Unfall mit Fahrerflucht - Ablauf Gutachter usw?
Guten Morgen,
als ich heute morgen in mein Auto steigen und zur Arbeit fahren wollte fiel mir ein weißer Zettel an der WIndschutzscheibe auf. Da ich als Anwohner mit Parkausweis in einer Anwohnerstraße parke war klar, das ist kein gutes Zeichen mit dem Zettel.
Darauf stand so ungefähr: "Ich habe heute einen Unfall mit Fahrerflucht beobachtet. Tel:...".
Ich bin direkt mit einem unguten Gefühl um's Auto und sehe hinten: Stoßfänger kaputt, Reflektor kaputt, PDC-Sensor kaputt, Heckklappe eingedrückt usw.
Das ganze ist wohl 10 Minuten bevor ich am Auto war passiert.
Leider hat die Frau, die den Zettel geschrieben hat, sich kein Kennzeichen notiert und wusste nur "es war ein schwarzer Opel".
Ich habe dann die Polizei gerufen. Die kam und hat alles aufgenommen, sagte aber, dass das ganze zu 99% erfolglos eingestellt werden würde. Ich hatte mental schon damit abgeschlossen und mich einigermaßen mit einer %-Erhöhung bei der Vollkasko "angefreundet" und verabschiedete mich gerade von den Polizisten, da kommt ein schwarzer Mitsubishi durch die Straße gefahren und hält in Höhe von meinem Auto. Der Polizist geht hin und sieht: Schaden vorne! Da war das wirklich der Verursacher! Er hat kein Wort mit mir gesprochen, daher weiss ich nicht, warum er wieder aufgetaucht ist.
Er bekommt jetzt eine Anzeige wegen Fahrerflucht sagten mir die Polizisten. Außerdem hatte er eine Umweltplakette im Auto auf der ein anderes Kennzeichen eingetragen ist.
Auch wenn ich zuerst wirklich unfassbar sauer war wegen der Fahrerflucht-Sache, so bin ich einfach nur froh, dass er noch aufgetaucht ist und ich jetzt den Schaden ersetzt bekomme.
Da ich noch nie in so etwas verwickelt war, hier mal ein paar Fragen:
1. Die Versicherung von ihm wird sich bei mir melden. Vermutlich schlagen die einen Gutachter vor. Muss ich den akzeptieren? Würde gerne selbst jemanden beauftagen vor einen KVA. Erstattet mir seine Versicherung dann das Geld für den von mir bestellten Gutachter?
2. Wenn ich mir das Geld auszahlen lasse und dann die Reparatur beauftrage, ist dort irgendwas mit der MwSt zu beachten? Meine da etwas im Hinterkopf gehabt zu haben.
3. Wann kann ich einen Gutachter beauftragen? Sollte ich damit warten, bis sich seine Versicherung meldet, oder könnte ich das vorher schon machen? Frage nur, weil ich gerade etwas Zeit dafür hätte.
Viele Grüße
Lukas
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von drummer2003
...
Er bekommt jetzt eine Anzeige wegen Fahrerflucht sagten mir die Polizisten. Außerdem hatte er eine Umweltplakette im Auto auf der ein anderes Kennzeichen eingetragen ist.
Das ist aus Behördensicht bestimmt das schlimmere Vergehen 😉
64 Antworten
Zitat:
Ja, und jeder Anwalt freut sich, wenn er die Karre aus dem Dreck ziehen soll (womöglich für den kleinsten Teil des noch verbleibenden Streitwerts...) die irgend einer im Wunsch, alles selber zu machen, so richtig reingefahren hat 😁 😁 😁
Lustig, daß immer die juristischen Laien immer alles besser wissen.
Macht ruhig. Aber hinterher nicht maulen.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil und wer das Gelesene auch noch versteht liegt ganz weit vorne. Wo war von "alles selber machen" denn die Rede? Ich habe von der Schadensabtrittserklärung geschrieben.
Im Übrigen ist die Abrechung auch für den juristischen Laien kein Hexenwerk. Dir sollte auch klar sein, dass Du auch als Geschädigter zur Schadensminderungspflicht verpflichtet bist. Solange alles rund läuft ist also der Anwalt eine unnötige Ausgabe.
Ich verkneife mir mal zu schreiben, was ich alles so lustig finde 😁
Zitat:
Original geschrieben von Taxi153
1. Gutachter bei einem Haftpflichtschaden ist immer frei wählbar. Kurzer Anruf bei der gegnerischen Versicherung reicht aus um abzuklären, ob diese ein Gutachten haben möcht oder, ob ein Kostenvoranschlag ausreicht. Die Entscheidungen sind ganz unterschiedlich.
nicht nur die Entscheidung welcher Gutachter beauftragt werden soll, sondern auch die Entscheidung ob überhaupt beteiligt werden soll kann der Geschädigte immer dann frei treffen, wenn der Schaden nicht für einen Laien erkennbar unter der Bagatellgrenze liegt, die laut Rechtsprechung irgendwo im Bereich von 750 Euro zu erwarten ist.
Der Geschädigte muss seine Ansprüche vollständig beziffern können, um auch alles ersetzt zu bekommen. Dafür braucht er den Gutachter. Die Versicherung braucht den i.d.R. nicht...
... wie Du schon schreibst, bei einem Bagatellschaden!
Die Versicherer haben da schon so ihre Entscheidungskiterien. Das ist sicher abhängig von der Schadenshöhe, dem Alter des Fahrzeugs, etc.
Ich hatte Schäden mit 1000€, da wollte die Versicherung ein Gutachten und hatte Schäden mit fast 10.000€, da reichte der Kostenvoranschlag und die Versicherung hat die Reparatur freigegeben.
Ausfall ist bei privaten Anspruchstellern festgelegt (richtet sich nach dem Fahrzeug), bei mir als Gewerbetreibenden, der sein Geld mit dem Fahrzeug verdient, muss alles nachgewiesen werden.
Einen Schaden selbst gegenüber der Versicherung beziffern, also ich traue mir das nicht zu. Ein Kostenvoranschalg wäre das Mindeste, was ich mir besorgen würde. Und, wann ist ein Schaden schon mal unterhalb von den von Dir angegebenen 750€? das hat doch bei den heutigen Preisen doch eher Seltenheitswert.
Zitat:
Original geschrieben von Taxi153
....Wer lesen kann ist klar im Vorteil und wer das Gelesene auch noch versteht liegt ganz weit vorne. Wo war von "alles selber machen" denn die Rede? Ich habe von der Schadensabtrittserklärung geschrieben.
Im Übrigen ist die Abrechung auch für den juristischen Laien kein Hexenwerk. Dir sollte auch klar sein, dass Du auch als Geschädigter zur Schadensminderungspflicht verpflichtet bist. Solange alles rund läuft ist also der Anwalt eine unnötige Ausgabe.
Ich verkneife mir mal zu schreiben, was ich alles so lustig finde 😁
🙄🙄🙄 Leute, und speziell du, du Taxifahrer... ich will keinem irgend welche Vorschriften machen. Ich gebe lediglich Anregungen, was man besser nicht macht.
Jeder ist frei, selber zu entscheiden, was er macht und was nicht... Ich habe keine Lust, das mit fachfremden Besserwissern zu diskutieren. Wenns gut geht, ist ja alles ok. Wenn nicht: Nicht maulen. 😉
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Was soll das mit dem Taxifahrer? Du bist wohl einer derer, der von Taxifahrern glaubt, dass deren Horizont am Ende der Motorhaube auch ein Ende findet. Wie willst Du beurteilen, über welches Fachwissen ich verfüge.
Man möge mit den Beitrag, der leider völlig OT ist verzeihen, aber das geht etwas zu weit.
Zitat:
Original geschrieben von Taxi153
Was soll das mit dem Taxifahrer? Du bist wohl einer derer, der von Taxifahrern glaubt, dass deren Horizont am Ende der Motorhaube auch ein Ende findet. Wie willst Du beurteilen, über welches Fachwissen ich verfüge.Man möge mit den Beitrag, der leider völlig OT ist verzeihen, aber das geht etwas zu weit.
Nein, glaube ich nicht. Ich kann nichts für dein etwas merkwürdiges Interpretationsverhalten.
Ich bezog mich auf deinen Avatar.
Bitte keine persönlichen Anfeindungen in meinem Beitrag 😉
Für die, die der weitere Verlauf interessiert, schreibe ich das hier mal rein.
Aktueller Stand: Ich war am Wochenende beim Gutachter. Das Gutachten soll heute/morgen kommen. Dann gibt's weitere Infos.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
hättest halt den gmc da geparkt. dann hätts den mischubischi die vorderachse rausgerissen 😉
Da hätte mir das Herz aber geblutet nach dem Unfall 🙂
Aktueller Stand:
Das Gutachten ist da:
4500€ Schaden (inkl. MwSt)
450€ Wertminderung
5 Tage Reparatur angesetzt
Heute nachmittag geht's ab zum Skoda Händler...KVA machen lassen
Hallo. Mir hat gestern abend an der Ampel ein 17t-LKW mein Auto zerlegt. Er hat laut seiner Aussage die Handbremse nicht eingezogen und ist im Leerlauf auf mein Fahrzeug gerollt (leichtes Gefälle). Bemerkte diesen Unfall trotz hupen angeblich nicht, fuhr dann auf die Autobahn und wurde dort von mir aufmerksam gemacht.
Trotz ca. 5 km/h entstand beträchtlicher Sachschaden. Das Ganze wurde von der Polizei in übereinstimmender Aussage von mir und ihm aufgenommen.
Ich bin mir noch unsicher, ob ich den Schaden reparieren lassen will. Müßte ich nun einen Kostenvoranschlag für die Reparatur machen lassen und es wird mir überlassen, was ich mit dem Geld mache; bzw. wie bestimmt sich der Schaden? Den Schaden schätze ich auf etwa 2500€ ein. Das Auto ist noch deutlich mehr wert. Wie wird die Wertminderung bestimmt, denn laut Aussage der AXA gäbe es einen Gutachter erst ab 2500€ Schaden. Was also wenn drunter?
Danke im Voraus.
Zitat:
@downforze84 schrieb am 29. August 2015 um 10:42:14 Uhr:
Hallo. Mir hat gestern abend an der Ampel ein 17t-LKW mein Auto zerlegt. Er hat laut seiner Aussage die Handbremse nicht eingezogen und ist im Leerlauf auf mein Fahrzeug gerollt (leichtes Gefälle). Bemerkte diesen Unfall trotz hupen angeblich nicht, fuhr dann auf die Autobahn und wurde dort von mir aufmerksam gemacht.
Trotz ca. 5 km/h entstand beträchtlicher Sachschaden. Das Ganze wurde von der Polizei in übereinstimmender Aussage von mir und ihm aufgenommen.
Ich bin mir noch unsicher, ob ich den Schaden reparieren lassen will. Müßte ich nun einen Kostenvoranschlag für die Reparatur machen lassen und es wird mir überlassen, was ich mit dem Geld mache; bzw. wie bestimmt sich der Schaden? Den Schaden schätze ich auf etwa 2500€ ein. Das Auto ist noch deutlich mehr wert. Wie wird die Wertminderung bestimmt, denn laut Aussage der AXA gäbe es einen Gutachter erst ab 2500€ Schaden. Was also wenn drunter?
Danke im Voraus.
Geh erst mal zum Freundlichen und lass dir einen Kostenvoranschlag geben. Der wird sicherlich bei über 2500 Euro liegen, wenn ein beträchtlicher Schaden vorliegt. Das kannst du der Versicherung dann schicken. Du kannst auch einen Gutachter einschalten, musst aber nicht. Normal werden die den Betrag akzeptieren und dich fragen, ob der volle Betrag zur Reparatur rausgehen soll, oder der um die Umsatzsteuer geminderte, da du es selbst machen willst. Ich habe immer letztere Variante gewählt (zwei mal bisher).
Zitat:
@downforze84 schrieb am 29. August 2015 um 10:42:14 Uhr:
Wie wird die Wertminderung bestimmt, denn laut Aussage der AXA gäbe es einen Gutachter erst ab 2500€ Schaden. Was also wenn drunter?
Wenn die Versicherung schon im Vorfeld andeutet, bei der Regulierung Probleme bereiten zu wollen:
Anwalt und Gutachter beauftragen.
10 wichtige Punkte nach einem Unfall
Auch wenn ich auf keine täglichen Erfahrungen bei der Abwicklung von Haftpflichtschäden mit Versicherungen habe, aber aus den paar Fällen die wir bisher hatten kann man nur dazu raten schon rein aus Prinzip die Abwicklung von einem Anwalt machen zu lassen.
Die Versicherungen versuchen die Kosten an allen Ecken zu drücken und einen über den Tisch zu ziehen...
So passiert, da setzt man sich hin und kümmert sich in seiner Freizeit um die Abwicklung eines Haftpflichtschadens um Kosten zu sparen... dafür gibts keinen Dank, keine Ersattung von z.B. Porto- / Telefonkosten oder ein paar Kröten, weil man seine Freizeit verplempert hat... außer vielleicht man verplempert noch mehr Zeit fürs Rumstreiten, so dass man es gleich von sich aus läßt.
Im Gegenteil, da versucht man als Versicherung alles Mögliche um den Laien abzuzocken... da hat man z.B. die Zusage über einen gewissen Betrag an Nutzungsausfall pro Tag und kaum fordert man den Betrag ein wird versucht weniger zu bezahlen.
Daher mein Fazit... bei Haftpflichschäden - Abwicklung macht der Rechtsanwalt, das Gutachten wird von einem möglichst kostenintensiven gut kalkulierenden Gutachter erstellt, ein Leihwagen wird in Anspruch genommen auch wenn er die paar Tage auch nur aufm Hof rumsteht und repariert wird in jedem Fall und zwar fachgerecht in der teuren Vertragswerkstatt... rein aus Prinzip, selbst wenn eine Reparatur bei dem Fahrzeug für mich keinen Sinn machen sollte, aber wenn die MwSt. anders nicht bezahlt wird, dann wird eben repariert.
Danke für die Infos. Daß die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert liegen, da bin ich mir nun nicht mehr so sicher.
Hier die Bilder.
Photo 1
Photo 2
Das Auto hat eine Gasanlage, die auch noch geht. Wie wird die nun von einem Gutachter im Wiederbeschaffungswert verrechnet? Bzw. falls tatsächlich ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, muß ja irgendwer die Umrüstungskosten der Gasanlage in ein anderes Auto tragen. Die betrugen damals mit Material für mich 2800€; mit vorhandenem Material sicher auch noch mindestens 800€.
Einen Anwalt wollte ich erst mal nicht beauftragen, so lange ich noch keine konkrete Zahl zur Einschätzung der Reparatur gehört habe. Die AXA bot mir 50€ / Tag an Ausfall-Unkosten an, wo bei hier auch offen bleibt von wann bis wann dieser Zeitraum gilt. Zusätzlich entstanden mir bis jetzt noch geringfügige Kosten durch die ungeplante Autobahnfahrt. Natürlich hatte man auch schon die passende Werkstatt bereit, die ich abgelehnt habe.