
Wenn die gleichen Fristen gelten wie beim normalen PKW Unfalls, hast du bis Ende 2026 Zeit den Schadenersatz zu fordern. Was Sinn machen kann, ist deine Vollkasko lediglich zu informieren. Das kann allerdings dann schon zum Vormerken der Hochstufung für das nächste Versicherungsjahr bedeuten.
"Unfall vor kurzem", also vermutlich noch in 2021. Damit sind evtl. Ansprüche Ende 2024 verjährt, wenn nichts unternommen wird.
(Unfall in 2022? - dann Ende 2025)
Gibt es Bilder vom Schaden
Zitat:
@Mucci schrieb am 10. Januar 2022 um 19:54:28 Uhr:
Habe gerade nochmal genau nachgeguckt und es sind viele Risse im Lack die Stoßstange zu erkennen. Zudem ist die auch verzogen und auf Spannung. Also denke ein paar tausend Euro konnten es vielleicht werden.
Das elfjährige Kind ist also in Dein Auto "hineingelaufen", es war also kein Fahrrad o. ä. mit im Spiel. Infolgedessen weist die Lackierung des vorderen Stoßfängers Haarrisse auf und ist zudem verzogen und unter Spannung an den Montagepunkten.
Das war keine unerhebliche Kollision mit einem kleinen Schutzbefohlenen, lieber Mucci. Daher ist das, was Dich nach dieser Erfahrung vorrangig interessieren sollte: wie ergeht es dem Kind heute?
Wenn ich da etwas von "Vollstreckungstitel erwirken" - wohlgemerkt gegenüber einem Elfjährigen, den man angefahren hat - lese, wird mir gleich speiübel!
Zitat:
@Rigero schrieb am 11. Januar 2022 um 08:21:51 Uhr:
Wenn ich da etwas von "Vollstreckungstitel erwirken" - wohlgemerkt gegenüber einem Elfjährigen, den man angefahren hat - lese, wird mir gleich speiübel!
Guten, anhaltenden und reichhaltigen Kotz allen Moralisten, die keine Ahnung haben, was da wirklich passiert ist, aber die Schilderung des TE verdrehen, um die eigene Entrüstung unterfüttern zu können.
Zitat:
@Rigero schrieb am 11. Januar 2022 um 08:21:51 Uhr:
Wenn ich da etwas von "Vollstreckungstitel erwirken" - wohlgemerkt gegenüber einem Elfjährigen, den man angefahren hat - lese, wird mir gleich speiübel!
nun, moralisch gesehen magst du da vielleicht nicht falsch liegen, allerdings hat die versicherung auch verpflichtungen gegenüber allen prämienzahlern, nämlich auch dort regresse zu führen, wo es sich lohnt oder perspektivisch lohnen kann. eine versicherung ist halt kein wohlfahrtsverband.
falls dir die erklärung nicht zur besserung verhilft, probier es gern mal mit vomex a, vielleicht hilft das. 🙂
Zitat:
@situ schrieb am 10. Januar 2022 um 22:08:52 Uhr:
Wer mir neu, dass bei Inanspruchnahme der Vollkasko der Versicherer versucht, per Regress den Versicherten schadlos zu halten. Ist das wirklich so?
Das ist so. Ich hatte (leider) folgenden Fall: mir ist auf der Landstraße aus einem Waldweg ein Radfahrer vors Auto gefahren. Mein Tempo war etwa 70-80 - entsprechend ging das aus für den Radfahrer. Der Wagen erlitt Totalschaden. Gerichtlich (ja, es gab ein Gerichtsverfahren - der Wagen war beschlagnahmt durch die Staatsanwaltschaft und gegen mich als Fahrer wurde ermittelt) wurde festgestellt, dass mich kein Verschulden trifft, es war für mich nicht abwendbar, der entstandene Schaden sei bei den Hinterbliebenen Erben des Radfahrers einzureichen. Das haben wir nicht getan, sondern haben das über unsere VK abgewickelt und hätten die Hochstufung akzeptiert. Das wurde Seitens der VK nicht gemacht, es gab keine Hochstufung. Auf Nachfrage wurde uns bestätigt, dass man sich den regulierten Schaden vom Verursacher bzw den Hinterbliebenen zurück holen würde. Allerdings gab es da auch was zu holen.
Muss man nicht immer gut finden ...
Zitat:
@Rigero schrieb am 11. Januar 2022 um 08:21:51 Uhr:
Zitat:
@Mucci schrieb am 10. Januar 2022 um 19:54:28 Uhr:
Habe gerade nochmal genau nachgeguckt und es sind viele Risse im Lack die Stoßstange zu erkennen. Zudem ist die auch verzogen und auf Spannung. Also denke ein paar tausend Euro konnten es vielleicht werden.
Das elfjährige Kind ist also in Dein Auto "hineingelaufen", es war also kein Fahrrad o. ä. mit im Spiel. Infolgedessen weist die Lackierung des vorderen Stoßfängers Haarrisse auf und ist zudem verzogen und unter Spannung an den Montagepunkten.Das war keine unerhebliche Kollision mit einem kleinen Schutzbefohlenen, lieber Mucci. Daher ist das, was Dich nach dieser Erfahrung vorrangig interessieren sollte: wie ergeht es dem Kind heute?
Wenn ich da etwas von "Vollstreckungstitel erwirken" - wohlgemerkt gegenüber einem Elfjährigen, den man angefahren hat - lese, wird mir gleich speiübel!
Wie du vielleicht gelesen hast, ist dem Kind nach Angaben des TE zum Glück nichts passiert. Von daher habe ich selten solch einen sinnbefreiten und völlig überflüssigen Beitrag gelesen. Manche Leute sollten besser die Finger von der Tastatur lassen🙄.
Im Übrigen überlegen es sich die Eltern vielleicht, wenn sie mit der Nase auf die möglichen Konsequenzen gestoßen werden und legen sich eine PHV zu. Muss ja nicht immer so glimpflich ausgehen.
Zitat:
@situ schrieb am 10. Januar 2022 um 22:08:52 Uhr:
Wer mir neu, dass bei Inanspruchnahme der Vollkasko der Versicherer versucht, per Regress den Versicherten schadlos zu halten. Ist das wirklich so?
Das kann ganz praktisch sein. Ich hatte einen Unfall im Italien. Die gegnerische Versicherung wollte nicht zahlen obwohl die Schuldfrage eindeutig war.
Mein Anwalt hat mir geraten den Schaden über mien VK abzuwickeln. Die wird dann versuchen das Geld von der gegnerischen Versicherung zu bekommen. Selbst wenn sie nicht alles bekommt steht mir die Selbstbeteiligung auf jeden Fall in voller Höhe zu.
Die Alternative wäre gewesen einen deutschsprachigen Anwalt in Italien zu suchen, das geht über den ADAC noch relativ einfach, und die italienische Versicherung zu verklagen.
Sehr zeitaufwendige und mühsame Geschichte, da hatte ich wenig Lust drauf.
Ohhh heiligs Blechle ... kann ich da nur sagen !!!
Typisch deutsch und Zeitgeist!
Kind wird angefahren ohne Rad oder Roller oder sonst etwas.
Dem Kind ist weiter nichts passiert.
Angeblich oder real - man schaut sich ja nicht täglich die Stoßfänger
seiner Kiste an - gibt es jetzt kleine Haar-Risse am Lack des Stoßfängers.
Welchen Bums muss das auf die Knochen des Kindes denn gewesen sein,
wenn das wirklich vom Kind kommen sollte und der unverletzt blieb.
Bei meinem E60 kriege ich jedenfalls keine Haar-Risse am Stoßfänger wenn
ich ein Kind anfahre ohne das dieses ordentlich verletzt wird.
Und da zerfetzen sie sich hier mal wieder in Forderungs-Simpeleien.
Und die Moralisten werden dann besonders gehasst!
Erbärmlich!
Was soll das überhaupt? Also ist das, mit erwirtschaftetem Geld, gekaufte Fahrzeug wieder mal egal?
Unfassbar diese Einstellung.