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Unfall mit Fahrerflucht

Themenstarteram 10. März 2014 um 11:32

Hallo zusammen,

ich schreibe euch aus einem ärgerlichen Grund, der leider kein Einzelfall ist. Mir ist jemand in mein geparktes Auto gefahren und hat dabei den Kotflügel so verbogen, dass ich meine Fahrertür nicht mehr richtig öffnen kann -.- Der Verursacher könnte von der Polizei schon zu 99% ausfindig gemacht werden, meine Versicherung und ein Anwalt sind auch schon eingeschaltet. Mein Problem ist, dass ich momentan nur unbequem über die Beifahrerseite einsteigen kann und das nur äußerst interne, weil ich mir ja nichts zerkratzen will (Armaturenbrett, Zierleisten,...) Zudem ist es ja im Falle eines Unfalls schlecht, weil ich dann die Tür nicht öffnen kann. Ich möchte mit der Reparatur etc. noch warten bis alles Dingfest ist, deshalb meine Frage, ob es sinniger ist das Auto stehen zu lassen (evtl. Nutzungsausfall einfordern, geht das in dem Fall??) oder jeden Tag den Hampelmann über die Beifahrerseite machen?

Danke für eure Hilfe :)

MfG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Es wird am Ende nicht mehr Geld fliessen als ohne anwaltliche Hilfe, weil der Gutachter sämtliche Kosten in seinem Gutachten beziffert. Einziger Pluspunkt: Die Sache wird u.U. beschleunigt ... augenscheinlich.

wie gut, dass Du Deine Ahnungslosigkeit wenigstens manchmal selbst zugibst. 130%-Regelung schon mal gehört? Nutzungsausfall? Kostenpauschale? Alles Dinge, die in keinem Gutachten drinstehen. Welche Rechte und welche Pflichten man als Geschädigter hat, weiß der Gutachter auch nicht, ist nicht sein Job. Gehst Du zum Ohrenarzt wenn Du Zahnweh hast?

Wer sich nicht auskennt sollte zu einem Anwalt gehen, der kennt sich aus. Das ist völlig legitim und gehört zu den Versicherungsleistungen ebenso dazu wie der Tausch eines Blinkerglases. Wenn die Prämien dann steigen liegt es am Unfall und nicht daran, dass ein Geschädigter seine Rechte wahrnimmt.

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Dein Anwalt müsste dich eigentlich gefragt haben ob der Wagen noch fahrbereit ist. Dies würde ich an deiner Stelle verneinen, aus den genannten Gründen. So kann man einen Nutzungsausfall geltend machen. Aber nachträglich wird das schwer zu argumentieren...

Hallo,

Für mich macht es nur Sinn den Wagen sofort reparieren zu lassen.

Auf was willst du denn warten.

Wenn der Verursacher ermittelt wird ist gut und du kannst deine Kosten

über die gegnerische Versicherung zurückbekommen.

Damit mich so etwas nicht belastet habe ich eine Vollkasko ohne Selbstbeteiligung

die natürlich auch Kosten verursacht.

Seelze 01

Du hast eine Schadensminderungspflicht. Die ganze Zeit einen Leihwagen wird nicht gehen. Evtl. geht eine Notreparatur, man muss ja nur den Kotflügel wieder so ausbeulen, dass die Tür wieder dran vorbeigeht.

Wenn das Gutachten gemacht ist kannst Du das Auto aber auch reparieren lassen.

Themenstarteram 10. März 2014 um 12:11

Danke erstmal für eure Antworten und Entschuldigung für meine falsche Ausdrucksweise, der Anwalt weiß bescheid, den Termin zur genauen Besprechung habe ich aber erst morgen, d.h. er hat noch keine genauen Infos. Der Verursacher sollte sich gestern bei mir melden, was er aber bisher noch nicht tat, deswegen will ich mit Reparatur etc. warten bis das geklärt ist, mir ist das irgendwie nicht so geheuer wenn ich das Geld erst rückwirkend bekomme :/ Das mit der Vollkasko überlege ich mir jetzt auch stark, weil mein Auto noch einen Wert von über 10k€ hat. Nur bin ich Student und bin mit 75% noch ziemlich hoch in der Versicherung, was bedeutet, dass eine Vollkasko bei mir ordentlich zu Buche schlägt, v.A. ohne Selbstbeteiligung. Aber nach der Aktion ist es mir das Wert, ich kann ja nur von Glück reden, dass das Verursacherfahrzeug noch in der Nähe stand und die Polizei so relativ leichtes Spiel hatte.

am 10. März 2014 um 12:24

Er hat ja nix von Leihwagen geschrieben. In dem Fall wäre eine Klasse unter dem aktuellen Sinnvoll, weil die Versicherung sonst Abzüge macht. Nutzungsausfallentschädigung gibt's nur, wenn das Auto in der Werkstatt steht. Solange du es nutzt, egal wie, wirst du keinen Nutzungsausfall erhalten.

Ob du in der Werkstatt eine Abtretungserklärung unterschreibst solltest du dir genau überlegen. Wird die Reparatur nach Schadensgutachten durchgeführt, muss sich die Werkstatt eh daran halten.

Ach ja, Nutzungsausfallentschädigung ist nix zum reich werden, mach' dir da mal keine Hoffnungen. Und der Versicherung erzählen, dass der Wagen länger nicht nutzbar war, wird dir auch kaum gelingen.

Frag' VORHER bei der GEGNERISCHEN Versicherung nach, was dir an Ausfallentschädigung zu steht bzw. gezahlt wird, um keine großen Überraschungen zu erleben.

Im Schadengutachten sollte auch die Wertminderung angegeben sein. Denn, durch die Beschädigung ist dein Fahrzeug im Wert gemindert worden. Wie viel das ist, sagt der Gutachter und zahlt die Versicherung. Wie geschrieben: Keine Unsummen erwarten!

Lässt du das Auto NICHT reparieren oder nur notdürftig flicken, wird dir die Mehrwertsteuer abgezogen.

Alles in allem hast du ausser dem Ärger nur Kosten an der Backe, die niemand ersetzt. Es wurde ja bereits geschrieben: Du musst den Schaden so klein wie möglich halten. Heißt bei einem eventuellem Leihwagen: EINE Klasse kleiner als dein aktuelles Auto!

Leihst du dir ein Auto sag' um Himmels Willen NICHT, das es ein Unfallersatzwagen ist! Die sind oft um das dreifache teurer als "normale "Leihwagen. Eventuell hat die Werkstatt ja auch Leihwagen, die auf jeden Fall billiger sind, als von einer Leihwagenfirma!

Egal wie du dich entscheidest: VIEL GLÜCK!

Ach ja, du musst mir natürlich nicht glauben und solltest deine eigenen Erfahrungen machen ... Vielleicht helfen dir meine Tips dabei??? ;)

Nachtrag: Warum sprichst du nicht mit der gegnerischen Versicherung? Gibt DIE ihr OK zur Reparatur brauchst du doch nicht warten. Der Schadensverursacher hat darauf eh keinen Einfluss.

am 10. März 2014 um 12:49

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

Du hast eine Schadensminderungspflicht. Die ganze Zeit einen Leihwagen wird nicht gehen. Evtl. geht eine Notreparatur, man muss ja nur den Kotflügel wieder so ausbeulen, dass die Tür wieder dran vorbeigeht.

 

Wenn das Gutachten gemacht ist kannst Du das Auto aber auch reparieren lassen.

Die Schadensminderungspflicht sagt lediglich aus das man einen Schaden durch fälschliches benutzen nicht noch größer werden lassne darf.

 

Beispiel : Auto hatte einen Unfall wo der Kühler einen Riss bekommen hat, dennoch fährt der Fahrer mit dem Wagen weiter, und dadurch tritt ein Motorschaden als Folgeschaden auf.

Themenstarteram 10. März 2014 um 13:15

Also ich hätte eher an eine Fahrgemeinschaften, als an einen Leihwagen gedacht, aber trotzdem gut zu wissen. Das Auto werde ich auf jeden Fall ordnungsgemäß reparieren lassen, mir wird immer ganz schlecht, wenn ich Autos mit unpassenden Spaltmaßen oder Farbwechsel sehe. Außerdem liegt mir schon sehr viel an meinem Tüftüf, musste lange drauf sparen :) Das mit der Wertminderung ist ein wichtiger Punkt, daran hätte ich jetzt nicht gedacht, danke dafür :) Da sich die Geschichte in den nächsten paar Tagen klären dürfte, werde ich denke ich auch von einer notdürftigen Reparatur absehen und klettere noch ein bisschen. Falls es von Interesse ist kann ich ja berichten, wie es weiter geht.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Die Schadensminderungspflicht sagt lediglich aus das man einen Schaden durch fälschliches benutzen nicht noch größer werden lassne darf.

Mit fälschlichem Benutzen hat das nichts zu tun. Du darfst den Schaden nicht durch eigenes Verhalten größer machen als notwendig. Zum Schaden zählt auch der Nutzungsausfall. Beispiel: Notreparatur ist billiger als Mietwagen. Dann muss es eben die Notreparatur sein.

Zu Fahrgemeinschaften ist man nicht verpflichtet. Zum dauerhaften Reinkrabbeln aber auch nicht (zumal der Sicherheitsaspekt dazukommt). Das Auto ist so nicht verkehrssicher und müsste nicht benutzt werden.

am 10. März 2014 um 14:08

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Die Schadensminderungspflicht sagt lediglich aus das man einen Schaden durch fälschliches benutzen nicht noch größer werden lassne darf.

Mit fälschlichem Benutzen hat das nichts zu tun. Du darfst den Schaden nicht durch eigenes Verhalten größer machen als notwendig.

Nichts anderes habe ich geschrieben. Ob die Versicherung nun einen Mietwagen über einen längeren Zeitraum anerkennt steht auf einem anderen Blatt Papier.

es geht darum, dass der Nutzungsausfall eben auch Teil des Schadens ist. Man hat einen Anspruch darauf, diesen ersetzt zu bekommen bzw. anderweitig mobil zu bleiben, ist aber verpflichtet, diesen Schaden möglichst gering zu halten.

am 10. März 2014 um 14:41

Ein Anruf bei der gegnerischen Versicherung würde einige Fragen klären:

Z.B. Sachverständiger: Eigener oder von der gegnerischen Versicherung?

Wie hoch ist die TÄGLICHE Nutzungsausfallentschädigung?

Wie würde ein Mietwagen gegenbenfalls zu Buche schlagen? Ist eine Nutzungsausfallentschädigung in bar dann vielleicht günstiger? Die Fahrgemeinschaft ist ja auch nicht umsonst, oder?

Darf ich den Wagen schon zur Reparatur geben oder gibt es noch Klärungsbedarf?

SO habe ich bei meinem letzten Unfall gehandelt. Meinen Wagen konnte ich erst dann zur Repartur geben, nachdem mit dem Unfallverursacher alles geklärt war und die Versicherung ihr OK zur Reparatur gegeben hat.

Alles andere könnte zu einem irgendwie gerarteten Nachteil führen. Mein Rat auf JEDEN Fall immer den Kontakt zur gegnerischen Versicherung suchen.

Eine Rückmeldung wäre auf jeden Fall Begrüßungswert!

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Ein Anruf bei der gegnerischen Versicherung würde einige Fragen klären:

auf keinen Fall. Größte Dummheit. Welchen Rat wird man da wohl bekommen? Die gegnerische Versicherung wird einem eigene Ansprüche immer nur nach deren Interessen bestätigen.

Z.B. Sachverständiger: den sollte man selbst auswählen und bestimmt keinen von der gegnerischen Versicherung geschickten akzeptieren.

Wer sich bezüglich eigener Ansprüche unsicher ist, der sollte ganz einfach einen Anwalt fragen. Der kennt sich aus, vertritt die eigenen Interessen und wird von der gegnerischen Versicherung bei Fremdschuld ja sowieso bezahlt.

 

am 10. März 2014 um 15:08

Glaubst du ernsthaft, ein Anwalt würde mehr herausschlagen? Nach der Schilderung schätze ich den Schaden auf etwa 2500 Euro. Was soll denn da rauskommen? Was soll der Anwalt kosten? Wer zahlt den?

Die Nutzungsausfallentschädigung dürfte bei allen Versicherungen gleich sein, so wurde mir gesagt. Das hängt vom Fahrzeug ab.

Es geht hier nicht um einen Totalschaden an einem Porsche Cayenne.

Und, wo ist das Problem bei der Versicherung nach zu fragen? Erleidet der TE dadurch einen materiellen Schaden, ausser den Telefonkosten?

Wir reden hier von ungelegten Eiern. Ach ja, den Sachverständigen von der Versicherung muss er nicht akzeptieren und kann sich einen eigenen suchen, den die Versicherung dann zahlen muss. Meine Werkstatt war da sehr hilfreich. Übrigens hat der Sachverständige auch die Höhe des Nutzungsausfalls berechnet, der Fahrzeugabhängig ist. Und, wir reden hier wohl kaum von einer Luxuslimousine, oder?

Noch mal, ich zitiere aus meinem Unfallgeschehen und nicht von der Obsternte ;)

Aber, jeder wie er mag ... :p

am 10. März 2014 um 16:52

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Nach der Schilderung schätze ich den Schaden auf etwa 2500 Euro.

Sehr gut, dann kann sich der TE den Gutachter gleich ganz sparen, da Du ja freundlicherweise diesen Job schon übernommen hast - ganz bequem vom Schreibtisch aus, ohne das Fahrzeug in Augenschein zu nehmen... :rolleyes:

 

@Chris0293: An Deiner Stelle würde ich einfach den morgigen Termin beim Anwalt abwarten, der erklärt Dir schon, was Dir alles zusteht und wie der weitere Ablauf aussieht.

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