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Unfall mit Fußgänger

Themenstarteram 10. Januar 2022 um 17:32

Hallo zusammen. Ich hatte vor kurzem einen jungen mit geringer Geschwindigkeit angefahren. Es ist ihm zum Glück nicht viel passiert, woruber ich schonmal sehr froh bin. Nun ist es so, dass der junge(ca. 11 jahre) auch nach Aussage des Polizisten der Verursacher war, da er aus dem nichts über die Straße rannte und mir nichts vorzuwerfen gäbe. Natürlich hat man immer eine gewisse Mitschuld und man hätte immer noch langsamer fahren können aber ich denke und hoffe, dass ich aus dem Fall heil aus der Nummer raus komme. Nun ist aber auch ein kleiner Schaden an meinem Auto entstanden. Scheint nichts Schlimmes zu sein. Es sind lediglich ein paar feine Risse im Lack der Stoßstange erkennbar. Ich weiß nun nicht was ich machen soll zwecks des Schadens. Hätte ich Anspruch auf eine Kostenübernahme der Eltern des jungens oder müsste ich evtl. erst abwarten bis ich Post von der Polizei bekomme. Und was ist wenn die Eltern einfach nö sagen. Der Beamte meinte ich kann das über meine vollkasko machen aber das würde sich wohl nicht lohnen.

Versteht mich nicht falsch, das wohl des Kindes steht hier natürlich bin Vordergrund.

Hat jemand vielleicht einen guten Rat?

 

Habe mir den Schaden gerade nochmal angeschaut. Es scheint doch was größeres zu sein . Viele Risse im Lack über die Stoßstange verteilt und verzogen ist sie auch etwas.

Ergänzung

Die Eltern haben keine Privat Haftpflicht.

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63 Antworten
Themenstarteram 10. Januar 2022 um 18:54

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 10. Januar 2022 um 19:46:04 Uhr:

Woow, Eltern mit Kind, die keine PH haben...

Hätte echt geglaubt, dass es sowas nicht mehr gibt.

Es gibt in D wirklich ein Haufen ziemlich überflüssiger Versicherungen jeglicher Couleur..., aber eine PH (ca. 5-10€/Monat) ist nun wirklich für Privatleute so ziemlich die einzige, die ich jedem uneingeschränkt quasi empfehle...

Nun denn.

Entweder hast Du nun unter Umständen die Möglichkeit/das Recht, die Eltern zu belasten (aber das ist kompliziert soweit ich weiß!) für den entstandenen Schaden durch das Kind oder Du machst gar nichts, da es Dir, wie Du selbst sagst, selbst keine 200-500€ wert ist...

Edit: Ist denn bei den Eltern überhaupt was zu holen? Häufig kann man sowas ja schon recht gut einschätzen, nachdem man Kontakt hatte...

Möchte noch mal ergänzen, dass der Schaden doch erheblich größer zu sein scheint als ich zuerst vermutete. Habe gerade nochmal genau nachgeguckt und es sind viele Risse im Lack die Stoßstange zu erkennen. Zudem ist die auch verzogen und auf Spannung. Also denke ein paar tausend Euro konnten es vielleicht werden. Daher komm ich mit der vollkasko wohl noch gut davon. Die Eltern Leben vom Amt und hab auch deshalb wohl keine ph.

Zitat:

@germania47 schrieb am 10. Januar 2022 um 19:02:00 Uhr:

Alternativ die Eltern fragen, ob eine Privathaftpflichtversicherung besteht.

TE hat doch angegeben, die Eltern hätten k e i n e Privathaftpflichtversicherung.

Zitat:

@soringer schrieb am 10. Januar 2022 um 20:04:00 Uhr:

Zitat:

@germania47 schrieb am 10. Januar 2022 um 19:02:00 Uhr:

Alternativ die Eltern fragen, ob eine Privathaftpflichtversicherung besteht.

TE hat doch angegeben, die Eltern hätten k e i n e Privathaftpflichtversicherung.

Der TE hat den letzten Absatz nach meinem Post eingefügt.

Das wird ein Fall für deine Vollkasko.

(Ich sehe auch nicht, warum die Eltern haften sollten, eine Aufsichtspflichtverletzung bei einem 11jährigen wird wohl nur schwer beweisbar sein. Und dann ist nichts zu holen)

Zitat:

@Mucci [url=https://www.motor-talk.de/.../unfall-mit-fussgaenger-t7220361.html?...]schrieb am 10. Januar 2022 um 19:54:28

Möchte noch mal ergänzen, dass der Schaden doch erheblich größer zu sein scheint als ich zuerst vermutete. Habe gerade nochmal genau nachgeguckt und es sind viele Risse im Lack die Stoßstange zu erkennen. Zudem ist die auch verzogen und auf Spannung. Also denke ein paar tausend Euro konnten es vielleicht werden. Daher komm ich mit der vollkasko wohl noch gut davon. Die Eltern Leben vom Amt und hab auch deshalb wohl keine ph.

In der gleichen Konstellation hat ein Mädchen meine Oma auf dem Gehweg mit dem Fahrrad über den Haufen gefahren. Schwere Kopfverletzungen sie war danach ein Pflegefall.

Keine PH. Da ist nichts zu holen. Da hilft der beste Anwalt nichts. Deshalb haben solche Leute auch keine Versicherung.

Das ist bei uns einfach so.

am 10. Januar 2022 um 19:14

Lass dir die Reparaturmöglichkeiten und deren Kosten von einem Beulenfritzen erläutern und nicht aus der Ferne. Das ist schlicht nicht möglich.

Dito zur Rechtsberatung hier hinsichtlich der Haftung der Eltern. Bist du in einem Autoklub? Dann kannst du ja die angebotene, gratis Erstberatung durch einen Anwalt vor Ort nutzen. Die können und dürfen das.

Themenstarteram 10. Januar 2022 um 19:18

Zitat:

@Benno119 schrieb am 10. Januar 2022 um 20:12:13 Uhr:

Das wird ein Fall für deine Vollkasko.

(Ich sehe auch nicht, warum die Eltern haften sollten, eine Aufsichtspflichtverletzung bei einem 11jährigen wird wohl nur schwer beweisbar sein. Und dann ist nichts zu holen)

Ich denke auch. Werde morgen mit der Versicherung reden. Das ist wohl für alle das einfachste. Mit 11 Jahren haften allerdings schon die Eltern für solche Sachen. Aber da die Eltern weder versichert sind oder da was zu holen ist, bringt das nichts.

Themenstarteram 10. Januar 2022 um 19:20

Zitat:

@situ schrieb am 10. Januar 2022 um 20:14:22 Uhr:

Lass dir die Reparaturmöglichkeiten und deren Kosten von einem Beulenfritzen erläutern und nicht aus der Ferne. Das ist schlicht nicht möglich.

Dito zur Rechtsberatung hier hinsichtlich der Haftung der Eltern. Bist du in einem Autoklub? Dann kannst du ja die angebotene, gratis Erstberatung durch einen Anwalt vor Ort nutzen. Die können und dürfen das.

Leider nein. Weder ADAC noch Rechtschutz. Bin seid 16 Jahre unfallfrei daher hab ich mir nie ein Kopf um sowas gemacht. Wird sich nun ändern.

Nein, Eltern haften nicht für ihre Kinder, es sei denn, sie hätten gegen die Aufsichtspflicht verstoßen. Ein 11jähriger darf durchaus allein draußen sein und muss nur noch gelegentlich überwacht werden.

Themenstarteram 10. Januar 2022 um 19:36

Zitat:

@Benno119 schrieb am 10. Januar 2022 um 20:22:21 Uhr:

Nein, Eltern haften nicht für ihre Kinder, es sei denn, sie hätten gegen die Aufsichtspflicht verstoßen. Ein 11jähriger darf durchaus allein draußen sein und muss nur noch gelegentlich überwacht werden.

Mit Erreichen des 11. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haften Kinder gemäß § 828 Absatz 3 BGB, wenn sie verschuldensfähig sind und die nötige Einsichtsfähigkeit und das nötige Verantwortungsbewusstsein haben. Im Straßenverkehr setzen die Gerichte dann voraus, dass ein Kind mit zunehmendem Alter vernünftig genug ist, um sich gemäß den gängigen Verkehrsregeln zu verhalten. 

Klar, die Haftung des Kindes bleibt unberührt. Hier ging es um die evtl Haltung der Eltern.

Ist allerdings müßig ohne Haftpflichtversicherung.

lass es deine vollkaskoversicherung regeln, sofern es sich von der schadenhöhe und unter berücksichtigung einer möglichen selbstbeteiligung sowie der höherstufung lohnt. die prüfen auch, ob sie beim kind regress nehmen und falls ja, in welcher höhe. mit 11 jahren haftet dieses natürlich erst mal für den entstandenen schaden. ob dann ggf. mit einem gerichtlichen titel später was pfändbar wäre, würde die zukunft zeigen.

am 10. Januar 2022 um 21:08

Wer mir neu, dass bei Inanspruchnahme der Vollkasko der Versicherer versucht, per Regress den Versicherten schadlos zu halten. Ist das wirklich so?

Zitat:

@situ schrieb am 10. Januar 2022 um 22:08:52 Uhr:

Wer mir neu, dass bei Inanspruchnahme der Vollkasko der Versicherer versucht, per Regress den Versicherten schadlos zu halten. Ist das wirklich so?

Ja, der Anspruch geht bei Regulierung auf den Versicherer über.

am 10. Januar 2022 um 21:19

Zahlt er mir wirklich das aus, was er bei Regress eintreiben konnte. Wirklich? Oder habe ich sonst irgendwas davon?

Sonst kann es mir ja egal sein.

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