Unfall mit erst einem Monat alten Fahrzeug - Anspruch auf einen neuen Wagen?
Hallo,
ich hatte heute leider einen Unfall. Eine Frau ist ohne zu gucken einfach losgefahren und bei meinem Auto in der Beifahrerseite "gelandet" 🙁
Nun ist bei meinem Audi A5 Cabrio die Beifahrerseite beschädigt; Beifahrertür und Seitenteil hinten verbeult, Heckstoßstange auch etwas und die Alufelge hinten rechts.
Mir ist nun definitiv die Lust an diesem Auto vergangen! Da der Wagen erst einen Monat alt ist und nun 1.7xx km Laufleistung hat, frage ich mich nun ob mir ein Neuwagen zusteht?
Zur Vollständigkeit: Der Wagen wurde am 06.04.2016 zugelassen, jedoch erst am 15.04.2016 im Audi Werk Neckarsulm von mir abgeholt. Desweiteren ist es ein Leasingfahrzeug.
Ich habe den Spaß an diesem "ehemaligen Traumauto" verloren, da es nun auf jeden Fall ein Unfallauto ist und auch weil er nach der Reparatur nicht mehr wie neu ist. Er hat eine besondere blau-Metallic Lackierung und aus Erfahrung weiß ich, dass eine Nachlackierung sichtbar sein wird. Weiter weiß ich nicht, ob die Hinterachse auch noch einen Schaden abbekommen hat, da die Unfallgegnerin auch noch die Hinterachse bzw. die Alufelge getroffen hat. Mir fehlt einfach das Vertrauen in den Wagen.
Was nun? Wie sollte ich vorgehen?
Danke und Gruß
Frank
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@C 37 RS schrieb am 20. Mai 2016 um 21:03:40 Uhr:
Richtig, der Wagen gehört mir nicht, aber ich zahle schließlich jeden Monat dafür - und nun soll ich für einen Neuwagen ähhm Unfallwagen, genau das Gleiche zahlen?!Also ein Fall für den Anwalt?
Ein Fall für die Leasinggesellschaft.
Die zahlst nur für die Nutzung. Die Leasinggesellschaft entscheidet was sie mit ihrem Eigentum macht.
Hast du dir schon einmal deinen Leasingvertrag durchgelesen?
Gruß Frank,
na ja wer liest heute schon Bedienugsanleitungen und Verträge durch? 😉
16 Antworten
Zitat:
@C 37 RS schrieb am 20. Mai 2016 um 21:49:22 Uhr:
Zitat:
@Vandut schrieb am 20. Mai 2016 um 21:46:46 Uhr:
Wie kann man wegen einem Schaden am Auto nur so rumheulen?Ab in die Audiwerkstatt damit.
Danach ist es nur noch eine Kopfsache, ob man wieder Freude an dem Fahrzeug hat oder nicht.
Als ob sich das Auto auch nur einen Ticken anders Fahren würde, nach dem Unfall!
Für mich ist ein Auto halt kein Gebrauchsgegenstand, sondern eine Art Hobby.
Wenn ich so denken würde wie du, dann hätte ich mir auch einen Gebrauchtwagen kaufen können 😉
Ich fahre auch einen Neuwagen als Leasing
Aber es wäre mir egal ob der einen Unfallschaden hat oder nicht.
Ich gebe das Fahrzeug nach den 4 Jahren Laufzeit eh wieder zurück und hole mir einen neuen.
Ich würde jammern, wenn ich oder meine Familie bei dem Unfall dauerhaft zu Schaden gekommen wäre.
Aber doch nicht bei einem geliehenen Gegenstand, den ich eh nur vorrübergehend in meinem Besitz habe.
Lass das Auto reparieren und anschließend fragst du 5 Leute die das Auto nicht kennen, wo der Schaden war.
Ich wette kein Laie wird es erkennen.
@TE: Läuft der Leasingvertrag auch wieder nur 12 Monate?
Dann geht in 4 Monaten doch schon die Suche nach einem neuen los....