Unfall mit Fahrerflucht obwohl ich gar kein Unfall hatte.(Dortmund)

Hallo
Ich habe da ein Problem

Ich habe einen Schwrzen Opel Corsa
Ich Stand mit meinem PKW und habe meine Reifen nachgezogen,Da Kamm ein Mann auf mich zu und fragte mich nach dem Weg,nach dem ich es ihm erklärt habe, gaben wir uns noch die Hand und er ging.Habe ihm nach dem Handschlag keine weitere Beachtung geschenkt.
Heute stand stand die Polizei vor meiner Tür Wegen Unfall mit Fahrerflucht.
Der Typ der mich nach dem Weg gefragt hat,hat mich Angezeigt. Er war mit der Polizei bei mir.
Er hat schwarze Kratzer an seinem Auto die von mir mit mein Pkw verursacht worden sein. Er hat sogar einen Zeugen.
Das schlimme ist das die Höhe der Krazer zu einem Corsa passt,dass hat die Polizei gemessen.
Wie gesagt ich hatte kein Unfall und auch keine Schramen am Auto
Was soll ich jetzt machen ich bin fix und fertig .
Kann ich jetzt den Führerschein verlieren ?(dann werde ich sofort Arbeitslos)

Beste Antwort im Thema

TE, es kann schon sein, dass du nicht der große Erklärbär bist und einige Foristen hier unzufrieden mit deinen Äußerungen sind.

Du musst selbst wissen, ob deine Variante der Ereignisse stimmt. Ich gehe jetzt bona fide davon aus, dass sie stimmt. Und in den Fall sage ich, du hast ein Problem, das du ohne anwaltliche Hilfe wahrscheinlich nicht lösen kannst. Das problem ist nicht pillepalle, dir wird offenbar eine Straftat vorgeworfen.

Such jetzt einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt (gibt es auch in deiner Stadt, guck ins Internet). Ruf zunächst dort an und bitte um einen Termin für eine kostenlose anwaltliche Erstberatung mit dem Ziel, dass der RA dir sagt, ob und was er für dich tun kann und wieviel es kosten wird. Jeder vernünftige RA wird dir diese kostenlose Erstberatung geben. Wenn nicht, nimm den nächsten.

Danach weißt du, woran du bist.

Alles andere ist Kaffeesatzleserei.

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Zitat:

@metalhead79 schrieb am 18. März 2018 um 19:07:01 Uhr:



Seit wann muß man denn seine Unschuld beweisen?

Muss man nicht.
Aber man kann z.B. den Beweis seiner Schuld entkräften.
Hier gibts einen Geschädigten mit einer Aussage dass der Verursacher genau Fahrzeug X zur Tatzeit Y gewesen ist und es gibt einen Zeugen der die Tat beobachtet haben will mit einer Aussage, dass der Verursacher genau Fahrzeug X zur Tatzeit Y gewesen ist.
Zusätzlich die Fahrzeuggegenüberstellung der Polizei, die den geschilderten Hergang von den Dimensionen her plausibel macht.

Dies nun zu entkräften / zu widerlegen ist natürlich Sache des Beschuldigten, wer sonst sollte dafür verantwortlich sein?
Der Beschuldigte muss aber nicht seine Unschuld beweisen, er kann aber (hoffentlich) den (bereits erbrachten) Beweis seiner Schuld widerlegen.

Zitat:

@Matsches schrieb am 20. März 2018 um 09:25:36 Uhr:



Aber man kann z.B. den Beweis seiner Schuld entkräften.

Ersetze -Beweis- gegen -Indiz-. Ein Beweis wäre unanfechtbar.

So ist es nicht.

Es gibt so was wie Beweiswürdigung. Der Richter kann einem Zeugen zum Beispiel glauben oder auch nicht.

Jeder Krimileser kennt die Masche der "falschen Spur legen". Das gibt es auch im wirklichen Leben und nicht immer wird es erkannt.

Ob etwas zum "Beweis" taugt, unterliegt immer einer Einschätzung. Und die kann sich irren.

Wäre das alles so einfach und klar wie manche meinen, brauchte es weder Richter noch Anwälte noch Sachverständige. Alles Menschen, die sich irren können.

"Ein Beweis ist erbracht, wenn der Beweisführer den Richter von der Richtigkeit der strittigen Tatsachenbehauptung überzeugt. Das Regelbeweismaß ist dabei die volle persönliche Überzeugung des Richters." schreibt die Wikipedia.

Wurde doch längst weiter vorn erläutert.

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