Unfall mit Arzt welcher sich nun quer stellt ... was kann mann machen ?

Hallo,

ein Kumpel von mir hatte vor über 2 Monaten einen kleinen Verkehrsunfall
mit einen Kinderarzt welcher hier in der Gegend ansässig ist.

Der Arzt hat am Unfallort seine Schuld eingestanden und sich entschuldigt.
Mein Kumpel solle den Schaden beheben lassen und die Rechnung einreichen.

Das Fahrzeug ist 4 Jahre alt und der Schaden wurde bei BMW behoben (Stoßstange lackiert).
Nachdem der Arzt die Rechnung über lächerliche ~800.- sieht, drückt sich dieser und meint
er lässt sich nicht verarschen und sein Rabatt geht verloren usw.
Am Unfallort hat der Arzt meinem Kumpel eine falsche Versichertenkarte rausgegeben (vom Roller)
und weigert sich nun sein richtiges Kennzeichen zu nennen.
Er fährt zur Zeit auch nur noch mit einem anderen Wagen her.
***editiert, mfg steini111***

Nun die Frage ... was kein mein Kumpel machen ? Kennzeichen nicht vorhanden und Rechtschutzversicherung hat er keine.

Wie siehts aus mit nem gerichtlichen Mahnbescheid ?

Danke euch

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von bmw-teile



Abgesehen davon würde ich es nicht soweit kommen lassen ... dafür bin ich ja versichert !
Sowas sollte man eigentlich von nem Arzt erwarten können.

Ich kann jedem nur empfehlen bei nem Unfall mit nem Arzt zumindest einen europäischen
Unfallbericht auszufüllen !

Ich verstehe nicht , warum du immer " deinen " Arzt so betonst .

Wäre der Unfallgegner von Beruf Maurer oder Bäcker hätte er

die Rechnung trotzdem nicht bezahlt .

P.S. Gehörst du zu den Menschen , die du in deiner Signatur meinst ?

28 weitere Antworten
28 Antworten

Mein Weg wäre jetzt zur Polizei und dort alles erzählen. Habt ihr einen Zeugen? Fotos?

Also ich habe keinerlei Verständnis für das Ärzte-Bashing in der oben dargelegten Form. Und sollte hier auf ein vermeintlich hohes Einkommen angespielt werden, gebe ich zu bedenken, dass es sich hier um einen Pädiater handelt und nicht um einen Radiologen.

Was ist zu tun?
Gegebenenfalls noch Spurensicherung in Form von Fotos am Fahrzeug des Unfallverursachers, sofern er es noch nicht repariert hat. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass das Auto bei ihm vor der Praxis oder zu Hause zu finden ist. Auf diese Weise sollte auch das Kennzeichen in Erfahrung gebracht werden können. (Nachtrag: Ich habe gerade erst festgestellt, dass das Auto momentan aus der Öffentlichkeit verschwunden ist).

Mittels Kennzeichen über den Zentralruf der Versicherungen dann die Haftpflichtversicherung herausbekommen und dieser den Unfall melden.

Falls das alles zu umständlich ist, kann ggf. die örtliche Polizei tatsächlich mit Daten weiterhelfen.

Einen Mahnbescheid halte ich persönlich in der Tat nicht für die schlechteste Idee.

Gegebenenfalls wäre es auch angebracht, die Sache 'mal formlos mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht durchzusprechen. Wenn Dein Bekannter hier tatsächlich unschuldig ist, muss die gegnerische Versicherung den Rechtsanwalt bezahlen. Die Frage ist natürlich hier, wie eindeutig die Beweislast ist. Gibt es wenigstens Zeugen?

also Haftung ist eigentlich klar.

Beide Fahrzeug biegen aus einer untergeordneten Straße in eine Haupstraße hinein.
Auf der rechten Seite auf der Haupstraße sind Parkplätze. Da die Praxis vom Arzt nahezu an der
Abbiegestelle ist und vorne keine Parkplätze sind, entschließt sich dieser rückwärts zu fahren und einen
der hinteren Parkplätze zu nehmen da er ja keine 10 Meter in die Praxis laufen muss.

Mein Kumpel ist zu dem Zeitpunkt schräg hinter ihm gestanden. Das Fahrzeug vom Arzt
ist an der Türe beschädigt. Art und Lage des Schadenortes lassen m.E. keinen anderen Schadenhergang zu.

Zeugen sind leider keine vorhanden. Anwalt ist für mich eher keine Option.

Wie läufts das mit dem gerichtlichen Mahnverfahren ? Schreiben per Einschreiben in Praxis
schicken mit 14-Tages-Frist und auf gerichtliches Mahnverfahren hinweisen ?
Ich nehme an, dass die Kosten von meinem Kumpel erstmal verauslagt werden müssen.

Was kostet sowas ? Kriegt er das Geld wieder ?

Zitat:

Original geschrieben von bwy_mondeo305


Mein Weg wäre jetzt zur Polizei und dort alles erzählen. Habt ihr einen Zeugen? Fotos?

weder noch ! Einziger "Nachweis" ist seine falsche Versichertenkarte ....

Ähnliche Themen

Dann richte deinem Kumpel mal schöne Grüsse aus: Das Geld kann er vermutlich in den Wind schreiben.

Hier wurde dann auch so ziemlich alles falsch gemacht, was man überhaupt nur falsch machen kann.

Keine Zeugen und keine Polizei - ok, noch kein Problem.

Aber jedes Billighandy aus dem Prepaidpaket vom Drogeriemarkt hat heute eine Kamera implementiert.

Warum wurden keine Fotos von den Fahrzeugen in der Unfallendstellung angefertigt? Keine Fotos von den Schäden an dem Fahrzeug gemacht?

Vermutlich wurde dann auch keine Beweissicherung des Schadens am eigenen Fahrzeug durchgeführt und der Schaden (im Vertrauen auf die Zusage) einfach reparieren gelassen.

Angesichts der Tatsache, dass der Geschädigte den Vollbeweis zu

-Schadenhergang

-Verschulden

-Art und Umfang des Schadens

-Höhe des Schadens

zu führen hat, ist die Lage hier so ziemlich aussichtslos.

Da hilft dann auch der "ultimative"🙄 Anwaltsschrei nicht weiter - ausser, dass noch weitere Kosten hinzu produziert werden.

Hier gibt es tatsächlich nur den Versuch: Mahnung mit Fristsetzung, dann gerichtlicher Mahnbescheid.

Die Kosten sind vom Kumpel zu tragen.

Widerspricht der Gegner dem Mahnbescheid, wird die Sache in das gerichtliche Verfahren übergeleitet - angesichts der vorherrschenden Beweislage in meinen Augen recht aussichtslos.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider


Dann richte deinem Kumpel mal schöne Grüsse aus: Das Geld kann er vermutlich in den Wind schreiben.

ganz sicher nicht .....

Das Fahrzeug wurde bei BMW repariert und Fotos wurden dort auch gefertigt.

Die Eier wird der Arzt ganz sicher nicht haben vor Gericht zu gehen !

Da der Schadenhergang wie gesagt nur unter diesen Umständen möglich ist und in
sich total schlüssig ist, sehe ich da keine großen Probleme den Richter zu überzeugen.

Die Frage ist nur was kostet der Spaß und wie lange dauert das ? Ich werde meinem Kumpel auf jeden Fall noch nahe legen
Nutzungsausfall - worauf er eigentlich verzichten wollte - in Anspruch zu nehmen damit der Arzt*
mehr zu bezahlen hat ....

*editiert von steini111

Zitat:

Original geschrieben von bmw-teile



Die Eier wird der Arzt ganz sicher nicht haben vor Gericht zu gehen !

Da der Schadenhergang wie gesagt nur unter diesen Umständen möglich ist und in
sich total schlüssig ist, sehe ich da keine großen Probleme den Richter zu überzeugen.

Na denn mal viel Erfolg.

Zitat:

Original geschrieben von bmw-teile


Die Frage ist nur was kostet der Spaß ?

Kann man hier berechnen:

http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/MBBerech.html

Zitat:

Original geschrieben von bmw-teile


Ich werde meinem Kumpel auf jeden Fall noch nahe legen
Nutzungsausfall - worauf er eigentlich verzichten wollte - in Anspruch zu nehmen damit die Made
mehr zu bezahlen hat ....

Dieser Anspruch besteht sowieso - den hätte der Unfallgegner in jedem Falle zu bezahlen, ausserdem noch die Kostenpauschale von EUR 25,00.

Das ist ein vollkommen berechtiger Anspruch.

Berichte doch gern mal über den Fortgang/Ausgang der Sache.

Edit: Bezeichnung des Unfallgegners ebenfalls angepasst

ok ... danke das hilft mir schonmal.

Er wollte heute zur Polizei fahren mal schauen was die ihm sagen 
werden. Der Arzt ist doch eigentlich verpflichtet richtige Angaben zu seiner
Versicherung zu machen ?....

Zitat:

Original geschrieben von bmw-teile


Der Arzt ist doch eigentlich verpflichtet richtige Angaben zu seiner
Versicherung zu machen ?....

Das ist richtig - diese Verpflichtung besteht vom Gesetz her.

Geregelt in § 34 StVO Absatz 1, Punkt 5.

Ein höflicher Hinweis hierauf an den Unfallgegner könnte evtl. nicht schaden.

Moin,

ich habe den Eingangsbeitrag editiert, die Beleidigungen tun absolut nichts zur Sache und sollten auch im weiteren Verlauf unterbleiben.

Danke.

Grüße
Steini

Hi,

ist ja schön das ihr Foto´s des Schaden an Fahrzeug deines Freundes hast.

Aber wenn der Unfallgegener (ob nun arzt oder sonstwas ist ja wurscht) schlicht und einfach sagt er kennt deinen Kumpel nicht und hat ihn nie gesehen dann habt ihr eben ein echtes Beweisproblem.

Der Unfall ist Wochen her und handfeste Besweise gibt es nicht,keine Zeugen,keine Foto´s ihr kennt nicht mal das Kennzeichen des Unfallfahrzeugs.

Ich persönlich würde sowas wegen 800-1000€ nicht riskieren aber wenn es der Arzt hart auf hart kommen läßt steht vor gericht aussage gegen aussage.

Ich denke ein offizielles Anwaltsschreiben mit Vorderung der 800€ kann man noch versuchen,was darüber hinaus geht wird langwierig und der ausgang ist mehr als ungewiss.

Gruß Tobias

Also ich sehe es auch so das er das Geld in den Wind schreiben soll.
Ohne Rechtsschutzversicherung, Unfall nicht richtig aufgenommen.
Das dein Freund den Anspruch hat bezweifel ich nicht, aber den Schadenshergang etc. wieder aufzurollen wird schwieriger.
Und um ehrlich zu sein, wer so blöd ist und nur diese Informationen hat braucht sich auch nicht wundern das er auf dem Geld sitzen bleibt. Da habe ich in der Fahrschule schon mehr gelernt. Wenigstens schreibt man ein kleines Protokoll was passiert ist und schreibt sich dabei auch die Daten auf und dies wird von beiden Unterschrieben, andernfalls wird die Polizei gerufen.

MfG
Mike

Zitat:

Original geschrieben von bmw-teile


Am Unfallort hat der Arzt meinem Kumpel eine falsche Versichertenkarte rausgegeben (vom Roller)
und weigert sich nun sein richtiges Kennzeichen zu nennen.
Er fährt zur Zeit auch nur noch mit einem anderen Wagen her.

Hat dein Freund (wieso sind bei eigentlich allen seltsamen Fälle nur Freunde betroffen?) dafür wenigstens einen Zeugen? Meld das einfach mal der Versicherung bzw. nachfolgend/zeitgleich der Polizei. Eine schlichte Anzeige verursacht keine Kosten.

Wenn es ein Arzt ist, "legt" euch doch mal bei der Praxis auf die Lauer. Wie das Auto aussieht, müsstest ihr ja wissen. Vielleicht taucht es dort samt Arzt mal auf oder guckt, ob ihr rausfinden könnt, wo der Arzt wohnt. Da lässt sich vielleicht das passende Kennzeichen besorgen. Ist weder illegal, noch verursacht große Kosten außer bisschen Zeitaufwand.

Zitat:

Original geschrieben von bmw-teile



Zitat:

Original geschrieben von twelferider


Dann richte deinem Kumpel mal schöne Grüsse aus: Das Geld kann er vermutlich in den Wind schreiben.
ganz sicher nicht .....

Na wenn Du doch schon weisst wie es ausgeht, wozu die Fragen?

Zitat:

Original geschrieben von bmw-teile


Da der Schadenhergang wie gesagt nur unter diesen Umständen möglich ist und in
sich total schlüssig ist, sehe ich da keine großen Probleme den Richter zu überzeugen.

Soso. An meinem Auto sind auch Kratzer, die möglicherweise von der Stossstange Deines Autos entstanden sind. Das ist auch völlig schlüssig (Parkschaden, den Du beim Ausparken verursacht hast) Mahnbescheid kommt nächste Woche, den Richter überzeuge ich problemlos. Zahlst du? Ich glaube kaum.

Amen

Deine Antwort
Ähnliche Themen