Unfall mit ADAC Abschlepper

Ich bin der Fahrer des roten VW und wollte über die Kreuzung geradeaus fahren.
Die Ampel war rot und ich rollte vor mir her. Als ich ca. 30 Meter vor der Anhaltelinie war, schaltete die Ampel auf grün ich habe den Gang eingelegt.
Von links kam ein ADAC Fahrzeug, das ein weiteres mit Seil abgeschleppt hat, und nach links abbiegen wollte. Da mir weitere Fahrzeuge in der linken Abbiegerspur die Sich versperrten, habe ich ihn leider erst im lezten Moment entdeckt, als ich schon auf der Kreuzung war. Trotz Vollbremsung konnte ich die Kollision nicht vermeiden.

Bei mir hat sich der Fahrer entschuldigt und gesagt, dass er bei "orange" auf fie Kreuzung gefahren ist. Er hat nicht angehalten aus Angst, dass ihm der abgeschleppte(Motor aus, keine Bremsunterstützung) hinten auffährt. Gefahren ist aber ganz langsam, damit er nicht starkt bremsen musste.

Gegenüber der Polizei hat er natürlich ganz anderes angegeben(bei grün über auf die Kreuzung, gewartet bis kein Gegenverkehr mehr da war).

Die Polizei hat beide mit 35,- verwarnt.

Einen Zeugen habe ich(unabhändigen)
Er auch - den Fahrer vom abgeschleppten Fahrzeug

https://s26.postimg.org/vn3r0lgi1/Skizze1.jpg

Ich habe im Netz paar Aussagen gefunden, dass das Abschleppen mit Seil nur mit intakten Bremsen erlaubt ist.
https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=100655
https://www.saale-orla-kreis.de/sok/content/16/20110812105812.asp
Kann aber keinen Urteil dazu finden.

Beste Antwort im Thema

kurzes Update:
Gericht hat entschieden: 20:80 zu meinen Gunsten.

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Durch den TÜV nicht weil eben die Servobremse in der ABE des Fahrzeuges steht.

§41 StVZO:

(4) Bei Kraftfahrzeugen – ausgenommen Krafträder – muss mit der einen Bremse (Betriebsbremse) eine mittlere Vollverzögerung von mindestens 5,0 m/s2 erreicht werden; bei Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h genügt jedoch eine mittlere Vollverzögerung von 3,5 m/s².

(4a) Bei Kraftfahrzeugen – ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Absatz 3 – muss es bei Ausfall eines Teils der Bremsanlage möglich sein, mit dem verbleibenden funktionsfähigen Teil der Bremsanlage oder mit der anderen Bremsanlage des Kraftfahrzeugs nach Absatz 1 Satz 1 mindestens 44 Prozent der in Absatz 4 vorgeschriebenen Bremswirkung zu erreichen, ohne dass das Kraftfahrzeug seine Spur verlässt.

Ergo 2,2 m/s2 als absoluter Mindestwert. Ein Pkw mit besten Bremsen und Reifen und unter idealen Bedingungen hat eine Bremsverzögerung zwischen 9.0 und 10.5. (Quelle: http://www.joos-kfz.de/bremsinfo.htm )

Servobremse? Servolenkung?
Normalerweise funktioniert ein Bremskrafverstärker mit Unterdruck.
Ne Lenkung geht natürlich viel schwerer wenn die Servo ausfällt (weil ja die Übersetzung viel größer ist und die Servomechanik tot mitbewegt werden muß).
Eine Bremse ohne BKV kann den selben Bremsdruck aufbauen wie ohne Unterstützung (man muß nur drauflatschen), und wie gesagt, man gewöhnt sich nach ein paar Bremsungen daran.

Gruß Metalhead

Nachtrag: Bei vor dem Jahr 2000 erstmalig zugelassenen Fzg liegt die Mindestverzögerung bei 2,5 m/s2 - auch da nochmal mit Abschlägen bei Teildefekt. Du wirst wohl damit leben müssen, dass die Behauptung des Gegners, er habe nicht mehr anhalten können, nicht zu widerlegen sein wird.

Wenn ich davon ausgehe, dass er in der dritten Gelbsekunde noch über die Linie ist und wegen Schlepp nur 20 km/h gefahren ist dann ist er am Ende der Schutzzeit von min. nochmal 2 Sekunden (frühestmöglicher Zeitpunkt an dem deine Ampel grün werden konnte) dann ist er mit 5,56 m/sec. doch schon recht weit in der Kreuzung gewesen. Und je früher er über die Linie ist und desto langsamer er war desto kürzer hattest du schon grün...

ich war an der Kreuzung kurz nach dem Unfall und habe ein Video aufegenommen, um mir ein Bild zu machen, wie die Amplephasen so sind.

Nachdem die Ampel in der Rollnerstr. rot wird, vergehen 6s bis die Fahrzeuge auf dem Nordrind anfahren.

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Wenn er wirklich bei Spätgelb noch über die Linie ist dann war er so langsam, dass du ihn hättest sehen müssen, bevor du auf der Kreuzung warst - oder? Mal abgesehen davon, dass du ja "fliegenden Start" hattest macht es evtl. Sinn, nochmal in Richtung Rotlichtverstoß zu schauen. Also dass er doch erst bei Rot drüber ist... ansonsten müsstest du ja ganz schön gepennt haben ;-)

Ich konnte ihn nicht sehen, weil in der linken Abbiegerspur ein Lieferwagen stand((

Das Gericht hat einen Sachverständigen zur Verhandlung einbestellt, der die Ampelphasen genauer analysieren soll.

Zitat:

@Fellnasentaxi schrieb am 22. September 2017 um 16:08:58 Uhr:



Wenn ich davon ausgehe, dass er in der dritten Gelbsekunde noch über die Linie ist und wegen Schlepp nur 20 km/h gefahren ist dann ist er am Ende der Schutzzeit von min. nochmal 2 Sekunden (frühestmöglicher Zeitpunkt an dem deine Ampel grün werden konnte) dann ist er mit 5,56 m/sec. doch schon recht weit in der Kreuzung gewesen. Und je früher er über die Linie ist und desto langsamer er war desto kürzer hattest du schon grün...

Gibt auch Ampeln die simultan auf Gelb schalten.

Sehe da auch schlechte Chancen. Ohne BKV bremsen geht schon, wenn man es kennt. Schalte manchmal kurz vor Ankunft (geht bergab) den Motor aus. Man kriegt da schon ne ordentliche Bremsung hin, muss dann halt 80+ KG aufs Pedal bringen. Aber sogar ABS Bremsungen sind so möglich.

Zitat:

@IncOtto schrieb am 22. September 2017 um 19:17:28 Uhr:


… Schalte manchmal kurz vor Ankunft (geht bergab) den Motor aus. … Aber sogar ABS Bremsungen sind so möglich.

Wie soll das gehen?

Indem man die Zündung anlässt und keine Angst davor hat, das Pedal durchzubrechen 🙂

Aber ist ja nicht bestandteil des Themas.

Schlepper und Abgeschleppter gelten als Einheit, und dürfen auch bei Gelb drüber.

Zitat:

@IncOtto schrieb am 22. September 2017 um 19:24:48 Uhr:


Indem man die Zündung anlässt und keine Angst davor hat, das Pedal durchzubrechen 🙂

Zum Motor ausmachen musst du aber die Zündung ausmachen, und in dem Moment ist das ABS ebenfalls aus.

Zitat:

@IncOtto schrieb am 22. September 2017 um 19:24:48 Uhr:


Schlepper und Abgeschleppter gelten als Einheit, und dürfen auch bei Gelb drüber.

Nö, bei Gelb darf niemand drüber. In § 37 Abs. 2 StVO steht: Gelb ordnet an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten.“ Der Abschlepper hätte also bremsen und stehenbleiben müssen.

Jo, ist klar, dass Gelb nicht Grün bedeutet.

Da darf (und muss!) man aber trotzdem drüber, wenn es die momentane Geschwindigkeit und Verkehrssituation es erfordert.

Zitat:

@birscherl schrieb am 22. September 2017 um 19:31:02 Uhr:


Zum Motor ausmachen musst du aber die Zündung ausmachen, und in dem Moment ist das ABS ebenfalls aus.

Richtig, bis zu dem Moment in dem man die Zündung wieder einschaltet. 😉

Darauf daß das ABS in jedem Fall funktioniert sollte man sich da aber nicht verlassen, das ist schon recht Stromintensiv und es kann gut sein daß auf Batterie hier Probleme auftreten.

Gruß Metalhead

Ich sehe das etwas anders.

Wenn bei einem Fahrzeug der BKV ausgefallen ist,in diesem Falle Bremse fehlerbehaftet ,ist ein Schleppen(ADAC ist ja gewerblich)dies nur mit durchgehender Verbindung gestattet.

Das der ADAC Mann mit Seil und offensichtlich mit einem Üngeübten diese Aktion durchgeführt hat finde ich doch schon grob fahrlässig.

Fahrt mal ein Fahrzeug mit ausgefallenem BKV ,euch wird Angst un Bange.

Im Übrigen dürfte der Schlepper einen Fahrtenschreiber haben,diese Daten würde ich doch mal prüfen lassen.

B 19

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 24. September 2017 um 13:19:53 Uhr:


Ich sehe das etwas anders.

Wenn bei einem Fahrzeug der BKV ausgefallen ist,in diesem Falle Bremse fehlerbehaftet ,ist ein Schleppen(ADAC ist ja gewerblich)dies nur mit durchgehender Verbindung gestattet.

Habe ich schon dutzende Male gemacht. In der Regel werden Autos geschleppt wenn gar nichts mehr geht , und ohne zumindest den Motor laufen zu lassen, geht der BKV nicht an.

Insofern muss man wirklich einen geübten Fahrer haben der auch in der Lage ist den nötigen Pedaldruck aufzubauen. Dann passiert auch bei der erlaubten Geschwindigkeit nichts.

Wie stellt ihr euch einen geübten Fahrer vor. Omi Lotte fährt den Abschlepper und der Geübte das geschleppte Fahrzeug?
Der vordere "Posten" ist beim Abschleppen der anspruchsvollere und eine Abschleppstange hätte an dem Unfall überhaupt nix geändert.

Gruß Metalhead

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