Unfall mit einem Betonkübel
Hallo ich habe gestern beim einparken einen Betonkübel geknuscht.
Beifahrertür und wohl auch der Schweller sind eingedrückt.
Besonders ärgerlich ist, das ich dass Auto in naher Zukunft eig verkaufen wollte. Es ist ein Diesel und hat deswegen schon einen riesigen Wertverlust. Laut Schwacke ist der Wagen noch ca 6500-7000€ wert.
Ob sich eine reparatur über die Kaskoversicherung noch lohnen würde ? Oder ist es eventeull sogar schon ein Wirtschaftlicher Totalschaden ?
Beste Antwort im Thema
Ein eingedrückter Schweller ist ja nicht gerade ein Kratzer im Kotflügel sondern immerhin noch ein Tragendes Teil.
Aber jeder kann ja machen wie er will.
Was zum Lesen:
https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...
Man das man hier immer alles Beweisen muss, bin seit über 35 Jahren in der Branche, und glaub mir was über grössere Kratzer geht, gilt als" Unfall".
Spätestens dann wenn die Lackpistole geschossen hat.
Evtl. nicht vorm Gesetz oder Richter aber viel Spass mit deinen was weis auch immer woher Händler.
So nu bin ich raus.
23 Antworten
Wenn der Schaden nicht in deinem Kaufvertrag steht, dann war da kein Schaden.
Und wenn du keinen Schaden verurachst bleibt das auch so.
Man kann natürlich auch päpstlicher wie der Papst sein und diesen Weg gehen.............
Ich hatte das Thema mal mit einem Anwalt durch. Der sagte: Sobald ein Schaden vorhanden ist (damit sind keine Gebrauchsspuren wie Kratzer gemeint!), muss dieser auch angegeben werden. Denn als Laie hat man keinerlei Fachkompetenz zu urteilen, ob der Schaden nun leicht, mittel oder schwer ist und welche Folgen das für das Auto hat. Es könnte ein Parkrempler gewesen sein, vielleicht war es auch ein Unfall mit 80 km/h. Das weiß man als Laie eben nicht und ein nachträgliches "beichten" zählt nicht, da der Wert ja in jedem Fall vermindert ist und daher eine Täuschung vorliegt.
Beim Verkauf würde ich den schaden mit angeben.
Ich würde ja auch ungerne ein Auto mit versteckten unfallschaden kaufen. Ob repariert oder nicht.
Ich bin mir halt nur nicht sicher ob sich eine Reparatur noch lohnt, oder ob ich ihn versuche so zu verkaufen.
Ich bin noch nicht dazu gekommen mir einen Kostenvoranschlag machen zu lassen.
@draine Genau so sieht's aus. Ich habe im Moment auch etwas am laufen wegen einem verschwiegen Schaden am Schweller. Mein Anwalt meinte, dass wenn der Schaden 5% vom Kaufpreis übersteigt, hat man auch ein Recht auf Wandlung. Sicher ist so etwas schwierig durchzusetzen. Aber die Aussage weiter oben, und ich nenne jetzt keinen Namen, ist absoluter Humbug. Wenn im Kaufvertrag kein Schaden steht, dann hat das Auto auch keinen Schaden? Alter Schwede
Grüße Volker
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@CleverHostingZitat:
@OSN schrieb am 24. September 2019 um 21:01:09 Uhr:
Aber die Aussage weiter oben, und ich nenne jetzt keinen Namen, ist absoluter Humbug. Wenn im Kaufvertrag kein Schaden steht, dann hat das Auto auch keinen Schaden? Alter SchwedeGrüße Volker
kann ja versuchen auf Grund einer mündlichen "Beichte" vom Verkäufer nachträglich eine Wertminderung oder Rückabwicklung durchzusetzen.
Der Verkäufer wird auf die Angaben im Kaufvertrag verweisen.........
-Pitt Dir wünsche ich dann als Käufer dass Du dann alle Sachmängel verschwiegen bekommst wenn Du Dir ein Auto kaufst. Das ist Betrug, er muss die Schäden angeben. Außerdem besteht die Gefahr selbst nach Reparatur dass es an der gerichteten Stelle schneller zu rosten beginnt. Kann so etwas nicht glauben dass ich sowas öffentlich lesen kann. Wenn er es verschweigt ist es ein Tatbestand des Betruges. Dann kann ich meinen auch unfallfrei anbieten, sieht ja nach der Reparatur wie neu aus er hatte ja nur ein wirtschaftlichen Totalschaden.
https://www.frag-einen-anwalt.de/...utokauf-verschwiegen--f315674.html
Einen wirtschaftlichen Totalschaden lässt man nicht reparieren, ausser man kann es für kleines Geld selber richten.
Dann hat man aber die Versicherung beschissen da die Reparatur wesentlich günstiger war als das Gutachten hergibt.
Im übrigen ist CleverHosting beschissen worden der hat ja keinen Schaden im Kaufvertrag stehen.
Was Du mir wünscht oder nicht wünscht ist mir egal.
Zitat:
@-Pitt schrieb am 26. September 2019 um 12:23:55 Uhr:
Einen wirtschaftlichen Totalschaden lässt man nicht reparieren, ausser man kann es für kleines Geld selber richten.
Dann hat man aber die Versicherung beschissen da die Reparatur wesentlich günstiger war als das Gutachten hergibt.Das ist so auch nicht richtig, immerhin war ich geschädigter und bin 8 Monate meinem Geld hinterher gerennt. Es war ein ausländliches Kennzeichen welches mir in die Seite gerauscht ist. Ich habe niemanden beschissen, im Gegenteil die gegnerische Versicherung wollte mir Restwert Angebote anbieten, welche aber fast doppelt so hoch waren wie aus dem Gutachten und einfach die Summe gegenrechnen, das fällt denen einfach mal so ein nach ca. 6 Wochen wo es zum Unfall kam. Beim FOH 14000 für die Reparatur zu veranschlagen ist einfach nur lächerlich. Genauso wie es lächerlich war im Gutachten eine krumme B-Säule sei vorhanden nur weil die Türen klemmten. Und dann habe ich mich eben um alles selbst gekümmert mit meinem Kumpel der KFZ-Meister ist. Bereut habe ich es nicht den Insignia wieder gerichtet zu haben, außerdem wurden gleich Sachen mit in Ordnung gebracht die mit dem Schaden überhaupt nichts zu tun haben.
Tja, da gibt es eben viele Argument und Meinungen.
Fakt ist wer seine Karre für weniger Geld als die Versicherung bezahlt hat wieder flott bekommt hat sich auf Kosten dritter bereichert. Hat ja seinen Grund warum wir völlig überzogene Versicherungsprämien abdrücken müssen.