1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Unfall mit Fahrerflucht - Ablauf Gutachter usw?

Unfall mit Fahrerflucht - Ablauf Gutachter usw?

Guten Morgen,

als ich heute morgen in mein Auto steigen und zur Arbeit fahren wollte fiel mir ein weißer Zettel an der WIndschutzscheibe auf. Da ich als Anwohner mit Parkausweis in einer Anwohnerstraße parke war klar, das ist kein gutes Zeichen mit dem Zettel.
Darauf stand so ungefähr: "Ich habe heute einen Unfall mit Fahrerflucht beobachtet. Tel:...".
Ich bin direkt mit einem unguten Gefühl um's Auto und sehe hinten: Stoßfänger kaputt, Reflektor kaputt, PDC-Sensor kaputt, Heckklappe eingedrückt usw.
Das ganze ist wohl 10 Minuten bevor ich am Auto war passiert.
Leider hat die Frau, die den Zettel geschrieben hat, sich kein Kennzeichen notiert und wusste nur "es war ein schwarzer Opel".
Ich habe dann die Polizei gerufen. Die kam und hat alles aufgenommen, sagte aber, dass das ganze zu 99% erfolglos eingestellt werden würde. Ich hatte mental schon damit abgeschlossen und mich einigermaßen mit einer %-Erhöhung bei der Vollkasko "angefreundet" und verabschiedete mich gerade von den Polizisten, da kommt ein schwarzer Mitsubishi durch die Straße gefahren und hält in Höhe von meinem Auto. Der Polizist geht hin und sieht: Schaden vorne! Da war das wirklich der Verursacher! Er hat kein Wort mit mir gesprochen, daher weiss ich nicht, warum er wieder aufgetaucht ist.
Er bekommt jetzt eine Anzeige wegen Fahrerflucht sagten mir die Polizisten. Außerdem hatte er eine Umweltplakette im Auto auf der ein anderes Kennzeichen eingetragen ist.
Auch wenn ich zuerst wirklich unfassbar sauer war wegen der Fahrerflucht-Sache, so bin ich einfach nur froh, dass er noch aufgetaucht ist und ich jetzt den Schaden ersetzt bekomme.

Da ich noch nie in so etwas verwickelt war, hier mal ein paar Fragen:

1. Die Versicherung von ihm wird sich bei mir melden. Vermutlich schlagen die einen Gutachter vor. Muss ich den akzeptieren? Würde gerne selbst jemanden beauftagen vor einen KVA. Erstattet mir seine Versicherung dann das Geld für den von mir bestellten Gutachter?
2. Wenn ich mir das Geld auszahlen lasse und dann die Reparatur beauftrage, ist dort irgendwas mit der MwSt zu beachten? Meine da etwas im Hinterkopf gehabt zu haben.
3. Wann kann ich einen Gutachter beauftragen? Sollte ich damit warten, bis sich seine Versicherung meldet, oder könnte ich das vorher schon machen? Frage nur, weil ich gerade etwas Zeit dafür hätte.

Viele Grüße
Lukas

Foto
Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von drummer2003


...
Er bekommt jetzt eine Anzeige wegen Fahrerflucht sagten mir die Polizisten. Außerdem hatte er eine Umweltplakette im Auto auf der ein anderes Kennzeichen eingetragen ist.

Das ist aus Behördensicht bestimmt das schlimmere Vergehen 😉

64 weitere Antworten
64 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD


1) Du mußt keinen Gutachter akzeptieren, es macht aber im Regelfall wenig Sinn, einen eigenen zu beauftragen. Kein Gutachter, auch der der Versicherung nicht, wird parteiisch "runterrechnen".

das ist allerdings nur eine Meinung...

Zitat:

3) Du kannst sofort, solltest aber nicht. Denn wenn du den Gutachter beauftragst, zahlst du ihn auch erst mal selbst.

Übliche Praxis ist, den Anspruch auf die Gutachterkosten an den Gutachter abzutreten. Der rechnet dann selbst mit der Versicherung ab, ohne dass der Auftraggeber in Vorkasse gehen muss.

Zitat:

Original geschrieben von hk_do


...
das ist allerdings nur eine Meinung...

😁 Die den Vorzug hat, mit der Rechtslage übereinzustimmen. 😁

Zitat:

Original geschrieben von hk_do


Übliche Praxis ist, den Anspruch auf die Gutachterkosten an den Gutachter abzutreten. Der rechnet dann selbst mit der Versicherung ab, ohne dass der Auftraggeber in Vorkasse gehen muss.

Ja, vor allem, wenn es über Werkstätten geht... was aber nicht heißt, daß die Versicherung beliebig hohe Gutachterkosten trägt, die zahlt dann der Auftraggeber selber. Die Abtretung ist nur erfüllungshalber, nicht an Erfüllungs Statt.

Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD


😁 Die den Vorzug hat, mit der Rechtslage übereinzustimmen. 😁

Die Kritik zielte wohl eher auf die Aussage ab, dass von der Versicherung beauftragte Gutachter nicht zu Gunsten der Versicherung kalkulieren.

Es gibt kein Gesetz was dieses so aussagt. Die Berichte aus dem Versicherungsforum zeigen, dass man als Geschädigter mit einem eigenen Gutachter in der Regel besser beraten ist.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


....
Die Kritik zielte wohl eher auf die Aussage ab, dass von der Versicherung beauftragte Gutachter nicht zu Gunsten der Versicherung kalkulieren.

Es gibt kein Gesetz was dieses so aussagt. Die Berichte aus dem Versicherungsforum zeigen, dass man als Geschädigter mit einem eigenen Gutachter in der Regel besser beraten ist.

Kein Gutachter riskiert wegen Parteilichkeit sein Renommee und seine Zulassung. Da reicht schon der Hauch eines Verdachts. Sicher, er gibt schwarze Schafe, aber die gibt es überall.

Häufiger ist der Fall, daß ein Geschädigter selber einen Gutachter bestellt, dieser seinen Standard-Tarif abrechnet, und die Versicherung sich weigert, diese Kosten zu übernehmen, weil sie über dem Üblichen liegen (Verstoß gegen die Schadensgeringhaltungspflicht). Der in solchen Dingen unerfahrene Geschädigte sollte das lassen. Wenn schon aktiv werden, dann sollte er das ganze komplett einem erfahrenen Rechtsanwalt übergeben.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD


Kein Gutachter riskiert wegen Parteilichkeit sein Renommee und seine Zulassung.

seit wann hat die dekra ein renommee? 😕

Ordentliche Diskussion, die hier entfacht ist 🙂
Aktueller Stand: Mein Skodahändler sagte nach einer ersten kurzen Besichtigung, dass der Schaden vermutlich über 3000€ liegt und die gegnerische Versicherung mit Sicherheit einen Gutachter schicken wird.
Ich habe das jetzt in die Hände meines Anwalts (hat in der Familie schon mehrere solcher Fälle souverän abgearbeitet) gelegt und er hat mir direkt einen Gutachter genannt, zu dem ich gehen soll. Er sagte man sollte einen Gutachter der anderen Versicherung nicht akzeptieren.
Je nachdem was dann dabei rauskommt und was die Fachwerkstatt für die Reparatur als KVA erstellt, entscheiden wir, ob ich es mir auszahlen lasse, oder direkt die Fachwerkstatt abrechnen lasse.

Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD



Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star


...

Dann ist er ja nicht zufällig innerhalb kürzerer Zeit wieder zum Unfallort zurückgekommen und hofft wohl auf Abmilderung der Konsequenzen aus seiner Fahrerflucht - was nicht ganz aussichtslos ist.

Nur, wenn er vor dem Abhauen "eine den Umständen nach angemessene Zeit gewartet hat" (§ 142 I Nr. 2) oder wenn er sich entschuldigt entfernt hat. Der § 142 wird leider immer wieder völlig falsch gelesen und falsch verstanden.

Ich schätze mal eher, dass Manitoba Star eher vom Absatz 4 redet.

Und da hat er nicht ganz unrecht und völlig richtig gelesen.

Zitat:
4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).

Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD


Kein Gutachter riskiert wegen Parteilichkeit sein Renommee und seine Zulassung. Da reicht schon der Hauch eines Verdachts. Sicher, er gibt schwarze Schafe, aber die gibt es überall.

Zulassung?

Gibts nicht für "normale" Gutachter.

Renommee?
Braucht der Gutachter nicht, der von der Versicherung beauftragt wird bzw. dort sogar angestellt ist. Der braucht (wie auch alle anderen) nur einen zufriedenen Auftraggeber.

Schwarze Schafe?
Du meinst Gutachter, die fachliche Weisungen von Versicherungen annehmen, z.B. keine Farbangleichungen, keine UPE-Aufschläge, keine Verbringungskosten usw. zu berücksichtigen?

keine Ahnung, ob es solche gibt 😎

Was die Kosten angeht: Es gibt gewisse Spielräume, in denen es mit den Versicherungen keine Probleme gibt. Ein guter Gutachter sollte diese kennen. Wenn er an einem zufriedenen Auftraggeber interessiert ist, wird er diese Grenzen nicht überschreiten...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


wir haben eine zeugin, die sagt "es war ein schwarzer opel" und dann fährt zufällig ein schwarzer mitsubishi an der unfallstelle vorbei, der zufälligerweise einen frontschaden hat und deswegen direkt von dem polizisten als unfallverursacher auserkoren wird... 😰

Nicht jeder Bürger ist Automarken-Experte. Da ist es nicht unwahrscheinlich, daß mal eine falsche Marke genannt wird.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


wir haben eine zeugin, die sagt "es war ein schwarzer opel" und dann fährt zufällig ein schwarzer mitsubishi an der unfallstelle vorbei, der zufälligerweise einen frontschaden hat und deswegen direkt von dem polizisten als unfallverursacher auserkoren wird... 😰
Nicht jeder Bürger ist Automarken-Experte. Da ist es nicht unwahrscheinlich, daß mal eine falsche Marke genannt wird.

Dazu muss man Folgendes sagen:

Es ist eine Straße, in der auf der einen Seite auf der Fahrbahn Parkplätze sind. Dadurch ist die verbleibende Fahrbahn so schmal, dass nur noch 1 Auto durchpasst. Die Zeugin fuhr in eine Richtung. Ihr entgegen kam der Unfallverursacher um eine Kurve. Durch zu hohe Geschwindigkeit konnte er nicht mehr bremsen und da die Straße ja von der Zeugin "belegt" war fuhr er in mein parkendes Auto um ihr sozusagen auszuweichen und stand somit direkt vor der Zeugin. Dann muss er rangiert haben und der Zeugin Platz gemacht haben zum Weiterfahren. Während dieser gesamten Aktion hat die Zeugin sich nur die Farbe des Autos richtig merken können. Kein Kennzeichen und Opel statt Mitsubishi. Ich will das nicht werten, aber mir tun sich da schon ernsthafte Fragen auf... 😉

Zitat:

Original geschrieben von drummer2003



...Während dieser gesamten Aktion hat die Zeugin sich nur die Farbe des Autos richtig merken können. Kein Kennzeichen und Opel statt Mitsubishi. Ich will das nicht werten, aber mir tun sich da schon ernsthafte Fragen auf... 😉

Was denn bitteschön für ernsthafte Fragen? Sei doch froh, dass sie überhaupt etwas dazu sagen wollte/konnte.

Vielleicht war sie einfach etwas aufgeregt, weil sie nicht jeden Tag so ein Erlebins hat?

Immerhin kam ein Auto auf sie zu und kurz bevor es knallt, fährt der vor ihren Augen in ein anderes Auto. Anschließend wird hektisch rangiert, um Platz zu schaffen und bevor sie richtig realisiert, was da grad passiert ist, muss sie mit ansehen, wie der andere sich aus dem Staub macht.

Und wenn man manche Frau fragt, was sie für ein Auto hat, bekommt man nicht selten als Antwort: ein rotes. Das ist nunmal so.

Ohne deinen Schaden gesehen zu haben, rechne mit ca. 4000+
Wenn Du Anhängekupplung hast, ebenfalls mit tauschen!!!
Das Deckblech hinten muß wahrsch. rausgetrennt werden, sehe zu, daß die Nahtdichtung sauber erfolgt.

Mein Schaden waren ca. 4000, Aufprall nur am Stoppschild

Zitat:

Original geschrieben von AS60



Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD


Nur, wenn er vor dem Abhauen "eine den Umständen nach angemessene Zeit gewartet hat" (§ 142 I Nr. 2) oder wenn er sich entschuldigt entfernt hat. Der § 142 wird leider immer wieder völlig falsch gelesen und falsch verstanden.

Ich schätze mal eher, dass Manitoba Star eher vom Absatz 4 redet.
Und da hat er nicht ganz unrecht und völlig richtig gelesen.

Zitat:
4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).

Das ist mir schon klar...

Aber erstens zieht der Absatz 4 nur in den Fällen, in denen ein "nicht bedeutender Sachschaden" vorliegt (und das ist nach derzeit ganz herrschender Rechtsprechung ein Schaden von höchstens EUR 1.300,00), zweitens muß es ein Schaden außerhalb des fließenden Verkehrs sein; da könnte der Verursacher hier aber tatsächlich Glück gehabt haben (nicht jeder beim Vorbeifahren an einem geparkten Fahrzeug wird erfasst!).

Allerdings wird, selbst wenn das Gericht nach diesem Abs. 4 sogar vollständig von Strafe absehen würde, was unwahrscheinlich ist, ein Eintrag ins VZR erfolgen (§ 28 III Nr. 1 StVG, § 40 FeV, Nr. 3.1 der Anl. 13 zur FeV, 5 Punkte).
Außerdem bliebe § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB zu beachten.

Wie man aus einer oder zwei simplen Frage wieder so ein Gedöns machen kann, wird mir wohl immer ein Rätsel bleiben.

1. Gutachter bei einem Haftpflichtschaden ist immer frei wählbar. Kurzer Anruf bei der gegnerischen Versicherung reicht aus um abzuklären, ob diese ein Gutachten haben möcht oder, ob ein Kostenvoranschlag ausreicht. Die Entscheidungen sind ganz unterschiedlich.

2. Es gibt schon erhebliche Unterschiede zwischen den Gutachten. der größte Unterschied liegt z. B. zwischen einem Haftpflichtgutachten und einem Kaskogutachten. Also nicht erzählen, dass man Schäden nicht unterschiedlich beurteilen kann.

3. Abrechnung nach Gutachten heißt, keine Auszahlung der MwSt und auch keinen Nutzungsausfall bzw. kein Anspruch auf einen Leihwagen.

4. Wie bereits schon erwähnt, man muss den Gutachter nicht selbst zahlen, der Gutachter rechnet mit der Versicherung ab. Lässt man den Schaden in einer Werksatt reparieren, genügt eine Schadensabtrittserklärung und man ist aller Sorgen ledig. Die Werstatt rechnet auch den Leihwagen bzw. den Nutzungsausfall und eine eventuelle Wertminderung ab.

Das ganze geht eigentlich ohne Anwalt. Den würde ich erst dann einschalten, wenn es zu Unstimmigkeiten kommt, sprich, die Versicherung weigert sich zu zahlen. Aber es ist ja mittlerweile Mode wegen jeder Kleinigkeit gleich mal den Anwalt zu bemühen. Kein Wunder, dass die Versicherungen immer teuerer werden.

Zitat:

Original geschrieben von Taxi153


Wie man aus einer oder zwei simplen Frage wieder so ein Gedöns machen kann, wird mir wohl immer ein Rätsel bleiben.

1. Gutachter bei einem Haftpflichtschaden ist immer frei wählbar. Kurzer Anruf bei der gegnerischen Versicherung reicht aus um abzuklären, ob diese ein Gutachten haben möcht oder, ob ein Kostenvoranschlag ausreicht. Die Entscheidungen sind ganz unterschiedlich.

2. Es gibt schon erhebliche Unterschiede zwischen den Gutachten. der größte Unterschied liegt z. B. zwischen einem Haftpflichtgutachten und einem Kaskogutachten. Also nicht erzählen, dass man Schäden nicht unterschiedlich beurteilen kann.

3. Abrechnung nach Gutachten heißt, keine Auszahlung der MwSt und auch keinen Nutzungsausfall bzw. kein Anspruch auf einen Leihwagen.

4. Wie bereits schon erwähnt, man muss den Gutachter nicht selbst zahlen, der Gutachter rechnet mit der Versicherung ab. Lässt man den Schaden in einer Werksatt reparieren, genügt eine Schadensabtrittserklärung und man ist aller Sorgen ledig. Die Werstatt rechnet auch den Leihwagen bzw. den Nutzungsausfall und eine eventuelle Wertminderung ab.

Das ganze geht eigentlich ohne Anwalt. Den würde ich erst dann einschalten, wenn es zu Unstimmigkeiten kommt, sprich, die Versicherung weigert sich zu zahlen. Aber es ist ja mittlerweile Mode wegen jeder Kleinigkeit gleich mal den Anwalt zu bemühen. Kein Wunder, dass die Versicherungen immer teuerer werden.

Ja, und jeder Anwalt freut sich, wenn er die Karre aus dem Dreck ziehen soll (womöglich für den kleinsten Teil des noch verbleibenden Streitwerts...) die irgend einer im Wunsch, alles selber zu machen, so richtig reingefahren hat 😁 😁 😁

Lustig, daß immer die juristischen Laien immer alles besser wissen.

Macht ruhig. Aber hinterher nicht maulen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen